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   BFH, 01.12.2004 - X R 4/03   

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https://dejure.org/2004,7079
BFH, 01.12.2004 - X R 4/03 (https://dejure.org/2004,7079)
BFH, Entscheidung vom 01.12.2004 - X R 4/03 (https://dejure.org/2004,7079)
BFH, Entscheidung vom 01. Dezember 2004 - X R 4/03 (https://dejure.org/2004,7079)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Judicialis

    FGO § 105 Abs. 5; ; EStG § 4 Abs. 4; ; AO 1977 § 15

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verträge zwischen nahen Angehörigen: getrennt lebende Eheleute

  • datenbank.nwb.de

    Steuerliche Anerkennung eines Arbeitsverhältnisses zwischen getrennt lebenden Ehegatten bei Verzicht auf die Arbeitsleistung aus privaten Gründen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Ehegatten-Arbeitsverhältnis - Arbeitsvertrag zwischen getrennt lebenden Ehegatten

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 4 Abs 4
    Arbeitsverhältnis; Ehegatten; Fremdvergleich; Vertrag

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 18.12.2001 - VIII R 69/98

    Familienverträge - Fremdvergleich bei Pensions- und Tantiemezusage

    Auszug aus BFH, 01.12.2004 - X R 4/03
    Nur auf diese Weise kann sichergestellt werden, dass die Vertragsbeziehungen nicht im privaten Bereich (§ 12 Nrn. 1, 2 EStG) wurzeln (vgl. BFH-Entscheidungen vom 18. Dezember 2001 VIII R 69/98, BFHE 197, 475, BStBl II 2002, 353; vom 14. Mai 2003 X R 14/99, BFH/NV 2003, 1547; vom 21. Januar 1999 IV R 15/98, BFH/NV 1999, 919).

    Entsprechen sowohl der Inhalt des Vertrags als auch seine Durchführung dem unter Fremden Üblichen, ist er steuerrechtlich anzuerkennen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 197, 475, BStBl II 2002, 353, m.w.N.).

  • FG Köln, 22.11.2001 - 10 K 5150/97

    Absetzbarkeit von Zuwendungen an eine Unterstützungskasse als Betriebsausgaben;

    Auszug aus BFH, 01.12.2004 - X R 4/03
    Das ist etwa der Fall, wenn durch sog. Arbeitslohn verdeckter Unterhalt an den Ehepartner geleistet wird (FG Köln, Urteil vom 22. November 2001 10 K 5150/97, Entscheidungen der Finanzgerichte 2002, 246; vgl. auch Senatsentscheidung vom 8. Februar 1995 X S 7/94, BFH/NV 1995, 782 betr.
  • BVerfG, 27.11.2002 - 2 BvR 483/00

    Fremdvergleich bei Verträgen unter nahen Angehörigen mit Auswirkung auf

    Auszug aus BFH, 01.12.2004 - X R 4/03
    Die Prüfung anhand dieser Kriterien verstößt nicht gegen Art. 3 Abs. 1, Art. 6 Abs. 1 des Grundgesetzes --GG-- (Bundesverfassungsgericht --BVerfG--, Beschlüsse vom 16. Juli 1991 2 BvR 47/90, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1992, 426; vom 7. November 1995 2 BvR 802/90, BStBl II 1996, 34; vom 27. November 2002 2 BvR 483/00, HFR 2003, 171).
  • BVerfG, 07.11.1995 - 2 BvR 802/90

    Verfassungswidrigkeit der Nichtanerkennung eines Ehegattenarbeitsverhältnisses

    Auszug aus BFH, 01.12.2004 - X R 4/03
    Die Prüfung anhand dieser Kriterien verstößt nicht gegen Art. 3 Abs. 1, Art. 6 Abs. 1 des Grundgesetzes --GG-- (Bundesverfassungsgericht --BVerfG--, Beschlüsse vom 16. Juli 1991 2 BvR 47/90, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1992, 426; vom 7. November 1995 2 BvR 802/90, BStBl II 1996, 34; vom 27. November 2002 2 BvR 483/00, HFR 2003, 171).
  • BFH, 14.05.2003 - X R 14/99

    Typisch stille Gesellschaft, minderjährige Kinder

    Auszug aus BFH, 01.12.2004 - X R 4/03
    Nur auf diese Weise kann sichergestellt werden, dass die Vertragsbeziehungen nicht im privaten Bereich (§ 12 Nrn. 1, 2 EStG) wurzeln (vgl. BFH-Entscheidungen vom 18. Dezember 2001 VIII R 69/98, BFHE 197, 475, BStBl II 2002, 353; vom 14. Mai 2003 X R 14/99, BFH/NV 2003, 1547; vom 21. Januar 1999 IV R 15/98, BFH/NV 1999, 919).
  • BFH, 25.11.1999 - IV R 44/99

    Häusliches Arbeitszimmer keine Betriebsstätte

    Auszug aus BFH, 01.12.2004 - X R 4/03
    Lohnzahlungen an einen im Betrieb des Steuerpflichtigen mitarbeitenden Angehörigen sind grundsätzlich nur dann als Betriebsausgaben gemäß § 4 Abs. 4 EStG abziehbar, wenn dieser aufgrund eines Arbeitsvertrags beschäftigt wird, die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung erbringt und der Steuerpflichtige seinerseits alle Arbeitgeberpflichten, insbesondere die der Lohnzahlung, erfüllt (vgl. BFH-Urteil vom 25. November 1999 IV R 44/99, BFH/NV 2000, 699).
  • BFH, 22.04.1998 - X R 163/94

    Wohneigentumsförderung bei Erwerb von Verlobten

    Auszug aus BFH, 01.12.2004 - X R 4/03
    Sie kommen jedenfalls dann zur Anwendung, wenn Anhaltspunkte für das Fehlen gegenläufiger Interessen zwischen den (getrennt lebenden) Eheleuten vorliegen (vgl. dazu Senatsentscheidung vom 22. April 1998 X R 163/94, BFH/NV 1999, 24; auch BFH-Beschluss vom 20. Januar 2003 IX B 94/02, BFH/NV 2003, 617).
  • BVerfG, 16.07.1991 - 2 BvR 47/90

    Überprüfung der steuerrechtlichen Behandlung von Zahlungen an nahe Angehörige

    Auszug aus BFH, 01.12.2004 - X R 4/03
    Die Prüfung anhand dieser Kriterien verstößt nicht gegen Art. 3 Abs. 1, Art. 6 Abs. 1 des Grundgesetzes --GG-- (Bundesverfassungsgericht --BVerfG--, Beschlüsse vom 16. Juli 1991 2 BvR 47/90, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1992, 426; vom 7. November 1995 2 BvR 802/90, BStBl II 1996, 34; vom 27. November 2002 2 BvR 483/00, HFR 2003, 171).
  • BFH, 21.01.1999 - IV R 15/98

    Arbeitsvertrag zwischen nahen Angehörigen

    Auszug aus BFH, 01.12.2004 - X R 4/03
    Nur auf diese Weise kann sichergestellt werden, dass die Vertragsbeziehungen nicht im privaten Bereich (§ 12 Nrn. 1, 2 EStG) wurzeln (vgl. BFH-Entscheidungen vom 18. Dezember 2001 VIII R 69/98, BFHE 197, 475, BStBl II 2002, 353; vom 14. Mai 2003 X R 14/99, BFH/NV 2003, 1547; vom 21. Januar 1999 IV R 15/98, BFH/NV 1999, 919).
  • BFH, 20.01.2003 - IX B 94/02

    Mietvertrag zwischen nahen Angehörigen

    Auszug aus BFH, 01.12.2004 - X R 4/03
    Sie kommen jedenfalls dann zur Anwendung, wenn Anhaltspunkte für das Fehlen gegenläufiger Interessen zwischen den (getrennt lebenden) Eheleuten vorliegen (vgl. dazu Senatsentscheidung vom 22. April 1998 X R 163/94, BFH/NV 1999, 24; auch BFH-Beschluss vom 20. Januar 2003 IX B 94/02, BFH/NV 2003, 617).
  • BFH, 08.02.1995 - X S 7/94

    Verträge zwischen geschiedenen Ehegatten

  • FG Niedersachsen, 16.11.2016 - 9 K 316/15

    Rechtsstreit um die steuerliche Beurteilung der Überlassung eines Pkw im Rahmen

    Im Urteil vom 1. Dezember 2004 (X R 4/03, BFH/NV 2005, 549) urteilte der X. Senat zu einem Arbeitsverhältnis zwischen getrennt lebenden Eheleuten.
  • FG Düsseldorf, 09.07.2012 - 9 K 4673/08

    Anerkennung nachträglicher Schuldzinsen aus Vermietung und Verpachtung nach

    Nur auf diese Weise kann sichergestellt werden, dass die Vertragsbeziehungen nicht im privaten Bereich (§ 12 Nrn. 1, 2 EStG) wurzeln (BFH-Urteil vom 01.12.2004, X R 4/03, BFH/NV 2005, 549 m.w.N.).

    Entsprechen sowohl der Inhalt des Vertrags als auch seine Durchführung dem unter Fremden Üblichen, ist er steuerrechtlich anzuerkennen (BFH-Urteil vom 01.12.2004, X R 4/03, a.a.O.).

  • FG Hessen, 29.06.2006 - 11 K 3809/04

    Verlustzuweisung bei einer GmbH & Still

    Ferner sind Verträge unter nahen Angehörigen nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) steuerrechtlich nur zu berücksichtigen, wenn insbesondere sichergestellt ist, dass sie betrieblich veranlasste Rechtsbeziehungen und nicht private Unterhaltsleistungen regeln (vgl. u.a. BFH-Urteil vom 1. Dezember 2004 X R 4/03, BFH/NV 2005, 549).
  • SG Detmold, 05.12.2008 - S 15 EG 6/08

    Kindergeld-/Erziehungsgeldangelegenheiten

    Zu den typischen Merkmalen für Arbeitsverhältnisse zwischen nahen Angehörigen gehören ein schriftlicher Arbeitsvertrag, eine regelmäßige Lohnzahlung sowie lohnsteuerliche und sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs vom 01.12.2004 - X R 4/03 - und vom 08.05.2008 - VI R 50/05 -).
  • FG Berlin-Brandenburg, 13.06.2012 - 12 K 12192/09

    Abzugsfähigkeit der aus privaten Mitteln entrichteten Einmalzahlung für eine

    Das gilt auch für Lohnzahlungen an einen im Betrieb des Steuerpflichtigen mitarbeitenden Angehörigen, wenn dieser aufgrund eines Arbeitsvertrags beschäftigt wird, die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung erbringt und der Steuerpflichtige seinerseits alle Arbeitgeberpflichten, insbesondere die der Lohnzahlung, erfüllt (Urteil des Bundesfinanzhofes [BFH] vom 01. Dezember 2004 - X R 4/03, Sammlung der Entscheidungen der Bundesfinanzhofs [BFH/NV] 2005, 549, unter II.2.a) der Gründe.
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