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   BFH, 01.12.2010 - IV R 68/07   

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https://dejure.org/2010,7345
BFH, 01.12.2010 - IV R 68/07 (https://dejure.org/2010,7345)
BFH, Entscheidung vom 01.12.2010 - IV R 68/07 (https://dejure.org/2010,7345)
BFH, Entscheidung vom 01. Dezember 2010 - IV R 68/07 (https://dejure.org/2010,7345)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 01. 12. 2010 IV R 17/09 - Gewinn mindernde Berücksichtigung von Spielgewinnen bei einem nicht staatlichen Lotterieveranstalter - Treuhandverhältnis bei einem Lotterie-Dienstleistungsunternehmen - Bildung einer ...

  • openjur.de

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 01.12.2010 IV R 17/09; Gewinn mindernde Berücksichtigung von Spielgewinnen bei einem nicht staatlichen Lotterieveranstalter; Treuhandverhältnis bei einem Lotterie-Dienstleistungsunternehmen; Bildung einer Lotteriesteuer-Rückstellung ...

  • Bundesfinanzhof

    AO § 39, EStG § 4, EStG § 5 Abs 1, HGB § 249, BGB § 177 Abs 1
    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 01.12.2010 IV R 17/09 - Gewinn mindernde Berücksichtigung von Spielgewinnen bei einem nicht staatlichen Lotterieveranstalter - Treuhandverhältnis bei einem Lotterie-Dienstleistungsunternehmen - Bildung einer ...

  • Bundesfinanzhof

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 01.12.2010 IV R 17/09 - Gewinn mindernde Berücksichtigung von Spielgewinnen bei einem nicht staatlichen Lotterieveranstalter - Treuhandverhältnis bei einem Lotterie-Dienstleistungsunternehmen - Bildung einer ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 39 AO, § 4 EStG 1997, § 5 Abs 1 EStG 1997, § 249 HGB, § 177 Abs 1 BGB
    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 01.12.2010 IV R 17/09 - Gewinn mindernde Berücksichtigung von Spielgewinnen bei einem nicht staatlichen Lotterieveranstalter - Treuhandverhältnis bei einem Lotterie-Dienstleistungsunternehmen - Bildung einer ...

  • rewis.io

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 01.12.2010 IV R 17/09 - Gewinn mindernde Berücksichtigung von Spielgewinnen bei einem nicht staatlichen Lotterieveranstalter - Treuhandverhältnis bei einem Lotterie-Dienstleistungsunternehmen - Bildung einer ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 01.12.2010 IV R 17/09 - Gewinn mindernde Berücksichtigung von Spielgewinnen bei einem nicht staatlichen Lotterieveranstalter - Treuhandverhältnis bei einem Lotterie-Dienstleistungsunternehmen - Bildung einer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 4 Abs. 4
    Klage eines Lotto-Dienstleistungsunternehmens gegen die Hinzuzählung von Spieleinsatz-Anteilen zu Betriebseinnahmen i.R.d. Gewinnfeststellungsbescheides bei Verwaltung der Spielergelder auf einem Treuhandkonto; Vorliegen eines sog. Veranlassungszusammenhanges zwischen ...

  • datenbank.nwb.de

    Berücksichtigung von Spielgewinnansprüchen gegen einen bilanzierenden Veranstalter einer nicht genehmigten Lotterie als Betriebsausgabe; Anerkennung eines Treuhandverhältnisses bei einem Lotterie-Dienstleistungsunternehmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Klage eines Lotto-Dienstleistungsunternehmens gegen die Hinzuzählung von Spieleinsatz-Anteilen zu Betriebseinnahmen i.R.d. Gewinnfeststellungsbescheides bei Verwaltung der Spielergelder auf einem Treuhandkonto; Vorliegen eines sog. Veranlassungszusammenhanges zwischen ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 02.04.2008 - II R 4/06

    Lotteriesteuerpflicht einer an eine genehmigte Lotterie angehängten Lotterie

    Auszug aus BFH, 01.12.2010 - IV R 68/07
    Die Höhe der im Rahmen der von der Klägerin unter Zugrundelegung der Zahlen der staatlichen Lotterie getätigten Geschäfte (nach Maßgabe der Rechtsgrundsätze des BFH-Urteils vom 2. April 2008 II R 4/06, BFHE 221, 256, BStBl II 2009, 735 handelte es sich um die Veranstaltung einer Lotterie) erstarkten Gewinnansprüche wird das FG ggf. im Wege einer Schätzung (§ 96 Abs. 1 Satz 1 FGO i.V.m. § 162 AO) festzustellen haben.

    Denn der in den Teilnahmebedingungen (unter Ziff. 3) geregelte "Ersatz" nach dem Vertragswerk betraf --entgegen dem über den Wortlaut der Vereinbarung hinausgehenden Verständnis der Klägerin-- den Ausnahmefall, dass nicht alle Anteile einer Spielgemeinschaft an Mitspieler vergeben werden konnten, nicht hingegen den Fall eines vom Vertragswerk abweichenden Geschäftskonzepts, das --was nach den Maßstäben des BFH-Urteils in BFHE 221, 256, BStBl II 2009, 735 auch im Streitfall naheliegt-- in der Veranstaltung einer eigenen Lotterie durch die Klägerin bestand.

    Daher konnte die tatsächliche Geschäftspraxis, nach der sich die Klägerin im Rahmen der Veranstaltung einer eigenen Lotterie ganz überwiegend lediglich an eine staatliche Lotterie "angehängt" hat (vgl. zu einem vergleichbaren Fall wiederum BFH-Urteil in BFHE 221, 256, BStBl II 2009, 735), nicht durch einen im Namen der Mitspieler abgeschlossenen Treuhandvertrag gedeckt sein.

    c) Soweit das FG für das Streitjahr (1997) im Ergebnis die Bildung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten (§ 5 Abs. 1 Satz 1 EStG i.V.m. § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB) in Form von Lotteriesteuer gebilligt hat, trifft dies im Hinblick auf das BFH-Urteil in BFHE 221, 256, BStBl II 2009, 735 auf keine rechtlichen Bedenken.

  • BFH, 06.03.2008 - IV R 72/05

    Minderung des Aufgabegewinns durch spätere Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft -

    Auszug aus BFH, 01.12.2010 - IV R 68/07
    Die Beantwortung der Frage, ob Aufwendungen durch eine einkommensteuerrechtlich relevante Tätigkeit veranlasst sind, ist nach ständiger Rechtsprechung des BFH im Wesentlichen eine Frage der Feststellung und der Würdigung des Sachverhalts, die in erster Linie dem FG obliegt und in der Regel für den BFH als Revisionsgericht gemäß § 118 Abs. 2 FGO bindend ist, es sei denn, dass vom Revisionsgericht zu berücksichtigende Verfahrensverstöße bei der Feststellung des Sachverhalts vorgekommen sind oder die Würdigung einen Verstoß gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze enthält (vgl. Senatsurteil vom 6. März 2008 IV R 72/05, BFH/NV 2008, 1311, m.w.N.).

    Die Gesamtwürdigung des FG erzeugt darüber hinaus dann keine Bindungswirkung gemäß § 118 Abs. 2 FGO, wenn das FG die maßgeblichen Umstände nicht vollständig in seine Überzeugungsbildung einbezogen hat; dies stellt --auch ohne diesbezügliche Rügen-- einen materiell-rechtlichen Fehler dar (vgl. z.B. Senatsurteile in BFH/NV 2008, 1311, m.w.N.; vom 26. Juni 2007 IV R 29/06, BFHE 218, 291, BStBl II 2008, 103; BFH-Urteil vom 19. Dezember 2005 VI R 63/01, BFH/NV 2006, 728).

  • BFH, 17.04.2000 - X B 9/00

    NZB; kumulative Urteilsbegründung

    Auszug aus BFH, 01.12.2010 - IV R 68/07
    Dabei ist auf die objektivierte Sicht eines sorgfältigen und gewissenhaften Kaufmanns abzustellen (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 17. April 2000 X B 9/00, BFH/NV 2000, 1334, m.w.N.).
  • BFH, 19.10.1993 - VIII R 14/92

    Zu den Voraussetzungen der Bildung einer Rückstellung für die

    Auszug aus BFH, 01.12.2010 - IV R 68/07
    Der Schuldner muss mit seiner Inanspruchnahme ernsthaft rechnen; die bloße Möglichkeit des Bestehens oder Entstehens einer Verbindlichkeit reicht zur Bildung einer Rückstellung nicht aus (z.B. BFH-Urteil vom 19. Oktober 1993 VIII R 14/92, BFHE 172, 456, BStBl II 1993, 891, m.w.N.).
  • BFH, 13.12.2007 - IV R 85/05

    Bildung einer Rückstellung wegen öffentlich-rechtlicher Verpflichtung:

    Auszug aus BFH, 01.12.2010 - IV R 68/07
    Voraussetzung für die Bildung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten ist das Bestehen einer dem Betrag nach ungewissen Verbindlichkeit oder die hinreichende Wahrscheinlichkeit der Entstehung einer Verbindlichkeit dem Grunde nach --deren Höhe zudem ungewiss sein kann-- und ihre wirtschaftliche Verursachung in der Zeit vor dem Bilanzstichtag (vgl. Senatsurteil vom 13. Dezember 2007 IV R 85/05, BFHE 220, 117, BStBl II 2008, 516, m.w.N.).
  • BFH, 21.09.2009 - GrS 1/06

    Aufteilung der Aufwendungen für eine gemischt veranlasste Reise

    Auszug aus BFH, 01.12.2010 - IV R 68/07
    Ein solcher Veranlassungszusammenhang ist gegeben, wenn die Aufwendungen objektiv mit dem Betrieb zusammenhängen und subjektiv dem Betrieb zu dienen bestimmt sind (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Beschlüsse des Großen Senats des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 4. Juli 1990 GrS 2-3/88, BFHE 161, 290, BStBl II 1990, 817, unter C.II.2., m.w.N., und vom 21. September 2009 GrS 1/06, BFHE 227, 1, BStBl II 2010, 672, unter C.III.1.a).
  • BFH, 01.12.2010 - IV R 17/09

    Treuhandverhältnis bei einem Lotterie-Dienstleistungsunternehmen - Gewinn

    Auszug aus BFH, 01.12.2010 - IV R 68/07
    Im Interesse eines möglichst raschen Abschlusses des Rechtsstreits weist der Senat auf die folgenden Gesichtspunkte hin, wobei er wegen der Einzelheiten zu II.3.a und II.3.b der Gründe ergänzend auf seine in der Rechtssache IV R 17/09 ergangene Entscheidung vom 1. Dezember 2010 Bezug nimmt.
  • BFH, 26.06.2007 - IV R 29/06

    Finanzierungskosten für Rückzahlung von Gesellschafterdarlehen sind

    Auszug aus BFH, 01.12.2010 - IV R 68/07
    Die Gesamtwürdigung des FG erzeugt darüber hinaus dann keine Bindungswirkung gemäß § 118 Abs. 2 FGO, wenn das FG die maßgeblichen Umstände nicht vollständig in seine Überzeugungsbildung einbezogen hat; dies stellt --auch ohne diesbezügliche Rügen-- einen materiell-rechtlichen Fehler dar (vgl. z.B. Senatsurteile in BFH/NV 2008, 1311, m.w.N.; vom 26. Juni 2007 IV R 29/06, BFHE 218, 291, BStBl II 2008, 103; BFH-Urteil vom 19. Dezember 2005 VI R 63/01, BFH/NV 2006, 728).
  • BFH, 19.12.2005 - VI R 63/01

    Werbungskosten bei einer als Dienstaufgabe durchgeführten Reise

    Auszug aus BFH, 01.12.2010 - IV R 68/07
    Die Gesamtwürdigung des FG erzeugt darüber hinaus dann keine Bindungswirkung gemäß § 118 Abs. 2 FGO, wenn das FG die maßgeblichen Umstände nicht vollständig in seine Überzeugungsbildung einbezogen hat; dies stellt --auch ohne diesbezügliche Rügen-- einen materiell-rechtlichen Fehler dar (vgl. z.B. Senatsurteile in BFH/NV 2008, 1311, m.w.N.; vom 26. Juni 2007 IV R 29/06, BFHE 218, 291, BStBl II 2008, 103; BFH-Urteil vom 19. Dezember 2005 VI R 63/01, BFH/NV 2006, 728).
  • BFH, 04.07.1990 - GrS 2/88

    Kontokorrentverbindlichkeit; Auszahlungen; Überweisungen; Betriebliche

    Auszug aus BFH, 01.12.2010 - IV R 68/07
    Ein solcher Veranlassungszusammenhang ist gegeben, wenn die Aufwendungen objektiv mit dem Betrieb zusammenhängen und subjektiv dem Betrieb zu dienen bestimmt sind (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Beschlüsse des Großen Senats des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 4. Juli 1990 GrS 2-3/88, BFHE 161, 290, BStBl II 1990, 817, unter C.II.2., m.w.N., und vom 21. September 2009 GrS 1/06, BFHE 227, 1, BStBl II 2010, 672, unter C.III.1.a).
  • BFH, 01.12.2010 - IV R 39/07

    Keine Gewerbesteuerfreiheit eines nicht staatlichen Lotterieveranstalters -

    Zur Vermeidung von Wiederholungen nimmt der Senat wegen der Begründung im Einzelnen auf seine Entscheidung vom 1. Dezember 2010 in der Rechtssache IV R 68/07 Bezug.

    Wegen der möglichen Anknüpfungspunkte für eine solche Schätzung verweist der erkennende Senat gleichfalls auf seine Entscheidung in dem Verfahren IV R 68/07.

    Wegen der Einzelheiten nimmt der Senat auch insoweit auf die Hinweise in seiner Entscheidung IV R 68/07 Bezug.

  • BFH, 01.12.2010 - IV R 69/07

    Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 01. 12. 2010 IV R 68/07 - Gewinn mindernde

    Zur Vermeidung von Wiederholungen nimmt der erkennende Senat auf seine Entscheidung vom 1. Dezember 2010 in der Rechtssache IV R 68/07 Bezug.
  • BFH, 01.12.2010 - IV R 70/07

    Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 01. 12. 2010 IV R 68/07 - Gewinn mindernde

    Zur Vermeidung von Wiederholungen nimmt der erkennende Senat auf seine Entscheidung vom 1. Dezember 2010 in der Rechtssache IV R 68/07 Bezug.
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