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   BFH, 01.12.2011 - V R 1/11   

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https://dejure.org/2011,6670
BFH, 01.12.2011 - V R 1/11 (https://dejure.org/2011,6670)
BFH, Entscheidung vom 01.12.2011 - V R 1/11 (https://dejure.org/2011,6670)
BFH, Entscheidung vom 01. Dezember 2011 - V R 1/11 (https://dejure.org/2011,6670)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    Umsatzsteuerpflicht bei der Überlassung von PKW-Tiefgaragenstellplätzen durch eine Gemeinde - Unbeachtlichkeit der straßenrechtlichen und wegerechtlichen Beurteilung - Bestimmung des Begriffs der "größeren Wettbewerbsverzerrungen

  • openjur.de

    Umsatzsteuerpflicht bei der Überlassung von PKW-Tiefgaragenstellplätzen durch eine Gemeinde; Unbeachtlichkeit der straßenrechtlichen und wegerechtlichen Beurteilung; Bestimmung des Begriffs der "größeren Wettbewerbsverzerrungen"

  • Bundesfinanzhof

    UStG § 2 Abs 3, KStG § 4, StVO § 45, StVO § 13, EWGRL 388/77 Art 4 Abs 5
    Umsatzsteuerpflicht bei der Überlassung von PKW-Tiefgaragenstellplätzen durch eine Gemeinde - Unbeachtlichkeit der straßenrechtlichen und wegerechtlichen Beurteilung - Bestimmung des Begriffs der "größeren Wettbewerbsverzerrungen"

  • Bundesfinanzhof

    Umsatzsteuerpflicht bei der Überlassung von PKW-Tiefgaragenstellplätzen durch eine Gemeinde - Unbeachtlichkeit der straßenrechtlichen und wegerechtlichen Beurteilung - Bestimmung des Begriffs der "größeren Wettbewerbsverzerrungen"

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 Abs 3 UStG 1999, § 4 KStG 1999, § 45 StVO, § 13 StVO, Art 4 Abs 5 EWGRL 388/77
    Umsatzsteuerpflicht bei der Überlassung von PKW-Tiefgaragenstellplätzen durch eine Gemeinde - Unbeachtlichkeit der straßenrechtlichen und wegerechtlichen Beurteilung - Bestimmung des Begriffs der "größeren Wettbewerbsverzerrungen"

  • IWW
  • Betriebs-Berater

    Umsatzsteuerpflicht bei Überlassung von PKW-Tiefgaragenstellplätzen durch Gemeinde

  • rewis.io

    Umsatzsteuerpflicht bei der Überlassung von PKW-Tiefgaragenstellplätzen durch eine Gemeinde - Unbeachtlichkeit der straßenrechtlichen und wegerechtlichen Beurteilung - Bestimmung des Begriffs der "größeren Wettbewerbsverzerrungen"

  • ra.de
  • rewis.io

    Umsatzsteuerpflicht bei der Überlassung von PKW-Tiefgaragenstellplätzen durch eine Gemeinde - Unbeachtlichkeit der straßenrechtlichen und wegerechtlichen Beurteilung - Bestimmung des Begriffs der "größeren Wettbewerbsverzerrungen"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Handeln einer Gemeinde als Unternehmer bei Überlassung von Pkw-Stellplätzen in einer Tiefgarage gegen Entgelt auf hoheitlicher Grundlage; Umsatzsteuerpflicht im Rahmen der Überlassung von PKW-Tiefgaragenstellplätzen durch eine Gemeinde

  • datenbank.nwb.de

    Umsatzsteuerpflicht bei der Überlassung von PKW-Tiefgaragenstellplätzen durch eine Gemeinde

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gemeinde vermietet Stellplätze: Leistung umsatzsteuerpflichtig!

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Umsatzsteuerpflicht bei der Überlassung von Pkw-Tiefgaragenstellplätzen durch eine Gemeinde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Überlassung von PKW-Tiefgaragenstellplätzen durch eine Gemeinde

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Handeln einer Gemeinde als Unternehmer bei Überlassung von Pkw-Stellplätzen in einer Tiefgarage gegen Entgelt auf hoheitlicher Grundlage; Umsatzsteuerpflicht im Rahmen der Überlassung von PKW-Tiefgaragenstellplätzen durch eine Gemeinde

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Umsatzsteuerpflicht bei der Überlassung von Tiefgaragenstellplätzen durch eine Gemeinde

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Umsatzsteuerpflicht bei Überlassung von PKW-Tiefgaragenstellplätzen durch Gemeinde

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Überlassung von PKW-Tiefgaragenstellplätzen durch eine Gemeinde

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
  • pwc.de (Kurzinformation)

    Überlassung von Tiefgaragenstellplätzen durch Gemeinde umsatzsteuerpflichtig

Besprechungen u.ä.

  • derenergieblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Kommunale Parkplätze: Umsatzsteuerpflicht auch bei hoheitlicher Tätigkeit

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 236, 235
  • BB 2012, 414
  • DB 2012, 324
  • BStBl II 2017, 834
  • BauR 2013, 1005
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 16.09.2008 - C-288/07

    Isle of Wight Council u.a. - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 4 Abs. 5 -

    Auszug aus BFH, 01.12.2011 - V R 1/11
    a) Nach dem EuGH-Urteil vom 16. September 2008 C-288/07, Isle of Wight Council (Slg. 2008, I-7203 Rdnr. 76), das das FG bei seiner Entscheidung nicht berücksichtigt hat, sind "größere" Wettbewerbsverzerrungen nur dann zu verneinen, wenn "die Behandlung öffentlicher Einrichtungen als Nichtsteuerpflichtige ... lediglich zu unbedeutenden Wettbewerbsverzerrungen führen würde".

    Es ist daher für die Behandlung einer auf öffentlich-rechtlicher Grundlage tätigen juristischen Person des öffentlichen Rechts nicht erforderlich, dass "erhebliche" oder "außergewöhnliche" Wettbewerbsverzerrungen vorliegen (EuGH-Urteil Isle of Wight Council in Slg. 2008, I-7203 Rdnr. 74).

    Denn die Frage der Wettbewerbsverzerrungen ist "in Bezug auf die fragliche Tätigkeit als solche zu beurteilen ..., ohne dass sich diese Beurteilung auf einen lokalen Markt im Besonderen bezieht" (EuGH-Urteil Isle of Wight Council in Slg. 2008, I-7203 Rdnr. 53), so dass die Art der Tätigkeit maßgeblich ist.

    Eine solche Gleichsetzung setzt vielmehr voraus, dass sie real und nicht rein hypothetisch ist (EuGH-Urteil Isle of Wight Council in Slg. 2008, I-7203, Leitsatz 2).

    bb) Ohne dass der straßen- und wegerechtlichen Beurteilung eine Bindungswirkung für die umsatzsteuerrechtliche Beurteilung zukommt, ist im Streitfall davon auszugehen, dass eine Tiefgarage --ebenso wie sonstige neben einer Straße liegende Grundstücksflächen-- gegenüber den dem allgemeinen Verkehr dienenden Straßenflächen eine eigenständige Bedeutung hat, so dass von einer selbständigen Parkplatzfläche auszugehen ist, die im Übrigen nach der Art der Tätigkeit (EuGH-Urteil Isle of Wight Council in Slg. 2008, I-7203 Rdnr. 53) ebenso durch einen privaten Leistungsanbieter zur Nutzung überlassen werden kann.

    Soweit der Senat demgegenüber in seinem Urteil vom 27. Februar 2003 V R 78/01 (BFHE 201, 554, BStBl II 2004, 431, unter II.3.d dd) davon ausgegangen ist, dass allgemein für die nach §§ 45, 13 StVO erfolgende Parkplatzüberlassung kein wettbewerbsrelevanter Markt bestehe, hält der Senat hieran im Hinblick auf das EuGH-Urteil Isle of Wight Council in Slg. 2008, I-7203 nicht fest (Änderung der Rechtsprechung).

  • BFH, 25.10.1989 - V R 111/85

    1. Verpachtung eines Betriebs gewerblicher Art - 2. Zur Frage, wann die Tätigkeit

    Auszug aus BFH, 01.12.2011 - V R 1/11
    Die wirtschaftliche Tätigkeit einer juristischen Person des öffentlichen Rechts hebt sich aus ihrer Gesamttätigkeit heraus, wenn sie zu anderen Unternehmen unmittelbar in Wettbewerb tritt und sich die wirtschaftliche Tätigkeit von ihrer übrigen Betätigung deutlich abgrenzt (vgl. Senatsurteil vom 25. Oktober 1989 V R 111/85, BStBl II 1990, 868).

    Bestimmte Gewinn- und Umsatzgrenzen, wie sie Abschn. 23 Abs. 4 der Umsatzsteuer-Richtlinien 1999 unter Bezugnahme auf R 6 Abs. 4 der Körperschaftsteuer-Richtlinien vorsehen, lassen sich dagegen nicht mit den umsatzsteuerrechtlichen Erfordernissen (BFH-Urteil vom 17. März 2010 XI R 17/08, BFHE 230, 466; in BStBl II 1990, 868, und Senatsurteil vom 11. Januar 1979 V R 26/74, BFHE 127, 83, BStBl II 1979, 746), insbesondere auch nicht mit dem notwendigen Ausschluss von Wettbewerbsverzerrungen (Senatsurteil in BFHE 229, 416, BFH/NV 2010, 1574, unter II.B.2.e) vereinbaren.

  • BFH, 15.04.2010 - V R 10/09

    Privatrechtliche Vermögensverwaltung - Gestattung der Automatenaufstellung -

    Auszug aus BFH, 01.12.2011 - V R 1/11
    Erfolgt ihre Tätigkeit auf öffentlich-rechtlicher Grundlage, z.B. durch Verwaltungsakt, ist sie demgegenüber nur Unternehmer, wenn eine Behandlung als Nichtunternehmer zu größeren Wettbewerbsverzerrungen führen würde (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 15. April 2010 V R 10/09, BFHE 229, 416, BFH/NV 2010, 1574, unter II.B.2.

    Bestimmte Gewinn- und Umsatzgrenzen, wie sie Abschn. 23 Abs. 4 der Umsatzsteuer-Richtlinien 1999 unter Bezugnahme auf R 6 Abs. 4 der Körperschaftsteuer-Richtlinien vorsehen, lassen sich dagegen nicht mit den umsatzsteuerrechtlichen Erfordernissen (BFH-Urteil vom 17. März 2010 XI R 17/08, BFHE 230, 466; in BStBl II 1990, 868, und Senatsurteil vom 11. Januar 1979 V R 26/74, BFHE 127, 83, BStBl II 1979, 746), insbesondere auch nicht mit dem notwendigen Ausschluss von Wettbewerbsverzerrungen (Senatsurteil in BFHE 229, 416, BFH/NV 2010, 1574, unter II.B.2.e) vereinbaren.

  • BFH, 11.01.1979 - V R 26/74

    Keine festen Umsatz- oder Gewinngrenzen zur Bestimmung eines Betriebs

    Auszug aus BFH, 01.12.2011 - V R 1/11
    Bestimmte Gewinn- und Umsatzgrenzen, wie sie Abschn. 23 Abs. 4 der Umsatzsteuer-Richtlinien 1999 unter Bezugnahme auf R 6 Abs. 4 der Körperschaftsteuer-Richtlinien vorsehen, lassen sich dagegen nicht mit den umsatzsteuerrechtlichen Erfordernissen (BFH-Urteil vom 17. März 2010 XI R 17/08, BFHE 230, 466; in BStBl II 1990, 868, und Senatsurteil vom 11. Januar 1979 V R 26/74, BFHE 127, 83, BStBl II 1979, 746), insbesondere auch nicht mit dem notwendigen Ausschluss von Wettbewerbsverzerrungen (Senatsurteil in BFHE 229, 416, BFH/NV 2010, 1574, unter II.B.2.e) vereinbaren.
  • BFH, 17.03.2010 - XI R 17/08

    Unternehmereigenschaft einer Gemeinde bei Einsatz eines mit Werbeaufdrucken

    Auszug aus BFH, 01.12.2011 - V R 1/11
    Bestimmte Gewinn- und Umsatzgrenzen, wie sie Abschn. 23 Abs. 4 der Umsatzsteuer-Richtlinien 1999 unter Bezugnahme auf R 6 Abs. 4 der Körperschaftsteuer-Richtlinien vorsehen, lassen sich dagegen nicht mit den umsatzsteuerrechtlichen Erfordernissen (BFH-Urteil vom 17. März 2010 XI R 17/08, BFHE 230, 466; in BStBl II 1990, 868, und Senatsurteil vom 11. Januar 1979 V R 26/74, BFHE 127, 83, BStBl II 1979, 746), insbesondere auch nicht mit dem notwendigen Ausschluss von Wettbewerbsverzerrungen (Senatsurteil in BFHE 229, 416, BFH/NV 2010, 1574, unter II.B.2.e) vereinbaren.
  • BFH, 28.11.1991 - V R 95/86

    Steuerbarkeit und Vorsteuerabzug bei Überlassung einer Mehrzweckhalle durch eine

    Auszug aus BFH, 01.12.2011 - V R 1/11
    Dementsprechend hat der Senat bereits im Urteil vom 28. November 1991 V R 95/86 (BFHE 167, 207, BStBl II 1992, 569) entschieden, dass die Vermietung einer kommunalen Mehrzweckhalle, die im Übrigen für hoheitliche Schulzwecke genutzt wurde, sich aus der Gesamttätigkeit der juristischen Person des öffentlichen Rechts heraushebt.
  • BFH, 27.02.2003 - V R 78/01

    Parkplatzüberlassung durch Gemeinde

    Auszug aus BFH, 01.12.2011 - V R 1/11
    Soweit der Senat demgegenüber in seinem Urteil vom 27. Februar 2003 V R 78/01 (BFHE 201, 554, BStBl II 2004, 431, unter II.3.d dd) davon ausgegangen ist, dass allgemein für die nach §§ 45, 13 StVO erfolgende Parkplatzüberlassung kein wettbewerbsrelevanter Markt bestehe, hält der Senat hieran im Hinblick auf das EuGH-Urteil Isle of Wight Council in Slg. 2008, I-7203 nicht fest (Änderung der Rechtsprechung).
  • FG Köln, 16.12.2010 - 10 K 4108/09

    Nichtsteuerbare hoheitliche Tätigkeit bei der entgeltlichen Überlassung von

    Auszug aus BFH, 01.12.2011 - V R 1/11
    Das Urteil des FG ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 2011, 676 veröffentlicht.
  • EuGH, 04.06.2009 - C-102/08

    SALIX Grundstücks-Vermietungsgesellschaft - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie -

    Auszug aus BFH, 01.12.2011 - V R 1/11
    Denn nach dem EuGH-Urteil vom 4. Juni 2009 C-102/08 Salix (Slg. 2009, I-4629, Leitsatz 2) ist Art. 4 Abs. 5 Unterabs. 2 der Richtlinie 77/388/EWG dahin auszulegen, "dass die Einrichtungen des öffentlichen Rechts, soweit sie Tätigkeiten ausüben oder Leistungen erbringen, die ihnen im Rahmen der öffentlichen Gewalt obliegen, ... als Steuerpflichtige gelten, wenn ihre Behandlung als Nichtsteuerpflichtige aufgrund des Art. 4 Abs. 5 Unterabs. 1 oder 4 zu größeren Wettbewerbsverzerrungen zulasten ihrer privaten Wettbewerber führen würde ...".
  • BFH, 03.03.2011 - V R 23/10

    Anteiliger Vorsteuerabzug einer Gemeinde aus den Kosten einer Marktplatzsanierung

    Auszug aus BFH, 01.12.2011 - V R 1/11
    bis 5., m.w.N. zur Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union --EuGH--, und vom 3. März 2011 V R 23/10, BFHE 233, 274, BFH/NV 2011, 1261, unter II.2.a aa).
  • BFH, 28.06.2017 - XI R 12/15

    Zum Vorsteuerabzug einer Gemeinde aus den Herstellungskosten einer Sporthalle -

    a) Eine juristische Person des öffentlichen Rechts wie die Klägerin war nach dem für die Streitjahre maßgebenden --unionsrechtskonform auszulegenden-- § 2 Abs. 3 Satz 1 UStG a.F. Unternehmer, wenn sie eine wirtschaftliche Tätigkeit auf privatrechtlicher Grundlage ausübte; erfolgte ihre Tätigkeit dagegen --anders als im Streitfall-- auf öffentlich-rechtlicher Grundlage, war sie nur Unternehmer, wenn eine Behandlung als Nichtunternehmer zu größeren Wettbewerbsverzerrungen führen würde (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 1. Dezember 2011 V R 1/11, BFHE 236, 235, BFH/NV 2012, 534, Rz 15; vom 14. März 2012 XI R 8/10, BFH/NV 2012, 1667, Rz 28; vom 13. Februar 2014 V R 5/13, BFHE 245, 92, BFH/NV 2014, 1159, Rz 15; vom 10. Februar 2016 XI R 26/13, BFHE 252, 538, BFH/NV 2016, 865, Rz 34; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 18.03.2014 - VI ZR 10/13

    Schadensersatzanspruch der Bundesrepublik Deutschland bei Beschädigung von

    Erfolgt ihre Tätigkeit auf öffentlich-rechtlicher Grundlage, sind sie demgegenüber nur Unternehmer, wenn eine Behandlung als Nichtunternehmer zu größeren Wettbewerbsverzerrungen führen würde (vgl. BFHE 233, 274 Rn. 20 f.; 235, 554 Rn. 13 f.; 236, 235 Rn. 13 ff.).

    Es reicht vielmehr aus, dass die gegenwärtigen oder potenziellen Wettbewerbsverzerrungen "mehr als unbedeutend" sind (EuGH aaO Rn. 72 ff.; vgl. BFHE 235, 554 Rn. 22; 236, 235 Rn. 19).

  • FG Baden-Württemberg, 18.10.2018 - 1 K 1458/18

    Unternehmereigenschaft und Vorsteuerabzug einer Kurgemeinde - Der Betrieb von

    Handelt sie dagegen auf öffentlich-rechtlicher Grundlage, ist sie nur Unternehmer, wenn eine Behandlung als Nichtunternehmer zu größeren Wettbewerbsverzerrungen führen würde (BFH-Urteile vom 3. August 2017 V R 62/16, BFH/NV 2018, 301 Rn. 23; vom 1. Dezember 2011 V R 1/11, BStBl II 2017, 834 Rn. 15 f.; vom 3. März 2011 V R 23/10, BStBl II 2012, 74 Rn. 21 und vom 15. April 2010 V R 10/09, BStBl II 2017, 863, 416 Rn. 14 bis 48).
  • BFH, 10.02.2016 - XI R 26/13

    Landesärztekammer im Bereich "externe Qualitätssicherung Krankenhaus" nicht

    Diese Vorschriften sind unter Berücksichtigung von Art. 4 Abs. 5 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern (Richtlinie 77/388/EWG) unionsrechtskonform auszulegen (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 1. Dezember 2011 V R 1/11, BFHE 236, 235, BFH/NV 2012, 534, Rz 14; vom 14. März 2012 XI R 8/10, BFH/NV 2012, 1667, Rz 27, jeweils m.w.N.).

    Erfolgt ihre Tätigkeit dagegen auf öffentlich-rechtlicher Grundlage, ist sie nur Unternehmer, wenn eine Behandlung als Nichtunternehmer zu größeren Wettbewerbsverzerrungen führen würde (vgl. z.B. BFH-Urteile in BFHE 236, 235, BFH/NV 2012, 534, Rz 15; in BFH/NV 2012, 1667, Rz 28; vom 13. Februar 2014 V R 5/13, BFHE 245, 92, BFH/NV 2014, 1159, Rz 15).

    aa) Nach dem EuGH-Urteil Isle of Wight Council u.a. (EU:C:2008:505, HFR 2008, 1192, Leitsatz 3, Rz 76) ist der Begriff "größere" Wettbewerbsverzerrungen i.S. des Art. 4 Abs. 5 Unterabs. 2 der Richtlinie 77/388/EWG dahin zu verstehen, dass die Wettbewerbsverzerrungen "mehr als unbedeutend" sein müssen (vgl. auch BFH-Urteil in BFHE 236, 235, BFH/NV 2012, 534, Rz 19).

    Denn die Frage der Wettbewerbsverzerrungen ist "in Bezug auf die fragliche Tätigkeit als solche zu beurteilen ..., ohne dass sich diese Beurteilung auf einen lokalen Markt im Besonderen bezieht" (EuGH-Urteil Isle of Wight Council u.a., EU:C:2008:505, HFR 2008, 1192, Rz 53; BFH-Urteil in BFHE 236, 235, BFH/NV 2012, 534, Rz 19), so dass die Art der Tätigkeit maßgeblich ist.

    Eine solche Gleichsetzung setzt vielmehr voraus, dass sie real und nicht rein hypothetisch ist (EuGH-Urteil Isle of Wight Council u.a., EU:C:2008:505, HFR 2008, 1192, Leitsatz 2; BFH-Urteil in BFHE 236, 235, BFH/NV 2012, 534, Rz 19).

  • BFH, 20.10.2021 - XI R 10/21

    Zum Vorsteuerabzug einer Gemeinde im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit

    a) Im Rahmen einer unionskonformen Auslegung des § 2 Abs. 3 Satz 1 UStG (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 01.12.2011 - V R 1/11, BFHE 236, 235, BStBl II 2017, 834, Rz 14; vom 14.03.2012 - XI R 8/10, BFH/NV 2012, 1667, Rz 27; vom 03.08.2017 - V R 62/16, BFHE 259, 380, BStBl II 2021, 109, Rz 23) ist eine juristische Person des öffentlichen Rechts Unternehmer, wenn sie eine wirtschaftliche und damit eine nachhaltige Tätigkeit zur Erbringung entgeltlicher Leistungen (wirtschaftliche Tätigkeit) ausübt.

    Erfolgt ihre Tätigkeit dagegen auf öffentlich-rechtlicher Grundlage, ist sie nur Unternehmer, wenn eine Behandlung als Nichtunternehmer zu größeren Wettbewerbsverzerrungen führen würde (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 15.04.2010 - V R 10/09, BFHE 229, 416, BStBl II 2017, 863, Rz 14 bis 48, m.w.N. zur EuGH-Rechtsprechung; vom 03.03.2011 - V R 23/10, BFHE 233, 274, BStBl II 2012, 74, Rz 21; in BFHE 236, 235, BStBl II 2017, 834, Rz 15; in BFH/NV 2012, 1667, Rz 28; vom 13.02.2014 - V R 5/13, BFHE 245, 92, BStBl II 2017, 846, Rz 15; in BFHE 259, 380, BStBl II 2021, 109, Rz 23; s.a. § 2b Abs. 1 UStG - anwendbar auf Umsätze, die nach dem 31.12.2016 ausgeführt wurden).

    aa) Nach dem EuGH-Urteil Isle of Wight Council u.a. vom 16.09.2008 - C-288/07 (EU:C:2008:505, Leitsatz 3, Rz 76) ist der Begriff "größere" Wettbewerbsverzerrungen i.S. des Art. 4 Abs. 5 Unterabs. 2 und 3 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17.05.1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern dahin zu verstehen, dass die Wettbewerbsverzerrungen "mehr als unbedeutend" sein müssen (vgl. auch BFH-Urteil in BFHE 236, 235, BStBl II 2017, 834, Rz 19).

    Denn die Frage der Wettbewerbsverzerrungen ist "in Bezug auf die fragliche Tätigkeit als solche zu beurteilen (...), ohne dass sich diese Beurteilung auf einen lokalen Markt im Besonderen bezieht" (EuGH-Urteile Isle of Wight Council u.a., EU:C:2008:505, Rz 53; Saudacor, EU:C:2015:733, Rz 74; BFH-Urteil in BFHE 236, 235, BStBl II 2017, 834, Rz 19), so dass die Art der Tätigkeit maßgeblich ist.

    Eine solche Gleichsetzung setzt vielmehr voraus, dass sie real und nicht rein hypothetisch ist (vgl. EuGH-Urteile Isle of Wight Council u.a., EU:C:2008:505, Leitsatz 2; Saudacor, EU:C:2015:733, Rz 33, 74; National Roads Authority vom 19.01.2017 - C-344/15, EU:C:2017:28, Rz 44; BFH-Urteil in BFHE 236, 235, BStBl II 2017, 834, Rz 19).

    Das FG weist insoweit zu Recht darauf hin, dass es für die maßgebliche Art der Tätigkeit (Parkraumüberlassung) ohne Belang ist, ob die Zufahrt zu den dort überlassenen Einzelparkplätzen ebenso wie diese selbst öffentlich-rechtlich als Straße gewidmet ist (vgl. BFH-Urteil in BFHE 236, 235, BStBl II 2017, 834, Rz 22 f.).

  • BFH, 15.12.2016 - V R 44/15

    Unternehmereigenschaft im kommunalen Bereich

    Eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist bei richtlinienkonformer Auslegung von § 2 Abs. 3 Satz 1 UStG i.V.m. § 4 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) entsprechend Art. 13 MwStSystRL nur dann Unternehmer, wenn sie eine wirtschaftliche Tätigkeit im Sinne einer nachhaltigen Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen gemäß § 2 Abs. 1 UStG ausübt, die sich innerhalb ihrer Gesamtbetätigung heraushebt (ständige BFH-Rechtsprechung, vgl. Senatsurteil vom 13. Februar 2014 V R 5/13, BFHE 245, 92, unter II.1.a unter Bezugnahme auf die BFH-Urteile vom 10. November 2011 V R 41/10, BFHE 235, 554, und vom 1. Dezember 2011 V R 1/11, BFHE 236, 235).
  • FG Rheinland-Pfalz, 18.09.2019 - 3 K 1555/17

    Die Überlassung eines Dorfgemeinschaftshauses an Vereine und Privatpersonen ist

    Dabei kann dahinstehen, ob - wovon die Beteiligten ausgehen - die entgeltliche Überlassung des Dorfgemeinschaftshauses nach der Regelung des § 2 Abs. 3 UStG in der bis zum 31. Dezember 2015 geltenden Fassung, wonach juristische Personen des öffentlichen Rechts nur im Rahmen ihrer Betriebe gewerblicher Art (§ 1 Abs. 1 Nr. 6, § 4 des Körperschaftsteuergesetzes) und ihrer land- oder forstwirtschaftlichen Betriebe gewerblich oder beruflich tätig sind, eine unternehmerische Tätigkeit darstellt (vgl. zur richtlinienkonformen Auslegung von § 2 Abs. 3 UStG BFH-Urteile vom 3. Juli 2008 V R 51/06, BFHE 222, 128, BStBl II 2009, 213; vom 22. Oktober 2009 V R 33/08, BFH/NV 2010, 957; vom 3. März 2011 V R 23/10, BFHE 233, 274, BStBl II 2012, 74; vom 1. Dezember 2011 V R 1/11, BFHE 236, 235, BStBl II 2017, 834; vom 10. November 2011 V R 41/10, BFHE 235, 554, BStBl II 2017, 869; vom 14. März 2012 XI R 8/10, BFH/NV 2012, 1667).
  • FG Baden-Württemberg, 08.04.2016 - 10 K 1439/14

    Parkraumbewirtschaftung durch eine Stadt - Abgrenzung zwischen hoheitlicher

    Der BFH sieht in seiner Entscheidung vom 1. Dezember 2011 zumindest Parkflächen innerhalb der Straße ausdrücklich als eine hoheitliche Tätigkeit an (vgl. BFH-Urteil vom 1. Dezember 2011 V R 1/11, BFHE 236, 235, BFH/NV 2012, 534).

    Die Rechtsprechung des BFH in seinem Urteil vom 1. Dezember 2011 (V R 1/11, BFHE 236, 235, BFH/NV 2012, 534) zu den größeren Wettbewerbsverzerrungen i.S.d. Art. 13 Abs. 1 MwStSystRL hat lediglich umsatzsteuerliche Konsequenzen.

  • BFH, 03.08.2017 - V R 62/16

    Vorsteuerabzug bei gemischter Nutzung eines Marktplatzes

    Handelt sie dagegen auf öffentlich-rechtlicher Grundlage, ist sie nur Unternehmer, wenn eine Behandlung als Nichtunternehmer zu größeren Wettbewerbsverzerrungen führen würde (BFH-Urteile vom 15. April 2010 V R 10/09, BFHE 229, 416, unter II.B.2. bis 5., m.w.N. zur EuGH-Rechtsprechung; in BFHE 233, 274, BStBl II 2012, 74, Rz 21, sowie vom 1. Dezember 2011 V R 1/11, BFHE 236, 235, Rz 18 ff.).
  • BFH, 15.12.2021 - XI R 30/19

    EuGH-Vorlage zum Vorsteuerabzug bei Kureinrichtungen

    Erfolgte ihre Tätigkeit dagegen auf öffentlich-rechtlicher Grundlage, war sie nur Unternehmerin, wenn ihre Behandlung als Nichtunternehmerin zu größeren Wettbewerbsverzerrungen geführt hätte (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 15.04.2010 - V R 10/09, BFHE 229, 416, BStBl II 2017, 863, Rz 14 bis 48, m.w.N. zur EuGH-Rechtsprechung; vom 03.03.2011 - V R 23/10, BFHE 233, 274, BStBl II 2012, 74, Rz 21; vom 01.12.2011 - V R 1/11, BFHE 236, 235, BStBl II 2017, 834, Rz 15; vom 14.03.2012 - XI R 8/10, BFH/NV 2012, 1667, Rz 28; vom 13.02.2014 - V R 5/13, BFHE 245, 92, BStBl II 2017, 846, Rz 15; vom 03.08.2017 - V R 62/16, BFHE 259, 380, BStBl II 2021, 109, Rz 23).
  • FG Baden-Württemberg, 07.12.2020 - 1 K 2427/19

    Vorsteuerabzug einer Gemeinde aus den Herstellungskosten einer Mehrzweckhalle mit

  • BFH, 26.09.2019 - V R 16/18

    Ermäßigter Steuersatz für Wissenschafts- und Forschungszweckbetriebe

  • BFH, 13.02.2014 - V R 5/13

    Umsatzsteuerfreie Standplatzvermietung - Rüge eines Verfahrensverstoßes gegen §

  • BFH, 14.03.2012 - XI R 8/10

    Zum Vorsteuerabzug einer Gemeinde aus der Errichtung einer Stromleitung - Keine

  • BFH, 05.11.2014 - XI R 42/12

    Ermäßigter Umsatzsteuersatz auf Eintrittsgelder für ein Dorffest

  • FG Rheinland-Pfalz, 23.02.2021 - 3 K 1311/19

    Klage der Ortsgemeinde Mörsdorf gegen Finanzamt wegen Höhe der Umsatzsteuer auf

  • BFH, 31.05.2017 - XI R 40/14

    Kein Abzug anteiliger Vorsteuern aus der Errichtung eines Verwaltungsgebäudes

  • FG Schleswig-Holstein, 29.09.2021 - 4 K 118/18

    Keine Vorsteuerkürzung bei ausschließlich für Zwecke eines Eigenbetriebs

  • BFH, 18.07.2017 - XI B 24/17

    Vorsteuerabzug einer Gemeinde bei Verpachtung von Schulmensa und Freibad -

  • FG Niedersachsen, 16.10.2019 - 5 K 286/18

    Berechtigung zum Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit einem verpachteten Schwimmbad

  • FG Sachsen-Anhalt, 21.03.2012 - 3 K 853/09

    Selbständiger Unternehmensteil in Bezug auf eine Geschäftsveräußerung im Ganzen -

  • FG Münster, 13.03.2018 - 5 K 3156/16

    Umsatzsteuer/Gemeinnützigkeitsrecht - Auftragsforschung, ermäßigter USt-Satz

  • BFH, 31.05.2017 - XI R 39/14

    Zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Vorsteuern von Seelotsen einer

  • FG Sachsen, 29.10.2015 - 6 K 1104/13

    Umsatzsteuerliches Vorliegen eines Betrieb gewerblicher Art (BgA) als

  • BFH, 19.03.2014 - XI B 126/13

    Juristische Person des öffentlichen Rechts als Unternehmer

  • FG Köln, 17.09.2019 - 8 K 659/14

    Umsatzsteuer: Konkurrentenklage wegen Nichtbesteuerung einer Entsorgungs-AöR

  • FG Köln, 28.01.2016 - 1 K 2368/10

    Auskunftsanspruch eines privaten Entsorgungsunternehmens zur Vorbereitung einer

  • FG Münster, 19.11.2013 - 15 K 2352/10

    Frage der Steuerbefreiung von Umsätzen aus der Unterbringung und Verpflegung von

  • FG Niedersachsen, 26.04.2012 - 16 K 390/11

    Vorliegen einer kurzfristigen Vermietung eines Campingplatzes nach § 4 Nr. 12 S.

  • FG Rheinland-Pfalz, 10.01.2019 - 6 K 2360/17

    Vorsteuerabzug bei Juristischen Personen des öffentlichen Rechts

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