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   BFH, 02.02.1983 - II R 129/79   

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https://dejure.org/1983,17486
BFH, 02.02.1983 - II R 129/79 (https://dejure.org/1983,17486)
BFH, Entscheidung vom 02.02.1983 - II R 129/79 (https://dejure.org/1983,17486)
BFH, Entscheidung vom 02. Februar 1983 - II R 129/79 (https://dejure.org/1983,17486)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Deutsches Notarinstitut

    GrEStEigWoG § 1
    Erwerb eines mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstücks durch den Erbbauberechtigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 02.07.1980 - II R 132/79

    Grunderwerbsteuerbefreiung für den Erwerb des mit einem Erbbaurecht belasteten

    Auszug aus BFH, 02.02.1983 - II R 129/79
    Der Senat hält an »irrem Urteil vom 2.7.1980 - II R 132/79 (BRIE 130, 574, BStBllt 1980, 729 = MIttRhNotK 1981, 24) fest.

    Dieser Vorteil für die Aufspaltung wird nach Ansicht des BdF durch das Urteil II R 132/79 ( BFHE 130, 574 , BStBI II 1980, 729 - MittRhNotl( 1981, 24) noch erweitert.

    Der Senat ist der Auffassung, daß man diese von dem BdF bemängelte Wirkung des Urteils II R 132/79 in Kauf nehmen muß; sie wiegt weniger schwer als der Umstand, daß man bei wörtlicher Auslegung des § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 GrEStEigWoGdie Gewährung des zusätzlichen Freibetrages nach § 1 Abs. 2 Nr. 3 GrEStEigWoGdavon abhängig machen würde, ob.

    Darauf ist In dem Urteil II R 132/79 bereits hingewiesen worden.

  • BFH, 25.06.1980 - II R 21/79

    Grunderwerbsteuerbefreiung beim Erwerb eines Dreifamilienhauses, wenn die Nutzung

    Auszug aus BFH, 02.02.1983 - II R 129/79
    Hinweis in diesem Heft auf den Erlaß der obersten Finanzbehörden der Länder vom 18.5.1981_ Steuerecht/Grunderwerbeteuer Grundenverbetetlee betrelang beim Erwerb eines Vlertamillenhauses (BFH, Urteil vorn 18.2. 1981 - II R 107/78 -BStBI.111981, 331) GrEStEIgWoG § 1 Abs. 1 Satz 1 Nm. 1, 2 Der Senat hält an der im Urteil vom 25.8, 1980 II R 21/79 (BFHE 131, 93, BStBl II 1980, 728 = MittRhNotK 1980, 211 ) vertretenen Rechteenelcht fest, daß für die (materiell vorläufige) Steuervergünstigung nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nm. 1 oder 2 GrEStEigWoG nicht die Nutzung des erworbenen Hauses im Zeitpunkt des Erwerbsvorgangs, sondern die von dem Erwerber beabsichtigte Nutzung als Ein- oder ZweiternWoonhaus maßgebend Ist.

    § 1 Abs. 1 GrEStEigWoG ist vielmehr dahingehend auszulegen, daß er auch die Fälle erfaßt, in denen erst der Erwerber eine Nutzungsänderung im Sinn der Befreiungsvorschrift vornimmt (vgl. das Urteil des Senats vorn 25.8. 19801IR 21/79, BFHE 131, 93, BStBI 11 1980, 728 MittRhNotK 1980, 211 ).

    Die Finanzverwaltungen der Länder mißverstehen die Gesetzesanwendung, wenn sie der Auffassung sind, das Urteil des Senats in BFHE 131, 93, BSt61111980, 728 = MitteNotK 1980, 211 stehe "mit dem eindeutigen Gesetzeswortlaut nicht im Einklang" (BStBl 11980, 778 - MittRhNotK 1981, 26 ).

  • BFH, 13.12.1979 - IV B 79/79

    Personengesellschaft - Einheitliche Gewinnfeststellung - Prozeßbevollmächtiger -

    Auszug aus BFH, 02.02.1983 - II R 129/79
    Aue den Gründen: b) Der vorliegende Sachverhalt gleicht in den Grundzügen jenem Fall, über welchen der Senat mit dem Urteil vom 2.7.1980 - It R 132/79 ( BFHE 130, 5 /4, BStBl II 1980.729 MittRtiNotK 1981, 24) entschieden hat.
  • BFH, 16.06.1976 - II R 117/72

    Bebauung eines Grundstücks - Abriß von Gebäuden beim Erwerb - Planungsgemäße

    Auszug aus BFH, 02.02.1983 - II R 129/79
    Diese Auslegung entspricht der von der Rechtsprechung vertretenen Auffassung, daß das Grunderwerbsteuerrecht teilweise nicht nur durch statische, sondern auch durch dynamische Betrachtungsweise geprägt wird (Urteil des BFH vom 18.6.1978 -11 R 117/72, BFHE 119, 306, 13818111 1976, 645 m.w.N.).
  • BFH, 18.02.1981 - II R 107/78

    Grunderwerbsteuerbefreiung beim Erwerb eines Vierfamilienhauses

    Auszug aus BFH, 02.02.1983 - II R 129/79
    Hinweis in diesem Heft auf den Erlaß der obersten Finanzbehörden der Länder vom 18.5.1981_ Steuerecht/Grunderwerbeteuer Grundenverbetetlee betrelang beim Erwerb eines Vlertamillenhauses (BFH, Urteil vorn 18.2. 1981 - II R 107/78 -BStBI.111981, 331) GrEStEIgWoG § 1 Abs. 1 Satz 1 Nm. 1, 2 Der Senat hält an der im Urteil vom 25.8, 1980 II R 21/79 (BFHE 131, 93, BStBl II 1980, 728 = MittRhNotK 1980, 211 ) vertretenen Rechteenelcht fest, daß für die (materiell vorläufige) Steuervergünstigung nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nm. 1 oder 2 GrEStEigWoG nicht die Nutzung des erworbenen Hauses im Zeitpunkt des Erwerbsvorgangs, sondern die von dem Erwerber beabsichtigte Nutzung als Ein- oder ZweiternWoonhaus maßgebend Ist.
  • BFH, 16.06.1976 - II R 23/75

    Bebauung eines Grundstücks - Zwischenerwerber - Abriß vorhandener Gebäude -

    Auszug aus BFH, 02.02.1983 - II R 129/79
    Wird ein Vergünstigungstatbestand aber dadurch dynamisch geprägt, daß die Vergünstigung von einem zukünftigen Verhalten, hier von einer zukünftigen Nutzung, abhängig gemacht wird, dann ist es gerechtfertigt, für die Anwendung der Vergünstigungsvorschrift insgesamt auf den Zustand des Grundstücks abzustellen, in den es der Erwerber alsbald versetzt und zum Gegenstand des mit dem Erwerb verfolgten steuerbegünstigten Zweckes macht (BFH-Urteil vom 18.6.1976 - II R 23/75, BFHE 119, 310 , BStBI II 1976, 647).
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