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   BFH, 02.02.2016 - I R 21/14   

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https://dejure.org/2016,11922
BFH, 02.02.2016 - I R 21/14 (https://dejure.org/2016,11922)
BFH, Entscheidung vom 02.02.2016 - I R 21/14 (https://dejure.org/2016,11922)
BFH, Entscheidung vom 02. Februar 2016 - I R 21/14 (https://dejure.org/2016,11922)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • lexetius.com

    Realisierung des Körperschaftsteuerguthabens im Rahmen einer Liquidation - Verfassungsmäßigkeit der ausschüttungsabhängigen Ausgestaltung

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    KStG § 37, KStG § 40 Abs 4, GG Art 3 Abs 1, GG Art 14 Abs 1, KStG VZ 2006
    Realisierung des Körperschaftsteuerguthabens im Rahmen einer Liquidation - Verfassungsmäßigkeit der ausschüttungsabhängigen Ausgestaltung

  • Bundesfinanzhof

    Realisierung des Körperschaftsteuerguthabens im Rahmen einer Liquidation - Verfassungsmäßigkeit der ausschüttungsabhängigen Ausgestaltung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 37 KStG 2002 vom 16.05.2003, § 40 Abs 4 KStG 2002 vom 16.05.2003, Art 3 Abs 1 GG, Art 14 Abs 1 GG, KStG VZ 2006
    Realisierung des Körperschaftsteuerguthabens im Rahmen einer Liquidation - Verfassungsmäßigkeit der ausschüttungsabhängigen Ausgestaltung

  • IWW

    §§ 36, ... 37 Abs. 1 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG 1999), § 36 Abs. 3, 4 KStG 1999, Art. 3 Abs. 1 GG, § 36 Abs. 6a KStG 2002, § 37 Abs. 1 KStG 2002, § 44 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § 126 Abs. 2 FGO, § 44 Abs. 1 FGO, § 133 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, § 40 Abs. 4 KStG 2002, § 37 KStG 2002, § 37 Abs. 5 KStG 2002, Art. 100 Abs. 1 GG, § 37 Abs. 2 Satz 2 KStG 1999, Art. 14 Abs. 1 GG, § 135 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit des Untergangs von Körperschaftsteuerguthaben im Zuge einer Liquidation

  • Betriebs-Berater

    Körperschaftsteuerguthaben bei Liquidation - ausschüttungsabhängige Ausgestaltung ist verfassungsgemäß

  • rewis.io

    Realisierung des Körperschaftsteuerguthabens im Rahmen einer Liquidation - Verfassungsmäßigkeit der ausschüttungsabhängigen Ausgestaltung

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Realisierung des Körperschaftsteuerguthabens im Rahmen einer Liquidation

  • rechtsportal.de

    Verfassungsmäßigkeit des Untergangs von Körperschaftsteuerguthaben im Zuge einer Liquidation

  • datenbank.nwb.de

    Realisierung des Körperschaftsteuerguthabens im Rahmen einer Liquidation

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Realisierung des KSt-Guthabens im Rahmen einer Liquidation

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rechtsbehelfe und ihre Auslegung - und der Solidaritätszuschlag

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Körperschaftsteuerguthaben - und seine Realisierung im Rahmen der Liquidation

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Verfall von Guthaben im Rahmen einer Liquidation

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Realisierung des Körperschaftsteuerguthabens im Rahmen einer Liquidation

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Realisierung des Körperschaftsteuerguthabens: Ausschüttungsabhängige Ausgestaltung ist verfassungsgemäß

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Realisierung des Körperschaftsteuerguthabens auf dem verfassungsrechtlichen Prüfstand

In Nachschlagewerken

Sonstiges (2)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    KStG § 37 Abs 2, KStG § 40 Abs 4, KStG § 11, GG Art 3 Abs 1
    Körperschaftsteuerguthaben, Körperschaftsteuerminderung, Liquidation, Verfassungsmäßigkeit

  • juris (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 253, 126
  • BB 2016, 1365
  • BB 2016, 1442
  • DB 2016, 1289
  • BStBl II 2017, 794
  • NZG 2016, 796
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 17.11.2009 - 1 BvR 2192/05

    Übergangsregeln vom Anrechnungs- zum Halbeinkünfteverfahren bei der

    Auszug aus BFH, 02.02.2016 - I R 21/14
    Nachdem das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die teilweise Unvereinbarkeit des § 36 Abs. 3 und 4 KStG 1999 mit Art. 3 Abs. 1 GG festgestellt (Beschluss vom 17. November 2009 1 BvR 2192/05, BVerfGE 125, 1) und der Gesetzgeber im Jahressteuergesetz 2010 vom 8. Dezember 2010 (BGBl I 2010, 1768, BStBl I 2010, 1394) eine Neuregelung zur Umgliederung der Teilbeträge des verwendbaren Eigenkapitals (vEK) in § 36 Abs. 6a KStG 2002 und in § 37 Abs. 1 KStG 2002 vorgenommen hatte, änderte das FA zahlreiche Bescheide zugunsten der Klägerin und legte diesen nunmehr ein Körperschaftsteuerguthaben in Höhe von 282.979 EUR zugrunde.

    Auch das BVerfG hat in seinem Beschluss in BVerfGE 125, 1 nicht zu erkennen gegeben, dass das ausschüttungsabhängige Modell verfassungsrechtlichen Bedenken unterliegen könnte.

    ddd) Für die Auffassung der Klägerin streitende Argumente können dem Beschluss des BVerfG in BVerfGE 125, 1 nicht entnommen werden.

    Darin liegt kein Widerspruch zu der vom BVerfG in seinem Beschluss in BVerfGE 125, 1 gemachten Aussage, wonach das Bestehen bestimmter Gestaltungsmöglichkeiten zur Vermeidung eines umgliederungsbedingten Verlusts von Körperschaftsteuerminderungspotential denselben nicht rechtfertigen könne (BVerfG-Beschluss in BVerfGE 125, 1, unter B.I.5.c der Gründe).

  • BFH, 19.08.2013 - X R 44/11

    Auslegung eines Einspruchsschreibens

    Auszug aus BFH, 02.02.2016 - I R 21/14
    Danach ist nicht an dem buchstäblichen Sinne des Ausdrucks zu haften, sondern der wirkliche Wille zu erforschen (Senatsurteil vom 28. November 2001 I R 93/00, BFH/NV 2002, 613; Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 19. August 2013 X R 44/11, BFHE 243, 304, BStBl II 2014, 234).

    b) Das FG ist in revisionsrechtlich nicht zu beanstandender Weise (zum Umfang der Nachprüfung vgl. BFH-Urteil in BFHE 243, 304, BStBl II 2014, 234) davon ausgegangen, dass das Einspruchsschreiben vom 25. August 2011 und der weitere Schriftverkehr nicht den Solidaritätszuschlag betrafen.

    Auch wenn nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung bei auslegungsfähigen Rechtsbehelfen davon auszugehen ist, dass der Steuerpflichtige denjenigen Rechtsbehelf einlegen will, der seinem materiell-rechtlichen Begehren am ehesten zum Erfolg verhilft (BFH-Urteil in BFHE 243, 304, BStBl II 2014, 234), rechtfertigt dies im Streitfall keine andere Beurteilung.

  • BFH, 20.04.2011 - I R 65/05

    Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung zur Umgliederung des verwendbaren

    Auszug aus BFH, 02.02.2016 - I R 21/14
    ccc) In der Frage der Realisierung des Guthabens bei Körperschaften nach dem Differenzierungsmerkmal der für offene Ausschüttungen oder ausschüttungsgleiche Vorgänge benötigten Kapitalausstattung zu unterscheiden, ist hiernach sachlich einleuchtend (vgl. Senatsurteil vom 20. April 2011 I R 65/05, BFHE 234, 385, BStBl II 2011, 983).

    Im Hinblick auf die von der Klägerin gerügte Verletzung ihres Eigentumsgrundrechts bleibt der Senat bei seiner Meinung, dass sich im vorliegenden Zusammenhang aus Art. 14 Abs. 1 GG keine weitergehenden Wirkungen als aus Art. 3 Abs. 1 GG ergeben (Senatsurteil in BFHE 234, 385, BStBl II 2011, 983, m.w.N.).

  • FG Hessen, 12.02.2014 - 4 K 1691/12

    Verfassungsmäßigkeit der Übergangsregelungen vom Anrechnungsverfahren zum

    Auszug aus BFH, 02.02.2016 - I R 21/14
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 12. Februar 2014  4 K 1691/12 wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Soweit die Auszahlung eines Solidaritätszuschlags begehrt wurde, wies es die Klage als unzulässig ab, weil ein Vorverfahren i.S. des § 44 der Finanzgerichtsordnung (FGO) nicht durchgeführt worden sei (Urteil vom 12. Februar 2014  4 K 1691/12).

  • BFH, 29.08.2012 - I R 65/11

    Verrechenbare Verluste der Organgesellschaft: kein passiver Ausgleichsposten für

    Auszug aus BFH, 02.02.2016 - I R 21/14
    Die Minderung der Körperschaftsteuer --die, wie der Streitfall zeigt, ohne Weiteres auch zu einer Körperschaftsteuererstattung führen kann (Senatsurteil vom 29. August 2012 I R 65/11, BFHE 238, 382, BStBl II 2013, 555; Brodersen/Littan, GmbH-Rundschau --GmbHR-- 2003, 678)-- ist für den Veranlagungszeitraum vorzunehmen, in dem die Liquidation endet.

    Die Regelung stellt damit die Verteilung des Vermögens im Rahmen einer Liquidation einer Ausschüttung gleich (Senatsurteil in BFHE 238, 382, BStBl II 2013, 555 zum vergleichbaren Fall der Umwandlung der Körperschaft in eine Personengesellschaft; Blümich/Danelsing, § 40 KStG Rz 15; Förster, Der Betrieb --DB-- 2003, 899; Antweiler in Ernst & Young, KStG, § 40 Rz 128).

  • BFH, 28.11.2001 - I R 93/00

    Auslegung von Willenserklärungen; Einspruch gegen KSt-Bescheid auch Einspruch

    Auszug aus BFH, 02.02.2016 - I R 21/14
    Danach ist nicht an dem buchstäblichen Sinne des Ausdrucks zu haften, sondern der wirkliche Wille zu erforschen (Senatsurteil vom 28. November 2001 I R 93/00, BFH/NV 2002, 613; Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 19. August 2013 X R 44/11, BFHE 243, 304, BStBl II 2014, 234).

    Bereits im Rubrum der Schriftsätze der fachkundig vertretenen Klägerin wird allein der Körperschaftsteuerbescheid 2006 angeführt, obgleich im Streitfall ein Sammelbescheid über Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag ergangen war (vgl. Senatsurteil in BFH/NV 2002, 613 zur Anfechtung von Sammelbescheiden).

  • BVerfG, 30.09.2015 - 2 BvR 1066/10

    Verfassungsbeschwerden gegen das Alterseinkünftegesetz ohne Erfolg

    Auszug aus BFH, 02.02.2016 - I R 21/14
    Eine erhebliche Ungleichbehandlung, die jeglichen sachlichen Grundes entbehrt, weil alle vom Gesetzgeber angestrebten Regelungsziele auch unter Vermeidung der ungleichen Behandlung und ohne Inkaufnahme anderer Nachteile erreicht werden können, braucht von den Betroffenen jedoch nicht hingenommen zu werden (BVerfG-Beschluss vom 30. September 2015  2 BvR 1066/10, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2016, 72, m.w.N.).
  • BFH, 10.08.2011 - I R 39/10

    Verfassungswidrigkeit des § 3 SolZG 1995 n. F. in Bezug auf das

    Auszug aus BFH, 02.02.2016 - I R 21/14
    Da der Solidaritätszuschlag im Sammelbescheid mit 0 EUR festgesetzt worden war und sich auch die Einspruchsbegründung nicht mit Fragen des Solidaritätszuschlags befasste, konnte ein objektiver Empfänger die Erklärung nicht so verstehen, dass, wie von der Revision geltend gemacht, auch eine den Solidaritätszuschlag betreffende verfassungsrechtliche Beschwer i.S. des Vorlagebeschlusses des Senats vom 10. August 2011 I R 39/10 (BFHE 234, 396, BStBl II 2012, 603) geltend gemacht werden sollte.
  • BVerfG, 24.11.2022 - 2 BvR 1424/15

    Übergangsregelung vom Anrechnungs- zum Halbeinkünfteverfahren im

    Die zur Zeit des Anrechnungsverfahrens entstandene "Anwartschaft" - das im belasteten vEK enthaltene Körperschaftsteuerminderungspotenzial - ist deshalb nur nach Maßgabe des ausschüttungsfähigen Kapitals zum "Vollrecht" auf Körperschaftsteuerminderung erstarkt (vgl. BFHE 253, 126 ).
  • BVerfG, 06.12.2022 - 2 BvL 29/14

    Körperschaftsteuerminderungspotenzial III - Weitere Übergangsregelung vom

    Die zur Zeit des Anrechnungsverfahrens entstandene "Anwartschaft" - das im belasteten vEK enthaltene Körperschaftsteuerminderungspotenzial - ist deshalb nur nach Maßgabe des ausschüttungsfähigen Kapitals zum "Vollrecht" auf Körperschaftsteuerminderung erstarkt (vgl. BFHE 253, 126 ).
  • FG München, 05.02.2020 - 7 K 3182/17

    Steuerfreiheit von Ausschüttungen von Altveräußerungsgewinnen

    Der BFH habe zu erkennen gegeben, dass er sich der überwiegenden Auffassung im Schrifttum offenbar anschließe (BFH-Urteil vom 2.2.2016 I R 21/14, BStBl II 2017, 794 Rz. 22).

    Es kommt daher nicht darauf an, ob das im belastetem vEK angelegte "Körperschaftsteuerminderungspotential" dem Eigentumsbegriff des Art. 14 GG unterfällt (BFH, Urteil vom 02. Februar 2016 - I R 21/14 -, BFHE 253, 126, BStBl II 2017, 794 m.w.N.).

  • FG Hessen, 12.02.2014 - 4 K 1691/12
    des BFH (Rev.) : I R 21/14.
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