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BFH, 02.03.1983 - II R 10/81 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 02.06.1981 - 6 C 15.81
Auszug aus BFH, 02.03.1983 - II R 10/81
Handelt es sich nicht um eine Auskunft, die der Zeuge voraussichtlich anhand seiner Bücher oder anderer Aufzeichnungen zu geben hat (§ 377 Abs. 3 ZPO), so verletzt das FG den Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme, wenn es tatsächliche Feststellungen ohne Einverständnis der Beteiligten auf schriftliche Erklärungen von Personen stützt, die als Zeugen hätten vernommen werden können (vgl. § 96 Abs. 1 Satz 1 VwGO und BVerwG-Urteil vom 16.5.1974 III C 20/72; BVerwG-Beschluß vom 2.6.1981 6 C 15.81).
- BFH, 18.03.2003 - VIII B 154/02
Anforderungen an ordnungsgemäße Rüge wegen Übergehens eines Beweisantrags
Sofern dieser Vortrag zutrifft, mussten deren Prozessvertreter nicht damit rechnen, das FG werde die beantragte Beweiserhebung unterlassen, weil das FG selbst zum Ausdruck gebracht hat, eine weitere Sachaufklärung sei erforderlich (BFH-Urteil vom 2. März 1983 II R 10/81, juris). - FG München, 28.02.2007 - 4 K 458/04
Schenkung eines Grundstücks unter Nießbrauchsvorbehalt; Belastung von …
Insoweit geht dem Kläger die Substanz des Erbbauzinsanspruches verloren (vgl. Bundesfinanzhof -BFH-vom 26.11.1986 II R 10/81, BStBl II 1987, 175, BFHE 148/324).