Rechtsprechung
BFH, 02.03.2006 - V R 7/03 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
UStG 1993 § 4 Nr. 1 a, § 6, § 6a Abs. 4; UStDV § 8; AO 1977 § 227; Richtlinie 77/388/EWG Art. 15 Nr. 2
- IWW
- Simons & Moll-Simons
UStG 1993 § 4 Nr. 1 a, § 6, § 6a Abs. 4; UStDV § 8; AO 1977 § 227; Richtlinie 77/388/EWG Art. 15 Nr. 2
- Judicialis
UStG 1993 § 4 Nr. 1 a; ; UStG 1993 § 6; ; UStG 1993 § 6a Abs. 4; ; UStDV § 8; ; AO 1977 § 227; ; Richtlinie 77/388/EWG Art. 15 Nr. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Steuerbefreiung bei Ausfuhren in ein Drittland im Billigkeitsweg
- datenbank.nwb.de
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Erstattung von Umsatzsteuer bei gefälschten Ausfuhrnachweisen ? Erlass der festgesetzten Umatzsteuer aus sachlichen Billigkeitsgründen, wenn der leistende Unternehmer die Unrichtigkeit der vorgelegten Belege nicht kannte und bei Anwendung der entsprechenden Sorgfalt auch ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- IWW (Kurzinformation)
EuGH muss entscheiden - Umsatzsteuerfreie Ausfuhrlieferung bei vom Kunden gefälschten Ausfuhrpapieren
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Steuerbefreiung bei Ausfuhren
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Steuerbefreiung im Billigkeitsweg im Fall von Ausfuhren in ein Drittland ; Mangelnde Erkennbarkeit des Fehlens der Voraussetzungen für steuerfreie Ausfuhrlieferungen aus Sicht des Steuerpflichtigen; Nachweispflicht des ausführenden Unternehmers; Unerkennbare Manipulation ...
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- BFHE 213, 127
- BB 2006, 1550
- DB 2006, 1541
- BStBl II 2006, 672
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (8)
- EuGH, 14.05.1996 - C-153/94
Faroe Seafood und Føroya Fiskasøla
Auszug aus BFH, 02.03.2006 - V R 7/03
Für analoge Fälle bei Zöllen und Herkunftsbescheinigungen hat dagegen nach der Rechtsprechung des EuGH auch der gutgläubige Händler die Folgen der Nichterweislichkeit bzw. Nichterfüllung der Voraussetzungen zu tragen (vgl. EuGH-Urteile vom 14. Mai 1996 Rs. C-153/94 und Rs. C-204/94, Faroe Seafood Co. Ltd. u.a., Slg. 1996, I-2465, wonach auch eine Bescheinigung der zuständigen Behörde nur unter besonderen Voraussetzungen die Berufung auf Vertrauensschutz rechtfertigt; vom 17. Juli 1997 Rs. C-97/95, Pascoal et Filhos, Slg. 1997, I-4209). - BFH, 06.05.2004 - V B 101/03
Ausfuhrlieferung in Drittstaaten
Auszug aus BFH, 02.03.2006 - V R 7/03
Der Senat entschied noch im Beschluss vom 6. Mai 2004 V B 101/03 (BFHE 205, 416, BStBl II 2004, 748), dass der deutsche Gesetzgeber die Einführung der Vertrauensschutzregelung in § 6a Abs. 4 UStG 1993 für die innergemeinschaftliche Lieferung nicht als Anlass zu einer entsprechenden Ergänzung der Regelungen über die Befreiung für Ausfuhrlieferungen in Drittstaaten (§ 6 UStG 1993) genommen habe und dass eine entsprechende Anwendung der Vertrauensschutzregelung für die Ausfuhrlieferung also ersichtlich nicht vorgesehen sei. - EuGH, 13.11.1984 - 98/83
Van Gend & Loos / Kommission
Auszug aus BFH, 02.03.2006 - V R 7/03
Nach ständiger Rechtsprechung des EuGH zu den gemeinschaftsrechtlichen Voraussetzungen für den Erlass von Eingangs- oder Ausfuhrabgaben stellt das Vertrauen in die Gültigkeit von Ursprungszeugnissen, die sich als falsch, gefälscht oder ungültig erweisen, als solches keinen besonderen Umstand (im Sinne der einschlägigen Regelung, vgl. folgend) dar, weil nachträgliche Kontrollen zu einem großen Teil nutzlos wären, wenn die Verwendung solcher Zeugnisse allein einen Erlass rechtfertigen könnten (Urteil des EuGH vom 13. November 1984 in den verbundenen Rs. 98/83 und 230/83, Van Gend & Loos/Kommission, Slg. 1984, 3763; s. zuletzt auch Gericht erster Instanz --Dritte Kammer--, Urteil vom 11. Juli 2002 Rs. T-205/99, Hyper Srl, Slg. 2002, II-3141, m.N.).
- EuG, 11.07.2002 - T-205/99
Hyper / Kommission
Auszug aus BFH, 02.03.2006 - V R 7/03
Nach ständiger Rechtsprechung des EuGH zu den gemeinschaftsrechtlichen Voraussetzungen für den Erlass von Eingangs- oder Ausfuhrabgaben stellt das Vertrauen in die Gültigkeit von Ursprungszeugnissen, die sich als falsch, gefälscht oder ungültig erweisen, als solches keinen besonderen Umstand (im Sinne der einschlägigen Regelung, vgl. folgend) dar, weil nachträgliche Kontrollen zu einem großen Teil nutzlos wären, wenn die Verwendung solcher Zeugnisse allein einen Erlass rechtfertigen könnten (Urteil des EuGH vom 13. November 1984 in den verbundenen Rs. 98/83 und 230/83, Van Gend & Loos/Kommission, Slg. 1984, 3763; s. zuletzt auch Gericht erster Instanz --Dritte Kammer--, Urteil vom 11. Juli 2002 Rs. T-205/99, Hyper Srl, Slg. 2002, II-3141, m.N.). - EuGH, 19.09.2000 - C-454/98
Schmeink & Cofreth und Strobel
Auszug aus BFH, 02.03.2006 - V R 7/03
Im Urteil vom 19. September 2000 C-454/98, Schmeink & Cofreth, Manfred Strobel (Slg. 2000, I-6973, BFH/NV Beilage 2001, 33) hat der EuGH auf sein Urteil vom 13. Dezember 1989 Rs. C-342/87, Genius Holding (Slg. 1989, 4227 RandNr. 18) hingewiesen, demzufolge es Sache der Mitgliedstaaten ist, die Geltung des Grundsatzes der Neutralität der Mehrwertsteuer dadurch zu gewährleisten, dass sie in ihrem innerstaatlichen Recht vorsehen, dass jede zu Unrecht in Rechnung gestellte Steuer berichtigt werden kann, wenn der Aussteller der Rechnung seinen guten Glauben nachweist. - EuGH, 14.05.1996 - C-204/94
Auszug aus BFH, 02.03.2006 - V R 7/03
Für analoge Fälle bei Zöllen und Herkunftsbescheinigungen hat dagegen nach der Rechtsprechung des EuGH auch der gutgläubige Händler die Folgen der Nichterweislichkeit bzw. Nichterfüllung der Voraussetzungen zu tragen (vgl. EuGH-Urteile vom 14. Mai 1996 Rs. C-153/94 und Rs. C-204/94, Faroe Seafood Co. Ltd. u.a., Slg. 1996, I-2465, wonach auch eine Bescheinigung der zuständigen Behörde nur unter besonderen Voraussetzungen die Berufung auf Vertrauensschutz rechtfertigt; vom 17. Juli 1997 Rs. C-97/95, Pascoal et Filhos, Slg. 1997, I-4209). - EuGH, 13.12.1989 - 342/87
Genius Holding / Staatssecretaris van Financiën
Auszug aus BFH, 02.03.2006 - V R 7/03
Im Urteil vom 19. September 2000 C-454/98, Schmeink & Cofreth, Manfred Strobel (…Slg. 2000, I-6973, BFH/NV Beilage 2001, 33) hat der EuGH auf sein Urteil vom 13. Dezember 1989 Rs. C-342/87, Genius Holding (Slg. 1989, 4227 RandNr. 18) hingewiesen, demzufolge es Sache der Mitgliedstaaten ist, die Geltung des Grundsatzes der Neutralität der Mehrwertsteuer dadurch zu gewährleisten, dass sie in ihrem innerstaatlichen Recht vorsehen, dass jede zu Unrecht in Rechnung gestellte Steuer berichtigt werden kann, wenn der Aussteller der Rechnung seinen guten Glauben nachweist. - EuGH, 17.07.1997 - C-97/95
Pascoal & Filhos
Auszug aus BFH, 02.03.2006 - V R 7/03
Für analoge Fälle bei Zöllen und Herkunftsbescheinigungen hat dagegen nach der Rechtsprechung des EuGH auch der gutgläubige Händler die Folgen der Nichterweislichkeit bzw. Nichterfüllung der Voraussetzungen zu tragen (vgl. EuGH-Urteile vom 14. Mai 1996 Rs. C-153/94 und Rs. C-204/94, Faroe Seafood Co. Ltd. u.a., Slg. 1996, I-2465, wonach auch eine Bescheinigung der zuständigen Behörde nur unter besonderen Voraussetzungen die Berufung auf Vertrauensschutz rechtfertigt; vom 17. Juli 1997 Rs. C-97/95, Pascoal et Filhos, Slg. 1997, I-4209).
- BFH, 26.03.2009 - V B 179/07
Vorliegen eines Revisionszulassungsgrunds - Steuerfreiheit von Ausfuhrlieferungen …
Die Klägerin könne sich mit ihrer Auffassung nicht auf den Vorlagebeschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) an den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) vom 2. März 2006 V R 7/03 (BFHE 213, 127, BStBl II 2006, 672) berufen, weil dieser Rechtsstreit einen außergewöhnlichen Sachverhalt im nichtkommerziellen Reiseverkehr und dessen Berücksichtigung im Erlassverfahren betreffe; beide Voraussetzungen lägen im hier zu entscheidenden Rechtsstreit nicht vor.Ob an dieser Rechtsprechung festgehalten werden könne, sei aufgrund des Vorlagebeschlusses des BFH in BFHE 213, 127, BStBl II 2006, 672 zweifelhaft geworden.
- FG Nürnberg, 10.07.2007 - II 196/04
Gefälschte Belege erbringen nicht den Nachweis einer Ausfuhrlieferung - Eine …
Sie sei der Auffassung, dass sich dem BFH-Beschluss vom 02.03.2006 Az. V R 7/2003 - EuGH-Vorlage - der allgemeine Grundsatz entnehmen lasse, dass der vorlegende Senat des BFH im Hinblick auf den auch im Steuerrecht allgemein geltenden Grundsatz des Vertrauensschutzes es für zweifelhaft halte, ob die Steuerfreiheit einer Ausfuhrlieferung auch dann regelmäßig versagt werden dürfe, wenn der liefernde Unternehmer die Fälschung des Ausfuhrnachweises auch bei Beachtung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht habe erkennen können.Die Klägerin kann sich mit ihrer Auffassung nicht auf den Vorlagebeschluss des BFH an den EuGH (BFH-Beschluss vom 02.03.2006 V R 7/03, BStBl. II 2006, 672) berufen, weil dieser Rechtstreit einen außergewöhnlichen Sachverhalt im nichtkommerziellen Reiseverkehr und im Erlassverfahren betrifft; beide Voraussetzungen liegen im hier zu entscheidenden Rechtsstreit nicht vor.
- FG Nürnberg, 10.07.2007 - II 96/04
Steuerfreiheit der Ausfuhrlieferungen von Computerteilen nach Polen; Anwendung …
Sie sei der Auffassung, dass sich dem BFH-Beschluss vom 02.03.2006 Az. V R 7/2003 - EuGH-Vorlage - der allgemeine Grundsatz entnehmen lasse, dass der vorlegende Senat des BFH im Hinblick auf den auch im Steuerrecht allgemein geltenden Grundsatz des Vertrauensschutzes es für zweifelhaft halte, ob die Steuerfreiheit einer Ausfuhrlieferung auch dann regelmäßig versagt werden dürfe, wenn der liefernde Unternehmer die Fälschung des Ausfuhrnachweises auch bei Beachtung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht habe erkennen können.Die Klägerin kann sich mit ihrer Auffassung nicht auf den Vorlagebeschluss des BFH an den EuGH (BFH-Beschluss vom 02.03.2006 V R 7/03, BStBl. II 2006, 672) berufen, weil dieser Rechtstreit einen außergewöhnlichen Sachverhalt im nichtkommerziellen Reiseverkehr und im Erlassverfahren betrifft; beide Voraussetzungen liegen im hier zu entscheidenden Rechtsstreit nicht vor.
- FG Thüringen, 02.03.2006 - IV 203/03
Gewerblicher Grundstückshandel bei Unterschreiten der Drei-Objekt-Grenze - hier: …
Die Absicht, gewerbliche Gewinne zu erzielen, muss durch eine Tätigkeit verfolgt werden, die nach allgemeiner Auffassung als unternehmerisch gewertet wird (Beschlüsse des Großen Senats - GrS - des BFH vom 3. Juli 1995 GrS 1/93, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFHE - 178, 86, Bundessteuerblatt - BStBl - II 1995, 617; und vom 10. Dezember 2001 GrS 1/98, BFHE 197, 240 , BStBl II 2002, 291, Urteile des BFH in BStBl II 2006, 672, und vom 24. Januar 1996 X R 255/93, BStBl II 1996, 303, BFHE 180, 51).