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BFH, 02.03.2011 - II R 64/08 |
Volltextveröffentlichungen (12)
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Vorlage an BVerfG: Bemessung der Grunderwerbsteuer nach Grundbesitzwerten verfassungswidrig? - Bindungswirkung von Entscheidungen des BVerfG - Vertrauensschutz bei Nichtanzeige eines Erwerbsvorgangs - Bindungswirkung von Auskünften eines Sachbearbeiters
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Vorlage an BVerfG: Bemessung der Grunderwerbsteuer nach Grundbesitzwerten verfassungswidrig?; Bindungswirkung von Entscheidungen des BVerfG; Vertrauensschutz bei Nichtanzeige eines Erwerbsvorgangs; Bindungswirkung von Auskünften eines Sachbearbeiters
- Bundesfinanzhof
GG Art 3 Abs 1, GrEStG § ... 1 Abs 3, GrEStG § 8 Abs 1, GrEStG § 8 Abs 2, GrEStG § 9, GrEStG § 11, GG Art 20 Abs 3, GrEStG § 16 Abs 5, BVerfGG § 31, BewG § 138, BewG §§ 138 ff, GrEStG § 1 Abs 2a, GrEStG § 16 Abs 2 Nr 1, GrEStG § 1 Abs 2, GG Art 100 Abs 1 S 1
Vorlage an BVerfG: Bemessung der Grunderwerbsteuer nach Grundbesitzwerten verfassungswidrig? - Bindungswirkung von Entscheidungen des BVerfG - Vertrauensschutz bei Nichtanzeige eines Erwerbsvorgangs - Bindungswirkung von Auskünften eines Sachbearbeiters
- Bundesfinanzhof
Vorlage an BVerfG: Bemessung der Grunderwerbsteuer nach Grundbesitzwerten verfassungswidrig? - Bindungswirkung von Entscheidungen des BVerfG - Vertrauensschutz bei Nichtanzeige eines Erwerbsvorgangs - Bindungswirkung von Auskünften eines Sachbearbeiters
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Art 3 Abs 1 GG, § 1 Abs 3 GrEStG 1997, § 8 Abs 1 GrEStG 1997, § 8 Abs 2 GrEStG 1997, § 9 GrEStG 1997
Vorlage an BVerfG: Bemessung der Grunderwerbsteuer nach Grundbesitzwerten verfassungswidrig? - Bindungswirkung von Entscheidungen des BVerfG - Vertrauensschutz bei Nichtanzeige eines Erwerbsvorgangs - Bindungswirkung von Auskünften eines Sachbearbeiters - IWW
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Vorlage an BVerfG: Bemessung der Grunderwerbsteuer nach Grundbesitzwerten verfassungswidrig? - Bindungswirkung von Entscheidungen des BVerfG - Vertrauensschutz bei Nichtanzeige eines Erwerbsvorgangs - Bindungswirkung von Auskünften eines Sachbearbeiters
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Vorlage an BVerfG: Bemessung der Grunderwerbsteuer nach Grundbesitzwerten verfassungswidrig? - Bindungswirkung von Entscheidungen des BVerfG - Vertrauensschutz bei Nichtanzeige eines Erwerbsvorgangs - Bindungswirkung von Auskünften eines Sachbearbeiters
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Vorlage an BVerfG: Bemessung der Grunderwerbsteuer nach Grundbesitzwerten verfassungswidrig? Bindungswirkung von Entscheidungen des BVerfG; Vertrauensschutz bei Nichtanzeige eines Erwerbsvorgangs
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Verfassungsmäßigkeit der in § 8 Abs. 2 Grunderwerbsteuer (GrEStG) angeordneten Heranziehung der Grundbesitzwerte als Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer; Wert der Gegenleistung als grunderwerbsteuerrechtliche Regel-Bemessungsgrundlage; Bewertung von Grundbesitz für ...
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Grunderwerbsteuer durch Änderung des Gesellschafterbestandes
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (29)
- BVerfG, 23.06.2015 - 1 BvL 13/11
Ersatzbemessungsgrundlage im Grunderwerbsteuerrecht verfassungswidrig
Auf das tatsächliche Wertverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung sowie auf die für die Bemessung der Gegenleistung maßgebenden Motive und Erwartungen der Parteien kommt es grundsätzlich nicht an (vgl. die Vorlagebeschlüsse vom 2. März 2011 - II R 23/10 -, BFHE 232, 358 in dem Verfahren 1 BvL 13/11 und - II R 64/08 -, juris, Rn. 22 in dem Verfahren 1 BvL 14/11).Gleichwohl wird die Gegenleistung regelmäßig dem gemeinen Wert des Grundstücks am maßgeblichen Stichtag (Steuerentstehungszeitpunkt) entsprechen, da die Vertragschließenden meist gegenläufige Interessen verfolgen (vgl. die Vorlagebeschlüsse, a.a.O., Rn. 18 und 76 in II R 23/10 und Rn. 21, 76 in II R 64/08, jeweils m.w.N.).
- BFH, 12.02.2014 - II R 46/12
Erbengemeinschaft als selbständiger Rechtsträger im Grunderwerbsteuerrecht
Das Verfahren ruht im Hinblick auf die beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) unter den Aktenzeichen 1 BvL 13/11 und 1 BvL 14/11 anhängigen Verfahren (Vorlagebeschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 2. März 2011 II R 23/10, BFHE 232, 358, BStBl II 2011, 932, und vom 2. März 2011 II R 64/08, BFH/NV 2011, 1009) wegen der möglichen Verfassungswidrigkeit der Ermittlung des Grundbesitzwerts nach § 138 des Bewertungsgesetzes (BewG). - BFH, 20.01.2015 - II R 8/13
Anteilsvereinigung bei Erwerb eines eigenen Anteils durch eine GmbH
Insbesondere soll die Vorschrift den Beteiligten die Möglichkeit nehmen, einen dieser Erwerbsvorgänge ohne weitere steuerliche Folgen wieder aufheben zu können, sobald den Finanzbehörden ein solches Geschäft bekannt wird (BFH-Beschluss vom 2. März 2011 II R 64/08, BFH/NV 2011, 1009, Rz 93, m.w.N.).
- BFH, 25.11.2015 - II R 64/08
Anwendbarkeit von § 16 Abs. 2 Nr. 1 GrEStG auf Erwerbsvorgänge nach § 1 Abs. 3 …
Der BFH hat durch Beschluss vom 2. März 2011 II R 64/08 (BFH/NV 2011, 1009) das Verfahren ausgesetzt und die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) darüber eingeholt, ob § 11 GrEStG in der im Jahre 2002 geltenden Fassung mit Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) insofern unvereinbar ist, als er die Beteiligten an Erwerbsvorgängen i.S. des § 8 Abs. 2 GrEStG, für die die (Ersatz-)Steuerbemessungsgrundlage nach § 138 Abs. 3 BewG in der im Jahre 2002 geltenden Fassung zu ermitteln ist, mit einheitlichen Steuersätzen belastet. - BFH, 18.04.2012 - II R 51/11
Anwendung des § 16 Abs. 2 GrEStG bei Erwerbsvorgängen i. S. des § 1 Abs. 2a …
Diese Regelung setzt die grundsätzliche Anwendbarkeit der Begünstigungsvorschrift des § 16 GrEStG auch auf den Steuertatbestand des § 1 Abs. 2a GrEStG voraus (BFH-Beschluss vom 2. März 2011 II R 64/08, BFH/NV 2011, 1009, unter B.IV.2.a cc, m.w.N.).Insbesondere soll die Vorschrift den Beteiligten die Möglichkeit nehmen, einen dieser Erwerbsvorgänge ohne weitere steuerliche Folgen wieder aufheben zu können, sobald den Finanzbehörden ein solches Geschäft bekannt wird (BFH-Beschluss in BFH/NV 2011, 1009, m.w.N.).
bb) Unter Berücksichtigung dieses Normzwecks ist nach der BFH-Rechtsprechung (z.B. Beschlüsse vom 20. Januar 2005 II B 52/04, BFHE 208, 456, BStBl II 2005, 492, und in BFH/NV 2011, 1009, jeweils m.w.N.) eine Anzeige schon dann i.S. des § 16 Abs. 5 GrEStG ordnungsgemäß, wenn der Vorgang innerhalb der Anzeigefristen der §§ 18 Abs. 3 und 19 Abs. 3 GrEStG dem Finanzamt in einer Weise bekannt wird, dass es die Verwirklichung eines Tatbestands nach § 1 Abs. 2, 2a und 3 GrEStG prüfen kann.
- BFH, 25.09.2013 - II R 2/12
Erhebung von Grunderwerbsteuer für Einbringung eines Grundstücks in eine KG bei …
Das FA wird die Steuerfestsetzung zudem im Hinblick auf die Vorlagebeschlüsse des BFH vom 2. März 2011 II R 23/10 (BFHE 232, 358, BStBl II 2011, 932) und II R 64/08 (BFH/NV 2011, 1009) gemäß § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AO für vorläufig zu erklären haben. - BFH, 03.03.2015 - II R 30/13
Keine Verlängerung der Festsetzungsfrist bei leichtfertiger Verletzung der …
Insbesondere soll die Vorschrift den Beteiligten die Möglichkeit nehmen, einen dieser Erwerbsvorgänge ohne weitere steuerliche Folgen wieder aufheben zu können, sobald den Finanzbehörden ein solches Geschäft bekannt wird (BFH-Beschluss vom 11. März 2011 II B 152/10, BFH/NV 2011, 1009, m.w.N.). - FG Münster, 11.03.2021 - 3 K 2647/18
Feststellung des Grundbesitzwertes für ein unbebautes Grundstück
Spätestens im Zeitpunkt der Vorlagebeschlüsse des BFH vom 02.03.2011 (II R 23/10, BStBl. II 2011, 932; II R 64/08, BFH/NV 2011, 1009) hätte sich der Klägerin aufdrängen müssen, dass ein absolutes Vertrauen in die damalige Rechtslage nicht mehr gerechtfertigt gewesen sei.Insbesondere sei das BVerfG erst durch die Vorlagebeschlüsse des BFH vom 02.03.2011 (II R 23/10, BStBl. II 2011, 932; II R 64/08, BFH/NV 2011, 1009) mit der Frage nach der Verfassungskonformität befasst worden; in den vorinstanzlichen Klageverfahren sei diese Frage nicht einmal ansatzweise aufgeworfen worden.
Demgegenüber seien die beiden Vorlagebeschlüsse des BFH vom 02.03.2011 (II R 23/10, BStBl. II 2011, 932; II R 64/08, BFH/NV 2011, 1009) für sich genommen nicht geeignet gewesen, die seinerzeit noch geltende Rechtslage als Vertrauensbasis in Frage zu stellen.
Auf der Grundlage des Beschlusses des BVerfG vom 07.11.2006 (BVerfG-Beschluss vom 07.11.2006, 1 BvL 10/02, BVerfGE 117, 1) , der die §§ 138 ff. BewG für verfassungswidrig erklärte, habe man - wie später der BFH in seinen Vorlagebeschlüssen vom 02.03.2011 (II R 23/10, BStBl. II 2011, 932; II R 64/08, BFH/NV 2011, 1009) - davon ausgehen können, dass eine Gesetzesänderung für beide Steuerarten erfolgen müsse.
Spätestens im Zeitpunkt der Vorlagebeschlüsse des BFH vom 02.03.2011(II R 23/10, BStBl. II 2011, 932; II R 64/08, BFH/NV 2011, 1009), in denen der BFH hinsichtlich der Grundbesitzbewertung für Zwecke der Grunderwerbsteuer seine Überzeugung geäußert habe, dass die §§ 138 ff. BewG in allen Teilbereichen verfassungswidrige Besteuerungsgrundlagen erzeugten, hätte sich den Steuerpflichtigen aufdrängen müssen, dass sie nicht hinreichend sicher auf die damalige Rechtslage vertrauen durften.
Im Übrigen kann nach Auffassung des Senats auch nicht unberücksichtigt bleiben, dass bereits bei der Planung der Umstrukturierungsmaßnahmen durch die Klägerin ausweislich der Vorlagebeschlüsse des BFH vom 02.03.2011 (II R 23/10, BStBl. II 2011, 932; II R 64/08, BFH/NV 2011, 1009) in Zusammenschau mit der Entscheidung des BVerfG vom 07.11.2006 (1 BvL 10/02, BVerfGE 117, 1) offenbar war, dass die Bewertung von Grundbesitz für Zwecke der Grunderwerbsteuer nicht unerheblichen verfassungsrechtlichen Zweifeln begegnete.
- BFH, 05.04.2011 - II B 153/10
Keine AdV wegen verfassungsrechtlicher Zweifel gegen die Bemessung der …
Die Antragstellerin beantragte zunächst beim FA und danach beim Finanzgericht (FG), die Vollziehung des Grunderwerbsteuerbescheids auszusetzen und machte unter Hinweis auf die Beschlüsse des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 27. Mai 2009 II R 64/08 (BFHE 225, 508, BStBl II 2009, 856) und vom 29. Juli 2009 II R 8/08 (…BFH/NV 2010, 60) verfassungsrechtliche Bedenken gegen die in § 8 Abs. 2 GrEStG angeordnete Heranziehung der Grundbesitzwerte i.S. der §§ 138 ff. BewG als Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer geltend.a) Der Senat ist zwar, wie er in seinen Vorlagebeschlüssen vom 2. März 2011 II R 64/08 und II R 23/10 (BFHE 232, 358) an das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ausgeführt hat, von der Verfassungswidrigkeit dieser Vorschriften überzeugt.
b) Für die im Streitfall maßgebenden Vorschriften des § 11 i.V.m. § 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 GrEStG und § 138 Abs. 2 bis 4 BewG kann nicht angenommen werden, dass diese auf die Vorlagebeschlüsse des Senats vom 2. März 2011 II R 64/08 und II R 23/10 (BFHE 232, 358) hin vom BVerfG rückwirkend für nichtig erklärt werden.
Der vorgenannten Entscheidung kommt jedoch, wie der Senat in seinen Vorlagebeschlüssen vom 2. März 2011 II R 64/08 und II R 23/10 näher ausgeführt hat, keine Bindungswirkung im Hinblick auf die Anwendung des § 11 i.V.m. § 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 GrEStG und § 138 Abs. 2 bis 4 BewG zu.
- FG Berlin-Brandenburg, 26.02.2015 - 15 K 4223/10
Grunderwerbsteuer bei Aufteilung von Gesamthandseigentum in Wohnungseigentum …
Der Bundesfinanzhof ist von der Verfassungswidrigkeit dieses Ansatzes überzeugt, weil er zu willkürlichen und zufälligen Besteuerungsergebnissen führe, und hat das Bundesverfassungsgericht angerufen (BFH, Vorlagebeschluss vom 02.03.2011 - II R 23/10 -, BStBl II 2011, 932; BFH, Vorlagebeschluss vom 02.03.2011 - II R 64/08 -, BFH/NV 2011, 1009). - BFH, 11.06.2013 - II R 52/12
Anwendung des § 16 Abs. 2 GrEStG bei Erwerbsvorgängen i. S. des § 1 Abs. 3 GrEStG
- BFH, 05.12.2019 - II R 37/18
Dem Verkäufer vorbehaltene Nutzungen als grunderwerbsteuerrechtliche …
- FG Schleswig-Holstein, 28.06.2011 - 3 K 217/08
Verfassungsmäßigkeit von § 3 Nr. 4 GrEStG a.F. mangels Befreiung von der …
- BFH, 31.08.2012 - II B 9/12
Maßgeblichkeit der Grundbesitzwerte in den Fällen des § 8 Abs. 2 GrEStG auch bei …
- FG Nürnberg, 18.08.2011 - 4 K 1837/10
Teilweise Rückgängigmachung einer Anteilsübertragung - ordnungsgemäße Anzeige der …
- BFH, 04.05.2011 - II B 151/10
Festsetzung von Grunderwerbsteuer für Einbringung eines Grundstücks in eine …
- LG Berlin, 19.01.2012 - 526 Qs 8/11
Vorlage an das Bundesverfassungsgericht: Verfassungsmäßigkeit des …
- FG Köln, 20.12.2013 - 4 V 2879/13
Aussetzung der Vollziehung: Abwägung von öffentlichem Interesse gegenüber …
- FG Hamburg, 21.02.2014 - 3 K 66/13
Keine Grunderwerbsteuerpflicht gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG i. V. m. § 42 AO bei …
- FG Hamburg, 20.04.2011 - 3 K 136/10
Voraussetzungen für die Nichterhebung von Grunderwerbsteuer bei Umwandlung von …
- FG Hamburg, 21.06.2011 - 3 K 67/11
Umwandlung und Grunderwerbsteuer
- FG Baden-Württemberg, 08.07.2022 - 5 K 2500/21
Grunderwerbsteuerliche Bemessungsgrundlage bei Übernahme der einem Dritten …
- FG München, 23.06.2021 - 4 K 1105/18
Abgewiesene Klage im Streit um Grunderwerbsteuer
- FG Berlin-Brandenburg, 28.05.2015 - 15 K 4287/11
Grunderwerbsteuer - Maßgeblichkeit eines nach § 181 Abs. 5 AO ergangenen …
- FG München, 20.01.2021 - 4 K 270/20
Erwerbsvorgang und Grunderwerbssteuer
- FG Thüringen, 18.04.2013 - 4 K 164/08
Umsatzsteuerliche und einkommensteuerliche Beurteilung der Vermietung von …
- FG Mecklenburg-Vorpommern, 19.09.2012 - 3 K 362/10
Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs nach § 16 Abs. 2 Nr. 1 GrEStG bei nur …
- FG München, 26.10.2022 - 4 K 2409/21
Wirksame Anfechtung eines der in § 1 Abs. 2 bis 3a GrEStG bezeichneten …
- FG Baden-Württemberg, 08.07.2022 - 5 K 2500/21 zurück zur Übersicht Seite drucken