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   BFH, 02.03.2011 - XI R 47/07   

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https://dejure.org/2011,4419
BFH, 02.03.2011 - XI R 47/07 (https://dejure.org/2011,4419)
BFH, Entscheidung vom 02.03.2011 - XI R 47/07 (https://dejure.org/2011,4419)
BFH, Entscheidung vom 02. März 2011 - XI R 47/07 (https://dejure.org/2011,4419)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    EuGH-Vorlage zu den Voraussetzungen der Steuerfreiheit der Umsätze eines ambulanten Pflegedienstes - Beurteilung von im Jahr der Betriebsgründung ausgeführten Umsätzen nach § 4 Nr. 16 Buchst. e UStG - Neutralität der Mehrwertsteuer - Unionsrechtskonformität von § 4 Nr. 18 ...

  • openjur.de

    EuGH-Vorlage zu den Voraussetzungen der Steuerfreiheit der Umsätze eines ambulanten Pflegedienstes; Beurteilung von im Jahr der Betriebsgründung ausgeführten Umsätzen nach § 4 Nr. 16 Buchst. e UStG; Neutralität der Mehrwertsteuer; Unionsrechtskonformität von § 4 Nr. 18 ...

  • Bundesfinanzhof

    UStG § 4 Nr 16 Buchst e, UStG § 4 Nr 18, EWGRL 388/77 Art 13 Teil A Abs 1 Buchst g, EWGRL 388/77 Art 13 Teil A Abs 2 Buchst a, UStR Abschn 99a Abs 8
    EuGH-Vorlage zu den Voraussetzungen der Steuerfreiheit der Umsätze eines ambulanten Pflegedienstes - Beurteilung von im Jahr der Betriebsgründung ausgeführten Umsätzen nach § 4 Nr. 16 Buchst. e UStG - Neutralität der Mehrwertsteuer - Unionsrechtskonformität von § 4 Nr. 18 ...

  • Bundesfinanzhof

    EuGH-Vorlage zu den Voraussetzungen der Steuerfreiheit der Umsätze eines ambulanten Pflegedienstes - Beurteilung von im Jahr der Betriebsgründung ausgeführten Umsätzen nach § 4 Nr. 16 Buchst. e UStG - Neutralität der Mehrwertsteuer - Unionsrechtskonformität von § 4 Nr. 18 ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Dem EuGH werden folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt

    § 4 Nr 16 Buchst e UStG 1993, § 4 Nr 18 UStG 1993, Art 13 Teil A Abs 1 Buchst g EWGRL 388/77, Art 13 Teil A Abs 2 Buchst a EWGRL 388/77, Abschn 99a Abs 8 UStR 2008
    EuGH-Vorlage zu den Voraussetzungen der Steuerfreiheit der Umsätze eines ambulanten Pflegedienstes - Beurteilung von im Jahr der Betriebsgründung ausgeführten Umsätzen nach § 4 Nr. 16 Buchst. e UStG - Neutralität der Mehrwertsteuer - Unionsrechtskonformität von § 4 Nr. 18 ...

  • IWW
  • Betriebs-Berater

    Steuerfreiheit der Umsätze eines ambulanten Pflegedienstes (EuGH-Vorlage)

  • rewis.io

    EuGH-Vorlage zu den Voraussetzungen der Steuerfreiheit der Umsätze eines ambulanten Pflegedienstes - Beurteilung von im Jahr der Betriebsgründung ausgeführten Umsätzen nach § 4 Nr. 16 Buchst. e UStG - Neutralität der Mehrwertsteuer - Unionsrechtskonformität von § 4 Nr. 18 ...

  • rewis.io

    EuGH-Vorlage zu den Voraussetzungen der Steuerfreiheit der Umsätze eines ambulanten Pflegedienstes - Beurteilung von im Jahr der Betriebsgründung ausgeführten Umsätzen nach § 4 Nr. 16 Buchst. e UStG - Neutralität der Mehrwertsteuer - Unionsrechtskonformität von § 4 Nr. 18 ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EuGH-Vorlage zu den Voraussetzungen der Steuerfreiheit der Umsätze eines ambulanten Pflegedienstes

  • datenbank.nwb.de

    EuGH-Vorlage zu den Voraussetzungen der Steuerfreiheit der Umsätze eines ambulanten Pflegedienstes

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    EuGH-Vorlage zu den Voraussetzungen der Steuerfreiheit der Umsätze eines ambulanten Pflegedienstes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    EuGH-Vorlage zu den Voraussetzungen der Steuerfreiheit der Umsätze eines ambulanten Pflegedienstes

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Umsatzsteuer bei ambulanten Pflegediensten

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Voraussetzungen der Steuerfreiheit der Umsätze eines ambulanten Pflegedienstes; Umsatzsteuerbefreiung bei Übernahme der Pflegekosten durch die gesetzlichen Träger der Sozialversicherung oder Sozialhilfe "im vorangegangenen Kalenderjahr"; Leistungen der Grundpflege und ...

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    EuGH-Vorlage zur Besteuerung eines ambulanten Pflegedienstes

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    EuGH-Vorlage zu den Voraussetzungen der Steuerfreiheit der Umsätze eines ambulanten Pflegedienstes

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Vorlage zur Umsatzsteuerbefreiung eines ambulanten Pflegedienstes

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 232, 568
  • BB 2011, 1109
  • DB 2011, 970
  • BStBl II 2012, 699
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 24.01.2008 - V R 54/06

    Umsatzsteuerfreiheit von Umsätzen eines Pflegedienstes: Einhalten der 40 %-Grenze

    Auszug aus BFH, 02.03.2011 - XI R 47/07
    Daher ist auf die im gesamten Jahr des Beginns des Pflegedienstes erbrachten Leistungen abzustellen (vgl. BFH-Urteil vom 24. Januar 2008 V R 54/06, BFHE 221, 391, BStBl II 2008, 643, unter II.1.b).

    Für dieses Jahr ist auf die Verhältnisse des Vorjahres 1993 abzustellen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 221, 391, BStBl II 2008, 643).

    Nach dieser --zum Rechtszustand vor Inkrafttreten von § 4 Nr. 16 Buchst. e UStG am 1. Januar 1992 ergangenen-- Rechtsprechung ist die Klägerin grundsätzlich als Einrichtung mit sozialem Charakter i.S. von Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. g der Richtlinie 77/388/EWG anzuerkennen, weil es sich bei den von ihr erbrachten Leistungen der Art nach um solche handelt, für die die Kosten von den Sozialversicherungsträgern übernehmbar waren und für die ab dem 1. Oktober 1993 --jedenfalls teilweise-- die Kosten auch übernommen wurden (ebenso BFH-Urteil in BFHE 221, 391, BStBl II 2008, 643).

    Allerdings hat der V. Senat des BFH in dem Urteil in BFHE 221, 391, BStBl II 2008, 643 entschieden, dass § 4 Nr. 16 Buchst. e UStG 1999 weder verfassungsrechtlich noch gemeinschaftsrechtlich zu beanstanden sei, soweit diese Vorschrift für die Steuerfreiheit der dort genannten Umsätze voraussetzt, dass im vorangegangenen Kalenderjahr die Pflegekosten in mindestens 40 % der Fälle von den gesetzlichen Trägern der Sozialversicherung oder Sozialhilfe ganz oder zum überwiegenden Teil getragen worden sind.

    (2) Dagegen hat der V. Senat des BFH auf Anfrage des Senats (Beschluss vom 30. Juni 2010 XI R 47/07, juris) mitgeteilt, dass er einer Abweichung von seiner Rechtsprechung im Urteil in BFHE 221, 391, BStBl II 2008, 643 nicht zustimmt; er sieht darin, dass die in § 4 Nr. 16 Buchst. e UStG bezeichneten Leistungen auch unter den Bedingungen des § 4 Nr. 18 UStG steuerfrei sein können, keinen Verstoß gegen den Neutralitätsgrundsatz (Beschluss vom 16. Dezember 2010 V ER-S-3/10, nicht veröffentlicht).

  • EuGH, 08.06.2006 - C-106/05

    L.u.p. - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Befreiungen - Artikel 13 Teil A

    Auszug aus BFH, 02.03.2011 - XI R 47/07
    b) Der EuGH hat ferner im Urteil vom 8. Juni 2006 Rs. C-106/05 --L. u. P. GmbH-- (Slg. 2006, I-5123, BFH/NV Beilage 2006, 442) für den Fall medizinischer Laboruntersuchungen entschieden, dass die in § 4 Nr. 16 Buchst. c UStG 1980/1991/1993 für die Steuerfreiheit der Umsätze von Diagnosekliniken und anderen Einrichtungen ärztlicher Heilbehandlung, Diagnostik oder Befunderhebung aufgestellte 40 %-Grenze grundsätzlich mit europäischem Recht vereinbar sei (Rz 42 und 54).

    Nach Auffassung des Generalanwalts in der Sache C-106/05 --L. u. P. GmbH-- (Rz 43 der Schlussanträge vom 7. März 2006, Slg. 2006, I-5123) dient die in § 4 Nr. 16 Buchst. c UStG 1980/1991/1993 für die Steuerfreiheit der Umsätze von Diagnosekliniken und anderen Einrichtungen ärztlicher Heilbehandlung, Diagnostik oder Befunderhebung aufgestellte 40 %-Grenze der Umsetzung der in Art. 13 Teil A Abs. 2 Buchst. a 3. Gedankenstrich der Richtlinie 77/388/EWG vorgesehenen fakultativen Bedingung, wonach von den Einrichtungen, die keine Einrichtungen des öffentlichen Rechts sind, als Voraussetzung dafür, dass sie eine Steuerbefreiung erhalten können, "Preise angewendet werden [müssen], die von den zuständigen Behörden genehmigt sind oder solche, die die genehmigten Preise nicht übersteigen".

    Nach den Ausführungen des EuGH in seinem Urteil L. u. P. GmbH (Slg. 2006, I-5123, BFH/NV Beilage 2006, 442, Rz 41 ff.) ist aber fraglich, ob sich der EuGH diese Ansicht des Generalanwalts zu eigen gemacht hat und ob sie auch im Falle einer Zweidrittel-Grenze gilt.

    bb) Zudem hat sich der EuGH in Rz 41 ff. seines Urteils L. und P. GmbH (Slg. 2006, I-5123, BFH/NV Beilage 2006, 442) nicht ausdrücklich zu der in § 4 Nr. 16 Buchst. c UStG enthaltenen Voraussetzung geäußert, dass die 40 %-Grenze im vorangegangenen Jahr erfüllt sein muss.

  • BFH, 22.04.2004 - V R 1/98

    Steuerbefreiung der Umsätze einer GmbH aus Behandlungspflege, Grundpflege und

    Auszug aus BFH, 02.03.2011 - XI R 47/07
    In der Folgeentscheidung zu diesem EuGH-Urteil hat der BFH im Urteil vom 22. April 2004 V R 1/98 (BFHE 205, 514, BStBl II 2004, 849) entschieden, die Anerkennung eines Unternehmens als eine Einrichtung mit sozialem Charakter könne auch aus der Übernahme der Kosten für seine Leistungen durch Krankenkassen oder andere Einrichtungen der sozialen Sicherheit abgeleitet werden.
  • BFH, 25.11.1993 - V R 64/89

    Auch für ein reines Belegkrankenhaus kann unter den Voraussetzungen des § 4 Nr.

    Auszug aus BFH, 02.03.2011 - XI R 47/07
    In einem solchen Fall sind die (voraussichtlichen) Umsätze des Jahres der Eröffnung der Einrichtung maßgebend (vgl. das zu § 4 Nr. 16 Buchst. b UStG ergangene Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. November 1993 V R 64/89, BFHE 173, 242, BStBl II 1994, 212, unter II.1.a; so auch Abschn. 99a Abs. 8 der Umsatzsteuer-Richtlinien 2008).
  • BFH, 15.03.2007 - V R 55/03

    Umsatzsteuerbefreiung für medizinische Analysen einer Labor-GmbH

    Auszug aus BFH, 02.03.2011 - XI R 47/07
    In seiner Folgeentscheidung vom 15. März 2007 V R 55/03 (BFHE 217, 48, BStBl II 2008, 31) ist der V. Senat des BFH im Rahmen der ihm aufgegebenen Prüfung zu dem Ergebnis gelangt, dass die nationalen Regelungen in § 4 Nr. 14 UStG, § 4 Nr. 16 Buchst. b und c UStG nicht mit dem unionsrechtlichen Grundsatz der steuerlichen Neutralität zu vereinbaren seien, weil danach nicht für alle Kategorien privatrechtlicher Einrichtungen i.S. des Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 77/388/EWG in Bezug auf die Erbringung vergleichbarer Leistungen die gleichen Bedingungen für ihre Anerkennung gelten.
  • EuGH, 10.09.2002 - C-141/00

    Kügler

    Auszug aus BFH, 02.03.2011 - XI R 47/07
    a) Der EuGH hat durch Urteil vom 10. September 2002 Rs. C-141/00 --Kügler-- (Slg. 2002, I-6833, BFH/NV Beilage 2003, 30) entschieden, dass Leistungen der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung, die körperlich oder wirtschaftlich hilfsbedürftigen Personen von einem ambulanten Pflegedienst erbracht werden, eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundene Dienstleistungen i.S. von Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. g der Richtlinie 77/388/EWG darstellen.
  • BFH, 28.06.2017 - XI R 23/14

    Zur Umsatzsteuerbefreiung für Umsätze der ambulanten Pflege (40 %-Grenze des § 4

    Deshalb greift auch der Einwand, der Gesetzgeber habe die Möglichkeiten der Anerkennung erweitern und nicht einschränken wollen, nicht durch (vgl. zur Begrenzungswirkung BFH-Urteil vom 24. Januar 2008 V R 54/06, BFHE 221, 391, BStBl II 2008, 643; BFH-Beschluss vom 2. März 2011 XI R 47/07, BFHE 232, 568, BStBl II 2012, 699, Rz 31 ff.).

    Der EuGH hat im Rahmen der Prüfung, ob es Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. g und/oder Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie 77/388/EWG dem nationalen Gesetzgeber erlauben, die Steuerbefreiung der Leistungen zur ambulanten Pflege kranker und pflegebedürftiger Personen davon abhängig zu machen, dass bei diesen Einrichtungen "im vorangegangenen Kalenderjahr die Pflegekosten in mindestens zwei Drittel der Fälle von den gesetzlichen Trägern der Sozialversicherung oder Sozialhilfe ganz oder zum überwiegenden Teil getragen worden sind" (BFH-Beschluss in BFHE 232, 568, BStBl II 2012, 699, Frage 1), in seinem Urteil Zimmermann (EU:C:2012:716, UR 2013, 35) dazu --abstrakt und losgelöst von den Gegebenheiten des dortigen Streitfalls-- ausgeführt:.

  • BFH, 19.03.2013 - XI R 47/07

    Umsatzsteuerbefreiung von Umsätzen bei Einrichtungen zur ambulanten Pflege

    Der Senat hat mit Beschluss vom 2. März 2011 XI R 47/07 (BFHE 232, 568, BStBl II 2012, 699) das Revisionsverfahren ausgesetzt und dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:.
  • FG Köln, 22.05.2013 - 8 K 3374/10

    Frage der Steuerfreiheit der Umsätze einer Privatklinik

    Der BFH habe in einem Beschluss vom 2. März 2011 (XI R 47/07) erhebliche Zweifel daran geäußert, ob der EuGH im Urteil vom 8. Juli 2006 (C-106/05) die 40 %-Grenze tatsächlich gebilligt habe und ob dementsprechend nicht auch die 2/3-Grenze des § 4 Nr. 16e UStG gegen die Grundsätze des Gemeinschaftsrechts verstoße.

    Zwar habe der BFH in der Tat durch Beschluss vom 2.3.2011 (XI R 47/07) Zweifel an der Richtlinienkonformität der Sozialgrenze in § 4 Nr. 16 UStG erkennen lassen und daher diese Frage dem EuGH vorgelegt.

    In einem ergänzenden Schriftsatz vom 17.5.2013 weist die Klägerin auf das Vorabentscheidungsersuchen des BFH vom 2.3.2011 (XI R 47/07), auf das EuGH Urteil vom 15.11.2012 (C-174/11), auf die hierauf ergangene Entscheidung des BFH vom 19.3.2013 (XI R 47/07) und auf das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 28.11.2012 (14 K 2883/10) hin.

  • BFH, 12.01.2012 - V R 7/11

    Steuerfreiheit für Berufsbetreuer, Aussetzung des Verfahrens

    1. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Beschluss vom 2. März 2011 XI R 47/07 (BFHE 232, 568, BFH/NV 2011, 1089) ein Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) mit folgenden Fragen gerichtet:.

    Hierfür kommt es auf die Antwort des EuGH auf die zweite Vorlagefrage im BFH-Beschluss in BFHE 232, 568, BFH/NV 2011, 1089 an.

  • FG Berlin-Brandenburg, 22.06.2016 - 7 K 7184/14

    Umsatzsteuer 2005, 2006 und 2013

    Aus der Rechtsprechung des EuGH ergibt sich lediglich, wie auch der BFH entschieden hat (Urteil vom 18.03.2015 XI R 8/13, a. a. O., II. 3. f) der Gründe; so für ambulante Pflegeeinrichtungen auch das von der Klägerin ebenfalls angeführte Urteil des BFH vom 02.03.2011 XI R 47/07, BStBl II 2012, 699), dass Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. b) 6. EG-Richtlinie keine Grundlage dafür bietet, dass das deutsche Gesetz auf die Verhältnisse des Vorjahres statt auf diejenigen des laufenden Jahres abstellt.
  • FG Baden-Württemberg, 28.11.2012 - 14 K 2883/10

    Ist die Umsatzsteuerpflicht eines Krankenhauses, das keine Kassenpatienten

    Dies belege der Vorlagebeschluss des BFH an den EuGH vom 2. März 2011 XI R 47/07 (BStBl. II 2012, 699).
  • LG Halle, 03.08.2015 - 6 O 83/15

    Steuerberaterhaftung: Befreiung der Berufsbetreuer von der Umsatzsteuer

    Soweit einem Steuerberater allgemein die Kenntnis einer veröffentlichten Vorlageentscheidung zur (möglichen) Rechtswidrigkeit eines Steuergesetzes oder die Beachtung eines gleich starken Hinweises auf die Verfassungswidrigkeit der Besteuerung abverlangt wird, ist hinzuweisen auf die ebenfalls § 4 Nr. 18 UStG betreffende Vorlageentscheidung des Bundesfinanzhofs an den Europäischen Gerichtshof vom 2.3.2011 (Az. XI R 47/07 - juris).

    Der von der Klägerin angeführte Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 2.3.2011 mit dem Az. XI R 47/07 hat nicht den von ihr zitierten Inhalt.

  • LG Magdeburg, 09.06.2015 - 11 O 258/15

    Steuerberaterhaftung: Analyse der Rechtsprechungsentwicklung;

    Mit Beschluss vom 2.3.2011 XI R 47/07 (BFHE 232, 568) legte der BFH eine Rechtssache dem EuGH mit der Fragestellung vor, ob sich die Umsatzsteuerbefreiung auch auf Berufsbetreuer erstrecke die keine Vereinsbetreuer sind und setzte später weitere, bei ihm anhängige Verfahren (etwa V R 7/11, Beschluss vom 12.1.2012), die sich mit dieser Frage beschäftigten, aus.
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