Rechtsprechung
   BFH, 02.04.1980 - IV R 38/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,1392
BFH, 02.04.1980 - IV R 38/79 (https://dejure.org/1980,1392)
BFH, Entscheidung vom 02.04.1980 - IV R 38/79 (https://dejure.org/1980,1392)
BFH, Entscheidung vom 02. April 1980 - IV R 38/79 (https://dejure.org/1980,1392)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1980,1392) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    EStG § 34 Abs. 4

Papierfundstellen

  • BFHE 131, 28
  • DB 1981, 51
  • BStBl II 1980, 636
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 24.04.1959 - VI 29/59 S

    Einordnung von nebenberufliche Lehrkräften an Abendschulen und bei Fachlehrgängen

    Auszug aus BFH, 02.04.1980 - IV R 38/79
    - Es sei auch zu berücksichtigen, daß die Teilnehmer zum größten Teil Handwerksgesellen seien, für die der Unterricht des Klägers eine Erstinformation auf diesem Gebiet sei und nicht - wie im Falle des Urteils des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 24. April 1959 VI 29/59 S (BFHE 68, 504, BStBl III 1959, 193) - auf vorher erworbenen Kenntnissen aufbaue.

    Das FG-Urteil weiche außerdem von einer Vielzahl von BFH-Entscheidungen ab, so von dem Urteil in BFHE 68, 504, BStBl III 1959, 193, mit dem der Unterricht an einer Abendschule, die die Ablegung der Technikerprüfung für Elektriker und Schlosser zum Ziel habe, als wissenschaftliche Tätigkeit anerkannt worden sei, und von dem Urteil vom 30. April 1952 IV 73/52 U (BFHE 56, 425, BStBl III 1952, 165), mit dem der BFH Unterricht über die Entwicklung des Steuerwesens an Volkshochschulen als wissenschaftliche Tätigkeit anerkannt habe.

    Das FG verweist für die - zutreffende - Bemerkung, die Unterrichtung über die Grundzüge der Buchführungstechnik stelle keine wissenschaftliche Tätigkeit dar, auch wenn der Buchführungsunterricht von einem akademisch gebildeten Dozenten durchgeführt werde, auf das BFH-Urteil in BFHE 68, 504, BStBl III 1959, 193.

    Das FG bezieht sich für die Beurteilung einer Unterrichtstätigkeit als wissenschaftliche Tätigkeit auf die BFH-Urteile in BFHE 68, 504, BStBl III 1959, 193 und vom 14. Dezember 1967 IV R 149/67 (BFHE 91, 51, BStBl II 1968, 273) und stellt heraus, daß insbesondere auf den vorgetragenen Stoff und die Form der Darbietung abzustellen sei, und daß ferner die Vorbildung der Hörer und die Fortbildung zu eigener wissenschaftlicher Tätigkeit von Bedeutung sein könnten.

    Bereits in dem BFH-Urteil in BFHE 68, 504, BStBl III 1959, 193 wurde herausgestellt, daß Unterricht über Kurzschrift und die Grundzüge der Technik kaufmännischer Buchführung - auch erteilt von einem Dipl.-Kaufmann - nicht wissenschaftlich ist.

    Ebenso wird in dem BFH-Urteil in BFHE 68, 504, BStBl III 1959, 193 als maßgeblich herausgehoben, daß der Unterrichtsstoff auch an technischen Hochschulen oder an Ingenieurschulen behandelt wird.

    e) Zu der Frage, inwieweit auch das Ziel des Unterrichts als Kriterium für seine Beurteilung als wissenschaftliche Bedeutung hat, ist zunächst auf das BFH-Urteil in BFHE 68, 504, BStBl III 1959, 193 zu verweisen, mit dem die Vortragstätigkeit an einer technischen Abendschule, die zur Abschlußprüfung mit Diplom und der Bezeichnung "Techniker" führte, als wissenschaftlich eingestuft wurde.

  • BFH, 30.04.1952 - IV 73/52 U

    Vorliegen einer wissenschaftlichen Tätigkeit bei Vorlesungen an Volkshochschulen

    Auszug aus BFH, 02.04.1980 - IV R 38/79
    Das FG-Urteil weiche außerdem von einer Vielzahl von BFH-Entscheidungen ab, so von dem Urteil in BFHE 68, 504, BStBl III 1959, 193, mit dem der Unterricht an einer Abendschule, die die Ablegung der Technikerprüfung für Elektriker und Schlosser zum Ziel habe, als wissenschaftliche Tätigkeit anerkannt worden sei, und von dem Urteil vom 30. April 1952 IV 73/52 U (BFHE 56, 425, BStBl III 1952, 165), mit dem der BFH Unterricht über die Entwicklung des Steuerwesens an Volkshochschulen als wissenschaftliche Tätigkeit anerkannt habe.

    In diesem Urteil wird aber hinsichtlich eines Unterrichts im Steuerwesen und betrieblichen Rechnungswesen auch gerade auf das vorangegangene BFH-Urteil in BFHE 56, 425, BStBl III 1952, 165 Bezug genommen, mit dem Vorträge eines Steueramtmanns a. D. an einer Volkshochschule über Fragen der Entwicklung des Steuerwesens und des betrieblichen Rechnungswesens als wissenschaftliche Tätigkeit anerkannt wurden, obwohl der Vortragende nicht akademisch vorgebildet war.

    a) Hinsichtlich der Person des Unterrichtenden und seiner Vorbildung wurde zwar betont, daß für die Ausübung einer wissenschaftlichen Tätigkeit wissenschaftliche Kenntnisse - nach dem allgemeinen Sprachgebrauch im besonderen Maße mit den an Hochschulen gelehrten Disziplinen verbunden - erforderlich sind; es wurde dabei aber eingeräumt, daß wissenschaftliche Kenntnisse auch durch Selbststudium erworben werden können (BFHE 56, 425, BStBl III 1952, 165).

    Die Rechtsprechung hat bei wirtschaftskundlichen Themen stets darauf abgestellt, ob es sich bei diesen Themen um solche handelt, wie sie auch den volkswirtschaftlichen und betriebswirtschaftlichen Disziplinen der Hochschulen eigentümlich sind (so bereits in BFHE 56, 425, BStBl III 1952, 165).

    c) Um eine Unterrichtstätigkeit als wissenschaftliche Tätigkeit beurteilen zu können, ist ferner die Art und Weise des Vortrags von Bedeutung, ob nämlich die Vortragstätigkeit nach Form und Niveau als wissenschaftlich zu kennzeichnen ist (vgl. BFH-Urteile in BFHE 56, 425, BStBl III 1952, 165 und in BFHE 91, 51, BStBl II 1968, 273).

    d) Vorbildung und Ausbildungsgrad der Schüler und Hörer hatte die Rechtsprechung des BFH zunächst nicht als entscheidend angesehen (so BFH-Urteil in BFHE 56, 425, BStBl III 1952, 165).

    Das brauchte noch nicht zum Tragen zu kommen, wenn es sich um Hörer einer Volkshochschule handelt, aber Unterrichtsstoff und Vortragsweise eindeutig als wissenschaftlich einzustufen waren, wie im Falle des BFH-Urteils in BFHE 56, 425, BStBl III 1952, 165; dabei ging man offensichtlich davon aus, daß der durchschnittliche Bildungsgrad der Besucher von Volkshochschulen jedenfalls in etwa dem der mit dem Studium an eigentlichen Hochschulen beginnenden Hörer entsprechen werde.

  • BFH, 14.12.1967 - IV R 149/67

    Qualifikation der Unterrichtstätigkeit - Tarifbegünstigte wissenschftliche

    Auszug aus BFH, 02.04.1980 - IV R 38/79
    Das FG bezieht sich für die Beurteilung einer Unterrichtstätigkeit als wissenschaftliche Tätigkeit auf die BFH-Urteile in BFHE 68, 504, BStBl III 1959, 193 und vom 14. Dezember 1967 IV R 149/67 (BFHE 91, 51, BStBl II 1968, 273) und stellt heraus, daß insbesondere auf den vorgetragenen Stoff und die Form der Darbietung abzustellen sei, und daß ferner die Vorbildung der Hörer und die Fortbildung zu eigener wissenschaftlicher Tätigkeit von Bedeutung sein könnten.

    c) Um eine Unterrichtstätigkeit als wissenschaftliche Tätigkeit beurteilen zu können, ist ferner die Art und Weise des Vortrags von Bedeutung, ob nämlich die Vortragstätigkeit nach Form und Niveau als wissenschaftlich zu kennzeichnen ist (vgl. BFH-Urteile in BFHE 56, 425, BStBl III 1952, 165 und in BFHE 91, 51, BStBl II 1968, 273).

    Später wurde aber klargestellt, daß diese Umstände im Rahmen der Gesamtwürdigung von Bedeutung sein können (BFHE 91, 51, BStBl II 1968, 273).

  • BFH, 20.04.1978 - IV R 9/74

    Wissenschaftliche Tätigkeit - Nebenberufliche Lehrtätigkeit -

    Auszug aus BFH, 02.04.1980 - IV R 38/79
    Beschränkt sich der Lehrstoff dagegen auf Themen, die auch Gegenstand des Schulunterrichts sind, so muß - schon im Interesse einer vom Einzelfall unabhängigen Gleichmäßigkeit der steuerrechtlichen Behandlung - eine Differenzierung stattfinden, bei der weder das Niveau der Unterstufe noch das der Mittelstufe, sondern nur das der zur Hochschulreife führenden Oberstufe als noch im Rahmen der Wissenschaftlichkeit liegend angesehen werden kann (BFH-Urteil vom 20. April 1978 IV R 9/74, BFHE 125, 365, BStBl II 1978, 560).

    Auch in dem BFH-Urteil in BFHE 125, 365, BStBl II 1978, 560 wurde entscheidend auf das Ziel der Unterrichtstätigkeit, nämlich die wissenschaftliche Studien eröffnende Hochschulreife zu vermitteln, abgestellt.

  • BFH, 08.08.1974 - IV R 105/71

    Unterrichtende Tätigkeit - Art des dargebotenen Stoffes - Wissenschaftlichkeit -

    Auszug aus BFH, 02.04.1980 - IV R 38/79
    Andererseits kann eine unterrichtende Tätigkeit nicht schon deshalb wissenschaftlich i. S. des § 34 Abs. 4 EStG sein, weil der Unterrichtende über besondere, durch Studium erworbene pädagogische und didaktische Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt, sofern der dargebotene Stoff kein wissenschaftlicher ist (BFH-Urteil vom 8. August 1974 IV R 105/71, BFHE 113, 233, BStBl II 1974, 744, über den Fall eines Berufsschullehrers für Gehörlose).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht