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   BFH, 02.04.1981 - V R 39/79   

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https://dejure.org/1981,800
BFH, 02.04.1981 - V R 39/79 (https://dejure.org/1981,800)
BFH, Entscheidung vom 02.04.1981 - V R 39/79 (https://dejure.org/1981,800)
BFH, Entscheidung vom 02. April 1981 - V R 39/79 (https://dejure.org/1981,800)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Simons & Moll-Simons

    AO § 392 Abs. 1 und 3, § 112; UStG 1973 § 10 Abs. 1 Satz 2, § 17 Abs. 1 und 2

  • Wolters Kluwer

    Haftung - Umsatzsteuervorauszahlung - Änderung der Bemessungsgrundlage

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zur Haftung für verkürzte Umsatzsteuervorauszahlungen, wenn die geschuldete Umsatzsteuer später zu berichtigen ist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BFHE 133, 121
  • BStBl II 1981, 627
 
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Wird zitiert von ... (15)

  • BFH, 11.12.1984 - VIII R 131/76

    Eine Verständigung über schwierig zu ermittelnde tatsächliche Umstände ist

    Denn der Haftungsschuldner darf nur in Anspruch genommen werden, wenn eine Steuerschuld besteht (BFH-Urteil vom 2. April 1981 V R 39/79, BFHE 133, 121, BStBl II 1981, 627).
  • BFH, 26.08.1992 - VII R 50/91

    Anwendung der Grundsätze zu § 69 AO (1977) bei Verwirklichung von § 71 AO (1977)

    Soweit der BFH in älteren Entscheidungen ausgeführt hat, die uneingeschränkte Haftung wegen Steuerhinterziehung nach § 112 der Reichsabgabenordnung (AO) greife auch dann ein, wenn dem Steuergläubiger die hinterzogenen Beträge auch bei steuerehrlichem Verhalten (mangels ausreichender Zahlungsmittel) nicht zugeflossen wären (Urteile vom 2. April 1981 V R 39/79, BFHE 133, 121, BStBl II 1981, 627, 629; vom 26. April 1984 V R 128/79, BFHE 141, 443, BStBl II 1984, 776, 779, unter 3. e; vom 5. März 1985 VII R 136/81, BFH/NV 1986, 69), hält der Senat für die Auslegung des § 71 AO 1977 daran nicht fest.

    Diese Auffassung geht von einer nicht an der Schadenersatzpflicht orientierten Gewährleistung für hinterzogene Beträge aus (BFHE 133, 121, BStBl II 1981, 627, 629), was mit der in der Rechtsprechung vorgenommenen Fortentwicklung des Haftungsrechts unter dem Gesichtspunkt des Schadenausgleichs nicht zu vereinbaren ist (vgl. Wilcke, StVJ 1990, 152; Spriegel/Jokisch, DStR 1990, 437).

    Die Ausführungen des V. Senats, die allenfalls im Urteil in BFHE 133, 121, BStBl II 1981, 627 entscheidungserheblich waren, betreffen im übrigen auch die Auslegung des § 112 AO und damit eine Vorschrift, die sich schon nach ihrem Wortlaut (". ... für den Betrag, in dessen Höhe Steuereinnahmen verkürzt. ... werden") von der Regelung in § 71 AO 1977 unterscheidet.

  • BFH, 13.07.1994 - I R 112/93

    Feststellungen im Strafurteil - Substantiierte Einwendungen - Zueigenmachen von

    Ein solcher tritt insbesondere dann ein, wenn die Steuer aufgrund der vorsätzlichen Tathandlung zu niedrig festgesetzt wird (vgl. BFH-Urteil vom 2. April 1981 V R 39/79, BFHE 133, 121, BStBl II 1981, 627).
  • FG Köln, 23.10.2013 - 4 K 266/10

    Frage der Minderung der umsatzsteuerlichen Bemessungsgrundlage aufgrund

    Gleiches gilt für die Unterscheidung zwischen der Uneinbringlichkeit des vereinbarten Entgelts und der Uneinbringlichkeit des Anspruchs auf Herausgabe der durch die überhöhte Wechselgeldrückgabe erlangten ungerechtfertigten Bereicherung bei der Anwendung des § 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG, der als Ausprägung des Grundsatzes zu verstehen sein dürfte, dass auch bei der Besteuerung nach vereinbarten Entgelten grundsätzlich nur das zu versteuern ist, was für die Lieferung oder sonstige Leistung tatsächlich vereinnahmt wird (Abschnitt 149 Abs. 1 UStR 2008 unter Hinweis auf BFH-Urteile vom 2. April 1981 V R 39/79, BFHE 133, 121, BStBl II 1981, 627, und vom 10. November 1983 V R 91/80, BFHE 139, 319, BStBl II 1984, 120).
  • BFH, 12.08.2009 - XI R 4/08

    Herabsetzung der Haftungsschuld wegen Erlösminderungen --uneinbringliche

    Die als Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens gedachte Vorschrift des § 17 Abs. 1 Satz 2 UStG 1973, wonach die Berichtigung in dem Besteuerungszeitraum vorzunehmen sei, in dem die Änderung der Bemessungsgrundlage eingetreten sei, stehe dem nicht entgegen (BFH-Urteil vom 2. April 1981 V R 39/79, BFHE 133, 121, BStBl II 1981, 627).
  • FG Schleswig-Holstein, 10.03.1999 - IV 1563/97

    Umfang der Haftung eines Geschäftsführers einer GmbH für Umsatzsteuer; Haftung

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  • BFH, 09.03.1995 - V B 85/94

    Heranziehung als Haftungsschuldner für nicht selbst verschuldete Steuerschulden

    Er meint weiterhin, das FG sei von dem Grundsatz des von ihm zitierten BFH-Urteils vom 2. April 1981 V R 39/79 (BFHE 133, 121, BStBl II 1981, 627) abgewichen, wonach ein Haftungsschuldner nicht für Steuerschulden herangezogen werden könne, die der Steuerschuldner letztlich nicht schulde.

    Wie das FG in seinem Urteil (S. 21) ausgeführt hat, ist es nicht von der Entscheidung des BFH in BFHE 133, 121, BStBl II 1981, 627 abgewichen, vielmehr hat es sie beachtet.

  • FG Münster, 11.12.2001 - 1 K 3470/98

    Haftung wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung durch Ausstellung von

    Der BFH hat mehrfach entschieden, dass auch bei der Inhaftungnahme nach § 71 AO auf die Höhe des entstandenen Steuerschadens abzustellen ist und die Haftung für USt entfällt, wenn die geschuldete USt zu berichtigen ist (vgl. BFH vom 26.08.1992, VIII R 50/91, BStBl. II 1993, 8; vom 25.07.1989, VII R 54/98, BStBl. II 1990, 284 und vom 02.04.1981, V R 39/79, BStBl. II 1981, 627).
  • BFH, 17.02.1989 - III R 35/85

    1. Zum Begriff der Zuwiderhandlung gegen die Kontensperre (§ 72 AO 1977) und zum

    Bei den Haftungsbestimmungen der AO geht es nicht um strafähnliche oder geldbußenähnliche Sanktionen, sondern um eine Gewährleistung für vereitelte oder beeinträchtigte Steueransprüche (vgl. BFH-Urteil vom 2. April 1981 V R 39/79, BFHE 133, 121, BStBl II 1981, 627).
  • BFH, 18.05.1983 - I R 193/79

    Rechtsbehelfsverfahren - Haftungsbescheid - Erlöschen eines Steueranspruchs -

    Der Haftungsanspruch unterliegt im Rechtsbehelfsverfahren gegen den Haftungsbescheid der vollen gerichtlichen Nachprüfung (so auch BFH-Urteile vom 24. Oktober 1979 VII R 7/77, BFHE 129, 13, BStBl II 1980, 58, und vom 2. April 1981 V R 39/79, BFHE 133, 121, BStBl II 1981, 627).
  • FG Münster, 11.12.2001 - 1 K 3310/98

    Haftung wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung durch Ausstellung von

  • BFH, 16.09.1987 - X R 3/81

    Haftung des gesetzlichen Vertreters für die Zahlung der Umsatzsteuer

  • OLG Dresden, 01.02.2007 - 13 U 1878/06

    Anspruch auf lastenfreie Rückübereignung eines Grundstücks im Rahmen einer

  • FG Berlin, 22.01.2004 - 9 K 9544/00

    Haftung des Mitgeschäftsführers einer GmbH wegen Versäumung der gesetzlichen

  • BFH, 26.02.1985 - VII R 145/81

    Unterschiede der gegen Steuerschuldner und Haftungsschuldner laufenden

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