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BFH, 02.04.1991 - VII B 22/91 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- BFH, 05.11.1986 - IV S 7/86
Prozesskostenhilfe - Beschwerde - Erklärung über persönliche Verhältnisse - …
Auszug aus BFH, 02.04.1991 - VII B 22/91
NVS: Hat ein mittelloser Steuerpflichtiger sich bei der Einlegung eines Rechtsmittels, nicht jedoch einer Revision, das der Senat deshalb als Nichtzulassungsbeschwerde ansieht, nicht entsprechend Art. 1 Nr. 1 BFHEntlG vertreten lassen und ist das Rechtsmittel deshalb unzulässig, so kann Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Erlangung der formgerechten Einlegung des Rechtsmittels durch eine postulationsfähige Person nur gewährt werden, wenn innerhalb der Rechtsmittelfrist ein Antrag auf Prozeßkostenhilfe unter Beifügung einer Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse auf dem hierfür erforderlichen Vordruck eingereicht wird (§ 117 Abs. 2 und 4 ZPO i.V.m. § 142 FGO; vgl. BFH-Beschluß vom 5.11.1986 IV S 7/86, IV B 49/86).