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   BFH, 02.04.2014 - I B 130/13   

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https://dejure.org/2014,10446
BFH, 02.04.2014 - I B 130/13 (https://dejure.org/2014,10446)
BFH, Entscheidung vom 02.04.2014 - I B 130/13 (https://dejure.org/2014,10446)
BFH, Entscheidung vom 02. April 2014 - I B 130/13 (https://dejure.org/2014,10446)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen

  • openjur.de

    Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen

  • Bundesfinanzhof

    GG Art 3 Abs 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 116 Abs 3 S 3, UmwStG § 4 Abs 2 S 2, UmwStG § 12 Abs 3, UmwStG § 19 Abs 2
    Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen

  • Bundesfinanzhof

    Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 116 Abs 3 S 3 FGO, § 4 Abs 2 S 2 UmwStG 2006, § 12 Abs 3 UmwStG 2006
    Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen

  • rewis.io

    Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Übertragung von Verlustvorträgen im Zuge einer Umwandlung mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • datenbank.nwb.de

    Anforderungen an die Darlegung von Revisionszulassungsgründen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • FG Schleswig-Holstein, 25.09.2012 - 3 K 77/11

    Bildung einer Rückstellung im Fall einer gegen den Unternehmer gerichteten Klage

    Auszug aus BFH, 02.04.2014 - I B 130/13
    Verfassungsrechtliche Bedenken bestünden insoweit nicht (u.a. Verweis auf Schleswig-Holsteinisches FG, Urteil vom 25. September 2012  3 K 77/11, Entscheidungen der Finanzgerichte 2013, 11, sowie auf das einschlägige Schrifttum).
  • BFH, 26.08.2010 - I B 49/10

    Sog. Mindestbesteuerung bei endgültigem Ausschluss der Verlustverrechnung

    Auszug aus BFH, 02.04.2014 - I B 130/13
    b) Soweit die Klägerin unter Hinweis auf den Senatsbeschluss vom 26. August 2010 I B 49/10 (BFHE 230, 445, BStBl II 2011, 826) Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der sog. Mindestbesteuerung geltend macht, vermag ihr Vortrag bereits deshalb nicht durchzudringen, weil nach den bindenden Feststellungen der Vorinstanz gegenüber der X-GmbH die Regeln der Mindestbesteuerung nicht zum Tragen gekommen sind.
  • BFH, 08.02.2013 - VIII B 122/12

    Anforderungen an die Darlegung der Verfassungswidrigkeit einer Norm

    Auszug aus BFH, 02.04.2014 - I B 130/13
    Vielmehr ist für die schlüssige Darlegung der Verfassungswidrigkeit eine substantiierte, an den Vorgaben des Grundgesetzes sowie der dazu ergangenen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts orientierte rechtliche Auseinandersetzung erforderlich (BFH-Beschluss vom 8. Februar 2013 VIII B 122/12, BFH/NV 2013, 952, m.w.N).
  • BFH, 17.12.2007 - GrS 2/04

    Großer Senat beseitigt Vererblichkeit des Verlustvortrags

    Auszug aus BFH, 02.04.2014 - I B 130/13
    c) Demgemäß wäre es erforderlich gewesen, dass sich die Beschwerdeschrift mit den Erläuterungen der Vorinstanz, nach denen gegen den Ausschluss des Verlustübergangs in Fällen der Verschmelzung gemäß § 4 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 12 Abs. 3 und § 19 Abs. 2 UmwStG 2006 auch mit Rücksicht auf die Rechtsprechung des BFH zum Untergang des nicht ausgenutzten Verlustabzugs in Erbfällen (BFH-Beschluss vom 17. Dezember 2007 GrS 2/04, BFHE 220, 129, BStBl II 2008, 608) keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen, substantiiert auseinandergesetzt hätte.
  • BFH, 11.11.2014 - I B 91/13

    Steuerabzug bei beschränkt Steuerpflichtigen - Art und Umfang des Rechtsschutzes

    Hierzu gehört nicht nur die substantiierte Auseinandersetzung mit den Erwägungen des vorinstanzlichen Urteils; hat der Bundesfinanzhof bereits über die Frage entschieden, so ist des Weiteren darzulegen, weshalb --und vor allem mit Rücksicht auf welche bisher nicht berücksichtigten Argumente-- gleichwohl eine erneute Befassung des Revisionsgerichts im Interesse der Rechtsfortbildung oder Rechtseinheit für erforderlich gehalten wird (vgl. z.B. Senatsbeschlüsse vom 11. Januar 2013 I B 96/12, BFH/NV 2013, 1236; vom 2. April 2014 I B 130/13, BFH/NV 2014, 1085, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 27.05.2019 - II B 108/17

    Zur Verfassungswidrigkeitsrüge des ErbStG, der uneingeschränkten

    Vielmehr ist für die schlüssige Darlegung der Verfassungswidrigkeit eine substantiierte, an den Vorgaben des GG sowie der dazu ergangenen Rechtsprechung des BVerfG orientierte rechtliche Auseinandersetzung erforderlich (BFH-Beschlüsse vom 8. Februar 2013 VIII B 122/12, BFH/NV 2013, 952, m.w.N., und vom 2. April 2014 I B 130/13, BFH/NV 2014, 1085).
  • BFH, 22.10.2014 - I B 101/13

    Kein Splittingtarif für in den USA lebende Ehegatten

    Die Darlegungen zur Klärungsbedürftigkeit, insbesondere zu den von der Klägerin angesprochenen verfassungsrechtlichen Implikationen sind ungenügend (zu den Anforderungen insoweit vgl. z.B. Senatsbeschlüsse vom 12. März 2014 I B 167/13, BFH/NV 2014, 1092; vom 2. April 2014 I B 130/13, BFH/NV 2014, 1085, jeweils m.w.N.).
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