Rechtsprechung
BFH, 02.05.2001 - VIII R 64/93 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Ermittlung des Rentenbarwerts - Rentenverpflichtungen - Vorsichtsgebot - Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen - Betriebliche Veräußerungsrente - Betriebsgrundstück - Grundstücksübertragung - Teilentgeltliches Geschäft
- Judicialis
BewG § 4; ; HGB § 255; ; HGB § 253 Abs. 1 Satz 2; ; EStG § 5; ; EStG § 6; ; EStG § 6 Abs. 1 Nr. 3; ; EStG § 6 Abs. 1 Nr. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Schleswig-Holstein, 25.08.1993 - II 105/88
- BFH, 02.05.2001 - VIII R 64/93
Wird zitiert von ... (17)
- BFH, 30.07.2003 - X R 12/01
Vermögensübertragung von Eltern auf Kinder
Vielmehr wird widerlegbar vermutet, dass die Rente unabhängig vom Wert des übertragenen Vermögens nach dem Versorgungsbedürfnis der Eltern und/oder nach der Ertragskraft des übertragenen Vermögens bemessen worden ist und insoweit familiären --außerbetrieblichen-- Charakter hat (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Senatsurteil vom 29. Januar 1992 X R 193/87, BFHE 167, 95, BStBl II 1992, 465, unter 3. a der Gründe, m.w.N.; BFH-Urteil vom 2. Mai 2001 VIII R 64/93, BFH/NV 2002, 10, 11, rechte Spalte).Es bildet für ihn auch bei einem entgeltlichen Leistungsaustausch oftmals das Motiv oder jedenfalls eines der Motive für die Veräußerung (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 16. Dezember 1997 IX R 11/94, BFHE 185, 208, BStBl II 1998, 718, unter 3. b der Gründe, und in BFH/NV 2002, 10, 11, rechte Spalte, 2. Absatz).
In diesem Zusammenhang dürfen die Anforderungen an den Nachweis eines kaufmännischen Aushandelns des Entgelts nicht überspannt werden (vgl. Senatsurteile in BFHE 167, 95, BStBl II 1992, 465, unter 3. c, und in BFHE 173, 152, BStBl II 1996, 669, unter II. 2.; vgl. ferner z.B. BFH-Urteil in BFH/NV 2002, 10, 12, mittlere Spalte).
Die für die Abgrenzung der Veräußerungs-/Erwerbsrente von der privaten Versorgungsrente nach den vorstehenden Grundsätzen maßgebliche Frage nach der subjektiven Ausgewogenheit der beiderseitigen Leistungen liegt im Wesentlichen auf dem Gebiet der Tatsachenfeststellung und -würdigung; ihre Beantwortung obliegt daher in erster Linie dem FG (vgl. z.B. BFH-Urteile in BFHE 124, 338, BStBl II 1978, 301, unter 1. c, letzter Absatz; vom 12. November 1985 VIII R 286/81, BFHE 145, 62, BStBl II 1986, 55, unter 1. a, letzter Absatz; in BFHE 185, 208, BStBl II 1998, 718, unter 3. c bb; in BFH/NV 2002, 10, 12, linke Spalte, 1. Absatz).
ee) Eine fehlende (subjektive) Ausgewogenheit von Leistung und Gegenleistung lässt sich ferner auch nicht mit der Erwägung begründen, dass die Vertragspartner bei der von ihnen nach der Tabelle in Anlage 9 des BewG mit dem dort zugrunde gelegten Zinsfuß von 5, 5 v.H. vorgenommenen Kapitalisierung des Rentenbarwerts (bewusst) eine unangemessene --zu hohe oder zu niedrige-- Abzinsung gewählt hätten (zur grundsätzlichen Angemessenheit des im BewG vorgesehenen Zinssatzes von 5, 5 v.H. auch für den Bereich des Bilanzsteuerrechts vgl. ausführlich BFH-Urteil in BFH/NV 2002, 10, 13;… vgl. ferner BFH-Urteile vom 19. Mai 1992 VIII R 37/90, BFH/NV 1993, 87, unter I. 3. e, und vom 20. November 1969 IV R 22/68, BFHE 98, 28, BStBl II 1970, 309).
- BFH, 08.02.2006 - II R 38/04
Bei gemischter Schenkung aufschiebend bedingte Gegenleistungspflichten des …
Da die Nichtberücksichtigung aufschiebend bedingter Verpflichtungen vor Bedingungseintritt auf eigenständigen Regelungen des Bewertungs- und Schenkungsteuerrechts beruht, kann die Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 2. Mai 2001 VIII R 64/93, BFH/NV 2002, 10, unter 3. b, m.w.N.), wonach es für die Bestimmung der auch ertragsteuerrechtlich maßgebenden Anschaffungskosten i.S. des § 255 des Handelsgesetzbuches (HGB) unerheblich ist, ob der Erwerber eines Vermögensgegenstandes als Gegenleistung dem Veräußerer und einer dritten Person eine Rente zusagt, die sich nach dem Tod des Veräußerers ermäßigt, oder ob der ermäßigte Anspruch der dritten Person erst mit dem Tod des Veräußerers entsteht, nicht für die schenkungsteuerrechtliche Beurteilung der gemischten Schenkung übernommen werden. - BFH, 05.11.2003 - X R 55/99
Abgrenzung entgeltliches Übertragungsgeschäft - private Versorgungsrente
Übertragen Eltern Vermögen gegen Rente auf ihre Kinder, wird widerlegbar vermutet, dass Leistung und Gegenleistung nicht wie unter Fremden kaufmännisch abgewogen werden, sondern dass die Rente --unabhängig vom Wert des übertragenen Vermögens-- nach dem Versorgungsbedürfnis der Eltern und der Ertragskraft des übertragenen Vermögens bemessen ist (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschluss vom 5. Juli 1990 GrS 4-6/89, BFHE 161, 317, BStBl II 1990, 847, unter C. I.; BFH-Urteil vom 2. Mai 2001 VIII R 64/93, BFH/NV 2002, 10, m.w.N. der Rechtsprechung).Ein Anhaltspunkt für eine unentgeltliche Vermögensübertragung liegt vor, wenn der Übernehmer aufgrund besonderer, vor allem familiärer Beziehungen zum Übergeber ein persönliches Interesse an der lebenslangen angemessenen Versorgung des Übergebers hat (BFH-Urteile vom 16. Dezember 1997 IX R 11/94, BFHE 185, 208, BStBl II 1998, 718, und in BFH/NV 2002, 10).
Andererseits ist die Zuordnung zu einem steuerrechtlich entgeltlichen Geschäft auch dann möglich, wenn die Vertragsparteien keinen "marktgerechten" Preis vereinbart haben; sie können auch ein teilentgeltliches Geschäft (Veräußerung zum "Freundschaftspreis") abschließen (BFH-Urteile vom 31. August 1994 X R 58/92, BFHE 176, 333, BStBl II 1996, 672; in BFH/NV 2002, 10, m.N. der Rechtsprechung und der Literatur).
- BFH, 23.03.2011 - X R 42/08
Keine Aktivierung von aufschiebend bedingten Anwartschaften auf …
d) Der Anwendung dieser Grundsätze auf den Streitfall steht nicht entgegen, dass auf der Passivseite --auch dort besteht grundsätzlich ein Verbot des Ausweises aufschiebend bedingter Verbindlichkeiten (…vgl. Schmidt/Weber-Grellet, a.a.O., § 5 Rz 314, mit weiteren Nachweisen)-- das Risiko aus der künftigen Inanspruchnahme aus Hinterbliebenenrenten bei der Bewertung von Rentenverbindlichkeiten (vgl. BFH-Urteil vom 2. Mai 2001 VIII R 64/93, BFH/NV 2002, 10, unter 3.b) sowie Pensionsrückstellungen zu berücksichtigen ist. - BFH, 20.06.2007 - X R 2/06
Betriebsübertragung gegen Rentenverpflichtung zu Gunsten Angehöriger des …
Vielmehr wird widerlegbar vermutet, dass die Rente unabhängig vom Wert des übertragenen Vermögens nach dem Versorgungsbedürfnis der Eltern und/oder nach der Ertragskraft des übertragenen Vermögens bemessen worden ist und insoweit familiären --außerbetrieblichen-- Charakter hat (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Senatsurteil vom 29. Januar 1992 X R 193/87, BFHE 167, 95, BStBl II 1992, 465, unter 3.a der Gründe, m.w.N.; BFH-Urteil vom 2. Mai 2001 VIII R 64/93, BFH/NV 2002, 10, 11, rechte Spalte). - FG Köln, 12.03.2014 - 4 K 1546/10
Realteilung bei Auflösung einer PersG aber Fortführung des Gewerbebetriebs
Die Bilanzierung des Betriebsgrundstück in der Gesellschaftsbilanz soll jedenfalls nicht ausreichen (BFH, Urteil vom 02.05.2001 VIII R 64/93, BFH/NV 2002, 10). - BFH, 05.06.2002 - X R 1/00
Gesetzliche Sozialversicherung; Altersrente
Deren Bilanzierung, vor allem die Ermittlung des Barwerts der Rentenverbindlichkeit als der Summe der auf den Bilanzstichtag abgezinsten künftigen Erfüllungsbeträge, richtet sich nach versicherungsmathematischen Grundsätzen (BFH-Urteil vom 2. Mai 2001 VIII R 64/93, BFH/NV 2002, 10, m.w.N. der Rechtsprechung).Auch für die Höhe des Barwerts einer betrieblichen Rentenverbindlichkeit, die nach versicherungsmathematischen Grundsätzen zu ermitteln ist (BFH-Urteile vom 31. Januar 1980 IV R 126/76, BFHE 130, 372, BStBl II 1980, 491;… vom 21. Januar 1986 VIII R 238/81, BFH/NV 1986, 597), ist nach ständiger Rechtsprechung des BFH ein mittlerer Rechnungszinsfuß von 5, 5 v.H. angemessen; eine Abzinsung mit einem Zinssatz für langfristige Kredite hat er abgelehnt (BFH-Urteile vom 20. November 1969 IV R 22/68, BFHE 98, 28, BStBl II 1970, 309;… vom 19. Mai 1992 VIII R 37/90, BFH/NV 1993, 87; in BFH/NV 2002, 10).
- BFH, 18.03.2009 - I R 9/08
Gewerbesteuerpflicht des Zinsanteils im Erbbauzins für den Eigentumsübergang an …
Diese Anschaffungskosten bemessen sich nach dem Barwert der Zahlungsverpflichtung, der grundsätzlich unter Zugrundelegung eines Zinsfußes von 5, 5% (§ 6 Abs. 1 Nr. 3 des Einkommensteuergesetzes) zu ermitteln ist (…BFH-Urteile vom 19. Mai 1992 VIII R 37/90, BFH/NV 1993, 87; vom 2. Mai 2001 VIII R 64/93, BFH/NV 2002, 10). - BFH, 01.02.2007 - V R 69/05
USt: Leistungen zwischen Gesellschaft und Gesellschafter
aa) Grundsätzlich kann ein Grundstück auch in der Weise in das Gesellschaftsvermögen eingelegt werden, dass zwar das zivilrechtliche Eigentum beim Gesellschafter verbleibt, dass aber das Grundstück dem Wert nach der Gesellschaft endgültig überlassen wird mit der Folge, dass die Gesellschaft durch ihre Organe darüber verfügen kann und auch eine gegenständliche Rückgabe bei Liquidation oder Ausscheiden eines Gesellschafters der Gesellschaft grundsätzlich nicht in Betracht kommt (vgl. zur Einbringung "quad sortem": BFH-Urteile vom 2. Mai 2001 VIII R 64/93, BFH/NV 2002, 10; vom 20. Januar 1988 I R 395/83, BFHE 152, 261, BStBl II 1988, 453; vom 9. August 1989 I R 147/85, BFHE 158, 129, BStBl II 1989, 983; vom 8. November 1989 I R 16/86, BFHE 159, 56, BStBl II 1990, 244; vom 21. Juni 1994 VIII R 5/92, BFHE 174, 451, BStBl II 1994, 856; vom 13. Februar 1996 VIII R 18/92, BFHE 180, 79, BStBl II 1996, 291). - BFH, 27.09.2006 - X B 71/06
Eine teilentgeltliche Betriebsübertragung kann nicht in einen voll entgeltlichen …
Bei einem Vertrag zwischen Nichtverwandten, wie er hier gegeben ist, besteht eine umgekehrte, nur in Ausnahmefällen widerlegbare Vermutung dafür, dass Leistung und Gegenleistung bei der Übertragung von Vermögen kaufmännisch gegeneinander abgewogen sind, es sich mithin um ein entgeltliches Anschaffungs- und Veräußerungsgeschäft handelt (BFH-Urteil vom 2. Mai 2001 VIII R 64/93, BFH/NV 2002, 10). - FG München, 07.03.2011 - 7 K 555/09
Steuerrechtliche Rückwirkung der Ausgliederung einzelner Wirtschaftsgüter; …
- BFH, 26.07.2006 - X R 1/04
Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen: Übergabe eines nicht ausreichend …
- BFH, 31.05.2005 - VIII B 67/96
Verträge zwischen nahen Angehörigen
- FG Köln, 17.10.2013 - 1 K 2457/11
Abgrenzung von Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen und wiederkehrenden …
- FG Sachsen, 28.01.2005 - 1 K 2610/02
Gebäudeverkauf in den neuen Ländern ohne notarielle Auflassungserklärung; …
- FG Niedersachsen, 29.08.2003 - 1 K 246/03
Rechtsschutz gegen Kindergeldfestsetzung; Berücksichtigungsfähigkeit einer …
- FG München, 17.02.2003 - 13 V 5006/02
Zur Abzugsfähigkeit wiederkehrender Leistungen im Zusammenhang mit der Übergabe …