Rechtsprechung
   BFH, 02.06.2010 - V B 139/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,9331
BFH, 02.06.2010 - V B 139/08 (https://dejure.org/2010,9331)
BFH, Entscheidung vom 02.06.2010 - V B 139/08 (https://dejure.org/2010,9331)
BFH, Entscheidung vom 02. Juni 2010 - V B 139/08 (https://dejure.org/2010,9331)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,9331) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Ablehnung eines Antrags auf Terminverlegung bei Teilnahme an Fortbildungsseminar - Kein Vorliegen des Tatbestands i. S. des § 105 Abs. 2 Nr. 4 FGO vor der mündlichen Verhandlung - Prozessverschleppung - Wirksamkeit der Kündigung der Prozessvollmacht

  • openjur.de

    Ablehnung eines Antrags auf Terminverlegung bei Teilnahme an Fortbildungsseminar; Kein Vorliegen des Tatbestands i.S. des § 105 Abs. 2 Nr. 4 FGO vor der mündlichen Verhandlung; Prozessverschleppung; Wirksamkeit der Kündigung der Prozessvollmacht

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 105 Abs 2 Nr 4, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 62 Abs 4, FGO § 155, ZPO § 87, ZPO § 227
    Ablehnung eines Antrags auf Terminverlegung bei Teilnahme an Fortbildungsseminar - Kein Vorliegen des Tatbestands i.S. des § 105 Abs. 2 Nr. 4 FGO vor der mündlichen Verhandlung - Prozessverschleppung - Wirksamkeit der Kündigung der Prozessvollmacht

  • Bundesfinanzhof

    Ablehnung eines Antrags auf Terminverlegung bei Teilnahme an Fortbildungsseminar - Kein Vorliegen des Tatbestands i.S. des § 105 Abs. 2 Nr. 4 FGO vor der mündlichen Verhandlung - Prozessverschleppung - Wirksamkeit der Kündigung der Prozessvollmacht

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 105 Abs 2 Nr 4 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 62 Abs 4 FGO vom 12.12.2007, § 155 FGO, § 87 ZPO
    Ablehnung eines Antrags auf Terminverlegung bei Teilnahme an Fortbildungsseminar - Kein Vorliegen des Tatbestands i.S. des § 105 Abs. 2 Nr. 4 FGO vor der mündlichen Verhandlung - Prozessverschleppung - Wirksamkeit der Kündigung der Prozessvollmacht

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 105 Abs 2 Nr 4 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 62 Abs 4 FGO vom 12.12.2007, § 155 FGO, § 87 ZPO
    Ablehnung eines Antrags auf Terminverlegung bei Teilnahme an Fortbildungsseminar - Kein Vorliegen des Tatbestands i.S. des § 105 Abs. 2 Nr. 4 FGO vor der mündlichen Verhandlung - Prozessverschleppung - Wirksamkeit der Kündigung der Prozessvollmacht

  • rewis.io

    Ablehnung eines Antrags auf Terminverlegung bei Teilnahme an Fortbildungsseminar - Kein Vorliegen des Tatbestands i.S. des § 105 Abs. 2 Nr. 4 FGO vor der mündlichen Verhandlung - Prozessverschleppung - Wirksamkeit der Kündigung der Prozessvollmacht

  • rewis.io

    Ablehnung eines Antrags auf Terminverlegung bei Teilnahme an Fortbildungsseminar - Kein Vorliegen des Tatbestands i.S. des § 105 Abs. 2 Nr. 4 FGO vor der mündlichen Verhandlung - Prozessverschleppung - Wirksamkeit der Kündigung der Prozessvollmacht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Ablehnung eines Antrags auf Terminverlegung bei Teilnahme an Fortbildungsseminar

  • datenbank.nwb.de

    Ablehnung eines Antrags auf Verlegung des Termins zur mündlichen Verhandlung; Tatbestand ist gemäß § 105 Abs. 2 Nr. 4 FGO Bestandteil des Urteils; Prozessverschleppung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • FG Saarland, 15.05.2008 - 1 K 1305/05

    Beantragung der Terminsverlegung kurz vor der mündlichen Verhandlung;

    Auszug aus BFH, 02.06.2010 - V B 139/08
    Mit Urteil vom 15. Mai 2008 wies das Finanzgericht (FG) die Klage der Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) wegen Umsatzsteuer 1997 und 1998 (1 K 1305/05) als unzulässig ab.

    Schließlich hat das FG unter Hinweis auf seine Ausführungen im Urteil vom 15. Mai 2008  1 K 1305/05 und die dort beschriebenen Verfahrensabläufe den Eindruck gewonnen, dass es der Klägerin und ihrem Prozessbevollmächtigten auf eine Verschleppung der Verfahren ankommt.

    Vorliegend hat das FG mit der Berücksichtigung der in seinem Urteil vom 15. Mai 2008  1 K 1305/05 dargestellten Abläufe aber kein Verhalten des Prozessbevollmächtigten der Klägerin "in anderen Fällen" gewürdigt.

    Das FG durfte deshalb die in seinem Urteil vom 15. Mai 2008  1 K 1305/05 dargestellten Vorgänge in seine Ermessenserwägungen einbeziehen.

  • BFH, 19.08.2009 - V B 78/08

    Hinweispflichten - Rechtsmissbräuchliches Ablehnungsgesuch

    Auszug aus BFH, 02.06.2010 - V B 139/08
    Auf die Ausführungen in den zwischen den Verfahrensbeteiligten ergangenen Senatsbeschlüssen vom 19. Mai 2008 V B 28/07 (BFH/NV 2008, 1451) und V B 29/07 (BFH/NV 2008, 1501), vom 6. August 2009 V B 88/08 (BFH/NV 2010, 217) und vom 19. August 2009 V B 78/08 (BFH/NV 2010, 218) wird verwiesen.
  • BFH, 19.05.2008 - V B 28/07

    Fehler bei der Heranziehung ehrenamtlicher Richter in früheren Sitzungen -

    Auszug aus BFH, 02.06.2010 - V B 139/08
    Auf die Ausführungen in den zwischen den Verfahrensbeteiligten ergangenen Senatsbeschlüssen vom 19. Mai 2008 V B 28/07 (BFH/NV 2008, 1451) und V B 29/07 (BFH/NV 2008, 1501), vom 6. August 2009 V B 88/08 (BFH/NV 2010, 217) und vom 19. August 2009 V B 78/08 (BFH/NV 2010, 218) wird verwiesen.
  • BFH, 06.08.2009 - V B 88/08

    Nichtigkeitsklage - Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs als Zulassungsgrund

    Auszug aus BFH, 02.06.2010 - V B 139/08
    Auf die Ausführungen in den zwischen den Verfahrensbeteiligten ergangenen Senatsbeschlüssen vom 19. Mai 2008 V B 28/07 (BFH/NV 2008, 1451) und V B 29/07 (BFH/NV 2008, 1501), vom 6. August 2009 V B 88/08 (BFH/NV 2010, 217) und vom 19. August 2009 V B 78/08 (BFH/NV 2010, 218) wird verwiesen.
  • BFH, 29.09.2008 - X B 203/07

    Anspruch auf rechtliches Gehör: Absicht der Prozessverschleppung

    Auszug aus BFH, 02.06.2010 - V B 139/08
    Allerdings kann der Vorwurf der Prozessverschleppung, der auf eine Vorgehensweise des Prozessvertreters in anderen Fällen gestützt wird, kein Grund dafür sein, einem Steuerpflichtigen seinen Anspruch auf rechtliches Gehör zu versagen (BFH-Beschluss vom 29. September 2008 X B 203/07, BFH/NV 2008, 2049).
  • VGH Bayern, 22.10.2001 - 21 ZB 01.31340
    Auszug aus BFH, 02.06.2010 - V B 139/08
    Es hat auch berücksichtigt, dass sich die Klägerin in anderen Verfahren vor dem FG bereits anderer Rechtsanwälte bedient hat und deren Einschaltung nicht von vornherein unzumutbar erschien (zur Zumutbarkeit einer Untervertretung Bayerischer Verwaltungsgerichtshof München, Beschluss vom 22. Oktober 2001  21 ZB 01.31340, juris, m.w.N.).
  • BFH, 13.01.1977 - V R 87/76

    Kündigung der Vollmacht - Wirksamkeit - Anzeige der Bestellung eines anderen

    Auszug aus BFH, 02.06.2010 - V B 139/08
    Die Kündigung der Vollmacht erlangt gemäß § 62 Abs. 4, § 155 FGO i.V.m. § 87 ZPO aber erst Wirksamkeit durch die Anzeige der Bestellung eines anderen Prozessbevollmächtigten (BFH-Urteil vom 13. Januar 1977 V R 87/76, BFHE 121, 20, BStBl II 1977, 238).
  • BFH, 22.04.2008 - X B 64/07

    Anforderungen an die Nichtzulassungsbeschwerde bei kumulativer Urteilsbegründung

    Auszug aus BFH, 02.06.2010 - V B 139/08
    Hat das FG sein Urteil kumulativ begründet, muss wegen jeder der Urteilsbegründungen ein Zulassungsgrund i.S. des § 115 Abs. 2 FGO dargelegt werden und vorliegen (ständige Rechtsprechung, z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 21. November 2007 XI B 101/06, BFH/NV 2008, 396; vom 22. April 2008 X B 64/07, BFH/NV 2008, 1345, m.w.N.).
  • BFH, 21.11.2007 - XI B 101/06

    Nichtzulassungsbeschwerde bei kumulativer Begründung des FG-Urteils -

    Auszug aus BFH, 02.06.2010 - V B 139/08
    Hat das FG sein Urteil kumulativ begründet, muss wegen jeder der Urteilsbegründungen ein Zulassungsgrund i.S. des § 115 Abs. 2 FGO dargelegt werden und vorliegen (ständige Rechtsprechung, z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 21. November 2007 XI B 101/06, BFH/NV 2008, 396; vom 22. April 2008 X B 64/07, BFH/NV 2008, 1345, m.w.N.).
  • BFH, 19.05.2008 - V B 29/07

    Nichtzulassungsbeschwerde: Geltendmachung von Verfahrensmängeln, sachliche und

    Auszug aus BFH, 02.06.2010 - V B 139/08
    Auf die Ausführungen in den zwischen den Verfahrensbeteiligten ergangenen Senatsbeschlüssen vom 19. Mai 2008 V B 28/07 (BFH/NV 2008, 1451) und V B 29/07 (BFH/NV 2008, 1501), vom 6. August 2009 V B 88/08 (BFH/NV 2010, 217) und vom 19. August 2009 V B 78/08 (BFH/NV 2010, 218) wird verwiesen.
  • BFH, 19.11.2001 - IX B 42/01

    Terminsverlegung; anderweitiger Besprechungstermin des Prozessbevollmächtigten

  • BFH, 22.03.2005 - X B 166/04

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör wegen abgelehnter Terminänderung

  • BFH, 29.07.2003 - V B 11/02

    Verletzung des rechtlichen Gehörs - Ablehnung eines Vertagungsantrages

  • FG Hamburg, 12.12.2013 - 3 K 87/13

    Abgabenordnung: Haftung gemäß § 71 AO aufgrund einer Beteiligung an einem

    Das Erlöschen einer Prozessvollmacht wird erst durch Anzeige des Vollmachtswiderrufs durch den Vertretenen oder den neuen Bevollmächtigten wirksam (BFH-Beschlüsse vom 21.11.2012 X B 181/12, BFH/NV 2013, 242; vom 11.02.2011 V K 2/09, BFH/NV 2011, 828; vom 20.12.2010 V B 9/09, BFH/NV 2011, 623; vom 02.06.2010 V B 139/08, BFH/NV 2010, 2085; FG Hamburg, Urteil vom 12.04.2002 IV 246/99, Juris; Loose in Tipke/Kruse, AO/FGO, § 62 FGO Rz. 24 f.).
  • VG Cottbus, 03.03.2011 - 6 K 351/09

    Beitragsmaßstab bei der Heranziehung zum Schmutzwasserbeitrag

    Vorliegend kann insoweit offen bleiben, ob der geltend gemachte Verlegungsgrund einer Teilnahme an den "Sächsischen Beitragstagen" als ein erheblicher Grund in diesem Sinne anzusehen ist (vgl. etwa BFH, Beschluss vom 02. Juni 2010 -V B 139/08-, juris; Beschluss vom 04. August 2004 -VII B 240/03, 241/03-, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 14. Januar 2008 -9 W 32/07-, juris), auch ob der Prozessbevollmächtigte des Beklagten die diesbezügliche Teilnahme bzw. die Anmeldung und -vor allem- deren Zeitpunkt überhaupt hinreichend glaubhaft gemacht hat und ob es dem Prozessbevollmächtigten -weil ihm dies gegebenenfalls ermöglicht hätte, weiterhin an dem zweitägigen Seminar teilzunehmen- nicht zuzumuten war, dem Angebot der Kammer einer zeitlichen Vorverlegung der Terminsstunde nachzukommen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht