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   BFH, 02.07.1971 - III R 72/70   

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https://dejure.org/1971,480
BFH, 02.07.1971 - III R 72/70 (https://dejure.org/1971,480)
BFH, Entscheidung vom 02.07.1971 - III R 72/70 (https://dejure.org/1971,480)
BFH, Entscheidung vom 02. Juli 1971 - III R 72/70 (https://dejure.org/1971,480)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Zurechnung eines Gesamthandvermögens - Beteiligter - Vermögensanteil - Auflösung der Gesamthandgemeinschaft - Liquidationsanteil - Hilfsmaßstab - Wahlrecht - Streitwert

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 103, 1
  • DB 1971, 2390
  • BStBl II 1971, 678
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 23.01.1953 - III 14/52 U

    Pensionszusage an Gesellschafter einer Personengesellschaft - Anerkennung einer

    Auszug aus BFH, 02.07.1971 - III R 72/70
    Dies gilt auch für die Witwenrente der Klägerin (vgl. BFH-Entscheidung III 14/52 U vom 23. Januar 1953, BFH 57, 177, BStBl III 1953, 70).

    Soweit sich aus dem Urteil III 14/52 U vom 23. Januar 1953 (a. a. O.) etwas anderes ergibt, hält der Senat daran nicht mehr fest.

  • BFH, 29.01.1959 - III 71/58 U

    Rechtmäßigkeit einer Heranziehung zur Schenkungssteuer des um den die Beteiligung

    Auszug aus BFH, 02.07.1971 - III R 72/70
    Soweit in früheren Entscheidungen, insbesondere im Urteil III 71/58 U vom 29. Januar 1959 (BFH 68, 403 [407], BStBl III 1959, 155) eine andere Auffassung vertreten worden ist, hält der Senat daran nicht mehr fest.
  • BFH, 19.12.1958 - III 54/58 U

    Aufteilung des Einheitswerts des Betriebsvermögens von Kommanditgesellschaften -

    Auszug aus BFH, 02.07.1971 - III R 72/70
    Selbst wenn Unterschiede zwischen den beiden Zurechnungsmaßstäben bestehen sollten, wäre zu beachten gewesen, daß nach dem Urteil des Senats III 54/58 U vom 19. Dezember 1958 (BFH 68, 188, [192], BStBl III 1959, 74) der Maßstab für die Bemessung der Anteile an einer Gesamthand in erster Linie der Vermögensanteil der Gesellschafter am Gesamthandsvermögen ist.
  • BFH, 05.06.1970 - III R 82/67

    Patentierte Erfindung - Ermittlung des Teilwerts - Ertragswertüberlegungen -

    Auszug aus BFH, 02.07.1971 - III R 72/70
    Der Senat ist der Auffassung, daß für die Schätzung der zukünftigen Leistungen zweckmäßig vom Durchschnitt der Leistungen in den drei Jahren vor dem maßgebenden Feststellungszeitpunkt auszugehen ist, wenn nach den Verhältnissen des Feststellungszeitpunkts nicht zu erwarten ist, daß die Höhe der Leistungen sich anders gestalten wird (vgl. für die Bewertung von Patenten BFH-Entscheidung III R 82/67 vom 5. Juni 1970, BFH 99, 233 [237], BStBl II 1970, 594).
  • BFH, 18.12.1970 - III R 5/69

    Rechtsmittelverfahren - Übergang der Kreditgewinnabgabe - Verböserung - Notwendig

    Auszug aus BFH, 02.07.1971 - III R 72/70
    Aus diese Grund genießen auch die Beteiligten an einem derartigen Verfahren nicht den Schutz des Verböserungsverbots (vgl. Entscheidung des BFH III R 5/69 vom 18. Dezember 1970, BFH 101, 470, BStBl II 1971, 404).
  • BFH, 24.06.1981 - III R 49/78

    Aufteilung des Einheitswerts von Personengesellschaften unter Berücksichtigung

    Die Verteilung des Vermögens einer Personengesellschaft auf die Gesellschafter gemäß § 11 Nr. 5 StAnpG soll nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats in erster Linie nach dem "Vermögensanteil" der Gesellschafter am Gesamthandsvermögen erfolgen (Urteil vom 2. Juli 1971 III R 72/70, BFHE 103, 1, BStBl II 1971, 678).

    Der "Liquidationsanteil" ist nach dieser Rechtsprechung ein Hilfsmaßstab, der nur zum Zuge kommt, wenn an dem maßgebenden Stichtag feststeht, daß die Gesellschaft aufgelöst oder abgewickelt werden wird (BFHE 103, 1, 5, BStBl II 1971, 678).

    a) Nach der Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs - RFH - (so bereits Urteile vom 28. Januar 1938 III 22/38, RFHE 43, 173, RStBl 1938, 373, und III 101/37, RFHE 43, 208, RStBl 1938, 372), der die Rechtsprechung des BFH im wesentlichen gefolgt ist (zuletzt BFHE 103, 1, BStBl II 1971, 678), und nach der Verwaltungspraxis (zuletzt Abschn. 18 Abs. 1 VStR 1980) ist der Einheitswert des Betriebsvermögens in der Weise auf die Beteiligten aufzuteilen, daß zunächst jedem Mitunternehmer das auf dem Kapitalkonto der Handelsbilanz und etwaigen Sonderkonten nach dem Stand vom Stichtag ausgewiesene Vermögen zugerechnet wird.

    Hat der Unterschiedsbetrag zwischen der Summe der Kapitalkonten und dem Einheitswert des Betriebsvermögens - z.B. die Abweichung zwischen den Handelsbilanzwerten und den für die Betriebsgrundstücke festgestellten Einheitswerten - nicht den Charakter von Gewinn oder Verlust, so soll diese Abweichung nach der neueren Rechtsprechung des Senats nicht nach dem Gewinn- und Verlustverteilungsschlüssel, sondern nach den Kapitalanteilen auf die Gesellschafter zu verteilen sein (Urteil in BFHE 103, 1, BStBl II 1971, 678; vgl. auch das Urteil des Niedersächsischen FG vom 17. August 1973 I 160/72, EFG 1974, 3; anders Abschn. 18 Abs. 1 VStR).

  • BFH, 03.11.1993 - II R 96/91

    Aufteilung des Einheitswerts des Betriebsvermögens einer Personengesellschaft

    Die Verteilung des Vermögens einer Personengesellschaft auf die Gesellschafter erfolgt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH), an der der erkennende Senat festhält, in erster Linie nach dem "Vermögensanteil" der Gesellschafter am Gesamthandsvermögen (vgl. Urteile vom 2. Juli 1971 III R 72/70, BFHE 103, 1, BStBl II 1971, 678; vom 11. März 1992 II R 157/87, BFHE 167, 174, BStBl II 1992, 543, und vom 24. Juni 1981 III R 49/78, BFHE 134, 157, BStBl II 1982, 2).
  • BFH, 21.12.1972 - IV R 53/72

    Personengesellschaft - Verpflichtung aus Pensionszusage -

    Dieser Rechtssatz stimmt mit dem für das Bewertungsrecht ohne ausdrückliche gesetzliche Vorschriften anerkannten Grundsatz überein, daß Rechtsbeziehungen zwischen Gesellschaft und Gesellschafter regelmäßig ohne Einfluß auf die Höhe des Betriebsvermögens sind (vgl. z. B. BFH-Urteile vom 2. Juli 1971 III R 72/70, BFHE 103, 1, BStBl II 1971, 678; vom 23. Januar 1953 III 14/52 U, BFHE 57, 177, BStBl III 1953, 70).
  • BFH, 16.12.1998 - II R 50/96

    Voraussetzungen einer verbindlichen Auskunft

    Diesem Erfordernis ist genügt, wenn sich der gerügte Rechtsverstoß auch ohne Benennung einzelner Paragraphen eines Gesetzes eindeutig aus Revisionsschrift und Revisionsbegründung ergibt (BFH-Urteil vom 18. Dezember 1970 III R 72/70, BFHE 101, 349, BStBl II 1971, 329).
  • FG Saarland, 23.04.2014 - 2 K 1273/11

    Berichtigung einer fehlerhaften, bestandskräftigen Zurechnung von Grundbesitz -

    Außerdem stellt der BFH bei Klagen betreffend die Zurechnung eines der Höhe nach unstreitigen Einheitswerts grundsätzlich auf das steuerliche Interesse der Beteiligten ab (BFH vom 2. Juli 1971 III R 72/70, BStBl II 1971, 678; vom 16. Oktober 1985 II R 198/83, juris).
  • BFH, 07.12.1984 - III R 82/79

    Geschäftsführer - Gesellschafter-Geschäftsführer - Ruhegeldzusage -

    Das FG ist unter Hinweis auf das BFH-Urteil vom 2. Juli 1971 III R 72/70 (BFHE 103, 1, BStBl II 1971, 678) der Ansicht, dieser Sachverhalt rechtfertige den Schuldabzug bei der KG.
  • FG Hamburg, 19.03.1998 - VI 157/97

    Abzugsfähigkeit der Abbruchkosten und des Restbuchwertes eines Gebäudes als

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  • BFH, 05.08.1992 - II B 170/91

    Grundsätzliche Bedeutung der Frage der Berücksichtigung einer möglichken

    Mit der Rüge, das FG habe unter Nichtbeachtung des Urteils des BFH vom 2. Juli 1971 III R 72/70 (BFHE 103, 1, BStBl II 1971, 678) die Differenz (Mehrwert) zwischen dem Einheitswert des Betriebsvermögens und der Summe der Kapitalkonten der Gesellschafter zu Unrecht nach Gewinn- und Verlustverteilungsvorschriften aufgeteilt, da die Differenz "nicht den Charakter von Gewinn und Verlust, sondern den Charakter eines Vermögensbestandes" habe, wird die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache für die Allgemeinheit nicht dargelegt, vielmehr nur die rechtliche Würdigung des FG im Streitfall in Frage gestellt.
  • BFH, 28.06.1984 - III B 42/83

    Streitwert - Einheitswert des Betriebsvermögens - Aufteilung des Einheitswertes

    Dabei hat der Senat berücksichtigt, daß der Streitwert bei Rechtsstreitigkeiten wegen der Aufteilung eines der Höhe nach unstreitigen Einheitswerts des Betriebsvermögens einer Mitunternehmerschaft auf die Beteiligten, wenn die Aufteilung lediglich Auswirkungen auf die Vermögensteuer hat, sich nur nach dem vermögensteuerlichen Interesse an dem - hinsichtlich der Zurechnung - umstrittenen Teil des Einheitswerts bemißt (vgl. BFH-Urteil vom 2. Juli 1971 III R 72/70, BFHE 103, 1, BStBl II 1971, 678).
  • BFH, 31.10.1974 - III B 31/73

    Artfeststellung - Einfamilienhaus - Streitwert - Höhe des Einheitswerts

    Da der Sachantrag eine unmittelbare steuerliche Auswirkung nicht habe, müsse im Streitfall die mittelbare Auswirkung des Antrags berücksichtigt werden (vgl. außerdem BFH-Entscheidung vom 2. Juli 1971 III R 72/70, BFHE 103, 1, BStBl II 1971, 678).
  • BFH, 15.02.1974 - III R 22/73

    Über einen Paketzuschlag nach § 13 Abs. 3 BewG i. d. F. vor BewG 1965 bei

  • BFH, 28.01.1972 - III R 108/70

    Darlehn - Kommanditist an Gesellschaft - Behandlung wie Gesellschaftskapital -

  • BFH, 08.03.1974 - III R 167/72

    Unterstützungsverein - GmbH & Co. KG - Kommanditist - Darlehn - Einheitsbewertung

  • BFH, 16.10.1985 - II R 198/83

    Bestimmung des Streitwerts einer Revision

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