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   BFH, 02.07.1986 - I R 70/83   

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https://dejure.org/1986,3280
BFH, 02.07.1986 - I R 70/83 (https://dejure.org/1986,3280)
BFH, Entscheidung vom 02.07.1986 - I R 70/83 (https://dejure.org/1986,3280)
BFH, Entscheidung vom 02. Juli 1986 - I R 70/83 (https://dejure.org/1986,3280)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Einhaltung der Frist bei Abgabe einer Körperschaftssteuererklärung durch Erteilung der formalisierte Auskunft über den Besteuerungstatbestand und seine Bemessungsgrundlage gegenüber dem Finanzamt

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Antragsveranlagungen zur Einkommensteuer
    Antragsveranlagung nach § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG
    Form des Antrages
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 20.05.1981 - I R 229/78

    Veranlagungszeitraum - Publikumsgesellschaft - Kapitalgesellschaft - Fertigung

    Auszug aus BFH, 02.07.1986 - I R 70/83
    Der erkennende Senat hat in seinen Urteilen vom 9. April 1975 I R 241/73 (BFHE 115, 384, 384, BStBl II 1975, 587) und vom 20. Mai 1981 I R 229/78 (BFHE 133, 290, BStBl II 1981, 626) entschieden, daß unter "Frist zur Abgabe der Steuererklärung" i. S. des § 19 Abs. 4 Satz 2 KStG 1975 die allgemeine oder die im Einzelfall verlängerte Frist für die Abgabe der Steuererklärung zu verstehen ist.
  • BFH, 26.06.1968 - I R 177/67

    Personenbezogene Kapitalgesellschaft - Vorläufige Steuererklärung -

    Auszug aus BFH, 02.07.1986 - I R 70/83
    Für den Streitfall bedarf es jedoch keines Eingehens auf die Frage, ob ein Steuerpflichtiger durch die Abgabe einer "vorläufigen Steuererklärung" bzw. einer solchen unter Vorbehalt seinen Verpflichtungen aus §§ 168 ff. AO (§§ 149 ff. AO 1977), § 6 KStG, § 56 Abs. 1 Satz 1 EStDV nachkommt (vgl. BFH-Urteil vom 26. Juni 1968 I R 177/67, BFHE 93, 142, BStBl II 1968, 723), weil die Klägerin ihre Körperschaftsteuererklärung vom 5. November 1976 weder als "vorläufige" bezeichnet noch unter irgendeinen Vorbehalt gestellt hat.
  • BFH, 30.11.1961 - V 218/59 U

    Berücksichtigung von Treu und Glauben hinsichtlich Voraussetzungen einer

    Auszug aus BFH, 02.07.1986 - I R 70/83
    Dies setzt jedoch voraus, daß der Steuerpflichtige Erklärungen oder Handlungen der Finanzbehörde erwarten konnte und durfte (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 30. November 1961 V 218/59 U, BFHE 74, 250, BStBl III 1962, 94).
  • BFH, 09.04.1975 - I R 241/73

    Wirksamkeit - Antrag auf Besteuerung - Frist - Publikumsgesellschaft -

    Auszug aus BFH, 02.07.1986 - I R 70/83
    Der erkennende Senat hat in seinen Urteilen vom 9. April 1975 I R 241/73 (BFHE 115, 384, 384, BStBl II 1975, 587) und vom 20. Mai 1981 I R 229/78 (BFHE 133, 290, BStBl II 1981, 626) entschieden, daß unter "Frist zur Abgabe der Steuererklärung" i. S. des § 19 Abs. 4 Satz 2 KStG 1975 die allgemeine oder die im Einzelfall verlängerte Frist für die Abgabe der Steuererklärung zu verstehen ist.
  • BFH, 14.05.2019 - VIII R 20/16

    Abgeltungsteuer: Frist für Antrag auf Regelbesteuerung gilt auch bei nachträglich

    Dies folgt im Umkehrschluss aus § 153 AO, denn die dort vorgeschriebene Berichtigung einer Steuererklärung setzt voraus, dass eine unrichtige Erklärung vorliegt (vgl. BFH-Urteil vom 2. Juli 1986 - I R 70/83, BFH/NV 1987, 704).
  • BFH, 22.05.2006 - VI R 49/04

    Verfassungswidrigkeit der Ausschlussfrist in § 46 Abs. 2 Nr. 8 Satz 2 EStG

    Die Steuererklärung ist eine formalisierte Auskunft des Steuerpflichtigen oder seines Vertreters, die dem FA die Festsetzung der Steuer oder die Feststellung von Besteuerungsgrundlagen ermöglichen soll und in der Regel zum Erlass eines Steuerbescheides führt (BFH-Urteile vom 2. Juli 1986 I R 70/83, BFH/NV 1987, 704, und vom 14. Januar 1998 X R 84/95, BFHE 185, 111, BStBl II 1999, 203).

    Vielmehr ist die Abgabe einer Steuererklärung losgelöst von ihrer inhaltlichen Richtigkeit oder Vollständigkeit zu beurteilen (BFH-Urteil in BFH/NV 1987, 704).

  • BFH, 14.01.1998 - X R 84/95

    Festsetzungsfrist bei nicht unterschriebener Steuererklärung

    Die Steuererklärung ist eine formalisierte, innerhalb einer bestimmten Frist abzugebende Auskunft des Steuerpflichtigen oder seines Vertreters, die dem FA die Festsetzung der Steuer oder die Feststellung von Besteuerungsgrundlagen ermöglichen soll und in der Regel zum Erlaß eines Steuerbescheides führt (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 2. Juli 1986 I R 70/83, BFH/NV 1987, 704).
  • BFH, 17.04.2008 - V R 41/06

    Verzinsung der Vergütung abziehbarer Vorsteuerbeträge an in einem anderen

    Steuererklärung ist eine formalisierte, innerhalb einer bestimmten Frist abzugebende Auskunft des Steuerpflichtigen oder seines Vertreters, die dem Finanzamt (FA) die Festsetzung der Steuer oder die Feststellung von Besteuerungsgrundlagen ermöglichen soll und in der Regel zum Erlass eines Steuerbescheides führt (z.B. BFH-Urteile vom 2. Juli 1986 I R 70/83, BFH/NV 1987, 704; vom 14. Januar 1998 X R 84/95, BFHE 185, 111, BStBl II 1999, 203; BTDrucks VI/1982, zu § 94 AO 1974, S. 128; Pahlke/ Koenig/Cöster, Abgabenordnung § 149 Rz 7).
  • FG Köln, 15.09.2011 - 2 K 4510/05

    Antragsverfahren auf Vergütung von Vorsteuerbeträgen; Vollständigkeit der Angaben

    Die durch die 8. EG-Richtlinie vorgegebene 6-Monatsfrist begründe einen entsprechenden Vertrauenstatbestand (BFH-Urteil vom 2. Februar 1986, I R 70/83, BFH/NV 1987, 704, Abschn. 3).

    Soweit die Klägerin das Urteil des BFH vom 2. Juli (nicht: Februar) 1986, I R 70/83, BFH/NV 1987, 704 zitiert, ist dieses im Streitfall nicht einschlägig.

  • VGH Bayern, 12.03.2019 - 22 B 16.2014

    Zum Ablauf der Festsetzungsfrist von IHK-Beiträgen

    Unter einer "Steuererklärung" ist eine formalisierte, innerhalb einer bestimmten Frist abzugebende Auskunft des Steuerpflichtigen oder seines Vertreters zu verstehen, die dem Finanzamt die Festsetzung der Steuer oder die Feststellung von Besteuerungsgrundlagen ermöglichen soll und die in der Regel zum Erlass eines Steuerbescheids führt (BFH, U.v. 2.7.1986 - I R 70/83 - juris Rn. 10; U.v. 14.1.1998 - X R 84/95 - juris Rn. 16).
  • FG Köln, 07.08.2002 - 11 K 406/02

    Grobes Verschulden bei neuer Tatsache

    Die Steuererklärung ist eine formalisierte, innerhalb einer bestimmten Frist abzugebende Auskunft des Steuerpflichtigen oder seines Vertreters, die dem Finanzamt die Festsetzung der Steuer oder die Feststellung von Besteuerungsgrundlagen ermöglichen soll und in der Regel zum Erlaß eines Steuerbescheides führt (vgl. BFH-Urteil vom 02.06.1986 I R 70/83, BFH/NV 1987, 704).
  • FG Saarland, 03.01.2002 - 1 K 243/99

    Abgabe einer Einkommensteuererklärung auf Kopie des amtlichen Vordrucks

    Die Steuererklärung ist eine formalisierte Auskunft des Steuerpflichtigen oder seines Vertreters, die dem Finanzamt die Festsetzung der Steuer oder die Feststellung von Besteuerungsgrundlagen ermöglichen soll und in der Regel zum Erlass eines Steuerbescheides führt (BFH-Urteil vom 2. Juli 1986 I R 70/83, BFH/NV 1987, 704).
  • FG Brandenburg, 14.06.2006 - 3 K 956/05

    Einreichung des unterzeichneten Mantelbogens als wirksamer Antrag auf Veranlagung

    Es handelt sich um eine formalisierte, innerhalb einer bestimmten Frist abzugebenden Auskunft des Steuerpflichtigen oder seines Vertreters, die dem Finanzamt die Festsetzung der Steuer oder die Feststellung von Besteuerungsgrundlagen ermöglichen soll (Bundesfinanzhof [BFH], Urteil vom 02.07.1986 - I R 70/83 -, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH [BFH/NV] 1987, 704).
  • FG Rheinland-Pfalz, 04.06.2003 - 1 K 1863/01

    Wiedereinsetzung bei Versäumung der Frist für Antragsveranlagung

    Danach ist eine Steuererklärung eine formalisierte, innerhalb einer bestimmten Frist abzugebende Auskunft des Steuerpflichtigen oder seines Vertreters, die dem Finanzamt die Festsetzung der Steuer oder die Feststellung von Besteuerungsgrundlagen ermöglichen soll und in der Regel zum Erlass eines Steuerbescheids führt (vgl. z.B: BFH vom 2. Juli 1986 I R 70/83, BFH/NV 1987 S. 704).
  • FG Köln, 14.02.2001 - 14 K 5238/99

    Notwendige Form einer Steuererklärung

  • FG Brandenburg, 14.06.2006 - 3 K 1087/05

    Mantelbogen ist keine als Antrag auf Veranlagung ausreichende

  • FG Sachsen, 11.11.2002 - 2 V 366/02

    Antrag auf Aussetzung der Vollziehung; Berechtigung zur Schätzung der

  • FG Sachsen-Anhalt, 11.11.2002 - 2 V 366/02

    Schätzungsberechtigung des Finanzamts; Aussetzung der Vollziehung von

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