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BFH, 02.07.1997 - II R 43/94 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Simons & Moll-Simons
ErbStG § 3 Abs. 1 Nr. 4, § 17 Abs. 1 Satz 2, BewG § 14
- Wolters Kluwer
Versorgungsfreibetrag - Kürzung - Umfang der Berücksichtigung von Versorgungsleistungen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
Papierfundstellen
- BFHE 183, 243
- BB 1997, 1781
- DB 1997, 2059
- BStBl II 1997, 623
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 13.12.1989 - II R 23/85
Zur Erbschaftsteuerpflicht von Hinterbliebenenbezügen der Witwe eines …
Auszug aus BFH, 02.07.1997 - II R 43/94
Das FG hat zwar keine ausreichenden Feststellungen zu der Frage getroffen, ob es sich bei der der Klägerin zugeflossenen Leistung aus der betrieblichen Direktversicherung um einen Vermögensvorteil handelt, der nach § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG der Erbschaftsteuer unterliegt (vgl. hierzu das Senatsurteil vom 13. Dezember 1989 II R 23/85, BFHE 159, 228, BStBl II 1990, 322, wonach Hinterbliebenenbezüge erbschaftsteuerpflichtig sind, soweit der Erblasser herrschender Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH war). - FG Rheinland-Pfalz, 25.03.1994 - 4 K 2063/93
Auszug aus BFH, 02.07.1997 - II R 43/94
Das FA beantragt, das Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 25. März 1994 4 K 2063/93 aufzuheben und die Klage abzuweisen.
- FG Hamburg, 14.02.2006 - III 214/05
Erbschaftsteuergesetz: Erbschaftsteuerliche Erfassung von 1. …
Im Übrigen hat auch der BFH in seiner nachfolgenden Entscheidung vom 2. Juli 1997 II R 43/94 (BFHE 183, 243, BStBl II 1997, 623 ) hinsichtlich der Höhe des Freibetrags von 250.000 DM keine verfassungsrechtlichen Bedenken geäußert. - FG Niedersachsen, 29.09.1999 - III 532/92
Erbschaftsteuer, befreiende Lebensversicherung
Die Zahlung der Versicherungssumme aus der befreienden Lebensversicherung als Einmalbetrag steht der Anwendung des § 17 Abs. 1 S. 2 ErbStG 1974 nicht entgegen ( BFH-Urteil vom 2. Juli 1997 II R 43/94 BStBl II 1997 S. 623). - FG Baden-Württemberg, 23.02.2010 - 11 K 498/07
Versicherungsleistungen an Hinterbliebene des Gesellschafter-Geschäftsführers …
Denn sollte der Erwerb der Klägerin bei Verneinung einer herrschenden Stellung steuerfrei erfolgt sein, wäre der besondere Versorgungsfreibetrag in Höhe von 256.000 Euro noch um den Wert dieses Erwerbs zu kürzen (§ 17 Abs. 1 Satz 2 ErbStG; vgl. BFH-Urteil vom 2. Juli 1997 II R 43/94, BStBl II 1997, 623;… Moench, a.a.O., § 17 Rz. 12; R 74 Abs. 2 ErbStR 2003). - FG Köln, 25.11.1997 - 9 V 3238/97
Erbschaftsteuer auf befreiende Lebensversicherungen
Der Anwendung des § 17 Abs. 1 Satz 2 ErbStG steht nicht entgegen, daß die Versorgungsbezüge im Streitfall nicht in Form laufender Renten, sondern als einmalige Zahlung gewährt worden sind (BFH, Urteil vom 2. Juli 1997 II R 43/94, BStBl II 1997, 623 ). - FG Niedersachsen, 29.09.1999 - 3 K 533/92
Erbschaftsteuer, von der Pflichtversicherung befreiende Lebensversicherung
Die Zahlung der Versicherungssumme aus der befreienden Lebensversicherung als Einmalbetrag steht der Anwendung des § 17 Abs. 1 S. 2 ErbStG 1974 nicht entgegen (BFH-Urteil vom 2. Juli 1997 II R 43/94 BStBl II 1997 S. 623).