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   BFH, 02.07.1998 - IV R 60/97   

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https://dejure.org/1998,3407
BFH, 02.07.1998 - IV R 60/97 (https://dejure.org/1998,3407)
BFH, Entscheidung vom 02.07.1998 - IV R 60/97 (https://dejure.org/1998,3407)
BFH, Entscheidung vom 02. Juli 1998 - IV R 60/97 (https://dejure.org/1998,3407)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Krankenpfleger - Selbständige Tätigkeit - Kassenprüfung beim Finanzamt - Eingabefehler - Fehlerhafte Erstattung - Rückforderung des Erstattungsbetrages - Erlaß - Persönliche Billigkeitsgründe - Erlaßbedürftigkeit - Finanzielle Notlage

  • Judicialis

    FGO § 120; ; FGO § 120 Abs. 2 Satz 2; ; FGO § 102; ; FGO § 121; ; AO 1977 § 227 Abs. 1; ; AO 1977 § 37 Abs. 1; ; AO 1977 § 3 Abs. 3; ; AO 1977 § 227; ; AO 1977 § 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ 1999, 808
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 08.03.1984 - I R 44/80

    Erlaß von Säumniszuschlägen wegen sachlicher Unbilligkeit bei Überschuldung und

    Auszug aus BFH, 02.07.1998 - IV R 60/97
    Der Kläger legt darin dar, daß die Vorentscheidung von der Entscheidung des BFH vom 8. März 1984 I R 44/80 (BFHE 140, 421, BStBl II 1984, 415), auf die sich auch der Zulassungsbeschluß des Senats vom 19. Juni 1997 IV B 70/96 (BFH/NV 1997, 829) stützt, abweicht.

    Dies gilt insbesondere in den Fällen, in denen dem Steuerpflichtigen die rechtzeitige Zahlung wegen Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit unmöglich geworden ist und deshalb die Ausübung eines Druckes zur Zahlung ihren Sinn verloren hat (vgl. BFH-Urteil in BFHE 140, 421, BStBl II 1984, 415).

  • BFH, 07.03.1995 - XI R 82/93

    Verstoß gegen den Grundsatz rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BFH, 02.07.1998 - IV R 60/97
    Für die Rüge eines Verfahrensmangels hat der BFH jedoch die Bezugnahme auf den mit Gründen versehenen, die Revision zulassenden Beschluß dann als ausreichend für eine Revisionsbegründung i.S. des § 120 Abs. 2 Satz 2 FGO erachtet, wenn die Begründung der Beschwerde ihrem Inhalt nach zur Begründung der Revision genügt und das Revisionsgericht in seinem die Revision zulassenden Beschluß das Vorliegen eines gerügten Verfahrensmangels bejaht hat (vgl. BFH-Urteil vom 7. März 1995 XI R 82/93, BFH/NV 1995, 990, m.w.N.).
  • GemSOGB, 19.10.1971 - GmS-OGB 3/70

    Voraussetzungen für den Erlass der Gewerbesteuer; Rechte des Generalvertreters

    Auszug aus BFH, 02.07.1998 - IV R 60/97
    Eine Verpflichtung zum Erlaß kann nur dann ausgesprochen werden, wenn nach den Umständen des Einzelfalls jede andere Entscheidung ermessensfehlerhaft wäre (vgl. Beschluß des gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 19. Oktober 1971 GmS-OGB 3/70, BFHE 105, 101, BStBl II 1972, 603).
  • BFH, 19.06.1997 - IV B 70/96

    Pflicht des Finanzgerichts zur Mitteilung über das Vorliegen der Steuerakten und

    Auszug aus BFH, 02.07.1998 - IV R 60/97
    Der Kläger legt darin dar, daß die Vorentscheidung von der Entscheidung des BFH vom 8. März 1984 I R 44/80 (BFHE 140, 421, BStBl II 1984, 415), auf die sich auch der Zulassungsbeschluß des Senats vom 19. Juni 1997 IV B 70/96 (BFH/NV 1997, 829) stützt, abweicht.
  • VG Halle, 17.12.2003 - 5 A 459/02
    Die Entscheidung kann von den Gerichten nur darauf überprüft werden, ob die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten sind oder vom eingeräumten Ermessen in zweckwidriger Weise Gebrauch gemacht worden ist; eine Verpflichtung zum Erlass kann nur ausgesprochen werden, wenn nach den Umständen des Einzelfalls jede andere Entscheidung ermessensfehlerhaft wäre ( BFH, Urt. v. 2. Juli 1998 - IV R 60/97 - NVwZ 1999, 808 [BFH 02.07.1998 - IV R 60/97] ).

    Zutreffend geht die Beklagte davon aus, dass die Erhebung von (vollen) Säumniszuschlägen bei Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung sachlich unbillig ist, weil dem Steuerpflichtigen die rechtzeitige Zahlung unmöglich ist und deshalb die Ausübung von Druck zur Zahlung ihren Sinn verliert (vgl. Rüsken, a.a.O., § 240 RdNr. 56, mit Rechtsprechungsnachweisen; BFH, Urt. v. 2. Juli 1998, a.a.O.).

    Zahlungsunfähigkeit ist anzunehmen, wenn von einem auf dem Mangel an Zahlungsmitteln beruhenden dauernden Unvermögen des Schuldners auszugehen ist, seine sofort zu erfüllenden Geldschulden noch im wesentlichen zu berichtigen; dies ist dann der Fall, wenn die in den nächsten drei bis sechs Monaten anfallenden Verbindlichkeiten nicht mehr im Wesentlichen erfüllt werden können (BFH, Urt. v. 2. Juli 1998, a.a.O.).

    Eine Überschuldung des Steuerpflichtigen liegt vor, wenn die Passiven die Aktiven übersteigen, wenn also das Vermögen des Schuldners seine Verbindlichkeiten nicht mehr deckt (BFH, Urt. v. 2. Juli 1998, a.a.O.).

  • BFH, 11.03.2004 - VII R 15/03

    Aufteilung einer Gesamtschuld und Vollstreckung

    Hiernach reicht es für eine ordnungsgemäße Begründung der Revision jedenfalls aus, wenn die Revisionsbegründung auf die in Kopie beigefügte Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde und auf den mit Gründen versehenen, die Revision zulassenden Beschluss des BFH Bezug nimmt, die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde ihrerseits ihrem Inhalt nach zur Begründung der Revision genügt und das Revisionsgericht in seinem Zulassungsbeschluss das Vorliegen der gerügten Divergenz bejaht hat (BFH-Urteil vom 2. Juli 1998 IV R 60/97, BFH/NV 1999, 149; Gräber/Ruban, a.a.O., § 120 Rz. 62).
  • BFH, 04.04.2001 - XI R 60/00

    Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung

    Dies reicht jedoch aus, da der erkennende Senat auf die Nichtzulassungsbeschwerde hin die Revision zugelassen hat (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 2. Juli 1998 IV R 60/97, BFH/NV 1999, 149).
  • BVerwG, 17.11.1999 - 11 C 7.99

    Absetzung des Berufungsurteils 11 Monate nach Verkündung der Entscheidung; nicht

    Bei dieser Sachlage - so der Bundesfinanzhof in dem von ihm zu entscheidenden Fall - sei das Ermessen der Finanzverwaltung auf eine Entscheidung, nämlich den Erlaß der Nachzahlungszinsen, reduziert (vgl. dazu zustimmend: Anmerkung zum Urteil in HFR 1999 S. 82; Ruban in: Hübschmann/Hepp/ Spitaler, AO/FGO Kommentar, 10. Aufl. Stand 1999, § 233 a AO Rn. 86).
  • BFH, 10.04.2006 - XI R 11/05

    Revisionsbegründung

    Zur Begründung kann es ausreichen, wenn die Begründung auf den mit Gründen versehenen, die Revision zulassenden Beschluss Bezug nimmt, die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde ihrem Inhalt nach zur Begründung der Revision genügt und das Revisionsgericht in seinem die Revision zulassenden Beschluss das Vorliegen des geltend gemachten Revisionsgrundes bejaht hat (BFH-Urteil vom 2. Juli 1998 IV R 60/97, BFH/NV 1999, 149).
  • BFH, 02.09.2003 - V B 105/02

    Darlegung des Zulassungsgrundes Sicherung einer einheitlichen Rspr.; Verletzung

    Die Revision ist nicht wegen der nach Ansicht der Klägerin bestehenden Abweichung der Vorentscheidung von den BFH-Urteilen vom 16. September 1992 X R 169/90 (BFH/NV 1993, 510) und vom 2. Juli 1998 IV R 60/97 (BFH/NV 1999, 149) zuzulassen.
  • BFH, 14.12.1999 - IV R 61/99

    Revisionsfrist - Wiedereinsetzung - Prozessbevollmächtigter

    Da es nach alledem bereits an einem schlüssigen Vortrag und der entsprechenden Glaubhaftmachung mangelnden Verschuldens fehlt, kann es dahinstehen, ob die Revision etwa auch deshalb unzulässig wäre, weil die Bezugnahme auf die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde nicht den Anforderungen des § 120 Abs. 2 Satz 2 FGO entspricht (s. etwa BFH-Urteil vom 26. September 1995 VII R 29/95, BFH/NV 1996, 385, m.w.N., und Senatsurteil vom 2. Juli 1998 IV R 60/97, BFH/NV 1999, 149).
  • VG Köln, 28.01.2009 - 23 K 1375/08

    Anspruch auf Erlass von Ansprüchen aus einem Steuerschuldverhältnis;

    Ein dauerndes Unvermögen wird bejaht, wenn feststeht, dass der Schuldner in den nächsten drei bis sechs Monaten seine wesentlichen fälligen Verbindlichkeiten nicht wird begleichen können, Bundesfinanzhof, Urteil vom 16. September 1992, a. a. O.; Urteil vom 02. Juli 1998 - IV R 60/97 -, BFH/NV 1999, 149.
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