Rechtsprechung
BFH, 02.07.2008 - XI R 59/06 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Segeljachtvercharterung ohne Überschusserzielungsabsicht; unternehmerische Tätigkeit; Aufwendungseigenverbrauch; eigenständige Prüfung der Gewinnerzielungsabsicht für Zwecke der Umsatzsteuer; Tatsachenwürdigung des FG; Bindung des BFH
- Judicialis
UStG § 1 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 Buchst. c; ; UStG § ... 2 Abs. 1; ; UStG § 2 Abs. 1 Satz 3; ; EStG § 4 Abs. 5; ; EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1; ; EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2; ; EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3; ; EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4; ; EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5; ; EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6; ; EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 7; ; EStG § 7; ; EStG § 9 Abs. 5; ; EStG § 15 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
Vermietung von Segeljachten als unternehmerische Tätigkeit; Aufwendungen für Segeljachten, die nachhaltig und zur Erzielung von Einnahmen, jedoch ohne Überschusserzielungsabsicht vermietet werden, unterliegen dem Eigenverbrauch
- juris (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges (3)
- nwb.de (Verfahrensmitteilung)
UStG 2005 § 15 Abs 1a Nr 1, EStG § 4 Abs 5 S 1 Nr 4, UStG 1991 § 1 Abs 1 Nr 2 Buchst c, EWGRL 388/77 Art 17 Abs 2, EWGRL 388/77 Art 17 Abs 6
Eigenverbrauch; Unternehmer; Unternehmereigenschaft; Vercharterung; Vermietung; Verpachtung; Yacht - nwb.de (Verfahrensmitteilung)
UStG 2005 § 15 Abs 1a Nr 1, EStG § 4 Abs 5 S 1 Nr 4, UStG 1991 § 1 Abs 1 Nr 2 Buchst c, EWGRL 388/77 Art 17 Abs 2, EWGRL 388/77 Art 17 Abs 6
Eigenverbrauch; Unternehmer; Unternehmereigenschaft; Vercharterung; Vermietung; Verpachtung; Yacht - juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
- BFH - V R 47/06
- FG Niedersachsen, 26.01.2006 - 5 K 366/01
- BFH, 02.07.2008 - XI R 59/06
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (22)
- BFH, 23.01.1992 - V R 66/85
Unternehmereigenschaft eines Lehrers bei entgeltlicher Veranstaltung von …
Auszug aus BFH, 02.07.2008 - XI R 59/06
Zu den Aufwendungen in diesem Sinne gehören insbesondere laufende Aufwendungen und die AfA gemäß § 7 EStG (vgl. BFH-Urteile vom 23. Januar 1992 V R 66/85, BFHE 167, 221; in BFHE 193, 161, BStBl II 2001, 76).Entscheidend ist für den Eigenverbrauchstatbestand, dass der Unternehmer Aufwendungen tätigt, die ihrer Art nach unter § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 bis 7 EStG fallen (BFH-Urteil in BFHE 167, 221).
Solche Aufwendungen können auch dann zu einem Eigenverbrauch führen, wenn § 4 Abs. 5 EStG bei dem Unternehmer ertragsteuerrechtlich keine Bedeutung hat (vgl. BFH-Urteil in BFHE 167, 221).
Die genannten Aufwendungen, d.h. die Gegenstände, bleiben mit Umsatzsteuer belastet, weil sie der Gesetzgeber dem "Endverbrauch" zuordnet (vgl. BFH-Urteil in BFHE 167, 221).
Die Regelung in § 1 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 Buchst. c UStG ermöglicht auch bei sog. "Liebhaberei-Unternehmen", die mit Hilfe von Repräsentationsgegenständen betrieben werden, den Vorsteuerabzug aus der Anschaffung des Gegenstands über den Eigenverbrauch auszugleichen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 167, 221).
- BFH, 27.01.2000 - IV R 33/99
Pferdezucht als Liebhaberei
Auszug aus BFH, 02.07.2008 - XI R 59/06
Hierfür ist insbesondere von Bedeutung, ob die Betätigung bei objektiver Betrachtung nach ihrer Art, ihrer Gestaltung und den gegebenen Ertragsaussichten einen Totalüberschuss erwarten lässt (vgl. BFH-Urteil vom 27. Januar 2000 IV R 33/99, BFHE 191, 119, BStBl II 2000, 227).b) Die Feststellung, ob eine Tätigkeit mit Gewinn-/Überschusserzielungsabsicht ausgeübt wird, liegt im Wesentlichen auf dem Gebiet der Tatsachenwürdigung (vgl. BFH-Urteil in BFHE 191, 119, BStBl II 2000, 227, unter 2. der Entscheidungsgründe).
- BFH, 07.02.2007 - I R 27/05
Aufwendungen für Segeljachten und Oldtimer-Flugzeuge nicht als Betriebsausgaben …
Auszug aus BFH, 02.07.2008 - XI R 59/06
Der Anwendungsbereich des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 EStG ist zwar dem Zweck der Vorschrift entsprechend einzuschränken (vgl. BFH-Urteile vom 3. Februar 1993 I R 18/92, BFHE 170, 537, BStBl II 1993, 367; vom 10. Mai 2001 IV R 6/00, BFHE 195, 323, BStBl II 2001, 575; vom 7. Februar 2007 I R 27-29/05, BFHE 216, 536).Zur Vermeidung von Abgrenzungsschwierigkeiten ist aber bei der Prüfung, ob Aufwendungen vom Abzug ausgeschlossen sind, eine typisierende Betrachtungsweise maßgebend (vgl. BFH-Urteil in BFHE 216, 536).
- BFH, 06.08.1998 - V R 74/96
Eigenverbrauch bei Repräsentationsaufwendungen
Auszug aus BFH, 02.07.2008 - XI R 59/06
a) Danach unterliegen Aufwendungen für eine Jacht, die vom Erwerber nachhaltig und zur Erzielung von Einnahmen, jedoch ohne Gewinnabsicht vermietet wird, dem Eigenverbrauch gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 Buchst. c UStG i.V.m. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 EStG (vgl. BFH-Urteile vom 6. August 1998 V R 74/96, BFHE 186, 454, BStBl II 1999, 104, betreffend eine Motorjacht; vom 24. August 2000 V R 9/00, BFHE 193, 161, BStBl II 2001, 76, betreffend eine Segeljacht).Die Einschränkung des Vorsteuerabzugs durch Ansatz des Eigenverbrauchs nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 Buchst. c UStG i.V.m. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 EStG ist mit Art. 17 der Richtlinie 77/388/EWG vereinbar (vgl. BFH-Urteil in BFHE 186, 454, BStBl II 1999, 104).
- BFH, 24.08.2000 - V R 9/00
Bemessungsgrundlage für Verwendungseigenverbrauch bei unterjähriger Nutzung
Auszug aus BFH, 02.07.2008 - XI R 59/06
a) Danach unterliegen Aufwendungen für eine Jacht, die vom Erwerber nachhaltig und zur Erzielung von Einnahmen, jedoch ohne Gewinnabsicht vermietet wird, dem Eigenverbrauch gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 Buchst. c UStG i.V.m. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 EStG (vgl. BFH-Urteile vom 6. August 1998 V R 74/96, BFHE 186, 454, BStBl II 1999, 104, betreffend eine Motorjacht; vom 24. August 2000 V R 9/00, BFHE 193, 161, BStBl II 2001, 76, betreffend eine Segeljacht).Zu den Aufwendungen in diesem Sinne gehören insbesondere laufende Aufwendungen und die AfA gemäß § 7 EStG (vgl. BFH-Urteile vom 23. Januar 1992 V R 66/85, BFHE 167, 221; in BFHE 193, 161, BStBl II 2001, 76).
- BFH, 28.08.1987 - III R 273/83
Abgrenzung zwischen Erzielung gewerblicher Einkünfte und Liebhaberei bei …
Auszug aus BFH, 02.07.2008 - XI R 59/06
So hat der BFH einen Liebhabereibetrieb von Anfang an für den Fall angenommen, dass der Gegenstand des Unternehmens in der Vercharterung eines Motorbootes oder einer Segeljacht besteht, deren Nutzung in erster Linie der Freizeitgestaltung dient, da persönliche Interessen und Neigungen unter diesen Umständen nach der Lebenserfahrung eine erhebliche Rolle spielen werden (vgl. BFH-Urteile vom 28. August 1987 III R 273/83, BFHE 151, 42, BStBl II 1988, 10;… vom 11. April 1990 I R 22/88, BFH/NV 1990, 768). - BFH, 14.12.2004 - XI R 6/02
Gewinnerzielungsabsicht eines Rechtsanwalts bei langjähriger Verlusterzielung
Auszug aus BFH, 02.07.2008 - XI R 59/06
Verluste der Anlaufzeit sind steuerrechtlich nicht anzuerkennen, wenn aufgrund der bekannten Entwicklung der unternehmerischen Betätigung eindeutig feststeht, dass sie so, wie sie vom Steuerpflichtigen betrieben wurde, von vornherein nicht in der Lage war, nachhaltige Überschüsse zu erzielen und deshalb nach objektiver Beurteilung von Anfang an keine Einkunftsquelle im Sinne des Einkommensteuerrechts dargestellt hat (vgl. BFH-Urteile vom 25. Juni 1996 VIII R 28/94, BFHE 181, 133, BStBl II 1997, 202, unter II.3.a; vom 14. Dezember 2004 XI R 6/02, BFHE 208, 557, BStBl II 2005, 392, unter II.2.c). - BFH, 25.06.1996 - VIII R 28/94
Gemischte Tätigkeiten einer Personengesellschaft sind zunächst insgesamt als …
Auszug aus BFH, 02.07.2008 - XI R 59/06
Verluste der Anlaufzeit sind steuerrechtlich nicht anzuerkennen, wenn aufgrund der bekannten Entwicklung der unternehmerischen Betätigung eindeutig feststeht, dass sie so, wie sie vom Steuerpflichtigen betrieben wurde, von vornherein nicht in der Lage war, nachhaltige Überschüsse zu erzielen und deshalb nach objektiver Beurteilung von Anfang an keine Einkunftsquelle im Sinne des Einkommensteuerrechts dargestellt hat (vgl. BFH-Urteile vom 25. Juni 1996 VIII R 28/94, BFHE 181, 133, BStBl II 1997, 202, unter II.3.a; vom 14. Dezember 2004 XI R 6/02, BFHE 208, 557, BStBl II 2005, 392, unter II.2.c). - BFH, 14.04.2000 - X B 118/99
Liebhaberei; Yachtvercharterung
Auszug aus BFH, 02.07.2008 - XI R 59/06
Auch bei der Vercharterung von zwei Segeljachten kann eine ertragsteuerrechtlich unbeachtliche Liebhaberei vorliegen (vgl. BFH-Beschluss vom 14. April 2000 X B 118/99, BFH/NV 2000, 1333). - BFH, 11.04.1990 - I R 22/88
Vercharterung eines Segelbootes ohne Gewinnerzielungsabsicht im Fall der …
Auszug aus BFH, 02.07.2008 - XI R 59/06
So hat der BFH einen Liebhabereibetrieb von Anfang an für den Fall angenommen, dass der Gegenstand des Unternehmens in der Vercharterung eines Motorbootes oder einer Segeljacht besteht, deren Nutzung in erster Linie der Freizeitgestaltung dient, da persönliche Interessen und Neigungen unter diesen Umständen nach der Lebenserfahrung eine erhebliche Rolle spielen werden (vgl. BFH-Urteile vom 28. August 1987 III R 273/83, BFHE 151, 42, BStBl II 1988, 10; vom 11. April 1990 I R 22/88, BFH/NV 1990, 768). - BFH, 31.07.2002 - X R 48/99
Betriebsübertragung bei Ehescheidung
- BFH, 23.05.2007 - X R 33/04
Schlüssiges Betriebskonzept als Voraussetzung für den Nachweis der …
- Drs-Bund, 17.03.1967 - BT-Drs V/1581
- BFH, 12.12.1996 - V R 23/93
Zur Unternehmereigenschaft bei der Vermietung eines Wohnmobils
- BFH, 28.10.2004 - V R 19/04
Unternehmereigenschaft einer Stadtgemeinde
- BFH, 12.08.2004 - V R 49/02
Umsatzsteuer - Vorsteuer aus Bewirtungskosten abzugsfähig
- BFH, 10.05.2001 - IV R 6/00
Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte mit Motorboot
- BFH, 29.04.1999 - III R 38/97
InvZul, Anspruchsberechtigung; Differenzierung nach Einkunftsarten; Abgrenzung …
- BFH, 03.02.1993 - I R 18/92
Aufwendungen für Segel- oder Motorjachten bei gewerblicher Nutzung abzugsfähige …
- EuGH, 26.09.1996 - C-230/94
Enkler / Finanzamt Homburg
- EuGH, 05.10.1999 - C-305/97
Royscot u.a.
- EuGH, 19.09.2000 - C-177/99
Ampafrance
- FG Hamburg, 25.06.2015 - 6 K 222/14
Gewerbe- und Umsatzsteuer: Einkunftsart, Einkünfteerzielungsabsicht und …
Davon kann bei einer Yachtvercharterung ohne Einkünfteerzielungsabsicht regelmäßig ausgegangen werden (BFH-Urteil vom 02.07.2008 XI R 59/06, HFR 2009, 390).Hierfür ist insbesondere von Bedeutung, ob die Betätigung bei objektiver Betrachtung nach ihrer Art, ihrer Gestaltung und den gegebenen Ertragsaussichten einen Totalüberschuss erwarten lässt (BFH-Urteile vom 02.07.2008 XI R 59/06, HFR 2009, 390; vom 27.01.2000 IV R 33/99, BFHE 191, 119, BStBl II 2000, 227).
- FG Hamburg, 08.12.2015 - 6 K 184/12
Während der Investitionsphase eines Private Equity-/Venture Capital-Fonds …
Hierfür ist insbesondere von Bedeutung, ob die Betätigung bei objektiver Betrachtung nach ihrer Art, ihrer Gestaltung und den gegebenen Ertragsaussichten einen Totalüberschuss erwarten lässt (BFH-Urteile vom 02.07.2008 XI R 59/06, HFR 2009, 390; vom 27.01.2000 IV R 33/99, BFHE 191, 119, BStBl II 2000, 227). - FG Schleswig-Holstein, 29.04.2009 - 3 K 194/06
Zur fehlenden Gewinnerzielungsabsicht bei einer Segelyachtvercharterung, wenn …
Entsprechendes gilt für die Überschusseinkünfte, wobei allerdings steuerfreie Veräußerungsgewinne nicht in diese Betrachtung einzubeziehen sind (…vgl. BFH-Beschluss vom 28. März 2000 X B 82/99, BFH/NV 2000, 1186; BFH-Urteil vom 2. Juli 2008 XI R 59/06, Juris).So hat der Bundesfinanzhof einen Liebhabereibetrieb von Anfang an für den Fall angenommen, dass der Gegenstand des Unternehmens in der Vercharterung eines Motorbootes oder einer Segelyacht besteht, deren Nutzung in erster Linie der Freizeitgestaltung dient, da persönliche Interessen und Neigungen unter diesen Umständen nach der Lebenserfahrung eine erhebliche Rolle spielen werden (vgl. BFH-Urteil vom 2. Juli 2008 XI R 59/06, Juris; BFH-Urteil vom 23. Mai 2007 X R 33/04, BFHE 218, 163, BStBl II 2007, 874).
- FG Hamburg, 26.09.2019 - 3 K 227/17
Einkommensteuer: Keine Einkünfteerzielungsabsicht bei sog. Disagio-Modell
Hierfür ist insbesondere von Bedeutung, ob die Betätigung bei objektiver Betrachtung nach ihrer Art, ihrer Gestaltung und den gegebenen Ertragsaussichten einen Totalüberschuss erwarten lässt (BFH, Urteile vom 2. Juli 2008, XI R 59/06, HFR 2009, 390; vom 27. Januar 2000, IV R 33/99, BStBl II 2000, 227). - FG Düsseldorf, 22.09.2023 - 5 K 2141/20
Anlaufhemmung der Festsetzungsfrist bei nachträglicher Option zur …
Die Vermietung eines körperlichen Gegenstands ist eine wirtschaftliche Tätigkeit, wenn sie zur nachhaltigen Erzielung von Einnahmen vorgenommen wird (vgl. etwa BFH-Urteil vom 2.7.2008 XI R 59/06, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2009, 390; Ulbrich, UR 2023, 137).