Rechtsprechung
   BFH, 02.07.2009 - X S 4/08 (PKH)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,7528
BFH, 02.07.2009 - X S 4/08 (PKH) (https://dejure.org/2009,7528)
BFH, Entscheidung vom 02.07.2009 - X S 4/08 (PKH) (https://dejure.org/2009,7528)
BFH, Entscheidung vom 02. Juli 2009 - X S 4/08 (PKH) (https://dejure.org/2009,7528)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,7528) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    PKH-Gewährung für einen Insolvenzverwalter in der Revisionsinstanz bei Großgläubiger mit unbestrittenen Forderungen; Notwendigkeit eines erneuten PKH-Antrags nach Insolvenzeröffnung bei Bewilligung von PKH gegenüber dem Insolvenzschuldner; Insolvenzrechtlicher ...

  • Judicialis

    InsO § 52 S. 2; ; InsO § 54; ; InsO § 85 Abs. 1 S. 1; ; InsO § 175; ; FGO § 142; ; FGO § 155; ; ZPO § 114; ; ZPO § 240; ; AO § 37 Abs. 2; ; AO § 226 Abs. 1; ; BGB § 387; ; BGB § 389

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Notwendigkeit eines neuen Antrages des Insolvenzverwalters auf Prozesskostenhilfe (PKH) nach der Verfahrenseröffnung bei einer vor Insolvenzeröffnung bewilligten PKH; Erstattungsanspruch des Insolvenzschuldners wegen überzahlter Steuervorauszahlungen und anrechenbarer ...

  • datenbank.nwb.de

    Gewährung von Prozesskostenhilfe für einen Insolvenzverwalter in der Revisionsinstanz bei Großgläubigern mit unbestrittenen Forderungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Notwendigkeit eines neuen Antrages des Insolvenzverwalters auf Prozesskostenhilfe (PKH) nach der Verfahrenseröffnung bei einer vor Insolvenzeröffnung bewilligten PKH; Erstattungsanspruch des Insolvenzschuldners wegen überzahlter Steuervorauszahlungen und anrechenbarer ...

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 25.11.2009 - X R 27/05

    Aufrechnung mit Gegenforderung, die auf einem angefochtenen und einstweilen nicht

    Auszug aus BFH, 02.07.2009 - X S 4/08
    Hierzu ist das Revisionsverfahren X R 27/05 anhängig.

    Zur Vermeidung von Wiederholungen nimmt der Senat auf den Beschluss in der Hauptsache vom 21. November 2007 X R 27/05 (BFH/NV 2008, 394) Bezug.

    Hätten Revision und Klage in den Verfahren X R 27/05 und X R 28/05 Erfolg, wären die Einkommensteuer des Streitjahres und die Gewerbesteuer des Erhebungszeitraums mit 0 EUR festzusetzen, sodass der Insolvenzmasse ein Erstattungsanspruch gemäß § 37 Abs. 2 der Abgabenordnung (AO) für die ohne Rechtsgrund auf die festgesetzte Steuer geleisteten Beträge zustünde.

    Nach Aktenlage sind die bei erfolgreichem Prozessverlauf entstehenden Erstattungsansprüche der Masse gegen das FA für das Streitjahr in Höhe von rund 51 002 EUR für das Verfahren X R 27/05 und in Höhe von rund 22 837 EUR im Parallelverfahren X R 28/05 nach Aktenlage die einzigen erkennbaren realisierbaren Vermögensgegenstände.

    Stellt man auf die absoluten Beträge ab, steht den Gerichtskosten der Revisionsinstanz in Höhe von 4 270 EUR für die Verfahren X R 27/05 und X R 28/05 bei erfolgreichem Prozessverlauf für die A ein realisierbarer Betrag in Höhe von rund 57 500 EUR gegenüber.

  • BGH, 06.03.2006 - II ZB 11/05

    Zumutbarkeit der Aufbringung der Prozesskosten durch Insolvenzgläubiger

    Auszug aus BFH, 02.07.2009 - X S 4/08
    Zumutbar sind Vorschüsse nur solchen Beteiligten, die die erforderlichen Mittel unschwer aufbringen können und deren zu erwartender Nutzen bei vernünftiger Betrachtungsweise bei einem Erfolg der Rechtsverfolgung deutlich größer wird als die als Prozessvorschuss aufzubringenden Gerichtskosten (BGH-Beschlüsse vom 6. März 2006 II ZB 11/05, Zeitschrift für Insolvenzrecht --ZInSO-- 2006, 369; vom 23. Oktober 2008 II ZR 211/08, Neue Juristische Wochenschrift-Spezial --NJW-Spezial-- 2009, 21; Schwarz in Hübschmann/Hepp/Spitaler --HHSp--, § 142 FGO Rz 109, m.w.N.).

    Die Entscheidung ist auf eine wertende Betrachtung der Umstände des Einzelfalls zu stützen, in die unter anderem die im Fall der Rechtsverfolgung zu erwartende Quote nach Abzug der Insolvenzverfahrenskosten, die Quotenerhöhung, das Prozessrisiko, das Vollstreckungsrisiko und der entstehende Koordinierungsaufwand des Insolvenzverwalters aufgrund der Gläubigerstruktur einzubeziehen sind (Beschlüsse des BGH in ZInsO 2006, 369; in NJW-Spezial 2009, 21).

    Dies liegt oberhalb des "Grenzwerts" von rund 13% Quotenerhöhung, den der BGH im Beschluss in ZInsO 2006, 369 als zu niedrig angesehen hat, um einem Großgläubiger eine Kostenbeteiligung an den Gerichtskosten zuzumuten.

  • BFH, 07.09.2005 - X S 1/05

    NZB: PKH

    Auszug aus BFH, 02.07.2009 - X S 4/08
    Der erkennende Senat ließ die Revision gegen das Urteil des FG zu und gewährte dem Insolvenzschuldner Prozesskostenhilfe (PKH) für das Nichtzulassungsbeschwerde- und das Revisionsverfahren (vgl. Beschlüsse vom 7. September 2005 X B 6/05, nicht veröffentlicht, und X S 1/05 (PKH), BFH/NV 2005, 2246).

    Angesichts der Angaben über Einkommen und Vermögen des Insolvenzschuldners im früheren PKH-Verfahren X S 1/05 (PKH) und mangels weiteren Vorbringens des Insolvenzverwalters muss der Senat davon ausgehen, dass der Insolvenzschuldner über keine Vermögensgegenstände verfügt, aus denen das Absonderungsrecht bedient werden könnte und daher wertlos ist.

    Der erkennende Senat hat bislang hinreichende Erfolgsaussichten gemäß § 114 ZPO im Beschluss in BFH/NV 2005, 2246 bejaht und es hierfür als ausreichend angesehen, dass der Ausgang des Revisionsverfahrens ungewiss ist.

  • BFH, 20.12.2002 - VII B 67/02

    Aufrechnung; Aussetzung des Verfahrens; Vorgreiflichkeit

    Auszug aus BFH, 02.07.2009 - X S 4/08
    Das FA kann grundsätzlich auch mit eigenen Forderungen aufrechnen, die vom Aufrechnungsgegner bestritten und noch nicht rechtskräftig festgestellt sind; es sei denn, die Gegenforderung beruht auf einem Verwaltungsakt, dessen Vollziehung ausgesetzt worden ist (vgl. BFH-Entscheidungen vom 17. September 1987 VII R 50-51/86, BFHE 151, 304, BStBl II 1988, 366; vom 4. Mai 1993 VII R 82/92, BFH/NV 1994, 285; vom 20. Dezember 2002 VII B 67/02, BFH/NV 2003, 444).

    Die Aufrechnung durch das FA ist gemäß § 226 Abs. 1 AO i.V.m. den §§ 387, 389 des Bürgerlichen Gesetzbuchs jedoch nur wirksam, wenn seine vorgenannten Gegenforderungen materiell-rechtlich bestehen, was im Falle der Anfechtung der den Forderungen zugrunde liegenden Bescheide erst mit rechtskräftigem Abschluss des Anfechtungsverfahrens feststeht (BFH-Beschluss in BFH/NV 2003, 444).

  • BFH, 21.11.2007 - X R 27/05

    Prozesskostenhilfe für Insolvenzverwalter

    Auszug aus BFH, 02.07.2009 - X S 4/08
    Zur Vermeidung von Wiederholungen nimmt der Senat auf den Beschluss in der Hauptsache vom 21. November 2007 X R 27/05 (BFH/NV 2008, 394) Bezug.

    Für den Streitfall hat der Senat im Beschluss in BFH/NV 2008, 394 bereits entschieden, dass bei einer vor Insolvenzeröffnung dem Insolvenzschuldner bewilligten PKH nach der Verfahrenseröffnung ein erneuter Antrag des Insolvenzverwalters notwendig ist.

  • BFH, 30.09.2008 - VII R 18/08

    Einkommensteuer-Erstattungsanspruch zusammen veranlagter Eheleute wird auch bei

    Auszug aus BFH, 02.07.2009 - X S 4/08
    Ob der Insolvenzverwalter diese Beträge voll oder aufgrund der Zusammenveranlagung des Insolvenzschuldners nach der Rechtsprechung des BFH nur hälftig beanspruchen kann (vgl. BFH-Urteil vom 30. September 2008 VII R 18/08 (BFHE 222, 235, BStBl II 2009, 38), kann der Senat an dieser Stelle dahinstehen lassen.
  • BFH, 04.05.1993 - VII R 82/92

    Aufrechnung mit nicht bestandskräftigen Steueransprüchen durch das Finanzamt -

    Auszug aus BFH, 02.07.2009 - X S 4/08
    Das FA kann grundsätzlich auch mit eigenen Forderungen aufrechnen, die vom Aufrechnungsgegner bestritten und noch nicht rechtskräftig festgestellt sind; es sei denn, die Gegenforderung beruht auf einem Verwaltungsakt, dessen Vollziehung ausgesetzt worden ist (vgl. BFH-Entscheidungen vom 17. September 1987 VII R 50-51/86, BFHE 151, 304, BStBl II 1988, 366; vom 4. Mai 1993 VII R 82/92, BFH/NV 1994, 285; vom 20. Dezember 2002 VII B 67/02, BFH/NV 2003, 444).
  • BGH, 23.10.2008 - II ZR 211/08

    Voraussetzungen der Prozesskostenhilfe für den Insolvenzverwalter

    Auszug aus BFH, 02.07.2009 - X S 4/08
    Zumutbar sind Vorschüsse nur solchen Beteiligten, die die erforderlichen Mittel unschwer aufbringen können und deren zu erwartender Nutzen bei vernünftiger Betrachtungsweise bei einem Erfolg der Rechtsverfolgung deutlich größer wird als die als Prozessvorschuss aufzubringenden Gerichtskosten (BGH-Beschlüsse vom 6. März 2006 II ZB 11/05, Zeitschrift für Insolvenzrecht --ZInSO-- 2006, 369; vom 23. Oktober 2008 II ZR 211/08, Neue Juristische Wochenschrift-Spezial --NJW-Spezial-- 2009, 21; Schwarz in Hübschmann/Hepp/Spitaler --HHSp--, § 142 FGO Rz 109, m.w.N.).
  • BFH, 07.06.2006 - VII B 329/05

    Aufrechnung des FA in der Insolvenz gegen Einkommensteuererstattungsanspruch, der

    Auszug aus BFH, 02.07.2009 - X S 4/08
    Ein Erstattungsanspruch des Insolvenzschuldners wegen überzahlter Steuervorauszahlungen und anrechenbarer Steuerabzugsbeträge, die vor der Insolvenzeröffnung geleistet worden sind, gehört nach der ständigen Rechtsprechung des BFH zur Insolvenzmasse (vgl. BFH-Beschluss vom 7. Juni 2006 VII B 329/05, BFHE 212, 436, BStBl II 2006, 641, m.w.N.; Beschluss des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 12. Januar 2006 IX ZB 239/04, Neue Juristische Wochenschrift 2006, 1127).
  • BFH, 07.03.2006 - VII R 11/05

    Geltendmachung eines Haftungsanspruchs als Insolvenzforderung; Aufnahme eines

    Auszug aus BFH, 02.07.2009 - X S 4/08
    Maßgebend hierfür ist dabei nicht die formelle Parteirolle, sondern allein, ob in dem anhängigen Rechtsstreit über eine Pflicht zu einer Leistung gestritten wird, die in die Masse zu gelangen hat (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 7. März 2006 VII R 11/05, BFHE 212, 11, BStBl II 2006, 573).
  • BGH, 12.01.2006 - IX ZB 239/04

    Erstattung von Einkommensteuervorauszahlungen in der Insolvenz des

  • BFH, 17.09.1987 - VII R 50/86

    Hauptzollamt - Aufrechnung gegen Hauptforderung - Rechtswegfremde Gegenforderung

  • BFH, 17.09.1987 - VII R 51/86
  • BFH, 30.07.2019 - VIII R 21/16

    Aufnahme eines durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens unterbrochenen

    Bei den vorliegenden Einspruchsverfahren handelt es sich bei entsprechender Anwendung dieser Regelungen um einen "Aktivprozess" i.S. des § 85 InsO, da die Einsprüche im Erfolgsfall zu einer Erstattung der bereits vom Insolvenzschuldner gezahlten Steuern in die Insolvenzmasse geführt hätten (vgl. BFH-Beschluss vom 02.07.2009 - X S 4/08 (PKH), BFH/NV 2009, 1660, Rz 15; Frotscher, Besteuerung bei Insolvenz, a.a.O., S. 327).
  • BFH, 25.11.2009 - X R 27/05

    Ermittlung des Teilwerts eines zum Umlaufvermögen gehörenden teilfertigen

    Zur Vermeidung von Wiederholungen nimmt der Senat auf seine Ausführungen im Beschluss vom 2. Juli 2009 X S 4/08 (PKH) --BFH/NV 2009, 1660-- im Verfahren wegen Gewährung von Prozesskostenhilfe Bezug.
  • BFH, 11.12.2012 - VII R 61/10

    Verjährung des Zinsanspruchs bei zurückgeforderter Ausfuhrerstattung

    Die vom bürgerlichen Recht abweichende Auslegung des Begriffs der "Entstehung" eines Anspruchs im öffentlichen Recht mit der Folge, im Fall einer rückwirkenden Anspruchsentstehung auch den rückwirkenden Beginn der Verjährung für möglich zu halten, erscheint insbesondere gerechtfertigt, weil es sonst allein in der Hand der Behörde läge, durch die Wahl des Zeitpunkts des Bescheiderlasses den Zeitpunkt der "Entstehung" ihres Anspruchs und damit den Beginn des Laufs der Verjährungsfrist zu bestimmen (vgl. zur Entstehung eines abgabenrechtlichen Erstattungsanspruchs auch: Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 2. Juli 2009 X S 4/08 (PKH), BFH/NV 2009, 1660).
  • BFH, 09.03.2016 - III B 103/15

    Hinausweisung des Insolvenzschuldners aus einem Passivprozess - Fehlendes

    Ob ein Aktivprozess vorliegt, bestimmt sich dabei nicht nach der formellen Parteirolle, sondern allein danach, ob in dem anhängigen Rechtsstreit über eine Pflicht zu einer Leistung gestritten wird, die in die Masse zu gelangen hat (BFH-Urteil in BFHE 212, 11, BStBl II 2006, 573; BFH-Beschluss vom 2. Juli 2009 X S 4/08 (PKH), BFH/NV 2009, 1660).
  • BFH, 16.06.2015 - XI R 18/13

    Zurückverweisung gemäß § 127 FGO bei Änderungsbescheiden vor und nach

    Da der Antrag des Klägers im Erfolgsfall dazu führen würde, dass Umsatzsteuer in die Masse zu gelangen hätte, liegt ein sog. insolvenzrechtlicher Aktivprozess vor (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. Oktober 2011 III R 60/09, BFH/NV 2012, 576, Rz 10; vom 19. Februar 2014 XI R 1/12, BFH/NV 2014, 1398, Rz 16; BFH-Beschluss vom 2. Juli 2009 X S 4/08 (PKH), BFH/NV 2009, 1660, Rz 15).
  • BFH, 25.11.2009 - X R 28/05

    Regelung des § 4 Abs. 2 EStG i.d.F. des StBereinG 1999 - Rückstellungen für

    Zur Vermeidung von Wiederholungen nimmt der Senat auf seine Ausführungen im Beschluss vom 2. Juli 2009 X S 4/08 (PKH) --BFH/NV 2009, 1660-- im Verfahren wegen Gewährung von Prozesskostenhilfe Bezug.
  • BFH, 08.11.2010 - III S 17/09

    Weiterhin kein Vertretungszwang im PKH-Verfahren - PKH bei Erledigung der

    Die angefochtene Entscheidung weicht von der Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 7. März 2006 VII R 11/05, BFHE 212, 11, BStBl II 2006, 573; Beschluss vom 2. Juli 2009 X S 4/08 (PKH), BFH/NV 2009, 1660) ab, soweit sie für die Einordnung des Rechtsstreits als Aktiv- bzw. Passivprozess ausdrücklich nur auf den Festsetzungsteil des angefochtenen Bescheids und nicht darauf abstellt, ob im Falle des Obsiegens des Insolvenzschuldners die Masse vergrößert würde.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht