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   BFH, 02.08.2012 - VII B 64/12   

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https://dejure.org/2012,40342
BFH, 02.08.2012 - VII B 64/12 (https://dejure.org/2012,40342)
BFH, Entscheidung vom 02.08.2012 - VII B 64/12 (https://dejure.org/2012,40342)
BFH, Entscheidung vom 02. August 2012 - VII B 64/12 (https://dejure.org/2012,40342)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Frage nach der hinreichenden Bestimmtheit eines unter Änderungsvorbehalt erlassenen Duldungsbescheids nicht klärungsfähig

  • openjur.de

    Frage nach der hinreichenden Bestimmtheit eines unter Änderungsvorbehalt erlassenen Duldungsbescheids nicht klärungsfähig

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 2, FGO § 79b Abs 3, AO § 191 Abs 1, AnfG § 7 Abs 1, AnfG § 11
    Frage nach der hinreichenden Bestimmtheit eines unter Änderungsvorbehalt erlassenen Duldungsbescheids nicht klärungsfähig

  • Bundesfinanzhof

    Frage nach der hinreichenden Bestimmtheit eines unter Änderungsvorbehalt erlassenen Duldungsbescheids nicht klärungsfähig

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 2 FGO, § 79b Abs 3 FGO, § 191 Abs 1 AO, § 7 Abs 1 AnfG
    Frage nach der hinreichenden Bestimmtheit eines unter Änderungsvorbehalt erlassenen Duldungsbescheids nicht klärungsfähig

  • rewis.io

    Frage nach der hinreichenden Bestimmtheit eines unter Änderungsvorbehalt erlassenen Duldungsbescheids nicht klärungsfähig

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2; AmfG § 4; AO § 191
    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Geltendmachung von Wertersatz wegen der Veräußerung eines anfechtbar übertragenen Grundstücks mangels Darlegung eines Divergenzfalls

  • datenbank.nwb.de

    Frage nach der hinreichenden Bestimmtheit eines unter Änderungsvorbehalt erlassenen Duldungsbescheids nicht klärungsfähig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 31.07.1984 - VII R 151/83

    Rückgewähr - Duldungsbescheid - Wertersatz

    Auszug aus BFH, 02.08.2012 - VII B 64/12
    Mit seinen Ausführungen weiche das FG vom Urteil des BFH vom 31. Juli 1984 VII R 151/83 (BFHE 142, 99, BStBl II 1985, 31) ab.

    Das FG hat in seiner Entscheidung keinen Rechtssatz gebildet, der in Widerspruch zum Senatsurteil in BFHE 142, 99, BStBl II 1985, 31 stünde.

  • BFH, 22.06.2004 - VII R 16/02

    Verschiebung von Geldern auf Konten der Kinder - § 7 AnfG aF, §§ 4 Abs. 1, 11

    Auszug aus BFH, 02.08.2012 - VII B 64/12
    Hinsichtlich der nicht berücksichtigten Ablösesumme für Stellplätze und der geltend gemachten Zins- und Tilgungsleistungen verkenne das FG die Kausalität und setze sich in Widerspruch zur BFH-Entscheidung vom 22. Juni 2004 VII R 16/02 (BFHE 206, 217, BStBl II 2004, 923).

    Auch liegt die behauptete Divergenz zum BFH-Urteil in BFHE 206, 217, BStBl II 2004, 923 nicht vor.

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