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   BFH, 02.08.2016 - IX B 46/16   

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https://dejure.org/2016,32822
BFH, 02.08.2016 - IX B 46/16 (https://dejure.org/2016,32822)
BFH, Entscheidung vom 02.08.2016 - IX B 46/16 (https://dejure.org/2016,32822)
BFH, Entscheidung vom 02. August 2016 - IX B 46/16 (https://dejure.org/2016,32822)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Bundesfinanzhof

    Einholung eines Sachverständigengutachtens

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 76 Abs 1 FGO, § 82 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 404 ZPO
    Einholung eines Sachverständigengutachtens

  • IWW

    § 115 Abs. 2 Nr. 3 der Finanzgerichtsordnung, § 76 Abs. 1 FGO, § 76 Abs. 1 Satz 1 FGO, § 82 FGO, § 404 der Zivilprozessordnung, § 116 Abs. 5 Satz 2 FGO, § 135 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels Darlegung einer Verletzung der Pflicht zur Sachaufklärung

  • rewis.io

    Einholung eines Sachverständigengutachtens

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels Darlegung einer Verletzung der Pflicht zur Sachaufklärung

  • rechtsportal.de

    FGO § 76 Abs. 1
    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels Darlegung einer Verletzung der Pflicht zur Sachaufklärung

  • datenbank.nwb.de

    Einholung eines Sachverständigengutachtens liegt im Ermessen des Gerichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sachaufklärungspflicht des Finanzgerichts - und die Einholung eines Sachverständigengutachtens

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 19.09.2008 - IX B 102/08

    Entgelte i.S.v. § 21 EStG - § 21 Abs. 2 EStG verfassungsrechtlich unbedenklich -

    Auszug aus BFH, 02.08.2016 - IX B 46/16
    Nach dem materiell-rechtlichen Standpunkt des FG, das die Miethöhe des vorangegangenen Mietverhältnisses als Maßstab für die ortsübliche Vergleichsmiete herangezogen hat (vgl. zu einer vergleichbaren Fallkonstellation BFH-Beschluss vom 19. September 2008 IX B 102/08, juris), war der Verzicht auf die Einholung eines Sachverständigengutachtens daher nicht ermessensfehlerhaft.
  • BFH, 01.03.2016 - V B 44/15

    Verfahrensfehler - Hinweispflicht - Sachaufklärungspflicht - Unsubstantiierter

    Auszug aus BFH, 02.08.2016 - IX B 46/16
    Das dem Tatsachengericht bei der Einholung von Sachverständigengutachten nach § 82 FGO i.V.m. § 404 der Zivilprozessordnung zustehende Ermessen wird nur dann verfahrensfehlerhaft ausgeübt, wenn das Gericht von der Einholung einer gutachterlichen Stellungnahme absieht, obwohl sich ihm die Notwendigkeit dieser zusätzlichen Beweiserhebung hätte aufdrängen müssen (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 7. Januar 2015 I B 42/13, BFH/NV 2015, 1093, unter II.2.a, und vom 1. März 2016 V B 44/15, BFH/NV 2016, 934, unter 2.c aa).
  • BFH, 07.01.2015 - I B 42/13

    Einholung eines Sachverständigengutachtens zur Grundstücksbewertung

    Auszug aus BFH, 02.08.2016 - IX B 46/16
    Das dem Tatsachengericht bei der Einholung von Sachverständigengutachten nach § 82 FGO i.V.m. § 404 der Zivilprozessordnung zustehende Ermessen wird nur dann verfahrensfehlerhaft ausgeübt, wenn das Gericht von der Einholung einer gutachterlichen Stellungnahme absieht, obwohl sich ihm die Notwendigkeit dieser zusätzlichen Beweiserhebung hätte aufdrängen müssen (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 7. Januar 2015 I B 42/13, BFH/NV 2015, 1093, unter II.2.a, und vom 1. März 2016 V B 44/15, BFH/NV 2016, 934, unter 2.c aa).
  • BFH, 15.09.2020 - IX B 109/19

    Nichtzulassungsbeschwerde: Verfahrensmangel (Verletzung der

    Das dem Tatsachengericht bei der Einholung von Sachverständigengutachten nach § 82 FGO i.V.m. § 404 der Zivilprozessordnung (ZPO) zustehende Ermessen wird nur dann verfahrensfehlerhaft ausgeübt, wenn das Gericht von der Einholung einer gutachterlichen Stellungnahme absieht, obwohl sich ihm die Notwendigkeit dieser zusätzlichen Beweiserhebung hätte aufdrängen müssen (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. BFH-Beschluss vom 02.08.2016 - IX B 46/16, BFH/NV 2016, 1744, Rz 3; Gräber/Ratschow, a.a.O., § 115 Rz 310 "Sachverständiger").
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