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   BFH, 02.09.1999 - IV R 50/98   

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https://dejure.org/1999,5377
BFH, 02.09.1999 - IV R 50/98 (https://dejure.org/1999,5377)
BFH, Entscheidung vom 02.09.1999 - IV R 50/98 (https://dejure.org/1999,5377)
BFH, Entscheidung vom 02. September 1999 - IV R 50/98 (https://dejure.org/1999,5377)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Gewinnausschüttungen - Gewerbesteuerrechtliche Organschaft - Ergebnisabführungsverträge - Gewerbliche Einkünfte - Tarifbegrenzung

  • Judicialis

    EStG § 32c; ; EStG § 32c Abs. 2; ; EStG § 32c Abs. 2 Satz 2; ; EStG § 32c Abs. 1; ; EStG § 32c Abs. 4; ; EStG § 32c Abs. 5; ; FGO § 74

  • gmbhr.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 32c Abs. 2; FGO § 74; GG Art. 3 Abs. 1
    Tarifbegrenzung bei Ausschüttungen einer Organgesellschaft

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • FG Münster, 15.05.1998 - 4 K 6242/96

    Tarifbegrenzung bei gewerbesteuerlicher Organschaft?

    Auszug aus BFH, 02.09.1999 - IV R 50/98
    Einspruch und Klage (Entscheidungen der Finanzgerichte 1998, 1646) gegen diese Feststellung blieben erfolglos.

    Sie beantragt, das Urteil des FG Münster vom 15. Mai 1998 4 K 6242/96 F, EFG 1998, 1646-1647 aufzuheben und den geänderten Feststellungsbescheid für 1994 dahin zu ändern, daß die gewerblichen Einkünfte, die der Tarifbegrenzung nach § 32c EStG unterliegen, mit einem Betrag von 10 236 400 DM festgestellt werden.

  • BFH, 24.02.1999 - X R 171/96

    Tarifbegrenzung für gewerbliche Einkünfte verfassungswidrig?

    Auszug aus BFH, 02.09.1999 - IV R 50/98
    Der X. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hat mit Beschluß vom 24. Februar 1999 X R 171/96 (BFHE 188, 69, BStBl II 1999, 450) das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) angerufen, um dessen Entscheidung darüber einzuholen, ob § 32c EStG mit Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) insoweit vereinbar ist, als diese Vorschrift.
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