Rechtsprechung
BFH, 02.09.2010 - VI R 11/09 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- lexetius.com
Aufwendungen für eine immunbiologische Krebsabwehrtherapie als außergewöhnliche Belastung - Abgrenzung der Krankheitskosten von vorbeugenden Aufwendungen - Nachweis der medizinischen Indikation
- openjur.de
Aufwendungen für eine immunbiologische Krebsabwehrtherapie als außergewöhnliche Belastung; Abgrenzung der Krankheitskosten von vorbeugenden Aufwendungen; Nachweis der medizinischen Indikation
- Bundesfinanzhof
EStG § 33, EStG § 12 Nr 1
Aufwendungen für eine immunbiologische Krebsabwehrtherapie als außergewöhnliche Belastung - Abgrenzung der Krankheitskosten von vorbeugenden Aufwendungen - Nachweis der medizinischen Indikation
- Bundesfinanzhof
Aufwendungen für eine immunbiologische Krebsabwehrtherapie als außergewöhnliche Belastung - Abgrenzung der Krankheitskosten von vorbeugenden Aufwendungen - Nachweis der medizinischen Indikation
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 33 EStG 2002, § 12 Nr 1 EStG 2002
Aufwendungen für eine immunbiologische Krebsabwehrtherapie als außergewöhnliche Belastung - Abgrenzung der Krankheitskosten von vorbeugenden Aufwendungen - Nachweis der medizinischen Indikation - IWW
- rewis.io
Aufwendungen für eine immunbiologische Krebsabwehrtherapie als außergewöhnliche Belastung - Abgrenzung der Krankheitskosten von vorbeugenden Aufwendungen - Nachweis der medizinischen Indikation
- ra.de
- rewis.io
Aufwendungen für eine immunbiologische Krebsabwehrtherapie als außergewöhnliche Belastung - Abgrenzung der Krankheitskosten von vorbeugenden Aufwendungen - Nachweis der medizinischen Indikation
- Der Betrieb(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Aufwendungen für eine immunbiologische Krebsabwehrtherapie als außergewöhnliche Belastung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Abzug von Aufwendungen für eine immunbiologische Krebsabwehrtherapie als außergewöhnliche Belastung vom Gesamtbetrag der Einkünfte trotz objektiv nicht zur Heilung oder Linderung geeigneter Behandlungen; Grenzsetzung bei Vornahme der Behandlung von nicht zur Heilkunde ...
- datenbank.nwb.de
Aufwendungen für eine immunbiologische Krebsabwehrtherapie als außergewöhnliche Belastung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (12)
- Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)
Aufwendungen für eine immunbiologische Krebsabwehrtherapie als außergewöhnliche Belastung abziehbar
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die Kosten einer immunbiologischen Krebsabwehrtherapie
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Abzug von Aufwendungen für eine immunbiologische Krebsabwehrtherapie als außergewöhnliche Belastung vom Gesamtbetrag der Einkünfte trotz objektiv nicht zur Heilung oder Linderung geeigneter Behandlungen; Grenzsetzung bei Vornahme der Behandlung von nicht zur Heilkunde ...
- gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)
Aufwendungen für immunbiologische Krebsabwehrtherapie abziehbar
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
"Letzter Strohhalm" - Sind Ausgaben für eine nicht anerkannte Krebstherapie von der Steuer absetzbar?
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Aufwendungen für eine immunbiologische Krebsabwehrtherapie
- Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)
Aufwendungen für eine immunbiologische Krebsabwehrtherapie als außergewöhnliche Belastung abziehbar
- aerztezeitung.de (Pressemeldung)
- aerztezeitung.de (Pressemeldung)
Steuerabzug für den "letzten Strohhalm"
- steuerberaten.de (Kurzinformation)
Absetzbarkeit von alternativer Krebstherapie statt Chemo
- DER BETRIEB (Kurzinformation)
Aufwendungen für immunbiologische Krebsabwehrtherapie als außergewöhnliche Belastung abziehbar
- ecovis.com (Kurzinformation)
Auch Kosten nicht anerkannter Heilmethoden können außergewöhnliche Belastung sein
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Krankheitskosten
- Einzelfälle-ABC
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 08.01.2009 - 11 K 490/07
- BFH, 02.09.2010 - VI R 11/09
Papierfundstellen
- BFHE 231, 69
- NJW 2011, 702
- DB 2010, 2650
- BStBl II 2011, 119
Wird zitiert von ... (26)
- BFH, 21.02.2018 - VI R 11/16
Krankheits- und Beerdigungskosten als außergewöhnliche Belastung - …
Auch Aufwendungen, denen es objektiv an der Eignung zur Heilung oder Linderung mangelt, können --vorbehaltlich der Nachweisanforderungen des § 64 Abs. 1 EStDV i.d.F. des StVereinfG 2011-- zu den zwangsläufigen Krankheitskosten zählen, wenn der Steuerpflichtige an einer Erkrankung mit einer nur noch begrenzten Lebenserwartung leidet, die nicht mehr auf eine kurative Behandlung anspricht (Senatsurteil vom 2. September 2010 VI R 11/09, BFHE 231, 69, BStBl II 2011, 119). - BFH, 05.10.2017 - VI R 47/15
Aufwendungen für heterologe künstliche Befruchtung in gleichgeschlechtlicher …
Allerdings werden nur solche Aufwendungen als Krankheitskosten berücksichtigt, die zum Zwecke der Heilung einer Krankheit oder mit dem Ziel erbracht werden, die Krankheit erträglich zu machen (BFH-Urteile vom 17. Juli 1981 VI R 77/78, BFHE 133, 545, BStBl II 1981, 711; vom 13. Februar 1987 III R 208/81, BFHE 149, 222, BStBl II 1987, 427, und vom 20. März 1987 III R 150/86, BFHE 149, 539, BStBl II 1987, 596; vom 2. September 2010 VI R 11/09, BFHE 231, 69, BStBl II 2011, 119). - BFH, 25.04.2017 - VIII R 52/13
Aufwendungen für ein im Rahmen mehrerer Einkunftsarten genutztes häusliches …
Auch Aufwendungen, denen es objektiv an der Eignung zur Heilung oder Linderung mangelt, können --vorbehaltlich der Nachweisanforderungen des § 64 Abs. 1 EStDV i.d.F. des StVereinfG 2011-- zu den zwangsläufigen Krankheitskosten zählen, wenn der Steuerpflichtige an einer Erkrankung mit einer nur noch begrenzten Lebenserwartung leidet, die nicht mehr auf eine kurative Behandlung anspricht (BFH-Urteil vom 2. September 2010 VI R 11/09, BFHE 231, 69, BStBl II 2011, 119, Rz 20).
- BFH, 16.12.2010 - VI R 43/10
Aufwendungen für heterologe künstliche Befruchtung als außergewöhnliche …
Allerdings werden nur solche Aufwendungen als Krankheitskosten berücksichtigt, die zum Zwecke der Heilung einer Krankheit oder mit dem Ziel erbracht werden, die Krankheit erträglich zu machen (BFH-Urteile vom 17. Juli 1981 VI R 77/78, BFHE 133, 545, BStBl II 1981, 711; vom 13. Februar 1987 III R 208/81, BFHE 149, 222, BStBl II 1987, 427, und vom 20. März 1987 III R 150/86, BFHE 149, 539, BStBl II 1987, 596; vom 2. September 2010 VI R 11/09, BFHE 231, 69, BStBl II 2011, 119).Da die streitige Heilbehandlung im Streitfall von einer zur Ausübung der Heilkunde zugelassenen Person (vgl. BFH-Urteil in BFHE 231, 69, BStBl II 2011, 119) --unstreitig-- entsprechend den Richtlinien der Berufsordnung der zuständigen Ärztekammer durchgeführt worden ist, hat das FG zu Recht die von der Klägerin geltend gemachten Kosten für die heterologe künstliche Befruchtung als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt.
- BFH, 17.05.2017 - VI R 34/15
Aufwendungen für eine künstliche Befruchtung nach der ICSI-Methode als …
Allerdings werden nur solche Aufwendungen als Krankheitskosten berücksichtigt, die zum Zwecke der Heilung einer Krankheit oder mit dem Ziel erbracht werden, die Krankheit erträglich zu machen (BFH-Urteile vom 17. Juli 1981 VI R 77/78, BFHE 133, 545, BStBl II 1981, 711; vom 13. Februar 1987 III R 208/81, BFHE 149, 222, BStBl II 1987, 427; vom 20. März 1987 III R 150/86, BFHE 149, 539, BStBl II 1987, 596; vom 2. September 2010 VI R 11/09, BFHE 231, 69, BStBl II 2011, 119). - FG Münster, 24.06.2020 - 1 K 3722/18
Künstliche Befruchtung einer alleinstehenden Frau führt zu außergewöhnlichen …
Allerdings werden nur solche Aufwendungen als Krankheitskosten berücksichtigt, die zum Zwecke der Heilung einer Krankheit oder mit dem Ziel erbracht werden, die Krankheit erträglich zu machen (BFH-Urteile vom 17.07.1981 VI R 77/78, BStBl II 1981, 711; vom 13.02.1987 III R 208/81, BStBl II 1987, 427; vom 20.03.1987 III R 150/86, BStBl II 1987, 596; vom 02.09.2010 VI R 11/09, BStBl II 2011, 119). - FG Rheinland-Pfalz, 20.05.2014 - 5 K 1753/13
Schönheitsoperation nicht steuerlich absetzbar
Es handelt sich insoweit vielmehr um Aufwand, der nicht aus tatsächlichen Gründen zwangsläufig i.S. des § 33 Abs. 2 Satz 1 EStG entsteht, sondern auf einer freien Willensentschließung beruht und deshalb gemäß § 12 Nr. 1 EStG den nicht abzugsfähigen Kosten der Lebenshaltung zuzurechnen ist (vgl. BFH-Urteil vom 02.09.2010 VI R 11/09, BStBl II 2011, 119). - FG Schleswig-Holstein, 01.10.2014 - 2 K 272/12
Aufwendungen für Liposuktion - Fettabsaugung als außergewöhnliche Belastung
Nach Auffassung von Geserich sei ein erster Schritt auf dem Weg zu einer differenzierteren Betrachtungsweise bereits vollbracht, da der BFH in seiner neuesten Rechtsprechung (BFH-Urteil vom 2. September 2010, VI R 11/09, BStBl. II 2011, 119) eine Außenseitermethode -immunbiologische Krebsabwehrtherapie mit Ukrain- von den anerkannten schulmedizinischen und naturheilkundlichen Behandlungen abgegrenzt habe.Im Streitfall war die Erkrankung der Klägerin aber nicht derart lebensbedrohlich wie die schwerwiegende Erkrankung der verstorbenen Ehefrau des dortigen Klägers, der dem Fall des BFH (Urteil vom 2. September 2010 VI R 11/09, BStBl. II 2011, 119) zugrunde lag.
Zudem hat der BFH in dem Urteil vom 2. September 2010 (VI R 11/09, a.a.O.) ausdrücklich offengelassen, ob bei Behandlungen mit wissenschaftlich umstrittenen Methoden der Nachweis der medizinischen Indikation durch eine amts- oder vertrauensärztliche Begutachtung unerlässlich ist.
- FG Baden-Württemberg, 04.02.2013 - 10 K 542/12
Keine Berücksichtigung der Kosten für Liposuktion als außergewöhnliche Belastung …
Da beim BFH Revisionsverfahren mit den Az.: VI R 17/09, VI R 18/09 und VI R 11/09 anhängig waren, wurde das Verfahren mit Zustimmung der Beteiligten durch Beschluss vom 23. Juni 2010 zum Ruhen gebracht. - FG Sachsen, 24.04.2013 - 1 K 764/11
Rückwirkenden Anwendung der Vorschriften zum Nachweis von Krankeitskosten sowie …
Nach der Rechtsprechung des BFH (VI R 11/09) handle es sich um Krankheitskosten.Nach der Entscheidung des BFH VI R 11/09 lägen auch insoweit Aufwendungen für Medikamente vor, die als Krankheitskosten zu beurteilen und als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig seien.
Im Übrigen wäre eine Berücksichtigung dieser Kosten auch nicht bei Anwendung der Grundsätze des BFH-Urteils vom 02.09.2010 VI R 11/09 (BStBl. II 2011, 119) möglich.
- BFH, 25.01.2022 - VI R 34/19
Aufwendungen für eine künstliche Befruchtung unter Verwendung gespendeter …
- FG Sachsen, 24.04.2013 - 1 K 781/11
Rückwirkende Anwendung der Vorschriften zum Nachweis von Krankeitskosten sowie …
- BFH, 05.10.2017 - VI R 2/17
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 5. Oktober 2017 VI R 47/15: …
- FG Rheinland-Pfalz, 20.09.2013 - 3 K 1443/12
Biophysikalische Informations-Therapie nicht abziehbar
- BFH, 19.11.2015 - VI R 45/14
Aufwendungen für Lerntherapie und Erziehungsberatung eines hochbegabten Kindes …
- FG Düsseldorf, 14.03.2017 - 13 K 4009/15
Abzug von Schulgeldzahlungen als außergewöhnliche Belastungen
- FG Münster, 06.09.2011 - 1 K 2809/08
Aufwendungen für Kurmaßnahmen als agB - Abgrenzung Kurreise zur Erholungsreise
- BFH, 25.01.2022 - VI R 35/19
Aufwendungen für eine künstliche Befruchtung unter Verwendung gespendeter …
- FG Münster, 19.02.2019 - 12 K 302/17
Außergewöhnliche Belastungen - Lebensmittelkosten keine agB
- FG Niedersachsen, 14.12.2021 - 6 K 20/21
Abziehbarkeit von Aufwendungen für eine künstliche Befruchtung als …
- FG Köln, 21.03.2018 - 3 K 544/17
Einkommensteuerliche Behandlung von Aufwendungen für eine Bioresonanztherapie als …
- BFH, 25.01.2022 - VI R 36/19
Aufwendungen für eine künstliche Befruchtung unter Verwendung gespendeter …
- FG Köln, 20.03.2019 - 4 K 1961/16
Außergewöhnliche Belastungen für Aufwendungen durch Fahrten eines Kindes mit …
- FG Nürnberg, 01.10.2020 - 4 K 1023/18
Absetzbarkeit von Aufwendungen im Zusammenhang mit einer durchgeführter Operation …
- FG Hamburg, 11.10.2013 - 5 K 140/11
Einkommensteuer: Zur Abzugsfähigkeit von Aufwendungen als außergewöhnliche …
- FG Hessen, 12.12.2012 - 4 K 929/12
Rechtsverfolgungskosten als außergewöhnliche Belastung: Einklagen per Werbung …