Rechtsprechung
BFH, 02.09.2011 - III B 163/10 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- lexetius.com
Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung - Rüge fehlender Sachaufklärung
- openjur.de
Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung; Rüge fehlender Sachaufklärung
- Bundesfinanzhof
FGO § 74, FGO § 76 Abs 1 S 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 116 Abs 3 S 3
Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung - Rüge fehlender Sachaufklärung
- Bundesfinanzhof
Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung - Rüge fehlender Sachaufklärung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 74 FGO, § 76 Abs 1 S 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 116 Abs 3 S 3 FGO
Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung - Rüge fehlender Sachaufklärung - rewis.io
Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung - Rüge fehlender Sachaufklärung
- ra.de
- rewis.io
Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung - Rüge fehlender Sachaufklärung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Klärungsbedürftigkeit einer Frage im Zusammenhang mit der Gewährung von Kindergeld bei Unterbrechung der Berufsausbildung zur Betreuung des eigenen Kindes
- datenbank.nwb.de
Ordnungsgemäße Rüge der grundsätzlichen Bedeutung; Verstoß gegen die Sachaufklärungspflicht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Klärungsbedürftigkeit einer Frage im Zusammenhang mit der Gewährung von Kindergeld bei Unterbrechung der Berufsausbildung zur Betreuung des eigenen Kindes
Verfahrensgang
- FG Sachsen, 18.08.2010 - 2 K 855/10
- BFH, 02.09.2011 - III B 163/10
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (15)
- BFH, 24.09.2009 - III R 79/06
Keine Berücksichtigung als Kind in Berufsausbildung, wenn diese zum Zweck der …
Auszug aus BFH, 02.09.2011 - III B 163/10
In der Rechtsprechung des BFH ist geklärt, dass ein volljähriges Kind, das seine Berufsausbildung zur Betreuung des eigenen Kindes im Rahmen der Elternzeit (vgl. §§ 15, 20 Abs. 1 des Bundeserziehungsgeldgesetzes --BErzGG-; ab 1. Januar 2007: §§ 15, 20 Abs. 1 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes --BEEG--) unterbricht, sich in dieser Zeit nicht in Berufsausbildung befindet (z.B. Senatsurteil vom 24. September 2009 III R 79/06, BFH/NV 2010, 614; BFH-Urteil vom 15. Juli 2003 VIII R 47/02, BFHE 203, 106, BStBl II 2003, 848).Mit dem Hinweis, dass gegen das Senatsurteil in BFH/NV 2010, 614 Verfassungsbeschwerde eingelegt worden ist (2 BvR 1395/10), wird ebenfalls keine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache dargetan (…vgl. auch Senatsbeschluss vom 16. Oktober 2008 III B 81/08, BFH/NV 2009, 169).
Nach ständiger Rechtsprechung des BFH greift der Gesichtspunkt der Verwirkung selbst dann nicht durch, wenn die Behörde trotz Kenntnis von Umständen, die zum Wegfall des Kindergeldanspruchs führen, zunächst weiterhin Leistungen erbringt (Senatsurteil in BFH/NV 2010, 614, m.w.N.).
Zwar ist gegen das Senatsurteil in BFH/NV 2010, 614 --wie bereits erwähnt-- Verfassungsbeschwerde eingelegt worden (2 BvR 1395/10).
- BVerfG, 13.04.2012 - 2 BvR 1395/10
Kindergeld - Keine Berücksichtigung eines volljährigen Kindes bei Unterbrechung …
Auszug aus BFH, 02.09.2011 - III B 163/10
Mit dem Hinweis, dass gegen das Senatsurteil in BFH/NV 2010, 614 Verfassungsbeschwerde eingelegt worden ist (2 BvR 1395/10), wird ebenfalls keine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache dargetan (…vgl. auch Senatsbeschluss vom 16. Oktober 2008 III B 81/08, BFH/NV 2009, 169).Zwar ist gegen das Senatsurteil in BFH/NV 2010, 614 --wie bereits erwähnt-- Verfassungsbeschwerde eingelegt worden (2 BvR 1395/10).
- BFH, 24.09.2009 - III R 83/08
Keine Berücksichtigung als Ausbildungsplatz suchendes Kind, wenn ernsthafte …
Auszug aus BFH, 02.09.2011 - III B 163/10
Ebenso ist geklärt, dass sich ein volljähriges Kind, das sich wegen der Betreuung des eigenen Kindes im zeitlichen Rahmen des § 15 BErzGG bzw. § 15 BEEG nicht ernsthaft um einen Ausbildungsplatz bemüht, nicht als Ausbildungsplatz suchendes Kind zu berücksichtigen ist (Senatsurteil vom 24. September 2009 III R 83/08, BFH/NV 2010, 619).
- BFH, 14.10.2003 - VIII R 56/01
Rückforderung von Kindergeld
Auszug aus BFH, 02.09.2011 - III B 163/10
Die Weiterzahlung des Kindergeldes reicht insoweit als Vertrauenstatbestand nicht aus (BFH-Urteil vom 14. Oktober 2003 VIII R 56/01, BFHE 203, 472, BStBl II 2004, 123). - BFH, 30.05.2008 - IX B 216/07
Nichtzulassungsbeschwerde: Fremdvergleich - fehlerhafte Tatsachenwürdigung und …
Auszug aus BFH, 02.09.2011 - III B 163/10
Mit der Rüge einer fehlerhaften Rechtsanwendung lässt sich jedoch die Zulassung der Revision grundsätzlich nicht erreichen (z.B. BFH-Beschluss vom 30. Mai 2008 IX B 216/07, BFH/NV 2008, 1510). - BFH, 15.10.2010 - II B 39/10
Darlegung der grundsätzliche Bedeutung und der Verletzung rechtlichen Gehörs
Auszug aus BFH, 02.09.2011 - III B 163/10
a) Hierzu bedarf es substantiierter Angaben, inwieweit die aufgeworfene Frage im Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Fortentwicklung und Handhabung des Rechts klärungsbedürftig und im konkreten Fall auch klärungsfähig ist (z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 15. Oktober 2010 II B 39/10, BFH/NV 2011, 206). - BFH, 04.01.1993 - VII R 111/92
Wahrnehmung eines GErichtstermins bei Arbeitsunfähigkeit
Auszug aus BFH, 02.09.2011 - III B 163/10
Die Nichtzulassungsbeschwerde der Klägerin ist aber unzulässig, so dass die in der Verfassungsbeschwerde angesprochenen materiell-rechtlichen Fragen nicht in einem Revisionsverfahren geprüft werden könnten (vgl. BFH-Beschluss vom 16. Dezember 1992 II B 74/91, BFH/NV 1993, 737). - BFH, 21.10.1999 - VII B 133/99
Rücknahme einer Milchreferenzmenge; Vertrauensschutz
Auszug aus BFH, 02.09.2011 - III B 163/10
In diesem Fall ist nicht sein Verfahren bei der Sachaufklärung, sondern seine jeder Sachaufklärung notwendigerweise vorausgehende rechtliche Würdigung fehlerhaft (BFH-Beschluss vom 21. Oktober 1999 VII B 133/99, BFH/NV 2000, 490). - BFH, 16.12.1992 - II B 74/91
Grundsätzliche Bedeutung als Grund zur Zulassung der Revision
Auszug aus BFH, 02.09.2011 - III B 163/10
Die Nichtzulassungsbeschwerde der Klägerin ist aber unzulässig, so dass die in der Verfassungsbeschwerde angesprochenen materiell-rechtlichen Fragen nicht in einem Revisionsverfahren geprüft werden könnten (vgl. BFH-Beschluss vom 16. Dezember 1992 II B 74/91, BFH/NV 1993, 737). - BFH, 06.05.2011 - III B 130/10
Kindergeldberechtigung nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer - keine …
Auszug aus BFH, 02.09.2011 - III B 163/10
Hinzuweisen bleibt darauf, dass auf das nach dem EStG zu gewährende Kindergeld die Vorschriften der Abgabenordnung anzuwenden sind und die diesen gegenüber günstigeren Bestimmungen der §§ 44 ff. des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch (SGB X) nicht analog herangezogen werden können (Senatsbeschluss vom 6. Mai 2011 III B 130/10, BFH/NV 2011, 1353, m.w.N.; vgl. auch BVerfG-Beschluss vom 6. April 2011 1 BvR 1765/09, zu § 44 SGB X, juris). - BVerfG, 06.04.2011 - 1 BvR 1765/09
Unterschiedliche Verfahrensregelungen für Kindergeld nach dem EStG einerseits und …
- BFH, 16.10.2008 - III B 81/08
Ruhen des Verfahrens - Regelung in § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG als Jahresgrenzbetrag …
- BFH, 04.10.2010 - III B 82/10
Grundsätzliche Bedeutung der Kindergeldberechtigung von Ausländern - …
- BFH, 15.07.2003 - VIII R 47/02
Kindergeld - Zur Auslegung des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG
- BFH, 17.08.2004 - III B 121/03
Splitting-Verfahren
- BFH, 21.01.2015 - XI B 88/14
Keine Steuerermäßigung bei Vermietung von Räumen an Prostituierte zum Zweck der …
Allein mit dem Hinweis auf die gegen das BFH-Urteil in BFHE 243, 32, BStBl II 2013, 1058 eingelegte Verfassungsbeschwerde wird die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache nicht dargelegt (BFH-Beschluss vom 2. September 2011 III B 163/10, BFH/NV 2011, 2090). - BFH, 09.07.2012 - III B 66/11
Rüge fehlender Sachaufklärung - Tauschgeschäft zwischen einer Gesellschaft und …
In diesem Fall ist nicht sein Verfahren bei der Sachaufklärung, sondern seine jeder Sachaufklärung notwendigerweise vorausgehende rechtliche Würdigung fehlerhaft (Senatsbeschluss vom 2. September 2011 III B 163/10, BFH/NV 2011, 2090). - BFH, 17.04.2014 - III B 9/13
Darlegung des Klärungsbedarfs bei geltend gemachter grundsätzlicher Bedeutung - …
Liegt bereits eine Entscheidung des BFH zu der entscheidungserheblichen Frage vor, ist schlüssig und substantiiert darzulegen, in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen die Frage nach wie vor umstritten und inwiefern sie im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig geblieben oder erneut geworden ist (Senatsbeschluss vom 2. September 2011 III B 163/10, BFH/NV 2011, 2090).