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   BFH, 02.10.1968 - VI R 25/68   

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https://dejure.org/1968,716
BFH, 02.10.1968 - VI R 25/68 (https://dejure.org/1968,716)
BFH, Entscheidung vom 02.10.1968 - VI R 25/68 (https://dejure.org/1968,716)
BFH, Entscheidung vom 02. Oktober 1968 - VI R 25/68 (https://dejure.org/1968,716)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Steuerpflichtigkeit von an Vorstandsmitgliedern einer Genossenschaft gezahlten Aufwandsentschädigungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 94, 366
  • BStBl II 1969, 185
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 11.03.1960 - VI 172/58 U

    Der Vorsitzende des Vorstands einer Landesversicherungsanstalt als deren

    Auszug aus BFH, 02.10.1968 - VI R 25/68
    Die Vorstände aller handelsrechtlichen Kapitalgesellschaften, selbst die Generaldirektoren der größten Aktiengesellschaften sind trotz der oft nur geringen äußerlich erkennbaren Bindungen nach allgemeiner Auffassung immer Arbeitnehmer; auch die nach außen nur wenig hervortretenden Bindungen sind vorhanden und reichen zur Annahme der Arbeitnehmereigenschaft aus (Entscheidung des Senats VI 172/58 U vom 11. März 1960, BFH 70, 575, BStBl III 1960, 214).
  • BFH, 03.12.1965 - VI 167/63 U

    Entschädigungsleistungen an einen Vorstand und deren Stellvertreter einer

    Auszug aus BFH, 02.10.1968 - VI R 25/68
    Jedoch sind in § 1 Abs. 2 und 3 LStDV die Merkmale des Begriffs Arbeitnehmer im Anschluß an die Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs (RFH) und des Bundesfinanzhofs (BFH) in zutreffender Gesetzesanwendung bestimmt (vgl. Urteile des Senats VI 183/59 S vom 24. November 1961, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 74 S. 97 - BFH 74, 97 -, BStBl III 1962, 37, und VI 167/63 U vom 3. Dezember 1965, BFH 84, 426, BStBl III 1966, 153 unter IV.).
  • BFH, 24.11.1961 - VI 183/59 S

    Berechnung des Lohnsteuerabzugs bei Aushilfskräften

    Auszug aus BFH, 02.10.1968 - VI R 25/68
    Jedoch sind in § 1 Abs. 2 und 3 LStDV die Merkmale des Begriffs Arbeitnehmer im Anschluß an die Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs (RFH) und des Bundesfinanzhofs (BFH) in zutreffender Gesetzesanwendung bestimmt (vgl. Urteile des Senats VI 183/59 S vom 24. November 1961, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 74 S. 97 - BFH 74, 97 -, BStBl III 1962, 37, und VI 167/63 U vom 3. Dezember 1965, BFH 84, 426, BStBl III 1966, 153 unter IV.).
  • BFH, 15.09.1961 - VI 228/60 U

    Entschädigungsleistungen einer Wachgesellschaft und Schließgesellschaft wegen der

    Auszug aus BFH, 02.10.1968 - VI R 25/68
    In der Entscheidung VI 228/60 U vom 15. September 1961 (BFH 73, 787, BStBl III 1961, 552) hatte der Senat ein "Hundegeld", das eine Wach- und Schließgesellschaft mit 1 DM täglich den Wachmännern zur Fütterung und Pflege des Wachhundes ohne Einzelnachweis zahlte, als nicht zum Arbeitslohn gehörend angesehen, weil nach den Erfahrungen dieser Betrag die tatsächlichen Ausgaben nicht überstiege.
  • BFH, 07.10.1954 - IV 127/53 U

    Kein Dienstverhältnuis im Sinne des Lohnsteuerrechts zwischen dem

    Auszug aus BFH, 02.10.1968 - VI R 25/68
    So wurde in der Entscheidung IV 127/53 U vom 7. Oktober 1954 (BFH 59, 427, BStBl III 1954, 374) für Betriebskassierer einer Gewerkschaft bei einer durchschnittlichen Monatsvergütung von 4, 27 DM ein Dienstverhältnis im Sinne des Lohnsteuerrechts verneint; die Kassierer unterzögen sich dieser (an sich schon geringfügigen) Mühewaltung vorwiegend aus ideellen, auf ihrer Zugehörigkeit zur Gewerkschaft fußenden Gründen.
  • BFH, 30.07.1986 - V R 41/76

    Vertraglich vereinbarter Wettbewerbsverzicht eines GmbH-Gesellschafters und

    Als solcher kann er mangels gegenteiliger Anhaltspunkte ertragsteuerrechtlich als Arbeitnehmer angesehen werden (vgl. BFH-Urteile vom 14. Dezember 1978 IV R 98/74, BFHE 127, 45, BStBl II 1979, 284; vom 2. Oktober 1968 VI R 25/68, BFHE 94, 366, BStBl II 1969, 185, für Vorstandsmitglieder einer Genossenschaft, und vom 31. Januar 1975 VI R 230/71, BFHE 114, 535, BStBl II 1975, 358, für den geschäftsführenden Vorstand einer rechtsfähigen Familienstiftung).
  • BFH, 27.02.1975 - V R 139/70

    Geschäftsführung - Vorstandsmitglied - Geschäftsführendes Vorstandsmitglied -

    Denn die ständige Rechtsprechung des BFH stellt darauf ab, daß sich die weisungsgebundene Eingliederung in den Organismus der Kapitalgesellschaft aus der rechtlichen Stellung der Vorstandsmitglieder als Organ und gesetzlicher Vertreter der juristischen Person ergebe (vgl. BFH-Urteil vom 2. Oktober 1968 VI R 25/68, BFHE 94, 366, BStBl II 1969, 185, mit Hinweisen).

    Deshalb sind die Vorstandsmitglieder selbst großer Aktiengesellschaften unbeschadet ihrer oftmals sehr weitgehenden Vollmachten und geringen Bindungen in ihrer Entscheidungsfreiheit stets als Arbeitnehmer und damit als unselbständig Tätige beurteilt worden (vgl. das genannte Urteil des BFH VI R 25/68).

  • BFH, 09.02.1972 - I R 29/70

    Aufwendungen für Studienfahrt einer landwirtschaftlichen Genossenschaft als

    -- Dasselbe habe aber nach dem BFH-Urteil VI R 25/68 vom 2. Oktober 1968 (BFH 94, 366, BStBl II 1969, 185) auch für die Vorstandsmitglieder der Steuerpflichtigen als deren Arbeitnehmer zu gelten.

    Das FG hat zwar in tatsächlicher Hinsicht im Urteil nicht festgestellt, ob die drei an der Studienfahrt beteiligten Vorstandsmitglieder der Steuerpflichtigen zu dieser in einem Auftragsverhältnis oder -- wie die Steuerpflichtige nunmehr vorträgt -- in einem Dienstverhältnis standen, was bei Vorliegen der letzten Alternative ihre Gleichstellung mit dem Geschäftsführer der Steuerpflichtigen hätte rechtfertigen können (BFH-Urteil VI R 25/68, a. a. O.).

  • BFH, 31.01.1975 - VI R 230/71

    Geschäftsführender Vorstand - Bezüge - Rechtsfähige Familienstiftung - Einkünfte

    Nach der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung werden die Bezüge von Vorstandsmitgliedern juristischer Personen im Hinblick auf ihre Eigenschaft als deren Organ den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zugerechnet (vgl. z. B. BFH-Urteil vom 2. Oktober 1968 VI R 25/68, BFHE 94, 366, BStBl II 1969, 185).
  • FG Berlin, 30.06.2000 - 2 K 2242/00

    Haftung eines faktischen Geschäftsführers für Umsatzsteuerschulden einer GmbH;

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  • FG Düsseldorf, 24.01.1996 - 5 K 5442/92

    Vorsteuerabzug zwischen aneinander beteiligten Steuerberatungsgesellschaften;

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  • LSG Baden-Württemberg, 20.01.2016 - L 2 R 782/15
    § 3 Nr. 11 sei hinsichtlich Bezügen aus öffentlichen Mitteln, die wegen Hilfsbedürftigkeit oder als Beihilfe zu dem Zweck bewilligt würden, die Erziehung oder Ausbildung unmittelbar zu fördern, ebenso wenig einschlägig wie § 3 Nr. 12 hinsichtlich aus einer Landeskasse gezahlten Bezüge, die aufgrund einer in einem Landesgesetz oder einer auf landesgesetzlichen Ermächtigung beruhenden Bestimmung oder von einer Landesregierung als Aufwandsentschädigung festgesetzt seien und als Aufwandsentschädigung im Haushaltsplan ausgewiesen seien, seien hier einschlägig, denn die Zahlung an die Klägerin erfolge über ein der Geschäftsführerin der Sprachhilfe Denkendorf zustehendes privates Bankkonto und es bleibe dabei, dass eine solche Zahlung aus einer privaten Kasse nicht nach § 3 Nr. 12 EStG steuerbegünstigt sei (Hinweis auf BFH vom 2. Oktober 1968 - VI R 25/68 -).
  • FG Baden-Württemberg, 20.09.1996 - 9 K 65/92

    Aufwendungen einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH); Zuschüsse zur

    Geschäftsführende gesetzliche Vertreter einer handelsrechtlichen Kapitalgesellschaft sind trotz der häufig nur geringen äußerlich erkennbaren Bindungen aufgrund ihrer Eingliederung in den Organismus der Gesellschaft regelmäßig Arbeitnehmer i.S. des § 1 Abs. 2 LStDV (vgl. BFH-Urteile vom 11.03.1960 VI 172/58 U, BStBl II 1960, 214; vom 02.10.1968 VI R 25/68, BStBl II 1969, 185 und vom 31.01.1975 VI R 230/71, BStBl II 1975, 358).
  • FG Düsseldorf, 24.01.1996 - 5 K 1874/91

    Umfang der Umsatzsteuerpflichtigkeit eines Steuerberaters; Rechtmäßigkeit des

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  • BFH, 13.12.1989 - I R 219/85

    Umsatzsteuer; Begründung der Unternehmereigenschaft durch Managementvertrag

    Diese Tätigkeiten sind zwar von der Rechtsprechung des BFH als nichtselbständige anerkannt (Urteile vom 2. Oktober 1968 - VI R 25/68, BFHE 94, 366, BStBl II 1969, 185, und vom 26. Juni 1970 - VI R 193/67, BFHE 100, 25 , BStBl II 1970, 824 ).
  • BFH, 13.12.1989 - I R 175/85

    Voraussetzung für die Annahme eines Gewerbebetriebes - Merkmal der selbständigen

  • FG Baden-Württemberg, 20.09.1996 - 9 K 66/92

    Aufwendungen einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH); Zuschüsse zur

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