Rechtsprechung
BFH, 02.10.1992 - III R 54/91 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Simons & Moll-Simons
EStG § 5 Abs. 1; AktG 1965 § 152 Abs. 7; HGB n.F. §§ 249, 252 Abs. 1 Nr. 4
- Wolters Kluwer
Betriebliche Schadensersatzverpflichtungen - Strafbare Handlungen - Rückstellungen - Tag der Bilanzaufstellung - Aufdeckung der Tat
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rückstellungen für betriebliche Schadensersatzverpflichtungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 169, 423
- BB 1993, 181
- DB 1993, 204
- BStBl II 1993, 153
Wird zitiert von ... (55) Neu Zitiert selbst (5)
- BFH, 03.07.1991 - X R 163/87
1. Bankangestellter mit Bankgeschäften in fortgesetzter Untreue zu Lasten der …
Auszug aus BFH, 02.10.1992 - III R 54/91
Das FG ist zutreffend davon ausgegangen, daß die Verpflichtung des Klägers zur Erstattung der zu Unrecht abgerechneten Pflegekosten in engem Zusammenhang mit betrieblichen Vorgängen steht und deshalb als Betriebsschuld anzusehen ist; auch Schadensersatzverpflichtungen aus strafbaren Handlungen können betriebliche Verpflichtungen darstellen (BFH-Urteil vom 3. Juli 1991 X R 163-164/87, BFHE 164, 556, BStBl II 1991, 802).Wird durch Straftaten des Betriebsinhabers eine betriebliche Schadensersatzverpflichtung begründet, so ist diese Verpflichtung - trotz ihres zivilrechtlichen Bestehens - allerdings erst dann als eine - die Bildung einer Rückstellung gebietende - wirtschaftliche Belastung anzusehen, wenn der Betriebsinhaber davon ausgehen muß, daß sein Verhalten entdeckt wird und er mit einer Inanspruchnahme rechnen muß (BFH-Urteil in BFHE 164, 556, BStBl II 1991, 802).
- BFH, 21.10.1981 - I R 170/78
Rückstellung - Schwebendes Geschäft - Aufstellung der Bilanz - Verkaufsverlust
Auszug aus BFH, 02.10.1992 - III R 54/91
Das gilt auch für die bis zur Bilanzaufstellung eingetretenen oder bekanntgewordenen Tatsachen, aus denen Schlüsse über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Risikos am Bilanzstichtag gezogen werden können (z. B. BFH-Urteil vom 21. Oktober 1981 I R 170/78, BFHE 134, 311, BStBl II 1982, 121).Es ist unerheblich, aus welchen Gründen er es unterlassen hat, bei der Aufstellung der Bilanz aus den ihm bekannten Tatsachen (hier vor allem die Aufdeckung der Unregelmäßigkeiten bei der Abrechnung durch das LSA) die richtigen Schlüsse zu ziehen (BFH-Urteil in BFHE 134, 311, BStBl II 1982, 121).
- BFH, 01.08.1984 - I R 88/80
Rückstellungsbildung: Zur Frage, wann die Inanspruchnahme aus einer …
Auszug aus BFH, 02.10.1992 - III R 54/91
Eine Wahrscheinlichkeit ist dann gegeben, wenn mehr Gründe für als gegen das Bestehen oder Entstehen einer Verbindlichkeit und künftigen Inanspruchnahme sprechen (BFH-Urteil vom 1. August 1984 I R 88/80, BFHE 142, 226, BStBl II 1985, 44). - BFH, 03.02.1969 - GrS 2/68
Immaterielle Wirtschaftsgüter - Unentgeltlicher Erwerb - Verbot des Ausweises - …
Auszug aus BFH, 02.10.1992 - III R 54/91
Handelsrechtlich geboten und deshalb steuerrechtlich zulässig (Beschluß des BFH vom 3. Februar 1969 GrS 2/68, BFHE 95, 31, BStBl II 1969, 291) sind Rückstellungen jedoch nur, wenn mit einer Inanspruchnahme ernsthaft zu rechnen ist (BFH-Urteil vom 17. Juli 1980 IV R 10/76, BFHE 133, 363, BStBl II 1981, 669). - BFH, 17.07.1980 - IV R 10/76
Buchführung - Entschädigung - Erhöhter betrieblicher Aufwand - Unterlassungslast …
Auszug aus BFH, 02.10.1992 - III R 54/91
Handelsrechtlich geboten und deshalb steuerrechtlich zulässig (Beschluß des BFH vom 3. Februar 1969 GrS 2/68, BFHE 95, 31, BStBl II 1969, 291) sind Rückstellungen jedoch nur, wenn mit einer Inanspruchnahme ernsthaft zu rechnen ist (BFH-Urteil vom 17. Juli 1980 IV R 10/76, BFHE 133, 363, BStBl II 1981, 669).
- BFH, 19.10.1993 - VIII R 14/92
Zu den Voraussetzungen der Bildung einer Rückstellung für die …
Deshalb ist bei Schadensersatzansprüchen eine Inanspruchnahme des Schuldners erst wahrscheinlich, wenn die den Anspruch begründenden Tatsachen entdeckt und dem Geschädigten bekannt sind oder dies doch unmittelbar bevorsteht (vgl. auch BFH-Urteile vom 3. Juli 1991 X R 163-164/87, BFHE 164, 556, BStBl II 1991, 802, unter 2., und vom 2. Oktober 1992 III R 54/91, BFHE 169, 423, BStBl II 1993, 153). - BFH, 06.12.1995 - I R 14/95
Bildung von Rückstellungen
Wahrscheinlich ist die Inanspruchnahme, wenn hierfür mehr Gründe dafür als dagegen sprechen (so ständige Rechtsprechung; vgl. z. B. BFH-Urteile vom 28. Juni 1989 I R 86/85, BFHE 157, 416, BStBl II 1990, 550; vom 1. August 1984 I R 88/80, BFHE 142, 226, BStBl II 1985, 44 m. w. N.; vom 19. Oktober 1993 VIII R 14/92, BFHE 172, 456 m. w. N.; vom 30. Juni 1983 IV R 41/81, BFHE 140, 30, BStBl II 1984, 263; vom 2. Oktober 1992 III R 54/91, BFHE 169, 423, BStBl II 1993, 153).Die einen Schadensersatz begründende Handlung ist zwar wesentliches Tatbestandsmerkmal für die Entstehung einer Schadensersatzverpflichtung (vgl. hierzu z. B. BFH-Urteil in BFHE 169, 423, BStBl II 1993, 153 m. w. N.).
- BFH, 22.08.2012 - X R 23/10
Zeitpunkt der Bildung einer Rückstellung für hinterzogene Mehrsteuern - keine …
Solange der Steuerpflichtige aber davon ausgehen kann, dass die Tat unentdeckt bleibt, stellt die Verbindlichkeit für ihn keine wirtschaftliche Belastung dar (BFH-Urteile vom 3. Juli 1991 X R 163, 164/87, BFHE 164, 556, BStBl II 1991, 802, unter 2. vor a, und vom 2. Oktober 1992 III R 54/91, BFHE 169, 423, BStBl II 1993, 153, unter 2.); es fehlt an der hinreichenden Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme.Ob eine Inanspruchnahme aus der ungewissen Verbindlichkeit zu erwarten ist, richtet sich nach den Verhältnissen des jeweiligen Bilanzstichtags unter Berücksichtigung der bis zur Bilanzaufstellung --oder bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Bilanz im ordnungsgemäßen Geschäftsgang (§ 243 Abs. 3 HGB) aufzustellen gewesen wäre (vgl. hierzu Senatsurteil in BFHE 164, 556, BStBl II 1991, 802, unter 2.d)-- bekannt werdenden wertaufhellenden Umstände (BFH-Urteil in BFHE 169, 423, BStBl II 1993, 153, unter 3.).
- BGH, 12.02.2003 - 5 StR 165/02
Anforderungen an die Feststellung einer unerlaubten Arbeitnehmerüberlassung in …
Wird durch Straftaten eines jedenfalls faktischen Geschäftsführers eine betriebliche Schadensersatzpflicht begründet, ist eine Rückstellung dann geboten, wenn der Geschäftsführer davon ausgehen muß, daß sein Verhalten entdeckt wird und er mit einer Inanspruchnahme rechnen muß (BFH BStBl II 1993, 153, 154). - BGH, 22.09.2003 - II ZR 229/02
Erforderlichkeit der Erstattung von Auszahlungen zur Gläubigerbefriedigung; …
Diese Grundsätze widersprechen - entgegen der Ansicht der Revision - nicht der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, wonach die Verbindlichkeit mit einiger Wahrscheinlichkeit bestehen muß, was dann der Fall ist, wenn mehr Gründe für als gegen das Bestehen und die künftige Inanspruchnahme der Verbindlichkeit sprechen (BFH, Urt. v. 2. Oktober 1992 - III R 54/91, DB 1993, 204;… Urt. v. 30. Januar 2002 - I R 68/00, DB 2002, 871).Denn nach § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB sind bei der Bilanzierung auch wertaufhellende, bis zum Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt gewordene Umstände, die sich auf Gegebenheiten im abgelaufenen Geschäftsjahr beziehen, zu berücksichtigen (…vgl. Sen.Urt. v. 28. Januar 1991 aaO, S. 444; BFH, Urt. v. 2. Oktober 1992 aaO).
- FG Düsseldorf, 09.10.2018 - 13 K 1792/17
Rechtsstreit über das Vorliegen einer gewerblichen Tätigkeit bei dem Vertrieb von …
Nach den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung, die nach § 5 EStG für die Ermittlung des Gewinns maßgebend sind, sind Rückstellungen für "ungewisse Verbindlichkeiten" zu bilden (vgl. BFH-Urteil vom 2.10.1992 III R 54/91, BFHE 169, 423, BStBl II 1993, 153).Rückstellungen für ungewisse Schulden setzen in tatsächlicher Hinsicht voraus, dass die Verbindlichkeiten, für die Rückstellungen gebildet werden sollen, mit einiger Wahrscheinlichkeit bestehen oder entstehen werden und der Steuerpflichtige demgemäß ernsthaft damit rechnen muss, in Anspruch genommen zu werden (vgl. BFH-Urteil vom 2.10.1992 III R 54/91, BFHE 169, 423, BStBl II 1993, 153).
Eine Wahrscheinlichkeit ist dann gegeben, wenn mehr Gründe für als gegen das Bestehen oder Entstehen einer Verbindlichkeit und künftigen Inanspruchnahme sprechen (vgl. BFH-Urteil vom 2.10.1992 III R 54/91, BFHE 169, 423, BStBl II 1993, 153 m.w.N.).
Wird durch Straftaten des Betriebsinhabers eine betriebliche Schadensersatzverpflichtung begründet, so ist diese Verpflichtung trotz ihres zivilrechtlichen Bestehens allerdings erst dann als eine die Bildung einer Rückstellung gebietende wirtschaftliche Belastung anzusehen, wenn der Betriebsinhaber davon ausgehen muss, dass sein Verhalten entdeckt wird und er mit einer Inanspruchnahme rechnen muss (vgl. BFH-Urteile vom 3.7.1991 X R 163-164/87, BFHE 164, 556, BStBl II 1991, 802; vom 2.10.1992 III R 54/91, BFHE 169, 423, BStBl II 1993, 153; vgl. ferner BFH-Urteil vom 22.8.2012 X R 23/10, BFHE 238, 173, BStBl II 2013, 76).
Maßgebend für die Beurteilung, ob mit hinreichender Wahrscheinlichkeit eine Inanspruchnahme zu erwarten ist, sind die am Bilanzstichtag vorliegenden oder spätestens bei Bilanzaufstellung erkennbaren Tatsachen (vgl. BFH-Urteil vom 2.10.1992 III R 54/91, BFHE 169, 423, BStBl II 1993, 153).
- BFH, 25.04.2006 - VIII R 40/04
Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten aus vertraglichen …
Erst von diesem Zeitpunkt an besteht eine inhaltlich und zeitlich konkretisierte wirtschaftliche Last (…BFH-Urteil in BFH/NV 2002, 486; zu zivilrechtlichen --gesetzlichen-- Schadensersatzverpflichtungen vgl. BFH-Urteil vom 2. Oktober 1992 III R 54/91, BFHE 169, 423, BStBl II 1993, 153;… Blümich/ Schreiber, § 5 EStG Rz. 796, 798 und 920 "Schadensersatz").Erst von diesem Zeitpunkt an besteht deshalb auch eine inhaltlich und zeitlich hinreichend konkretisierte wirtschaftliche Last (BFH-Urteile in BFHE 172, 456, BStBl II 1993, 891; in BFHE 169, 423, BStBl II 1993, 153;… in BFH/NV 2002, 486).
- BFH, 30.01.2002 - I R 68/00
Rückstellungen - Auflösung nicht vor rechtskräftiger Klageabweisung
Die für eine Rückstellungsbildung u.a. erforderliche Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme des Kaufmanns ist gegeben, wenn dafür mehr Gründe als dagegen sprechen (vgl. BFH-Urteile vom 1. August 1984 I R 88/80, BFHE 142, 226, BStBl II 1985, 44; vom 6. Dezember 1995 I R 14/95, BFHE 180, 258, BStBl II 1996, 406; vom 2. Oktober 1992 III R 54/91, BFHE 169, 423, BStBl II 1993, 153, m.w.N.). - BFH, 08.11.2000 - I R 10/98
Aktivierung von Forderungen - gewerbliche Tierzucht bei Kapitalgesellschaften
Die erforderliche Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme aus einer Verbindlichkeit wird in der Rechtsprechung mit der Formel umschrieben, dass mehr Gründe für als gegen das Entstehen der in Rede stehenden Verbindlichkeit und die künftige Inanspruchnahme des Steuerpflichtigen sprechen müssen (BFH-Urteile vom 1. August 1984 I R 88/80, BFHE 142, 226, BStBl II 1985, 44; vom 2. Oktober 1992 III R 54/91, BFHE 169, 423, BStBl II 1993, 153; vom 6. Dezember 1995 I R 14/95, BFHE 180, 258, BStBl II 1996, 406). - BFH, 20.10.2016 - VI R 27/15
Schadensersatzleistungen als Erwerbsaufwendungen - Beschluss gemäß § 126a FGO …
c) Dementsprechend können auch strafbare Handlungen, die im Zusammenhang mit einer betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit stehen, Erwerbsaufwendungen begründen und die sich aus ihnen ergebenden Schadensersatzverpflichtungen zu Werbungskosten oder Betriebsausgaben sowie Betriebsschulden bzw. Rückstellungen i.S. der § 5 Abs. 1 EStG i.V.m. § 249 des Handelsgesetzbuchs führen (ständige BFH-Rechtsprechung;… z.B. Beschluss vom 20. Juli 1994 I B 11/94, BFH/NV 1995, 198; Urteil vom 2. Oktober 1992 III R 54/91, BFHE 169, 423, BStBl II 1993, 153). - BFH, 09.12.2003 - VI R 35/96
Haftungsinanspruchnahme eines GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführers
- BFH, 11.12.2001 - VIII R 34/99
Beseitigung einer Bodenkontamination; Rückstellung wegen öffentlich-rechtlicher …
- BFH, 30.01.2002 - I R 71/00
Rückstellung für Beihilfegewährung im Ruhestand
- BFH, 27.11.1997 - IV R 95/96
Rückstellung wegen Schadenersatzanspruch
- BFH, 25.07.1995 - VIII R 38/93
Fremdvergleich auch bei steuerlicher Beurteilung einer (Nur-)Pensionszusage, …
- BFH, 07.10.1997 - VIII R 84/94
Drohverlustrückstellung beim Mieter
- FG Münster, 24.06.2021 - 10 K 2084/18
Steuerliche Berücksichtigung einer Rückstellung für Steuerberatungskosten im …
- FG Münster, 20.08.2019 - 12 K 2903/15
Gewinnmindernde Berücksichtigung von Vorsteuerbeträgen
- BFH, 08.12.1993 - II R 118/89
- Kein Abzug hinterzogener Steuern an Stichtagen vor der Aufdeckung der …
- FG München, 27.07.2015 - 10 K 3179/13
Einbeziehung von Provisionsforderungen in den Betriebsvermögensvergleich bei …
- FG Köln, 12.02.2009 - 13 K 1570/06
Bewertung von Verbindlichkeiten unter sinngemäßer Anwendung der Vorschriften des …
- OLG München, 15.12.2004 - 7 U 5665/03
Wertermittlung von mit Vertrieb befassten Tochtergesellschaften - formwechselnde …
- BFH, 11.02.1998 - I R 62/97
Drohverlustrückstellung wegen Kontokorrentkredits
- FG Düsseldorf, 18.04.1995 - 6 K 4068/92
Unzulässigkeit einer Klage gegen die Festsetzung von Zinsen zur …
- FG Saarland, 27.09.2001 - 1 V 164/01
Zulässigkeit von Bilanzkorrekturen
- FG Münster, 30.05.2008 - 12 K 3905/05
Ankauf, Vermietung und Verkauf von Wohnmobilen; Gewinnermittlung
- BFH, 30.01.2002 - I R 59/00
Revision - Einkommensteuer - Körperschaftsteuer - Anstalt des öffentlichen Rechts …
- BFH, 17.04.2000 - X B 9/00
NZB; kumulative Urteilsbegründung
- FG Münster, 01.12.1997 - 9 K 1497/94
Anspruch auf Bildung einer Rückstellung für Aussetzungszinsen ; Steuerlicher …
- BFH, 30.01.2002 - I R 59/01
Rückstellung für Beihilfeleistungen an Pensionäre und deren Witwen
- FG Hamburg, 28.05.2010 - 3 K 258/08
Verdeckte Gewinnausschüttung durch Geldwäsche - Zinseinnahmen aus verpfändeten …
- FG Düsseldorf, 01.10.1996 - 11 K 5315/93
Anforderungen an die Ermittlung der Höhe der zu zahlenden Einkommensteuer; …
- FG Köln, 17.03.2011 - 13 K 52/11
Fehlt die hinreichende Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme im Zusammenhang mit …
- FG Baden-Württemberg, 24.04.1997 - 10 K 55/95
Betriebsausgabenabzug eines Bußgeldes des Bundeskartellamtes; Abzugsverbot für …
- FG Münster, 01.09.2021 - 13 K 863/18
Ansatz von Steuerrückstellungen einer GmbH; Änderung des Ansatzes eines …
- FG Münster, 18.01.1996 - 9 K 1528/93
Behandlung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten; Wahrscheinlichkeit …
- FG Baden-Württemberg, 07.03.2007 - 13 K 9/07
Depotkosten einer Schweizer Bank auch bei Hinterziehung der Einkommensteuer als …
- FG Niedersachsen, 02.09.2004 - 11 K 554/00
Pflicht zur Bildung von Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten; …
- FG Köln, 05.04.2001 - 15 K 3696/95
Geltendmachung von Strafverteidigungskosten als Betriebsausgabe
- FG München, 26.11.1998 - 15 K 2837/91
Bildung einer Rückstellung für eine Entfernungs- oder …
- BFH, 26.04.1994 - VIII B 89/93
Aufhebung eines Aussetzungsbeschlusses
- FG Münster, 30.06.2015 - 13 K 984/13
Voraussetzungen einer Teilwertzuschreibung der Emittentin auf die Verpflichtung …
- FG Köln, 12.02.2009 - 13 K 1572/06
Anhaltspunkte für die Annahme einer am Bilanzstichtag ein Jahr übersteigenden …
- FG Münster, 23.05.2001 - 8 K 7105/98
Erzielung von Einkünften aus gewerblicher Tätigkeit durch Verkauf unterschlagener …
- FG Hessen, 09.12.2009 - 5 K 3564/07
GmbH-Beteiligung als notwendiges Betriebsvermögen - Nachholung der Bilanzierung …
- FG Sachsen, 27.04.2006 - 2 K 1070/05
Berücksichtigung der Rückzahlung von anlässlich der deutschen Wiedervereinigung …
- FG Düsseldorf, 09.11.1999 - 13 K 6611/96
Rückstellung; Bilanzaufstellung; Frist; wertaufhellende Umstände; Einkommensteuer …
- FG München, 22.07.1999 - 15 K 1673/95
Möglichkeit der Bildung von Rückstellungen für sogenannte …
- SG Stade, 05.05.2015 - S 1 KR 169/13
Rechtmäßigkeit einer Beitragsnachforderung aus einer Betriebsprüfung gegenüber …
- FG Niedersachsen, 04.12.2002 - 2 K 442/98
Bildung von Rückstellungen für drohende Rückforderung von EU-Subventionen durch …
- FG Hamburg, 10.10.2002 - VI 122/01
Teilwertberichtigung einer ausländischen Beteiligung
- FG Hamburg, 13.09.2001 - II 211/97
Zur Berücksichtigung von Abschlusskosten einer
- FG Baden-Württemberg, 28.03.1996 - 3 K 194/90
Gewinnerhöhende Berücksichtigung angefallener Gewerbesteuererstattungsansprüche; …
- FG München, 04.03.1997 - 7 V 94/97
Ansatz und Bewertung von aktiven wie passiven Wirtschaftsgütern in der Bilanz; …
- FG Sachsen, 04.12.2002 - 2 K 442/98
Bildung einer Rückstellung für eventuelle Rückforderungsansprüche der …