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BFH, 02.10.1997 - IV R 41/97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die wirksame Zugestellung eines Urteils
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BFH, 02.10.1997 - IV R 41/97
- BFH, 02.07.1998 - IV R 41/97
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 27.01.1988 - VII B 165/87
Versagung des Antrags auf Prozesskostenhilfe bei Versäumung der Beschwerdefrist …
Auszug aus BFH, 02.10.1997 - IV R 41/97
Hierzu wäre es erforderlich gewesen, einen anderen Geschehensablauf substantiiert darzulegen und zu beweisen (Beschluß des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 27. Januar 1988 VII B 165/87, BFH/NV 1988, 790).Ist danach davon auszugehen, daß die Mitteilung über die Niederlegung dem Kläger zugegangen war, so folgt daraus, daß er aufgrund dessen die Möglichkeit hatte, von der Zustellung des Urteils durch Niederlegung Kenntnis zu nehmen (BFH-Urteil in BFH/NV 1988, 790).
- BFH, 02.07.1998 - IV R 76/97
Versäumnis der Begründungsfrist - Wiedereinsetzung in vorigen Stand - Unzulässige …
Die hiergegen gerichtete Revision, die am 10. April 1997 beim FG einging, hat der erkennende Senat mit Beschluß vom 2. Oktober 1997, Az. IV R 41/97, als unzulässig verworfen.Einer erneuten Entscheidung über die Revision steht die Rechtskraft des Senatsbeschlusses vom 2. Oktober 1997 IV R 41/97 entgegen.
- BFH, 18.09.2001 - VII B 133/01
Wiedereinsetzung - Fristversäumnis - Begründungsfrist - Verschulden - Sprache - …
Hierzu wäre es erforderlich gewesen, einen anderen Geschehensablauf substantiiert darzulegen und zu beweisen (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 27. Januar 1988 VII B 165/87, BFH/NV 1988, 790, und vom 2. Oktober 1997 IV R 41/97, BFH/NV 1998, 343).