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   BFH, 02.11.1998 - VII B 148/98   

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https://dejure.org/1998,9170
BFH, 02.11.1998 - VII B 148/98 (https://dejure.org/1998,9170)
BFH, Entscheidung vom 02.11.1998 - VII B 148/98 (https://dejure.org/1998,9170)
BFH, Entscheidung vom 02. November 1998 - VII B 148/98 (https://dejure.org/1998,9170)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Grundsätzliche Bedeutung - Vorprägender Sachverhalt - Ermessenserwägung - Mahnung - Versendung - Schriftlich - Aktenvermerk

  • Judicialis

    AO 1977 § 259; ; AO 1977 § 259 Satz 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 3 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 259; FGO § 115 Abs. 2, 3
    Mahnung als Voraussetzung für eine Vollstreckung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 27.06.1985 - I B 23/85

    Grundsätzliche Bedeutung - Betriebsausgaben - Körperschaftsteuer - Zinsen -

    Auszug aus BFH, 02.11.1998 - VII B 148/98
    Es muß sich um eine aus rechtssystematischen Gründen bedeutsame und auch für die einheitliche Rechtsanwendung wichtige Frage handeln (Beschluß des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. Juni 1985 I B 23/85, BFHE 144, 133, BStBl II 1985, 605), die klärungsbedürftig und im konkreten Streitfall auch klärungsfähig ist (ständige Rechtsprechung, vgl. die Hinweise bei Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl. 1997, § 115 Rz. 8 ff.).
  • BFH, 30.03.1983 - I B 9/83

    Begründungserfordernis - Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz - Beschwerde wegen

    Auszug aus BFH, 02.11.1998 - VII B 148/98
    Dazu ist erforderlich, daß der Beschwerdeführer konkret auf die Rechtsfrage, ihre Klärungsbedürftigkeit und ihre über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung sowie darauf eingeht, weshalb von der Beantwortung der Rechtsfrage die Entscheidung über die Rechtssache abhängt (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschluß vom 30. März 1983 I B 9/83, BFHE 138, 152, BStBl II 1983, 479).
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