Rechtsprechung
   BFH, 02.12.2008 - VII B 122/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,6311
BFH, 02.12.2008 - VII B 122/08 (https://dejure.org/2008,6311)
BFH, Entscheidung vom 02.12.2008 - VII B 122/08 (https://dejure.org/2008,6311)
BFH, Entscheidung vom 02. Dezember 2008 - VII B 122/08 (https://dejure.org/2008,6311)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,6311) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Entscheidung über einen rechtsmissbräuchlich gestellten Befangenheitsantrag; Versendung der Akten zur Einsichtnahme im finanzgerichtlichen Verfahren; Berichtigung oder Ergänzung des Protokolls; Keine Darlegung eines Verfahrensmangels durch bloß grob verunglimpfende ...

  • Judicialis

    GG Art. 5 Abs. 3; ; FGO § 116 Abs. 3 S. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 5 Abs. 3; FGO § 51; FGO § 116 Abs. 3
    Rechtsmissbräuchlichkeit eines Antrags wegen Besorgnis der Befangenheit i.S.v. § 51 Finanzgerichtsordnung; Bindungswirkung der Schutzwirkung des in Art. 5 Abs. 3 des Grundgesetzes ( GG ) eingeräumten Freiheitsrechts auch für die Finanzverwaltung und die Finanzgerichte; ...

  • datenbank.nwb.de

    Entscheidung über einen rechtsmissbräuchlich gestellten Antrag auf Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rechtsmissbräuchlichkeit eines Antrags wegen Besorgnis der Befangenheit i.S.v. § 51 Finanzgerichtsordnung (FGO); Bindungswirkung der Schutzwirkung des in Art. 5 Abs. 3 GG eingeräumten Freiheitsrechts auch für die Finanzverwaltung und die Finanzgerichte; Möglichkeit der ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 25.09.2006 - V B 215/05

    Ablehnung Befangenheitsgesuch; Zulassungsgrund

    Auszug aus BFH, 02.12.2008 - VII B 122/08
    Einer dienstlichen Äußerung der abgelehnten Richter sowie eines besonderen Beschlusses bedarf es in diesem Fall nicht (BFH-Beschluss vom 25. September 2006 V B 215/05, BFH/NV 2007, 249, m.w.N.).
  • BFH, 26.01.2006 - II B 93/05

    Außerordentliche Beschwerde

    Auszug aus BFH, 02.12.2008 - VII B 122/08
    Die in der Beschwerdebegründung erhobene sofortige Beschwerde ist unstatthaft (vgl. Beschlüsse des BFH vom 30. November 2005 VIII B 181/05, BFHE 211, 37, BStBl II 2006, 188, und vom 26. Januar 2006 II B 93/05, BFH/NV 2006, 1157).
  • BFH, 30.11.2005 - VIII B 181/05

    Generelle Unstatthaftigkeit einer außerordentlichen Beschwerde seit

    Auszug aus BFH, 02.12.2008 - VII B 122/08
    Die in der Beschwerdebegründung erhobene sofortige Beschwerde ist unstatthaft (vgl. Beschlüsse des BFH vom 30. November 2005 VIII B 181/05, BFHE 211, 37, BStBl II 2006, 188, und vom 26. Januar 2006 II B 93/05, BFH/NV 2006, 1157).
  • BFH, 11.08.1992 - III S 21/92

    Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus BFH, 02.12.2008 - VII B 122/08
    Zudem ist der Vorwurf, die BFH-Richter, die an der Entscheidung vom 22. Oktober 2002 VII R 56/00 (BFHE 199, 511, BStBl II 2003, 109) mitgewirkt hätten, hätten sich damit selbst zu erklärten Verfassungsfeinden gestempelt, weshalb sie in den Augen des Klägers im besonderen Maße befangen seien, unhaltbar sowie grob verunglimpfend und schon deshalb unbeachtlich (vgl. BFH-Beschlüsse vom 30. August 1995 XI B 114/95, BFH/NV 1996, 225, und vom 11. August 1992 III S 21/92, BFH/NV 1993, 183).
  • BFH, 17.12.1997 - XI B 114/95

    Möglichkeit der Ablehnung aller Mitglieder eines Senats

    Auszug aus BFH, 02.12.2008 - VII B 122/08
    Zudem ist der Vorwurf, die BFH-Richter, die an der Entscheidung vom 22. Oktober 2002 VII R 56/00 (BFHE 199, 511, BStBl II 2003, 109) mitgewirkt hätten, hätten sich damit selbst zu erklärten Verfassungsfeinden gestempelt, weshalb sie in den Augen des Klägers im besonderen Maße befangen seien, unhaltbar sowie grob verunglimpfend und schon deshalb unbeachtlich (vgl. BFH-Beschlüsse vom 30. August 1995 XI B 114/95, BFH/NV 1996, 225, und vom 11. August 1992 III S 21/92, BFH/NV 1993, 183).
  • BFH, 11.07.2008 - VII B 255/07

    Unterschriftserfordernis nach § 105 Abs. 1 FGO - Kein Verfahrensmangel bei bloßer

    Auszug aus BFH, 02.12.2008 - VII B 122/08
    Mit seinem Vorbringen, Y habe die Verfassungswidrigkeit des Senats-Beschlusses vom 11. Juli 2008 VII B 255/07 verkannt und sich in nicht unerheblichem Maße nebenberuflich als Autor verschiedener Publikationen zum Zoll- und Steuerrecht betätigt, vermag der Kläger die behauptete Befangenheit in keiner Weise schlüssig zu belegen.
  • BFH, 22.10.2002 - VII R 56/00

    Voraussetzungen für eine wirksame Vollstreckung

    Auszug aus BFH, 02.12.2008 - VII B 122/08
    Zudem ist der Vorwurf, die BFH-Richter, die an der Entscheidung vom 22. Oktober 2002 VII R 56/00 (BFHE 199, 511, BStBl II 2003, 109) mitgewirkt hätten, hätten sich damit selbst zu erklärten Verfassungsfeinden gestempelt, weshalb sie in den Augen des Klägers im besonderen Maße befangen seien, unhaltbar sowie grob verunglimpfend und schon deshalb unbeachtlich (vgl. BFH-Beschlüsse vom 30. August 1995 XI B 114/95, BFH/NV 1996, 225, und vom 11. August 1992 III S 21/92, BFH/NV 1993, 183).
  • BFH, 11.09.2008 - VI R 13/06

    Mangels Entscheidungserheblichkeit keine Übertragung der steuerfreien

    Auszug aus BFH, 02.12.2008 - VII B 122/08
    Auch den Ausführungen zur BFH-Entscheidung vom 11. September 2008 VI R 13/06 (BFH/NV 2008, 1933) kann die schlüssige Darlegung eines Zulassungsgrundes nach § 115 Abs. 2 FGO nicht entnommen werden.
  • BVerfG, 05.03.1974 - 1 BvR 712/68

    Schallplatten

    Auszug aus BFH, 02.12.2008 - VII B 122/08
    Nur ergänzend hat das FG in seiner Urteilsbegründung auf das Urteil des BVerfG vom 5. März 1974 1 BvR 712/68 (BVerfGE 36, 321) Bezug genommen und ausgeführt, dass aus Art. 5 Abs. 3 GG kein Vorrecht auf völlige Steuerfreiheit für jede künstlerische Betätigung hergeleitet werden könne.
  • BFH, 14.04.2008 - V B 205/07

    Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde - Rechtliches Gehör

    Auszug aus BFH, 02.12.2008 - VII B 122/08
    Denn mit der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision kann eine Protokollberichtigung nicht erreicht werden (BFH-Beschluss vom 14. April 2008 V B 205/07, Zeitschrift für Steuern und Recht 2008, R604-R606).
  • BFH, 21.11.2002 - VII B 58/02

    NZB; Verfahrensmängel

  • BVerfG, 26.08.1981 - 2 BvR 637/81
  • BFH, 01.04.2009 - II B 153/08

    Außerordentliche Beschwerde - Vertretungszwang beim BFH - Postulationsfähigkeit

    Eine auf etwaige Nebentätigkeiten gestützte Ablehnung der Richter wegen Besorgnis der Befangenheit gemäß § 51 Abs. 1 FGO i.V.m. §§ 41 ff. der Zivilprozessordnung wäre wegen des fehlenden Zusammenhangs mit der nach ständiger Rechtsprechung des BFH zu verneinenden Zulässigkeit des Rechtsbehelfs rechtsmissbräuchlich (vgl. BFH-Beschluss vom 2. Dezember 2008 VII B 122/08, BFH/NV 2009, 602).
  • VG Potsdam, 21.04.2020 - 11 K 2855/19

    Keine Gerichtsterminaufhebung wegen SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmen

    Sie waren, wie geschehen, vor Beginn der Verhandlung ohne Einholung einer dienstlichen Stellungnahme der abgelehnten Richter und unter deren Mitwirkung wegen fehlenden Rechtsschutzbedürfnisses zu verwerfen (vgl. BFH, Beschluss vom 2. Dezember 2008 - VII B 122/08 -, juris Rn. 4).
  • VG Potsdam, 19.11.2019 - 11 K 4526/16

    Beförderung eines nicht erprobten Richters am Verwaltungsgericht zum

    Das weitere Ablehnungsgesuch des Klägers, welches er zu Beginn der mündlichen Verhandlung überreichte, war ohne Einholung einer weiteren dienstlichen Stellungnahme des abgelehnten Richters und unter dessen Mitwirkung wegen fehlenden Rechtsschutzbedürfnisses zu verwerfen (vgl. BFH, Beschluss vom 2. Dezember 2008 - VII B 122/08 -, juris Rn. 4).
  • BFH, 18.02.2009 - VII S 45/08

    Darlegung der Gehörsverletzung bei Erhebung einer Anhörungsrüge

    Soweit der Kläger sofortige Beschwerde gegen die Zurückweisung der Befangenheitsanträge in der Senatsentscheidung vom 2. Dezember 2008 VII B 122/08 erhebt, ist dieser Rechtsbehelf nicht statthaft (zum Ausschluss der außerordentlichen Beschwerde vgl. Gräber/Ruban, a.a.O., Vor § 115 Rz 29).
  • BFH, 10.06.2009 - VII K 6/09

    Zulässigkeit eines Nichtigkeitsantrags oder Restitutionsantrags - Keine Darlegung

    Mit Beschluss vom 18. Februar 2009 VII S 45/08 hat der beschließende Senat die Anhörungsrüge des Klägers, Beschwerdeführers und Antragstellers (Antragsteller) gegen den Senatsbeschluss vom 2. Dezember 2008 VII B 122/08 als unzulässig verworfen.
  • FG Niedersachsen, 15.04.2010 - 10 K 11283/09

    Notwendigkeit des Nachweises der Vermietungsabsicht bei leerstehender Wohnung im

    Im finanzgerichtlichen Verfahren besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Versendung der Akten an das dem Wohnsitz des Klägers oder dem Büro des Prozessbevollmächtigten am nächsten gelegene Gericht (vgl. BFH-Beschluss vom 2. Dezember 2008 VII B 122/08, BFH/NV 2009, 602).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht