Rechtsprechung
   BFH, 02.12.2013 - III B 71/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,42697
BFH, 02.12.2013 - III B 71/13 (https://dejure.org/2013,42697)
BFH, Entscheidung vom 02.12.2013 - III B 71/13 (https://dejure.org/2013,42697)
BFH, Entscheidung vom 02. Dezember 2013 - III B 71/13 (https://dejure.org/2013,42697)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,42697) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Überraschungsentscheidung; keine Änderungssperre bei Änderungen nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c AO (unlautere Mittel); Hemmung der Verjährung bei Steuerhinterziehung und Subventionsbetrug

  • openjur.de

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Überraschungsentscheidung; keine Änderungssperre bei Änderungen nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c AO (unlautere Mittel); Hemmung der Verjährung bei Steuerhinterziehung und Subventionsbetrug

  • Bundesfinanzhof

    AO § 42, AO § 171 Abs 5 S 1, AO § 172 Abs 1 S 1 Nr 2 Buchst c, AO § 173 Abs 1 Nr 1, AO § 173 Abs 2, AO § 202 Abs 1 S 3, FGO § 116 Abs 3
    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Überraschungsentscheidung; keine Änderungssperre bei Änderungen nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c AO (unlautere Mittel); Hemmung der Verjährung bei Steuerhinterziehung und Subventionsbetrug

  • Bundesfinanzhof

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Überraschungsentscheidung; keine Änderungssperre bei Änderungen nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c AO (unlautere Mittel); Hemmung der Verjährung bei Steuerhinterziehung und Subventionsbetrug

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 42 AO, § 171 Abs 5 S 1 AO, § 172 Abs 1 S 1 Nr 2 Buchst c AO, § 173 Abs 1 Nr 1 AO, § 173 Abs 2 AO
    (Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Überraschungsentscheidung; keine Änderungssperre bei Änderungen nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c AOunlautere Mittel); Hemmung der Verjährung bei Steuerhinterziehung und Subventionsbetrug

  • rewis.io

    (Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Überraschungsentscheidung; keine Änderungssperre bei Änderungen nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c AOunlautere Mittel); Hemmung der Verjährung bei Steuerhinterziehung und Subventionsbetrug

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Ablaufhemmung gem. § 171 Abs. 5 S. 1 AO mangels grundsätzlicher Bedeutung und mangels Verletzung des rechtlichen Gehörs

  • datenbank.nwb.de

    Überraschungsentscheidung; keine Änderungssperre nach § 173 Abs. 2 AO bei Änderungen nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe c AO; Hemmung der Verjährung wegen Ermittlungen gegen den alleinigen GmbH-Gesellschafter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 28.11.1996 - V R 143/92

    Ausübung der Ermessensentscheidung bei Änderung eines Steuerbescheides - Änderung

    Auszug aus BFH, 02.12.2013 - III B 71/13
    Das Urteil weiche vom BFH-Urteil vom 28. November 1996 V R 143/92 (BFH/NV 1997, 741) ab.

    Soweit die Klägerin in diesem Zusammenhang rügt, das angefochtene Urteil weiche ab vom BFH-Urteil in BFH/NV 1997, 741, ist die Beschwerde unzulässig, weil sie nicht zwei divergierende Rechtssätze herausgestellt und einander gegenübergestellt hat.

  • FG Brandenburg, 24.02.2005 - 5 K 513/03

    Für Investitionszulage maßgeblicher Zeitpunkt der Beendigung der Bauarbeiten bei

    Auszug aus BFH, 02.12.2013 - III B 71/13
    Darüber hinaus weiche das angefochtene Urteil von den Urteilen des FG Brandenburg vom 24. Februar 2005  5 K 513/03 (EFG 2005, 1376) sowie des FG Sachsen-Anhalt vom 22. Januar 2009  1 K 1701/05 (EFG 2009, 1332) ab.

    Ebenfalls keinen Erfolg hat die Beschwerde, soweit die Klägerin wegen der Frage, ob die Bauarbeiten zur Sanierung des Anwesens einheitlich oder getrennt zu beurteilen gewesen seien, eine Abweichung des FG von den Urteilen des FG Brandenburg in EFG 2005, 1376 und des FG Sachsen-Anhalt in EFG 2009, 1332 rügt und damit die Erforderlichkeit einer Entscheidung des BFH zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung geltend macht (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 FGO).

  • FG Sachsen-Anhalt, 22.01.2009 - 1 K 1701/05

    Investitionszulage nach § 3 Investitionszulagengesetz (InvZulG) 1999 für

    Auszug aus BFH, 02.12.2013 - III B 71/13
    Darüber hinaus weiche das angefochtene Urteil von den Urteilen des FG Brandenburg vom 24. Februar 2005  5 K 513/03 (EFG 2005, 1376) sowie des FG Sachsen-Anhalt vom 22. Januar 2009  1 K 1701/05 (EFG 2009, 1332) ab.

    Ebenfalls keinen Erfolg hat die Beschwerde, soweit die Klägerin wegen der Frage, ob die Bauarbeiten zur Sanierung des Anwesens einheitlich oder getrennt zu beurteilen gewesen seien, eine Abweichung des FG von den Urteilen des FG Brandenburg in EFG 2005, 1376 und des FG Sachsen-Anhalt in EFG 2009, 1332 rügt und damit die Erforderlichkeit einer Entscheidung des BFH zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung geltend macht (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 FGO).

  • BFH, 05.08.2011 - III B 144/10

    Übergehen eines Beweisantrags - Rügeverlust - Unterlassen eines richterlichen

    Auszug aus BFH, 02.12.2013 - III B 71/13
    Die Widersprüchlichkeit von Urteilsgründen ist ein materiell-rechtlicher Fehler, der grundsätzlich nicht zur Zulassung der Revision führt (z.B. Senatsbeschluss vom 5. August 2011 III B 144/10, BFH/NV 2011, 1915).
  • BFH, 11.03.2011 - III B 76/10

    Währungsumrechnung bei Familienleistungen nach Schweizer Recht

    Auszug aus BFH, 02.12.2013 - III B 71/13
    a) Zur schlüssigen Darlegung einer solchen Abweichungsrüge muss der Beschwerdeführer u.a. tragende und abstrakte Rechtssätze aus dem angefochtenen FG-Urteil einerseits und aus den angegebenen Divergenzentscheidungen andererseits herausarbeiten und einander gegenüberstellen, um so die behauptete Abweichung zu verdeutlichen (z.B. Senatsbeschluss vom 11. März 2011 III B 76/10, BFH/NV 2011, 981).
  • BFH, 22.03.2011 - X B 151/10

    Darlegungserfordernisse bei grundsätzlicher Bedeutung - Verfahrensmangel bei

    Auszug aus BFH, 02.12.2013 - III B 71/13
    Dazu muss er darlegen, in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchem Grunde die Beantwortung der Frage zweifelhaft und streitig ist (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 22. März 2011 X B 151/10, BFH/NV 2011, 1165; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 116 Rz 32, 35, m.w.N.).
  • BFH, 15.06.2010 - VIII B 2/10

    Ablaufhemmung gemäß § 171 Abs. 5 AO

    Auszug aus BFH, 02.12.2013 - III B 71/13
    Nach dem BFH-Beschluss vom 15. Juni 2010 VIII B 2/10 (BFH/NV 2010, 2001) genügen Ermittlungen gegen den alleinigen Gesellschafter einer GmbH, um eine Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 5 Satz 1 AO für Steuern herbeizuführen, welche die GmbH betreffen.
  • BFH, 29.10.1985 - IX R 107/82

    Bauherrenmodell - Werbungskosten - Rechtsmißbrauch - Einkommensteuer

    Auszug aus BFH, 02.12.2013 - III B 71/13
    Das FG habe entgegen dem Urteil des BFH vom 29. Oktober 1986 IX R 107/82 (BFHE 145, 351, BStBl II 1986, 217) nur die tatsächlich bei der zweiten Generalunternehmerin entstandenen Subunternehmerkosten (Handwerkerrechnungen) anerkannt.
  • BFH, 05.07.2012 - III R 25/10

    Beitrittsaufforderung an das BMF: Entsprechende Anwendung des § 71 AO auf den

    Auszug aus BFH, 02.12.2013 - III B 71/13
    Der Bundesfinanzhof (BFH) habe im Beschluss vom 5. Juli 2012 III R 25/10 (BFH/NV 2012, 1761) Zweifel an seiner bisherigen Rechtsauffassung geäußert.
  • BFH, 06.06.2006 - III B 202/05

    Kindergeld: Unterhaltspflicht des Kindergeldberechtigten

    Auszug aus BFH, 02.12.2013 - III B 71/13
    In beiden Fällen muss es sich um eine klärungsbedürftige und klärbare Rechtsfrage von allgemeinem Interesse handeln (z.B. Senatsbeschluss vom 6. Juni 2006 III B 202/05, BFH/NV 2006, 1653).
  • BFH, 10.07.2013 - IX B 31/13

    Nichtzulassungsbeschwerde, Divergenz, grundsätzliche Bedeutung,

  • BFH, 18.08.2009 - X R 8/09

    Wirksamkeit eines Vorbehalts der Nachprüfung nach Außenprüfung - Änderungssperre

  • FG Rheinland-Pfalz, 17.12.1984 - 5 K 38/84
  • BFH, 30.09.2020 - VI R 34/18

    Keine allgemeine Änderungssperre durch § 41c Abs. 3 Satz 4 EStG

    Auch steht § 173 Abs. 2 AO einer Änderung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c AO nicht entgegen (z.B. BFH-Urteil vom 18.08.2009 - X R 8/09, BFH/NV 2010, 161, unter II.3.b; BFH-Beschluss vom 02.12.2013 - III B 71/13, Rz 28).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht