Rechtsprechung
   BFH, 02.12.2020 - VII R 14/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,49435
BFH, 02.12.2020 - VII R 14/20 (https://dejure.org/2020,49435)
BFH, Entscheidung vom 02.12.2020 - VII R 14/20 (https://dejure.org/2020,49435)
BFH, Entscheidung vom 02. Dezember 2020 - VII R 14/20 (https://dejure.org/2020,49435)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,49435) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    AO § 80 Abs 7, AO § ... 80 Abs 5, StBerG § 3, StBerG § 3a, StBerG § 4, AEUV Art 56, AEUV Art 267, EGRL 36/2005 Art 5, EGRL 123/2006 Art 16 Abs 1, EGRL 123/2006 Art 16 Abs 2, FGO § 76 Abs 1 S 4, AO § 90 Abs 2
    Zurückweisung einer im EU-Ausland niedergelassenen Steuerberatungsgesellschaft wegen geschäftsmäßiger Hilfeleistung in Steuersachen für inländische Steuerpflichtige

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 80 Abs 7 AO vom 18.07.2016, § 80 Abs 5 AO vom 08.04.2008, § 3 StBerG, § 3a StBerG, § 4 StBerG
    Zurückweisung einer im EU-Ausland niedergelassenen Steuerberatungsgesellschaft wegen geschäftsmäßiger Hilfeleistung in Steuersachen für inländische Steuerpflichtige

  • IWW
  • Betriebs-Berater

    Zurückweisung einer im EU-Ausland niedergelassenen Steuerberatungsgesellschaft wegen geschäftsmäßiger Hilfeleistung in Steuersachen für inländische Steuerpflichtige

  • rewis.io

    Zurückweisung einer im EU-Ausland niedergelassenen Steuerberatungsgesellschaft wegen geschäftsmäßiger Hilfeleistung in Steuersachen für inländische Steuerpflichtige

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Befugnis einer in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen, nicht in Deutschland niedergelassenen Steuerberatungsgesellschaft zur Beratung in Deutschland ansässiger Mandanten in steuerlichen Angelegenheiten

  • datenbank.nwb.de

    Zurückweisung einer im EU-Ausland niedergelassenen Steuerberatungsgesellschaft wegen geschäftsmäßiger Hilfeleistung in Steuersachen für inländische Steuerpflichtige

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die im EU-Ausland niedergelassene Steuerberatungsgesellschaft - und ihre geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen

  • die-aktiengesellschaft.de (Leitsatz)

    Zurückweisung einer im EU-Ausland niedergelassenen Steuerberatungsgesellschaft wegen geschäftsmäßiger Hilfeleistung in Steuersachen für inländische Steuerpflichtige

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Voraussetzungen der Berufung auf Dienstleistungsfreiheit

Sonstiges (2)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    AO § 80 Abs 5, AEUV Art 56, StBerG § 3a, AEUV Art 49, FGO § 62
    Bevollmächtigter, Zurückweisung, Hilfeleistung in Steuersachen, Europäische Union, Dienstleistungsfreiheit

  • Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)

    AO § 80 Abs 5 ; AEUV Art 56 ; StBerG § 3a ; AEUV Art 49 ; FGO § 62

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • FG Düsseldorf, 13.10.2021 - 2 K 887/21

    Anspruch auf vorübergehende Eintragung in das Berufsregister bei einer

    Eine solche unionsrechtliche Legitimation vermittelt in den Fällen, in denen im Niederlassungsstaat die Dienstleistung nicht reglementiert ist, das rechtmäßige Erbringen vergleichbarer Dienstleistungen in einem anderen Mitgliedstaat (EuGH, Urteil vom 17.12.2015 C-342/14 X-Steuerberatungsgesellschaft, ABl EU 2016, Nr C 68, 12; BFH-Urteil vom 19.10.2016 II R 44/12, Bundessteuerblatt Teil II - BStBl II - 2017, 797; Beschluss vom 02.12.2020 VII R 14/20, BFH/NV 2021, 943).

    Das Steuergeheimnis steht dieser Nachweispflicht nicht entgegen; entsprechende Nachweise können auch in anonymisierter Form vorgelegt werden, beispielsweise durch teil-geschwärzte Abrechnungen über die erbrachten Dienste (vgl. BFH-Beschluss vom 02.12.2020 - VII R 14/20 -, BFH/NV 2021, 655).

    Ist eine Qualifikation, aus der sich eine unionsrechtliche Legitimation zur Erbringung einer vorübergehenden und gelegentlichen Hilfeleistung im Inland ergibt, nicht dargetan und nachgewiesen, kann sich der Dienstleister nicht auf Art. 56 AEUV berufen (vgl. BFH-Beschluss vom 02.12.2020 VII R 14/20, BFH/NV 2021, 655).

  • FG Düsseldorf, 13.10.2021 - 2 K 886/21

    Anspruch auf vorübergehende Eintragung in das Berufsregister bei einer

    Eine solche unionsrechtliche Legitimation vermittelt in den Fällen, in denen im Niederlassungsstaat die Dienstleistung nicht reglementiert ist, das rechtmäßige Erbringen vergleichbarer Dienstleistungen in einem anderen Mitgliedstaat (EuGH, Urteil vom 17.12.2015 C-342/14 X-Steuerberatungsgesellschaft, ABl EU 2016, Nr C 68, 12; BFH-Urteil vom 19.10.2016 II R 44/12, Bundessteuerblatt Teil II - BStBl II - 2017, 797; Beschluss vom 02.12.2020 VII R 14/20, BFH/NV 2021, 943).

    Das Steuergeheimnis steht dieser Nachweispflicht nicht entgegen; entsprechende Nachweise können auch in anonymisierter Form vorgelegt werden, beispielsweise durch teil-geschwärzte Abrechnungen über die erbrachten Dienste (vgl. BFH-Beschluss vom 02.12.2020 - VII R 14/20 -, BFH/NV 2021, 655).

    Ist eine Qualifikation, aus der sich eine unionsrechtliche Legitimation zur Erbringung einer vorübergehenden und gelegentlichen Hilfeleistung im Inland ergibt, nicht dargetan und nachgewiesen, kann sich der Dienstleister nicht auf Art. 56 AEUV berufen (vgl. BFH-Beschluss vom 02.12.2020 VII R 14/20, BFH/NV 2021, 655).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht