Rechtsprechung
BFH, 02.12.2020 - VII R 14/20 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- Bundesfinanzhof
AO § 80 Abs 7, AO § ... 80 Abs 5, StBerG § 3, StBerG § 3a, StBerG § 4, AEUV Art 56, AEUV Art 267, EGRL 36/2005 Art 5, EGRL 123/2006 Art 16 Abs 1, EGRL 123/2006 Art 16 Abs 2, FGO § 76 Abs 1 S 4, AO § 90 Abs 2
Zurückweisung einer im EU-Ausland niedergelassenen Steuerberatungsgesellschaft wegen geschäftsmäßiger Hilfeleistung in Steuersachen für inländische Steuerpflichtige - rechtsprechung-im-internet.de
§ 80 Abs 7 AO vom 18.07.2016, § 80 Abs 5 AO vom 08.04.2008, § 3 StBerG, § 3a StBerG, § 4 StBerG
Zurückweisung einer im EU-Ausland niedergelassenen Steuerberatungsgesellschaft wegen geschäftsmäßiger Hilfeleistung in Steuersachen für inländische Steuerpflichtige
- IWW
- Betriebs-Berater
Zurückweisung einer im EU-Ausland niedergelassenen Steuerberatungsgesellschaft wegen geschäftsmäßiger Hilfeleistung in Steuersachen für inländische Steuerpflichtige
- rewis.io
Zurückweisung einer im EU-Ausland niedergelassenen Steuerberatungsgesellschaft wegen geschäftsmäßiger Hilfeleistung in Steuersachen für inländische Steuerpflichtige
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Befugnis einer in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen, nicht in Deutschland niedergelassenen Steuerberatungsgesellschaft zur Beratung in Deutschland ansässiger Mandanten in steuerlichen Angelegenheiten
- datenbank.nwb.de
Zurückweisung einer im EU-Ausland niedergelassenen Steuerberatungsgesellschaft wegen geschäftsmäßiger Hilfeleistung in Steuersachen für inländische Steuerpflichtige
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die im EU-Ausland niedergelassene Steuerberatungsgesellschaft - und ihre geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen
- die-aktiengesellschaft.de (Leitsatz)
Zurückweisung einer im EU-Ausland niedergelassenen Steuerberatungsgesellschaft wegen geschäftsmäßiger Hilfeleistung in Steuersachen für inländische Steuerpflichtige
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Voraussetzungen der Berufung auf Dienstleistungsfreiheit
Sonstiges (2)
- IWW (Verfahrensmitteilung)
AO § 80 Abs 5, AEUV Art 56, StBerG § 3a, AEUV Art 49, FGO § 62
Bevollmächtigter, Zurückweisung, Hilfeleistung in Steuersachen, Europäische Union, Dienstleistungsfreiheit - Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)
AO § 80 Abs 5 ; AEUV Art 56 ; StBerG § 3a ; AEUV Art 49 ; FGO § 62
Verfahrensgang
- FG Köln, 12.02.2020 - 7 K 815/14
- BFH, 02.12.2020 - VII R 14/20
Wird zitiert von ... (2)
- FG Düsseldorf, 13.10.2021 - 2 K 887/21
Anspruch auf vorübergehende Eintragung in das Berufsregister bei einer …
Eine solche unionsrechtliche Legitimation vermittelt in den Fällen, in denen im Niederlassungsstaat die Dienstleistung nicht reglementiert ist, das rechtmäßige Erbringen vergleichbarer Dienstleistungen in einem anderen Mitgliedstaat (EuGH, Urteil vom 17.12.2015 C-342/14 X-Steuerberatungsgesellschaft, ABl EU 2016, Nr C 68, 12; BFH-Urteil vom 19.10.2016 II R 44/12, Bundessteuerblatt Teil II - BStBl II - 2017, 797; Beschluss vom 02.12.2020 VII R 14/20, BFH/NV 2021, 943).Das Steuergeheimnis steht dieser Nachweispflicht nicht entgegen; entsprechende Nachweise können auch in anonymisierter Form vorgelegt werden, beispielsweise durch teil-geschwärzte Abrechnungen über die erbrachten Dienste (vgl. BFH-Beschluss vom 02.12.2020 - VII R 14/20 -, BFH/NV 2021, 655).
Ist eine Qualifikation, aus der sich eine unionsrechtliche Legitimation zur Erbringung einer vorübergehenden und gelegentlichen Hilfeleistung im Inland ergibt, nicht dargetan und nachgewiesen, kann sich der Dienstleister nicht auf Art. 56 AEUV berufen (vgl. BFH-Beschluss vom 02.12.2020 VII R 14/20, BFH/NV 2021, 655).
- FG Düsseldorf, 13.10.2021 - 2 K 886/21
Anspruch auf vorübergehende Eintragung in das Berufsregister bei einer …
Eine solche unionsrechtliche Legitimation vermittelt in den Fällen, in denen im Niederlassungsstaat die Dienstleistung nicht reglementiert ist, das rechtmäßige Erbringen vergleichbarer Dienstleistungen in einem anderen Mitgliedstaat (EuGH, Urteil vom 17.12.2015 C-342/14 X-Steuerberatungsgesellschaft, ABl EU 2016, Nr C 68, 12; BFH-Urteil vom 19.10.2016 II R 44/12, Bundessteuerblatt Teil II - BStBl II - 2017, 797; Beschluss vom 02.12.2020 VII R 14/20, BFH/NV 2021, 943).Das Steuergeheimnis steht dieser Nachweispflicht nicht entgegen; entsprechende Nachweise können auch in anonymisierter Form vorgelegt werden, beispielsweise durch teil-geschwärzte Abrechnungen über die erbrachten Dienste (vgl. BFH-Beschluss vom 02.12.2020 - VII R 14/20 -, BFH/NV 2021, 655).
Ist eine Qualifikation, aus der sich eine unionsrechtliche Legitimation zur Erbringung einer vorübergehenden und gelegentlichen Hilfeleistung im Inland ergibt, nicht dargetan und nachgewiesen, kann sich der Dienstleister nicht auf Art. 56 AEUV berufen (vgl. BFH-Beschluss vom 02.12.2020 VII R 14/20, BFH/NV 2021, 655).