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   BFH, 03.04.2007 - I B 105/06   

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https://dejure.org/2007,15729
BFH, 03.04.2007 - I B 105/06 (https://dejure.org/2007,15729)
BFH, Entscheidung vom 03.04.2007 - I B 105/06 (https://dejure.org/2007,15729)
BFH, Entscheidung vom 03. April 2007 - I B 105/06 (https://dejure.org/2007,15729)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; BGB § 667

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2
    Grundsätzliche Bedeutung; Rechtsfehler der Vorinstanz

  • datenbank.nwb.de

    Die Rüge, das FG habe rechtsfehlerhaft einen faktischen Geschäftsführer statuiert und sei einem fehlerhaften Gutachten gefolgt, kein Revisionszulassungsgrund; Auflösung eines Treuhandvertrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Darlegung von Gründen für eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im finanzgerichtlichen Verfahren; Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache aufgrund eines Interesses der Allgemeinheit an deren Klärung; Recht des Steuerpflichtigen auf eine willkürfreie ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 28.09.2004 - II B 162/03

    NZB: Einheitlichkeit der Rspr.

    Auszug aus BFH, 03.04.2007 - I B 105/06
    Nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO ist die Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zuzulassen, wenn das Urteil des Finanzgerichts (FG) von Entscheidungen anderer Gerichte abweicht oder willkürlich, also unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt vertretbar erscheint (BFH-Beschluss vom 28. September 2004 II B 162/03, BFH/NV 2005, 72).
  • BFH, 28.02.1990 - I R 83/87

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei zinsloser Darlehensgewährung an Gesellschafter,

    Auszug aus BFH, 03.04.2007 - I B 105/06
    cc) Soweit die Klägerin darüber hinaus möglicherweise eine Divergenz zu den Senatsurteilen vom 28. Februar 1990 I R 83/87 (BFHE 160, 192, BStBl II 1990, 649) und vom 19. Januar 1994 I R 93/93 (BFHE 174, 61, BStBl II 1994, 725) geltend macht, hat sie nicht --wie für die Darlegung einer Divergenz erforderlich-- einander widersprechende abstrakte Rechtssätze aus den Senatsentscheidungen einerseits und dem FG-Urteil andererseits herausgearbeitet und einander gegenübergestellt.
  • BGH, 12.12.2005 - II ZR 330/04

    Ausnahmen vom Formzwang für einen Treuhandvertrag hinsichtlich eines

    Auszug aus BFH, 03.04.2007 - I B 105/06
    Mit der Begründung des Treuhandverhältnisses, aufgrund dessen eine Person für einen Treugeber einen Geschäftsanteil erwirbt, wird aufschiebend bedingt die Verpflichtung zur Anteilsübertragung begründet, weil der Treuhänder diese Beteiligung aus dem Treuhandverhältnis erlangt hat und bei dessen Beendigung gemäß § 667 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zur Herausgabe verpflichtet ist (Urteil des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 19. April 1999 II ZR 365/97, BGHZ 141, 208; BGH-Beschluss vom 12. Dezember 2005 II ZR 330/04, GmbH-Rundschau 2006, 875).
  • BFH, 13.06.2005 - I B 239/04

    NZB: Rechtsfortbildung

    Auszug aus BFH, 03.04.2007 - I B 105/06
    Rügt der Beschwerdeführer eine Divergenz, muss er nach ständiger Rechtsprechung tragende und abstrakte Rechtssätze aus dem angefochtenen Urteil einerseits und der behaupteten Divergenzentscheidung andererseits herausarbeiten und einander gegenüberstellen, um so eine Abweichung zu verdeutlichen (vgl. etwa Senatsbeschluss vom 13. Juni 2005 I B 239/04, BFH/NV 2005, 1840).
  • BFH, 23.09.2004 - VII B 367/03

    Grundsätzliche Bedeutung; Klärungsfähigkeit

    Auszug aus BFH, 03.04.2007 - I B 105/06
    bb) Sie hat auch nicht dargelegt, dass das FG-Urteil auf einem erheblichen Rechtsfehler beruht, der, würde er nicht durch den BFH korrigiert, geeignet wäre, das Vertrauen in die Rechtsprechung zu beschädigen (vgl. BFH-Beschluss vom 23. September 2004 VII B 367/03, BFH/NV 2005, 328).
  • BFH, 14.10.2004 - I B 106/04

    NZB: Gesellschafter-Geschäftsführer - Überstundenvergütung als vGA

    Auszug aus BFH, 03.04.2007 - I B 105/06
    Vielmehr muss der Beschwerdeführer eine abstrakte Rechtsfrage formulieren und sodann erläutern, inwieweit diese Frage im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und im konkreten Fall klärungsfähig ist (z.B. Senatsbeschluss vom 14. Oktober 2004 I B 106/04, BFH/NV 2005, 369).
  • BFH, 19.01.1994 - I R 93/93

    Außensteuer - Unangemessener Zins - Korrekturbetrag - Darlehn - Ausland - Eigenes

    Auszug aus BFH, 03.04.2007 - I B 105/06
    cc) Soweit die Klägerin darüber hinaus möglicherweise eine Divergenz zu den Senatsurteilen vom 28. Februar 1990 I R 83/87 (BFHE 160, 192, BStBl II 1990, 649) und vom 19. Januar 1994 I R 93/93 (BFHE 174, 61, BStBl II 1994, 725) geltend macht, hat sie nicht --wie für die Darlegung einer Divergenz erforderlich-- einander widersprechende abstrakte Rechtssätze aus den Senatsentscheidungen einerseits und dem FG-Urteil andererseits herausgearbeitet und einander gegenübergestellt.
  • BGH, 19.04.1999 - II ZR 365/97

    Formbedürftigkeit eines Treuhandvertrages hinsichtlich eines

    Auszug aus BFH, 03.04.2007 - I B 105/06
    Mit der Begründung des Treuhandverhältnisses, aufgrund dessen eine Person für einen Treugeber einen Geschäftsanteil erwirbt, wird aufschiebend bedingt die Verpflichtung zur Anteilsübertragung begründet, weil der Treuhänder diese Beteiligung aus dem Treuhandverhältnis erlangt hat und bei dessen Beendigung gemäß § 667 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zur Herausgabe verpflichtet ist (Urteil des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 19. April 1999 II ZR 365/97, BGHZ 141, 208; BGH-Beschluss vom 12. Dezember 2005 II ZR 330/04, GmbH-Rundschau 2006, 875).
  • BFH, 11.10.2007 - II B 13/07

    Rüge mangelnder Sachaufklärung; schlüssige Darlegung der grundsätzlichen

    Vielmehr muss der Beschwerdeführer eine abstrakte Rechtsfrage formulieren und sodann erläutern, inwieweit diese Frage im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und im konkreten Fall klärbar ist (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 14. Oktober 2004 I B 106/04, BFH/NV 2005, 369, und vom 3. April 2007 I B 105/06, BFH/NV 2007, 1629).

    Ferner muss sich der Beschwerdeführer mit der zur herausgestellten Rechtsfrage vorhandenen Rechtsprechung und Literatur auseinandersetzen (BFH-Beschlüsse vom 6. September 2005 IV B 14/04, BFH/NV 2005, 2166; in BFH/NV 2007, 1629; vom 14. Juni 2007 VIII B 201/06, BFH/NV 2007, 1804, und vom 4. Juli 2007 II B 95/06, BFH/NV 2007, 1829, ständige Rechtsprechung).

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