Rechtsprechung
BFH, 03.04.2019 - III B 80/18 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- openjur.de
- Bundesfinanzhof
FGO § 52a Abs 7 S 1, FGO § 94, FGO § 104 Abs 1 S 1, FGO § 105 Abs 1 S 2, ZPO § 160 Abs 3 Nr 7, ZPO § 163 Abs 1 S 1, ZPO § 165 S 1, FGO § 115 Abs 2
Elektronische Gerichtsakte; Unterschriften der beteiligten Richter und des Protokollführers unter Urteil und Protokoll - Bundesfinanzhof
Elektronische Gerichtsakte; Unterschriften der beteiligten Richter und des Protokollführers unter Urteil und Protokoll
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 52a Abs 7 S 1 FGO vom 18.07.2017, § 94 FGO, § 104 Abs 1 S 1 FGO, § 105 Abs 1 S 2 FGO, § 160 Abs 3 Nr 7 ZPO
Elektronische Gerichtsakte; Unterschriften der beteiligten Richter und des Protokollführers unter Urteil und Protokoll - IWW
§ 116 Abs. 5 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung, § ... 116 Abs. 3 Satz 3 FGO, § 104 Abs. 1 Satz 1 FGO, § 94 FGO, § 160 Abs. 3 Nr. 7 der Zivilprozessordnung (ZPO), § 163 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 165 Satz 1 ZPO, § 105 Abs. 1 Satz 2 FGO, § 105 Abs. 1 Satz 4 FGO, § 52a Abs. 7 Satz 1 FGO, Art. 3 Nr. 12 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014, Richtlinie 1999/93/EG, Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes, § 96 Abs. 2 FGO, § 76 Abs. 1 Satz 1 FGO, § 76 Abs. 1 Sätze 2 und 3 FGO, § 155 FGO, § 295 ZPO, § 119 Nr. 6 FGO, § 116 Abs. 5 Satz 2 FGO, § 135 Abs. 2 FGO
- JurPC
Unterschriften der beteiligten Richter und des Protokollführers unter Urteil und Protokoll
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Unterzeichnung eines elektronisch hergestellten Protokolls und Urteils
- Wolters Kluwer
Elektronische Gerichtsakte; Unterschriften der beteiligten Richter und des Protokollführers unter Urteil und Protokoll
- rewis.io
Elektronische Gerichtsakte; Unterschriften der beteiligten Richter und des Protokollführers unter Urteil und Protokoll
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Elektronische Gerichtsakte; Unterschriften der beteiligten Richter und des Protokollführers unter Urteil und Protokoll
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Anforderungen an die Unterzeichnung eines elektronisch hergestellten Protokolls und Urteils
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Elektronische Gerichtsakte; Unterschriften der beteiligten Richter und des Protokollführers unter Urteil und Protokoll
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Baden-Württemberg, 17.05.2018 - 1 K 432/18
- BFH, 03.04.2019 - III B 80/18
Papierfundstellen
- NJW 2019, 2056
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (6)
- BFH, 09.07.1998 - V R 68/96
Gestaltungsmißbrauch bei Verkauf und Rückkauf
Auszug aus BFH, 03.04.2019 - III B 80/18
Da die Verpflichtung zur Sachaufklärung zu den Verfahrensvorschriften gehört, auf deren Beachtung die Prozessbeteiligten verzichten können (§ 155 FGO i.V.m. § 295 ZPO), muss der Beschwerdeführer auch vortragen, dass die Nichterhebung eines angebotenen oder vom FG von sich aus zu erhebenden Beweises in der mündlichen Verhandlung gerügt wurde oder weshalb diese Rüge nicht möglich war (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteil vom 9. Juli 1998 V R 68/96, BFHE 186, 161, BStBl II 1998, 637; Gräber/Ratschow, Finanzgerichtsordnung, 8. Aufl., § 120 Rz 69 f.). - BFH, 08.01.2014 - XI B 120/13
Zur Entstehung eines Pflegekindschaftsverhältnisses zu einer volljährigen …
Auszug aus BFH, 03.04.2019 - III B 80/18
a) Ein Verfahrensmangel i.S. des § 119 Nr. 6 FGO liegt nur dann vor, wenn die Urteilsgründe ganz oder zum Teil fehlen und sie den Prozessbeteiligten keine Kenntnis darüber vermitteln, auf welchen Feststellungen, Erkenntnissen und rechtlichen Überlegungen das Urteil beruht, d.h. wenn den Beteiligten die Möglichkeit entzogen ist, die getroffene Entscheidung auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen (vgl. dazu z.B. BFH-Beschluss vom 8. Januar 2014 XI B 120/13, BFH/NV 2014, 686, m.w.N.). - BFH, 23.02.2017 - IX B 2/17
Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Entscheidung ohne mündliche Verhandlung
Auszug aus BFH, 03.04.2019 - III B 80/18
Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn ein entscheidungserheblicher Umstand vom FG erst mit dem Endurteil in das Verfahren eingebracht wird (vgl. u.a. BFH-Beschlüsse vom 23. Februar 2017 IX B 2/17, BFH/NV 2017, 746, …und vom 11. Mai 2017 IX B 23/17, BFH/NV 2017, 1059).
- BFH, 28.11.2003 - III B 7/03
Hinweispflicht
Auszug aus BFH, 03.04.2019 - III B 80/18
In der Beschwerdebegründung muss deshalb schlüssig dargelegt werden, warum ein im finanzgerichtlichen Verfahren fachkundig vertretener Kläger nicht von sich aus in der mündlichen Verhandlung einen entsprechenden Beweisantrag gestellt hat (z.B. Senatsbeschluss vom 28. November 2003 III B 7/03, BFH/NV 2004, 645). - BFH, 11.05.2017 - IX B 23/17
Begründete Nichtzulassungsbeschwerde wegen Überraschungsentscheidung
Auszug aus BFH, 03.04.2019 - III B 80/18
Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn ein entscheidungserheblicher Umstand vom FG erst mit dem Endurteil in das Verfahren eingebracht wird (…vgl. u.a. BFH-Beschlüsse vom 23. Februar 2017 IX B 2/17, BFH/NV 2017, 746, und vom 11. Mai 2017 IX B 23/17, BFH/NV 2017, 1059). - BFH, 19.09.2013 - III B 47/13
Kindergeld bei krankheitsbedingter Ausbildungsunterbrechung - Beweiserhebung - …
Auszug aus BFH, 03.04.2019 - III B 80/18
Stellen Beteiligte, die in der mündlichen Verhandlung rechtskundig vertreten sind, keine auf eine weitere Sachaufklärung gerichteten Anträge, kommt eine Verletzung der Sachaufklärungspflicht durch das FG nur in Betracht, wenn sich dem FG eine weitere Aufklärung auch ohne Antrag hätte aufdrängen müssen (ständige Rechtsprechung, z.B. Senatsbeschluss vom 19. September 2013 III B 47/13, BFH/NV 2014, 72).
- BFH, 25.02.2021 - III R 67/18
Gewerbliche Einkünfte eines Pokerspielers
Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn ein entscheidungserheblicher Umstand vom FG erst mit dem Urteil in das Verfahren eingebracht wird (ständige Rechtsprechung, z.B. Senatsbeschluss vom 03.04.2019 - III B 80/18, BFH/NV 2019, 841, m.w.N.). - BFH, 21.04.2023 - III B 41/22
Gehörsverletzung durch Versagung der Akteneinsicht
a) Der grundrechtsgleiche Anspruch auf rechtliches Gehör gemäß Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) umfasst das Recht der Verfahrensbeteiligten, sich vor der Entscheidung des Gerichts zu den entscheidungserheblichen Tatsachen zu äußern sowie in rechtlicher Hinsicht alles vorzutragen, was sie für wesentlich halten (vgl. Senatsbeschluss vom 03.04.2019 - III B 80/18, BFH/NV 2019, 841, Rz 10).Eine Überraschungsentscheidung liegt vor, wenn das Gericht sein Urteil auf einen bis dahin nicht erörterten oder nicht bekannten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt stützt und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielzahl vertretbarer Auffassungen nach dem bisherigen Verlauf der Verhandlung nicht rechnen musste (vgl. Senatsbeschluss BFH/NV 2019, 841, Rz 10).
- BFH, 18.06.2020 - IX E 5/20
Dokumentenpauschale - Unterschriften der Richter
Etwas anderes ergibt sich nicht aus dem BFH-Beschluss vom 03.04.2019 - III B 80/18 (BFH/NV 2019, 841).