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BFH, 03.05.2006 - I S 2/06 |
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Gegenvorstellung: Verletzung des gesetzlichen Richters
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Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (7)
- BFH, 13.10.2005 - IV S 10/05
Anhörungsrüge und Gegenvorstellung
Auszug aus BFH, 03.05.2006 - I S 2/06
Zur Beseitigung schweren Verfahrensunrechts kann in mit förmlichen Rechtsmitteln nicht anfechtbaren Entscheidungen seit dem 1. Januar 2005 nur noch die Anhörungsrüge nach § 133a der Finanzgerichtsordnung --FGO-- (davor: § 321a der Zivilprozessordnung --ZPO-- analog), sofern eine Verletzung rechtlichen Gehörs gerügt wird, und im Übrigen eine Gegenvorstellung erhoben werden (…Senatsbeschluss vom 29. September 2005 I B 70/05, BFH/NV 2006, 110, und Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 13. Oktober 2005 IV S 10/05, BFHE 211, 13, BStBl II 2006, 76).Eine Gegenvorstellung ist statthaft, wenn ein Verstoß gegen das Gebot des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) gerügt oder geltend gemacht wird, die Entscheidung sei mit der Rechtsordnung schlechthin unvereinbar (BFH-Beschlüsse vom 21. April 1997 V R 22, 23/93, BFH/NV 1998, 32, m.w.N., und in BFHE 211, 13, BStBl II 2006, 76).
Der Senat lässt dahingestellt, ob er der Auffassung des IV. Senats im Beschluss in BFHE 211, 13, BStBl II 2006, 76 folgen könnte, nach der eine Gegenvorstellung zeitlich unbegrenzt eingelegt werden kann.
- BFH, 03.08.2005 - I B 74/04
Totalisatorbetrieb als wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb
Auszug aus BFH, 03.05.2006 - I S 2/06
Mit Beschluss vom 3. August 2005 I B 74/04 (BFH/NV 2005, 1970) wies der erkennende Senat die Beschwerde des Klägers und Beschwerdeführers (Kläger) wegen Nichtzulassung der Revision als unbegründet zurück.Soweit der Kläger auch materielle Mängel des Senatsbeschlusses in BFH/NV 2005, 1970 geltend macht, ist dieses Vorbringen im Rahmen der Gegenvorstellung nicht statthaft.
- BVerfG, 30.06.1970 - 2 BvR 48/70
Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter
Auszug aus BFH, 03.05.2006 - I S 2/06
Von Willkür kann nur dann die Rede sein, wenn die Entscheidung eines Gerichts sich bei der Auslegung und Anwendung einer Zuständigkeitsnorm so weit von dem verfassungsrechtlichen Grundsatz des gesetzlichen Richters entfernt hat, dass sie nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (z.B. BVerfG-Beschlüssse vom 30. Juni 1970 2 BvR 48/70, BVerfGE 29, 45, 48 f.; vom 3. November 1992 1 BvR 137/92, BVerfGE 87, 282, 285 f.).
- BFH, 20.10.2005 - I B 75/05
Aufhebung eines "verspätetet" niedergelegten Urteils
Auszug aus BFH, 03.05.2006 - I S 2/06
Die Frage, ob für die Bearbeitung der Nichtzulassungsbeschwerden I B 74/05 und I B 75/05 der V. oder der I. Senat des BFH zuständig ist, war Gegenstand verschiedener Prüfungen (vgl. Blatt 1 und 50c der Akte I B 75/04). - BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 137/92
Vorlagepflicht
Auszug aus BFH, 03.05.2006 - I S 2/06
Von Willkür kann nur dann die Rede sein, wenn die Entscheidung eines Gerichts sich bei der Auslegung und Anwendung einer Zuständigkeitsnorm so weit von dem verfassungsrechtlichen Grundsatz des gesetzlichen Richters entfernt hat, dass sie nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (z.B. BVerfG-Beschlüssse vom 30. Juni 1970 2 BvR 48/70, BVerfGE 29, 45, 48 f.; vom 3. November 1992 1 BvR 137/92, BVerfGE 87, 282, 285 f.). - BFH, 29.09.2005 - I B 70/05
Außerordentliche Beschwerde
Auszug aus BFH, 03.05.2006 - I S 2/06
Zur Beseitigung schweren Verfahrensunrechts kann in mit förmlichen Rechtsmitteln nicht anfechtbaren Entscheidungen seit dem 1. Januar 2005 nur noch die Anhörungsrüge nach § 133a der Finanzgerichtsordnung --FGO-- (davor: § 321a der Zivilprozessordnung --ZPO-- analog), sofern eine Verletzung rechtlichen Gehörs gerügt wird, und im Übrigen eine Gegenvorstellung erhoben werden (Senatsbeschluss vom 29. September 2005 I B 70/05, BFH/NV 2006, 110, und Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 13. Oktober 2005 IV S 10/05, BFHE 211, 13, BStBl II 2006, 76). - BFH, 21.04.1997 - V R 22/93
Zulässigkeit von Gegenvorstellungen
Auszug aus BFH, 03.05.2006 - I S 2/06
Eine Gegenvorstellung ist statthaft, wenn ein Verstoß gegen das Gebot des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) gerügt oder geltend gemacht wird, die Entscheidung sei mit der Rechtsordnung schlechthin unvereinbar (BFH-Beschlüsse vom 21. April 1997 V R 22, 23/93, BFH/NV 1998, 32, m.w.N., und in BFHE 211, 13, BStBl II 2006, 76).
- BFH, 18.06.2008 - I S 13/07
Wiederaufnahme des Verfahrens: Garantie des gesetzlichen Richters
Von Willkür kann nur dann die Rede sein, wenn die Entscheidung eines Gerichts sich bei der Auslegung und Anwendung einer Zuständigkeitsnorm so weit von dem verfassungsrechtlichen Grundsatz des gesetzlichen Richters entfernt hat, dass sie nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (vgl. etwa BVerfG-Beschlüsse vom 30. Juni 1970 2 BvR 48/70, BVerfGE 29, 45, 48 f.; vom 3. November 1992 1 BvR 137/92, BVerfGE 87, 282, 284 f.; hierzu auch Senatsbeschluss vom 3. Mai 2006 I S 2/06, juris).Die lediglich irrtümliche Abweichung des VI. Senats vom Geschäftsverteilungsplan, der bei objektiver Betrachtung kein offensichtlich unhaltbares Verständnis zugrunde lag, begründet keinen Verstoß gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG (vgl. hierzu auch Senatsbeschluss vom 3. Mai 2006 I S 2/06, juris; Beschlüsse des Bundesgerichtshofs vom 5. Oktober 1982 X ZB 4/82, BGHZ 85, 116; vom 9. März 1976 X ZB 17/74, Neue Juristische Wochenschrift 1976, 1688).
- BVerwG, 19.07.2012 - 2 B 35.12
Anforderungen an ein Gerichtsverfahren zur Vermeidung einer Verletzung des …
Die Gegenvorstellung ist statthaft, soweit behauptet wird, der Beschluss vom 26. März 2012 sei unter Verstoß gegen das Gebot des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) zustande gekommen (vgl. BFH, Beschluss vom 3. Mai 2006 - I S 2/06 - BSG, Beschluss vom 28. September 2006 - B 3 P 1/06 C - m.w.N.). - LSG Berlin-Brandenburg, 28.09.2022 - L 18 AS 293/21
Nichtigkeitsklage - Zulässigkeit
Von Willkür kann nur dann die Rede sein, wenn die Entscheidung eines Gerichts sich bei der Auslegung und Anwendung einer Zuständigkeitsnorm so weit von dem verfassungsrechtlichen Grundsatz des gesetzlichen Richters entfernt hat, dass sie nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (vgl etwa BVerfG, Beschlüsse vom 30. Juni 1970 - 2 BvR 48/70 = BVerfGE 29, 45, 48 f.; vom 3. November 1992 - 1 BvR 137/92 = BVerfGE 87, 282, 284 f.; BFH, Beschluss vom 3. Mai 2006 - I S 2/06 - juris).
- BVerwG, 29.08.2012 - 2 KSt 1.11
Anhörungsrüge; Befangenheitsgesuch; Besorgnis der Befangenheit; Einzelrichter; …
Mit der Behauptung, eine gerichtliche Entscheidung sei unter Verstoß gegen das Gebot des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) zustande gekommen, kann aber eine Gegenvorstellung erhoben werden (vgl. BFH, Beschluss vom 3. Mai 2006 - I S 2/06 - BSG…, Beschluss vom 28. September 2006 - B 3 P 1/06 C - SozR 4-1500 § 178a SGG Nr. 5 m.w.N.). - LSG Berlin-Brandenburg, 28.09.2022 - L 18 AS 295/21
Nichtigkeitsklage - Zulässigkeit
Von Willkür kann nur dann die Rede sein, wenn die Entscheidung eines Gerichts sich bei der Auslegung und Anwendung einer Zuständigkeitsnorm so weit von dem verfassungsrechtlichen Grundsatz des gesetzlichen Richters entfernt hat, dass sie nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (vgl etwa BVerfG, Beschlüsse vom 30. Juni 1970 - 2 BvR 48/70 = BVerfGE 29, 45, 48 f.; vom 3. November 1992 - 1 BvR 137/92 = BVerfGE 87, 282, 284 f.; BFH, Beschluss vom 3. Mai 2006 - I S 2/06 - juris). - BFH, 25.08.2006 - V S 3/06
NZB: Gegenvorstellung
Die Rüge derartiger materieller Mängel ist im Rahmen einer Gegenvorstellung unbeachtlich (vgl. BFH-Beschluss vom 3. Mai 2006 I S 2/06, juris).