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   BFH, 03.05.2017 - X R 12/14   

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https://dejure.org/2017,35069
BFH, 03.05.2017 - X R 12/14 (https://dejure.org/2017,35069)
BFH, Entscheidung vom 03.05.2017 - X R 12/14 (https://dejure.org/2017,35069)
BFH, Entscheidung vom 03. Mai 2017 - X R 12/14 (https://dejure.org/2017,35069)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    Berücksichtigung der Beiträge anderer Versorgungseinrichtungen bei der Anwendung der Öffnungsklausel; Nachweisobliegenheiten bei einem sog. Spin-off; keine erweiternde Auslegung des § 16 Abs. 4 EStG; inhaltliche Bestimmtheit eines Verwaltungsakts; Bekanntgabe von ...

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    EStG § 22 Nr 1 S 3 Buchst a DBuchst aa, EStG § 22 Nr 1 S 3 Buchst a DBuchst bb, EStG § 20 Abs 1 Nr 1 S 3, EStG § 16 Abs 4, AO § 182 Abs 1, AO § 179 Abs 2 S 2, AO § 119 Abs 1
    Berücksichtigung der Beiträge anderer Versorgungseinrichtungen bei der Anwendung der Öffnungsklausel; Nachweisobliegenheiten bei einem sog. Spin-off; keine erweiternde Auslegung des § 16 Abs. 4 EStG; inhaltliche Bestimmtheit eines Verwaltungsakts; Bekanntgabe von ...

  • Bundesfinanzhof

    Berücksichtigung der Beiträge anderer Versorgungseinrichtungen bei der Anwendung der Öffnungsklausel; Nachweisobliegenheiten bei einem sog. Spin-off; keine erweiternde Auslegung des § 16 Abs. 4 EStG; inhaltliche Bestimmtheit eines Verwaltungsakts; Bekanntgabe von ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 22 Nr 1 S 3 Buchst a DBuchst aa EStG 2002, § 22 Nr 1 S 3 Buchst a DBuchst bb EStG 2002, § 20 Abs 1 Nr 1 S 3 EStG 2002, § 16 Abs 4 EStG 2002, § 182 Abs 1 AO
    Berücksichtigung der Beiträge anderer Versorgungseinrichtungen bei der Anwendung der Öffnungsklausel; Nachweisobliegenheiten bei einem sog. Spin-off; keine erweiternde Auslegung des § 16 Abs. 4 EStG; inhaltliche Bestimmtheit eines Verwaltungsakts; Bekanntgabe von ...

  • IWW

    § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb des Einkommensteuer... gesetzes, § 34 EStG, § 16 Abs. 4 EStG, § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG, § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb Satz 2 EStG, § 79 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 EStG, § 182 Abs. 1 der Abgabenordnung (AO), § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a EStG, § 76 FGO, § 2 Abs. 1, §§ 13 bis 22 EStG, § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 FGO, § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb Satz 4 EStG, § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa Satz 3 EStG, § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb EStG, § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG, § 27 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG), § 27 KStG, § 20 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG, § 118 Abs. 2 FGO, § 76 Abs. 1 Satz 4 FGO, § 90 Abs. 2 AO, § 2 Abs. 1 EStG, § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG, § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG, § 79b FGO, § 79 FGO, § 79b Abs. 3 FGO, § 79 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 FGO, § 125 Abs. 1 AO, § 119 Abs. 1 AO, § 179 Abs. 2 Satz 2 AO, § 182 Abs. 1 Satz 1 AO, § 16 Abs. 4 Satz 1 EStG, § 16 Abs. 4 Satz 2 EStG, § 143 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Umfang der Besteuerung von Renteneinnahmen aus einem berufsständischen Versorgungswerk; Ertragsteuerliche Behandlung der Einnahmen aus einer Gutschrift im Rahmen eines sogenannten Spin-Off; Ertragsteuerliche Behandlung der Erlöse aus der Veräußerung mehrerer ...

  • Betriebs-Berater

    Berücksichtigung der Beiträge anderer Versorgungseinrichtungen bei der Anwendung der Öffnungsklausel; Nachweisobliegenheiten bei einem sog. Spin-off

  • rewis.io

    Berücksichtigung der Beiträge anderer Versorgungseinrichtungen bei der Anwendung der Öffnungsklausel; Nachweisobliegenheiten bei einem sog. Spin-off; keine erweiternde Auslegung des § 16 Abs. 4 EStG; inhaltliche Bestimmtheit eines Verwaltungsakts; Bekanntgabe von ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung der Beiträge anderer Versorgungseinrichtungen bei der Anwendung der Öffnungsklausel; Nachweisobliegenheiten bei einem sog. Spin-off; keine erweiternde Auslegung des § 16 Abs. 4 EStG

  • rechtsportal.de

    Umfang der Besteuerung von Renteneinnahmen aus einem berufsständischen Versorgungswerk

  • datenbank.nwb.de

    Berücksichtigung der Beiträge anderer Versorgungseinrichtungen bei der Anwendung der Öffnungsklausel; Nachweisobliegenheiten bei einem sog. Spin-off; keine erweiternde Auslegung des § 16 Abs. 4 EStG

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Beiträge anderer Versorgungseinrichtungen bei der Anwendung der Öffnungsklausel ? Nachweisobliegenheiten bei einem sog. Spin-off ? Keine erweiternde Auslegung des § 16 Abs. 4 EStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wirtschaftlich zusammenhängende Betriebsveräußerungen - und die Steuerbegünstigung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Berücksichtigung der Beiträge anderer Versorgungseinrichtungen bei der Anwendung der Öffnungsklausel

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die evtl. fehlerhafte Zuordnung im Feststellungsbescheid - und die Anfechtung des Folgebescheids

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Einlagenrückgewähr im Rahmen eines Spin-offs

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Beiträge anderer Versorgungseinrichtungen und Öffnungsklausel

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Berücksichtigung der Beiträge anderer Versorgungseinrichtungen bei der Anwendung der Öffnungsklausel; Nachweisobliegenheiten bei einem sog. Spin-off

Sonstiges (2)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 22 Nr 1 S 3 Buchst a DBuchst bb, EStG § 20 Abs 1 Nr 1, EStG § 16 Abs 4
    Veräußerungsgewinn, Freibetrag, Aktie, Ausschüttung, Rentenbesteuerung, Öffnungsklausel

  • juris (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 258, 317
  • BB 2017, 2262
  • DB 2017, 2458
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (28)

  • BFH, 13.07.2016 - VIII R 73/13

    Besteuerung eines ausländischen sog. "Spin-off" - Bindungswirkung der

    Auszug aus BFH, 03.05.2017 - X R 12/14
    Die Nachweisobliegenheit und das Nachweisrisiko für das Vorliegen der Voraussetzungen einer steuerfreien Einlagenrückgewähr im Rahmen eines sog. Spin-off treffen den Anteilseigner (Bestätigung des BFH-Urteils vom 13. Juli 2016 VIII R 73/13, BFHE 254, 404).

    Der BFH habe in den Urteilen vom 13. Juli 2016 VIII R 47/13 (BFHE 254, 390) und VIII R 73/13 (BFHE 254, 404) festgestellt, dass eine (nichtsteuerbare) Einlagenrückgewähr auch bei einem US-amerikanischen Spin-off grundsätzlich möglich sei.

    Dabei träfen Nachweisobliegenheit und Nachweisrisiko für das Vorliegen einer steuerfreien Einlagenrückgewähr denjenigen, bei dem die Einlagenrückgewähr zu einem Steuervorteil führe (BFH-Urteil in BFHE 254, 404, Rz 19).

    Das Verfahren war mit Einverständnis der Beteiligten bis zur Entscheidung des VIII. Senats des BFH über die Revisionen VIII R 47/13 und VIII R 73/13 zum Ruhen gebracht worden.

    Nach Veröffentlichung der Urteile in BFHE 254, 390 und in BFHE 254, 404 am 12. Oktober 2016 ist das Verfahren wieder aufgenommen worden.

    b) Bei der Anwendung des deutschen Steuerrechts auf ausländische Sachverhalte und damit auch bei der Prüfung eines sog. Spin-off ist eine rechtsvergleichende Qualifizierung der ausländischen Einkünfte nach deutschem Recht vorzunehmen (BFH-Urteil in BFHE 254, 404, Rz 16; s. dazu auch Senatsurteil vom 23. Oktober 2013 X R 33/10, BFHE 243, 332, BStBl II 2014, 103).

    Demgegenüber sei eine Sachausschüttung mit einer Dividende i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG vergleichbar, wenn sie aus vorhandenen --laufenden oder in früheren Jahren angesammelten-- Jahresüberschüssen der Gesellschaft (earnings und profits) gezahlt werde (s. BFH-Urteil in BFHE 254, 404, Rz 16).

    a) Der VIII. Senat des BFH hat in seinem Urteil zur steuerlichen Behandlung eines US-amerikanischen Spin-off ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Nachweisobliegenheit und das Nachweisrisiko für das Vorliegen der Voraussetzungen einer steuerfreien Einlagenrückzahlung den Anteilseigner träfen, da diese zu einem Steuervorteil führe (BFH-Urteil in BFHE 254, 404, Rz 19).

  • BFH, 13.07.2016 - VIII R 47/13

    Besteuerung eines ausländischen sog. "Spin-off" - Besteuerung der

    Auszug aus BFH, 03.05.2017 - X R 12/14
    Der BFH habe in den Urteilen vom 13. Juli 2016 VIII R 47/13 (BFHE 254, 390) und VIII R 73/13 (BFHE 254, 404) festgestellt, dass eine (nichtsteuerbare) Einlagenrückgewähr auch bei einem US-amerikanischen Spin-off grundsätzlich möglich sei.

    Das Verfahren war mit Einverständnis der Beteiligten bis zur Entscheidung des VIII. Senats des BFH über die Revisionen VIII R 47/13 und VIII R 73/13 zum Ruhen gebracht worden.

    Nach Veröffentlichung der Urteile in BFHE 254, 390 und in BFHE 254, 404 am 12. Oktober 2016 ist das Verfahren wieder aufgenommen worden.

    Die Bezüge gehören allerdings dann nicht zu den steuerpflichtigen Kapitaleinnahmen, wenn unter Heranziehung des ausländischen Rechts eine Einlagenrückgewähr i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG vorliegt (vgl. BFH-Urteil in BFHE 254, 390, Rz 15).

    § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG ist aber auch auf eine Einlagenrückgewähr durch eine in einem Drittstaat ansässige Körperschaft anzuwenden, die kein Einlagekonto gemäß § 27 KStG führt (s. BFH-Urteile in BFHE 232, 15, Rz 13 ff., und in BFHE 254, 390, Rz 16 ff.).

  • BFH, 09.06.2015 - X R 6/13

    Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG - Erbfall

    Auszug aus BFH, 03.05.2017 - X R 12/14
    Hierüber ist im streitgegenständlichen Folgeverfahren zu befinden (ständige BFH-Rechtsprechung, s. z.B. Senatsurteil vom 9. Juni 2015 X R 6/13, BFHE 251, 140, BStBl II 2016, 216, Rz 16, m.w.N.).

    Dies ergibt sich aus den für das Einkommensteuerverfahren bindenden Feststellungsbescheiden (s. dazu oben B.III.1.; ähnlich auch Senatsurteil in BFHE 251, 140, BStBl II 2016, 216, Rz 20).

  • BFH, 15.01.2015 - I R 69/12

    Schlussurteil zu den EuGH-Urteilen Meilicke I und Meilicke II: Anrechnung

    Auszug aus BFH, 03.05.2017 - X R 12/14
    Auch der I. Senat sah insbesondere im Schlussurteil zu den Urteilen des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) Meilicke I vom 6. März 2007 C-292/04 (EU:C:2007:132, Slg. 2007, I-1835) und Meilicke II vom 30. Juni 2011 C-262/09 (EU:C:2011:438, Slg. 2011, I-5669) die Nachweisobliegenheit sowie das Nachweisrisiko --im dortigen Streitfall für die Anrechnungsvoraussetzungen einer ausländischen Körperschaftsteuer-- beim Steuerpflichtigen (BFH-Urteil vom 15. Januar 2015 I R 69/12, BFHE 249, 99).

    Ein fehlender Informationsfluss auf Anlegerseite sei kein Problem, welches der betroffene Mitgliedstaat auffangen müsse, dieser müsse insbesondere auch nicht vom Amtshilfeverfahren Gebrauch machen (BFH-Urteile in BFHE 249, 99, Rz 39; vom 18. August 2015 I R 38/12, BFH/NV 2016, 378, Rz 16 f.).

  • EuGH, 30.06.2011 - C-262/09

    Meilicke u.a. - Freier Kapitalverkehr - Einkommensteuer - Bescheinigung über die

    Auszug aus BFH, 03.05.2017 - X R 12/14
    Auch der I. Senat sah insbesondere im Schlussurteil zu den Urteilen des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) Meilicke I vom 6. März 2007 C-292/04 (EU:C:2007:132, Slg. 2007, I-1835) und Meilicke II vom 30. Juni 2011 C-262/09 (EU:C:2011:438, Slg. 2011, I-5669) die Nachweisobliegenheit sowie das Nachweisrisiko --im dortigen Streitfall für die Anrechnungsvoraussetzungen einer ausländischen Körperschaftsteuer-- beim Steuerpflichtigen (BFH-Urteil vom 15. Januar 2015 I R 69/12, BFHE 249, 99).

    Dazu führte der I. Senat aus, es sei unionsrechtlich geklärt, dass die Steuerbehörden eines Mitgliedstaats vom Steuerpflichtigen alle Belege verlangen dürften, die ihnen für die Beurteilung der Frage notwendig erschienen, ob die Voraussetzungen für einen Steuervorteil nach den einschlägigen Rechtsvorschriften erfüllt seien und ob dieser Vorteil demnach gewährt werden könne (EuGH-Urteile Meilicke II, EU:C:2011:438, Slg. 2011, I-5669, Rz 44, 45, und Haribo Lakritzen Hans Riegel und Österreichische Salinen AG vom 10. Februar 2011 C-436/08 und C-437/08, EU:C:2011:61, Slg. 2011, I-305, Rz 95, m.w.N.).

  • BFH, 17.11.2015 - X R 40/13

    Öffnungsklausel gemäß § 22 Nummer 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb Satz 2 EStG

    Auszug aus BFH, 03.05.2017 - X R 12/14
    a) Sind von dem Steuerpflichtigen Beiträge in mehr als ein Altersvorsorgesystem einbezahlt worden, sind zur Beantwortung der Frage, ob der jährliche Höchstbeitrag überschritten wurde, die jährlichen Beiträge zusammenzurechnen, die zu Leibrenten und anderen Leistungen i.S. von § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG führen können (Senatsurteil vom 17. November 2015 X R 40/13, BFH/NV 2016, 388, Rz 22; s.a. BMF-Schreiben in BStBl I 2013, 1087, Rz 248; HHR/Killat, § 22 EStG, Rz 314).

    Weil sich die anteilige Besteuerung nach den Regeln der Öffnungsklausel auf die einzelne Rente bezieht, müsste zwar im Anschluss der auf diesen Beiträgen oberhalb des Höchstbeitrags beruhende Teil der Leistung im Regelfall für jeden einzelnen Rentenanspruch getrennt ermittelt werden, weil darüber entschieden werden muss, welcher in Betracht kommenden Rentenversicherung oder berufsständischen Versorgungseinrichtung die Beiträge bis zum Betrag des jeweiligen Höchstbeitrags zuzuordnen sind (s. Senatsurteil in BFH/NV 2016, 388, Rz 22 ff., m.w.N.).

  • BFH, 20.10.2010 - I R 117/08

    Ertragsteuerliche Folgen eines ausländischen "Spin-off" für den inländischen

    Auszug aus BFH, 03.05.2017 - X R 12/14
    Dieses stehe im Widerspruch zur Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH), der in dem Urteil vom 20. Oktober 2010 I R 117/08 (BFHE 232, 15) darauf hingewiesen habe, dass das ausländische Recht nach pflichtgemäßem Ermessen des FG zu ermitteln sei.

    § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG ist aber auch auf eine Einlagenrückgewähr durch eine in einem Drittstaat ansässige Körperschaft anzuwenden, die kein Einlagekonto gemäß § 27 KStG führt (s. BFH-Urteile in BFHE 232, 15, Rz 13 ff., und in BFHE 254, 390, Rz 16 ff.).

  • FG München, 25.06.2013 - 15 K 3015/10

    Einkünfte aus Kapitalvermögen bei Spin-off, Zusammentreffen von Renten aus der

    Auszug aus BFH, 03.05.2017 - X R 12/14
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Finanzgerichts München, Außensenate Augsburg, vom 25. Juni 2013  15 K 3015/10 aufgehoben.

    Das FG hat der Klage mit dem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2014, 1089 veröffentlichten Urteil nur teilweise stattgegeben.

  • BFH, 18.08.2015 - I R 38/12

    Anrechnung ausländischer Körperschaftsteuer auf die Einkommensteuer -

    Auszug aus BFH, 03.05.2017 - X R 12/14
    Ein fehlender Informationsfluss auf Anlegerseite sei kein Problem, welches der betroffene Mitgliedstaat auffangen müsse, dieser müsse insbesondere auch nicht vom Amtshilfeverfahren Gebrauch machen (BFH-Urteile in BFHE 249, 99, Rz 39; vom 18. August 2015 I R 38/12, BFH/NV 2016, 378, Rz 16 f.).
  • BFH, 07.05.2015 - IX B 14/15

    Rüge mangelnder Sachaufklärung

    Auszug aus BFH, 03.05.2017 - X R 12/14
    Die unter Beweis gestellte Frage über das anwendbare Handels- und Gesellschaftsrecht musste --nach der maßgeblichen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 7. Mai 2015 IX B 14/15, BFH/NV 2015, 1098, Gräber/ Ratschow, Finanzgerichtsordnung, 8. Aufl., § 115, Rz 79, m.w.N.) und im Übrigen nicht zu beanstandenden Rechtsauffassung des FG-- nicht aufgeklärt werden.
  • BFH, 04.12.2014 - II R 22/13

    Einbeziehung von Bauerrichtungskosten in die grunderwerbsteuerliche

  • BFH, 18.02.2014 - III B 118/13

    Darlegungsanforderungen bei Geltendmachung einer grundsätzlich bedeutsamen

  • BFH, 11.11.2013 - XI B 99/12

    Grundsätzliche Bedeutung - Bindung des BFH an eine tatsächliche Würdigung des FG

  • BFH, 23.10.2013 - X R 33/10

    Austrittsleistung einer schweizerischen öffentlich-rechtlichen Pensionskasse ist

  • BFH, 19.06.2013 - II R 3/12

    Einheitlicher Erwerbsgegenstand im Grunderwerbsteuerrecht - Erkennbarkeit eines

  • BFH, 19.10.2011 - X R 65/09

    Anforderungen an die Tatsachenfeststellung durch das FG; Verhältnis zwischen der

  • EuGH, 10.02.2011 - C-436/08

    Haribo Lakritzen Hans Riegel - Freier Kapitalverkehr - Körperschaftsteuer -

  • BFH, 21.07.2009 - X R 2/09

    Einkünfteübergreifender Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG - Verbrauch des

  • BFH, 22.05.2001 - V B 204/00

    Abgabenordnung - Bekanntgabe an Nichterben

  • EuGH, 06.03.2007 - C-292/04

    EIN MITGLIEDSTAAT DARF EINE STEUERGUTSCHRIFT NICHT NUR FÜR DIVIDENDEN EINER

  • BFH, 07.12.2004 - VIII R 70/02

    Bonusaktien als Einnahmen aus Kapitalvermögen

  • BFH, 25.11.1987 - II R 227/84

    Einheitlicher Feststellungsbescheid - Einheitswertbescheid - Wirksamkeit -

  • BFH, 02.03.1993 - VIII R 13/91

    Wird Käufer von Aktien die Rücknahme zum Einkaufspreis zuzüglich bestimmter

  • BFH, 16.12.1997 - VIII R 32/90

    Verdeckte Mitunternehmerschaft bei Familien-GmbH & Co. KG

  • BFH, 20.12.2000 - I R 50/00

    Bekanntgabe von Feststellungsbescheiden nach § 18 AStG

  • BFH, 23.10.2013 - X R 11/12

    Steuerpflicht von Rentenabfindungen berufsständischer Versorgungswerke

  • BFH, 24.08.2011 - VIII R 23/08

    Besteuerung bei freiwilligem Eintritt in die gesetzliche Rentenversicherung

  • BFH, 04.02.2010 - X R 58/08

    Anwendung der Öffnungsklausel bei der ab 2005 geltenden Altersrentenbesteuerung -

  • BFH, 14.12.2022 - X R 24/20

    Anpassung des steuerfreien Rententeils nach Einführung der "Mütterrente"

    aa Satz 4 EStG ist ohne Berücksichtigung desjenigen Teils der Rentenleistungen zu berechnen, der auf Antrag des Steuerpflichtigen der Ertragsanteilsbesteuerung unterliegt (Anschluss an Senatsurteil vom 03.05.2017 - X R 12/14, BFHE 258, 317, Rz 24 ff.).

    b) Macht der Steuerpflichtige --wie im Streitfall beide Kläger-- von seinem Antragsrecht auf Anwendung der Öffnungsklausel Gebrauch, ist nach den vom erkennenden Senat in seiner Entscheidung vom 03.05.2017 - X R 12/14 (BFHE 258, 317) vertretenen Grundsätzen in einem ersten Schritt der Anteil der Rente zu ermitteln, der auf den Beiträgen beruht, welche oberhalb des Höchstbeitrags zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt wurden.

    Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die Ausführungen in der Senatsentscheidung in BFHE 258, 317, Rz 24 ff. Bezug genommen.

    (4) Die von den Klägern vertretene Berechnungsmethode hätte eine steuerliche Überprivilegierung zur Folge (vgl. bereits Senatsurteil in BFHE 258, 317, Rz 29).

  • FG Baden-Württemberg, 30.11.2018 - 13 K 3111/18

    Steuerliche Behandlung der Zuteilung neuer Aktien im Rahmen der Aufspaltung eines

    b) Abweichend davon gehören die Bezüge allerdings dann nicht zu den steuerpflichtigen Kapitaleinnahmen, wenn unter Heranziehung des ausländischen Rechts eine Einlagenrückgewähr i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG vorliegt (s. zuletzt BFH-Urteil vom 3. Mai 2017 X R 12/14, BFHE 258, 317).

    Nach der gefestigten Rechtsprechung des BFH trägt der Anteilseigner die Nachweisobliegenheit und das Nachweisrisiko für das Vorliegen der Voraussetzungen einer steuerfreien Einlagenrückgewähr (s. zuletzt BFH in BFHE 258, 317, unter II.2., m.w.N.).

  • FG Köln, 11.12.2023 - 11 K 1766/14

    Steuerbescheid: Bekanntgabe - Nachholung der Bekanntgabe eines

    Unabhängig davon, dass der Bundesfinanzhof in ständiger Rechtsprechung mit Blick auf die gebotene Einheitlichkeit der Entscheidung die Nachholung einer unterbliebenen Bekanntgabe an einen Feststellungsbeteiligten auch noch nach Ablauf der Feststellungsfrist (vgl. Söhn, in: Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO/FGO, § 179 Rn. 214 m. w. N.) ohne eine nähere zeitliche Eingrenzung fordert (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 3.5.2017 - X R 12/14, BFH/NV 2017, 1485 und vom 25.11.1987 - II R 227/84, BStBl. II 1988, 410, jeweils m. w. N.), ergibt sich aus den Gesamtumständen keine Verwirkung.

    Ein Steuerbescheid, der sich an einen materiell-rechtlich falschen, aber existenten Steuerpflichtigen richtet, ist zudem nicht mangels inhaltlicher Unbestimmtheit gemäß § 125 Abs. 1 AO nichtig, sondern nur rechtswidrig (vgl. BFH-Urteile vom 6.9.2017 - IV R 1/16, BFH/NV 2018, 206 und vom 3.5.2017 X R 12/14, BFH/NV 2017, 1485; BFH-Beschluss vom 14.2.2006 - II B 2/05, BFH/NV 2006, 1245).

  • BFH, 19.10.2021 - VIII R 7/20

    Zuteilung von Aktien im Rahmen eines ausländischen "Spin-Off" vor Inkrafttreten

    Der BFH habe ebenfalls bestätigt, dass die Übertragung von Aktien im Rahmen eines US-amerikanischen "Spin-Off" dem Grunde nach zu Kapitaleinkünften i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 EStG führe (BFH-Urteile vom 03.05.2017 - X R 12/14, BFHE 258, 317; vom 13.07.2016 - VIII R 47/13, BFHE 254, 390, und VIII R 73/13, BFHE 254, 404).
  • BFH, 09.08.2023 - VI R 10/21

    Steuerbarkeit von Sachzuwendungen eines Kreditinstituts an seine Privatkunden zur

    Deshalb gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen alle Vermögensmehrungen, die bei wirtschaftlicher Betrachtung Entgelt für die Kapitalnutzung (s. BFH-Urteile vom 02.03.1993 - VIII R 13/91, BFHE 171, 48, BStBl II 1993, 602; vom 13.11.2007 - VIII R 36/05, BFHE 220, 35, BStBl II 2008, 292, unter II.1.; vom 11.04.2012 - VIII R 28/09, BFHE 237, 100, BStBl II 2012, 496, Rz 11 und vom 03.05.2017 - X R 12/14, BFHE 258, 317, Rz 51) oder Veräußerungsgewinne sind.
  • FG Köln, 05.08.2015 - 3 K 1040/15

    Materiell-rechtliche Überprüfung einer Kapitalertragsteueranmeldung

    Darüber hinaus sind zwei weitere Verfahren vor dem BFH zu den Aktenzeichen VIII R 47/13 und X R 12/14 zu der Frage anhängig, ob und wann die Zuteilung von Aktien im Wege eines sogenannten "Spin-offs" durch eine ausländische Kapitalgesellschaft bei inländischen Anteilseignern zu einem steuerpflichtigen Kapitalertrag führt (vgl. hierzu die Ausgangsverfahren, FG Nürnberg, Urteil vom 12.06.2013, 5 K 1552/11, EFG 2014, 188 und FG München, Urteil vom 25.06.2013, 15 K 3015/10, EFG 2014, 1089).
  • FG Köln, 11.03.2020 - 9 K 596/18

    Zuteilung von PayPal-Aktien durch ebay-"Spin-Off" nicht einkommensteuerpflichtig

    Andererseits betont der BFH auch weiterhin, dass die Nachweisobliegenheit und das Nachweisrisiko für das Vorliegen der Voraussetzungen einer steuerfreien Einlagenrückzahlung den Steuerpflichtigen trifft, da diese zu einem Steuervorteil führt (BFH-Urteile vom 13. Juli 2016 VIII R 73/13, BFH/NV 2016, 1827 m.w.N.; vom 3. Mai 2017 X R 12/14, BFH/NV 2017, 1485; vom 15. Januar 2015 I R 69/12, BFH/NV 2015, 1037).
  • FG Baden-Württemberg, 19.11.2019 - 6 K 1514/19

    Öffnungsklausel gemäß § 22 Nummer 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb Satz 2 EStG

    Der Bundesfinanzhof (BFH) habe im Urteil vom 3. Mai 2017 X R 12/14, BFH/NV 2017, 1485 seine Auffassung mit einer auffälligen Vielfalt von Gesichtspunkten begründet, die sich weithin in schlagwortartigen Behauptungen ohne juristische Substanz erschöpfen würden.

    aa nicht einschlägig ist (BFH, Urteil vom 03. Mai 2017 X R 12/14, BFH/NV 2017, 1485, Rn. 28).

  • FG Baden-Württemberg, 30.11.2018 - 13 K 715/14

    Einkommenssteuerliche Behandlung der Zuteilung von neuen Aktien; Aufspaltung

    b) Abweichend davon gehören die Bezüge allerdings dann nicht zu den steuerpflichtigen Kapitaleinnahmen, wenn unter Heranziehung des ausländischen Rechts eine Einlagenrückgewähr i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG vorliegt (s. zuletzt BFH-Urteil vom 3. Mai 2017 X R 12/14, BFHE 258, 317 ).

    Nach der gefestigten Rechtsprechung des BFH trägt der Anteilseigner die Nachweisobliegenheit und das Nachweisrisiko für das Vorliegen der Voraussetzungen einer steuerfreien Einlagenrückgewähr (s. zuletzt BFH in BFHE 258, 317 , unter II.2., m.w.N.).

  • OVG Niedersachsen, 28.08.2018 - 9 LA 141/17

    Adressierung; Bekanntgabeadressat; Bestimmtheitsgrundsatz; Bindungswirkung;

    Der Bescheid ist dann zwar rechtswidrig, aber nicht nichtig (vgl. BFH, Urteil vom 3.5.2017 - X R 12/14 - BFHE 258, 317 = juris Rn. 61 m. w. N.).
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