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   BFH, 03.06.2004 - VI B 110/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,14772
BFH, 03.06.2004 - VI B 110/01 (https://dejure.org/2004,14772)
BFH, Entscheidung vom 03.06.2004 - VI B 110/01 (https://dejure.org/2004,14772)
BFH, Entscheidung vom 03. Juni 2004 - VI B 110/01 (https://dejure.org/2004,14772)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de

    Unterzeichnung des Urt. durch jüngeren Beisitzer; ordnungsgemäße Rüge der Verletzung der Sachaufklärungspflicht wegen Nichterhebung von Beweisen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 23.02.1999 - VII S 26/98

    Urteilsgründe - Richterunterschrift - Berichtigungsbeschluß - Prozeßkostenhilfe -

    Auszug aus BFH, 03.06.2004 - VI B 110/01
    Die Zustellung eines nicht ordnungsgemäß unterschriebenen Urteils bzw. seiner Ausfertigung hätte daher nur zur Folge, dass die Rechtsmittelfrist nicht in Lauf gesetzt würde (siehe BFH-Beschluss vom 23. Februar 1999 VII S 26/98, BFH/NV 1999, 1343).
  • BFH, 29.01.2004 - VI B 53/01

    Verletzung der Sachaufklärungspflicht - Übergehen von Beweisanträgen

    Auszug aus BFH, 03.06.2004 - VI B 110/01
    Im Übrigen setzt die Rüge der Verletzung der Sachaufklärungspflicht voraus, dass nicht nur die ermittlungsbedürftigen Tatsachen und die angebotenen Beweismittel genau bezeichnet werden, sondern auch dargelegt wird, inwiefern das Urteil des FG --ausgehend von der materiell-rechtlichen Auffassung des Gerichts-- auf der unterlassenen Beweisaufnahme beruhen kann und was das voraussichtliche Ergebnis der Beweisaufnahme gewesen wäre (BFH-Beschluss vom 29. Januar 2004 VI B 53/01, BFH/NV 2004, 661).
  • BGH, 14.04.1992 - VI ZB 8/92

    Unterschriften aller erkennenden Richter im angefochtenen Urteil als

    Auszug aus BFH, 03.06.2004 - VI B 110/01
    Das FA hat selbst darauf hingewiesen, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) bei der Verhinderung des Vorsitzenden als auch des ältesten Beisitzers an der Unterzeichnung des Urteils --wie im Streitfall-- die Unterschrift des jüngeren Beisitzers mit Verhinderungsvermerk für beide anderen Richter genügt (BGH-Urteil vom 14. April 1992 VI ZB 8/92, Versicherungsrecht 1992, 1155).
  • BFH, 07.11.2003 - XI B 199/01

    NZB: Divergenz

    Auszug aus BFH, 03.06.2004 - VI B 110/01
    Im Übrigen ist eine revisionsrechtlich beachtliche Divergenz nicht gegeben, wenn ggf. voneinander abweichende Entscheidungen zwar den nämlichen Sachverhalt betreffen, dieser aber in den verschiedenen die Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer usw. betreffenden Streitverfahren in tatsächlicher Hinsicht (unter Einbeziehung der tatsächlichen Verständigung) von den jeweils zuständigen Senaten unterschiedlich beurteilt werden (vgl. auch BFH-Beschluss vom 7. November 2003 XI B 199/01, BFH/NV 2004, 508).
  • BFH, 09.01.2004 - XI B 236/02

    Unterlassene Beweiserhebung

    Auszug aus BFH, 03.06.2004 - VI B 110/01
    Von einer Beweiserhebung kann ein FG aber nach ständiger Rechtsprechung des BFH u.a. absehen, wenn es die Richtigkeit der unter Beweis gestellten Tatsachen unterstellt (BFH-Beschluss vom 9. Januar 2004 XI B 236/02, BFH/NV 2004, 654, m.w.N.).
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