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   BFH, 03.07.2012 - IX B 185/11   

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https://dejure.org/2012,25897
BFH, 03.07.2012 - IX B 185/11 (https://dejure.org/2012,25897)
BFH, Entscheidung vom 03.07.2012 - IX B 185/11 (https://dejure.org/2012,25897)
BFH, Entscheidung vom 03. Juli 2012 - IX B 185/11 (https://dejure.org/2012,25897)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Nichtzulassungsbeschwerde: EigZulG ausgelaufenes Recht; rechtliches Gehör und kumulative FG-Begründung

  • openjur.de

    Nichtzulassungsbeschwerde: EigZulG ausgelaufenes Recht; rechtliches Gehör und kumulative FG-Begründung

  • Bundesfinanzhof

    AO § 42, EigZulG § 2 Abs 1, FGO § 76 Abs 2, FGO § 96 Abs 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 116 Abs 3 S 3
    Nichtzulassungsbeschwerde: EigZulG ausgelaufenes Recht; rechtliches Gehör und kumulative FG-Begründung

  • Bundesfinanzhof

    Nichtzulassungsbeschwerde: EigZulG ausgelaufenes Recht; rechtliches Gehör und kumulative FG-Begründung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 42 AO, § 2 Abs 1 EigZulG, § 76 Abs 2 FGO, § 96 Abs 2 FGO, § 115 Abs 2 Nr 1 FGO
    Nichtzulassungsbeschwerde: EigZulG ausgelaufenes Recht; rechtliches Gehör und kumulative FG-Begründung

  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde: EigZulG ausgelaufenes Recht; rechtliches Gehör und kumulative FG-Begründung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2; EigenheimZulG § 2 Abs. 1
    Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde bei alternativer Begründung des angefochtenen Urteils

  • datenbank.nwb.de

    Keine grundsätzlichen Bedeutung bei ausgelaufenem Recht (EigZulG); Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde bei kumulativer Urteilsbegründung der FG-Entscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde bei alternativer Begründung des angefochtenen Urteils

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 11.12.2002 - IX B 124/02

    Erforderlichkeit einer BFH-Entscheidung zur Sicherung der Einheitlichkeit der

    Auszug aus BFH, 03.07.2012 - IX B 185/11
    b) Die Erforderlichkeit einer Entscheidung des BFH zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (§ 115 Abs. 2 Nr. 2  2. Alt. FGO) wurde schon mangels Gegenüberstellung tragender Erwägungen der angefochtenen Entscheidung und (vermeintlicher) Divergenzentscheidungen nicht hinreichend i.S. von § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO dargetan (vgl. etwa BFH-Beschlüsse vom 11. Dezember 2002 IX B 124/02, BFH/NV 2003, 495; vom 28. März 2011 III B 144/09, BFH/NV 2011, 1144).
  • BFH, 22.02.2007 - IX B 143/06

    Anspruch auf rechtliches Gehör; Darlegung des Zulassungsgrundes bei kumulativer

    Auszug aus BFH, 03.07.2012 - IX B 185/11
    Wegen der Doppelbegründung (1. keine Anschaffungskosten, 2. Gestaltungsmissbrauch --ein Gesichtspunkt, der schon im Ablehnungs- wie im Einspruchsbescheid entscheidend war) kann das klageabweisende FG-Urteil auch nicht auf einer (möglichen) Verletzung des rechtlichen Gehörs und der Hinweispflicht beruhen, weil diese Verletzung lediglich hinsichtlich einer (keine Anschaffungskosten) von zwei selbständig tragenden Begründungen geltend gemacht wurde (vgl. BFH-Beschlüsse vom 3. Dezember 2010 V B 35/10, BFH/NV 2011, 462, unter II.1.; vom 6. November 2007 I B 7/07, und vom 22. Februar 2007 IX B 143/06, jeweils in juris).
  • BFH, 06.11.2007 - I B 7/07

    Keine Revisionszulassung wegen nicht entscheidungserheblichem Verfahrensmangel

    Auszug aus BFH, 03.07.2012 - IX B 185/11
    Wegen der Doppelbegründung (1. keine Anschaffungskosten, 2. Gestaltungsmissbrauch --ein Gesichtspunkt, der schon im Ablehnungs- wie im Einspruchsbescheid entscheidend war) kann das klageabweisende FG-Urteil auch nicht auf einer (möglichen) Verletzung des rechtlichen Gehörs und der Hinweispflicht beruhen, weil diese Verletzung lediglich hinsichtlich einer (keine Anschaffungskosten) von zwei selbständig tragenden Begründungen geltend gemacht wurde (vgl. BFH-Beschlüsse vom 3. Dezember 2010 V B 35/10, BFH/NV 2011, 462, unter II.1.; vom 6. November 2007 I B 7/07, und vom 22. Februar 2007 IX B 143/06, jeweils in juris).
  • BFH, 15.04.2008 - IX B 154/07

    NZB: Fremdvergleich, Einzelfall-Umstände, Verstoß gegen Denkgesetze, fehlerhafte

    Auszug aus BFH, 03.07.2012 - IX B 185/11
    Insoweit rügt der Kläger mit seinen --nach Art einer Revisionsbegründung gehaltenen-- Einwänden im Kern die unzutreffende Würdigung und fehlerhafte Rechtsanwendung durch das FG, also materiell-rechtliche Fehler; das kann aber eine Zulassung der Revision nicht rechtfertigen (vgl. BFH-Beschluss vom 15. April 2008 IX B 154/07, BFH/NV 2008, 1340, unter 1.c, m.w.N.).
  • BFH, 22.04.2008 - X B 64/07

    Anforderungen an die Nichtzulassungsbeschwerde bei kumulativer Urteilsbegründung

    Auszug aus BFH, 03.07.2012 - IX B 185/11
    Hat das FG aber sein Urteil kumulativ begründet, d.h. auf mehrere selbständig tragende Gründe gestützt, so muss wegen jeder Begründung ein Zulassungsgrund i.S. des § 115 Abs. 2 FGO dargelegt werden und vorliegen (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschluss vom 22. April 2008 X B 64/07, BFH/NV 2008, 1345; vgl. Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 116 Rz 28, m.w.N.).
  • BFH, 17.02.2009 - IX B 168/08

    NZB: Anschaffung i.S.d. § 2 Abs. 1 EigZulG - Darlegung der grundsätzlichen

    Auszug aus BFH, 03.07.2012 - IX B 185/11
    Im Übrigen haben Fragen zur Eigenheimzulage als ausgelaufenes Recht regelmäßig keine grundsätzliche Bedeutung mehr (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 23. September 2009 IX B 84/09, BFH/NV 2010, 395; vom 13. Oktober 2011 IX B 97/11, BFH/NV 2012, 179; vom 17. Februar 2009 IX B 168/08, BFH/NV 2009, 896).
  • BFH, 23.09.2009 - IX B 84/09

    Nichtzulassungsbeschwerde: Kein wirtschaftliches Eigentum beim

    Auszug aus BFH, 03.07.2012 - IX B 185/11
    Im Übrigen haben Fragen zur Eigenheimzulage als ausgelaufenes Recht regelmäßig keine grundsätzliche Bedeutung mehr (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 23. September 2009 IX B 84/09, BFH/NV 2010, 395; vom 13. Oktober 2011 IX B 97/11, BFH/NV 2012, 179; vom 17. Februar 2009 IX B 168/08, BFH/NV 2009, 896).
  • BFH, 10.02.2010 - IX B 163/09

    Mietverhältnis zwischen "nahen Angehörigen", Darlegungserfordernis bei

    Auszug aus BFH, 03.07.2012 - IX B 185/11
    Insbesondere wird auch ein offensichtlicher (materieller oder formeller) Rechtsanwendungsfehler des FG von erheblichem Gewicht im Sinne einer willkürlichen oder greifbar gesetzwidrigen Entscheidung lediglich behauptet, aber nicht dargetan (vgl. BFH-Beschluss vom 10. Februar 2010 IX B 163/09, BFH/NV 2010, 887, unter 2., m.w.N.).
  • BFH, 03.12.2010 - V B 35/10

    Steuersubjekt bei Betrieb gewerblicher Art - Unschädlichkeit der ungenauen

    Auszug aus BFH, 03.07.2012 - IX B 185/11
    Wegen der Doppelbegründung (1. keine Anschaffungskosten, 2. Gestaltungsmissbrauch --ein Gesichtspunkt, der schon im Ablehnungs- wie im Einspruchsbescheid entscheidend war) kann das klageabweisende FG-Urteil auch nicht auf einer (möglichen) Verletzung des rechtlichen Gehörs und der Hinweispflicht beruhen, weil diese Verletzung lediglich hinsichtlich einer (keine Anschaffungskosten) von zwei selbständig tragenden Begründungen geltend gemacht wurde (vgl. BFH-Beschlüsse vom 3. Dezember 2010 V B 35/10, BFH/NV 2011, 462, unter II.1.; vom 6. November 2007 I B 7/07, und vom 22. Februar 2007 IX B 143/06, jeweils in juris).
  • BFH, 28.03.2011 - III B 144/09

    Divergenz bei nur fallbezogenen Rechtsausführungen des FG - Erforderlichkeit

    Auszug aus BFH, 03.07.2012 - IX B 185/11
    b) Die Erforderlichkeit einer Entscheidung des BFH zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (§ 115 Abs. 2 Nr. 2  2. Alt. FGO) wurde schon mangels Gegenüberstellung tragender Erwägungen der angefochtenen Entscheidung und (vermeintlicher) Divergenzentscheidungen nicht hinreichend i.S. von § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO dargetan (vgl. etwa BFH-Beschlüsse vom 11. Dezember 2002 IX B 124/02, BFH/NV 2003, 495; vom 28. März 2011 III B 144/09, BFH/NV 2011, 1144).
  • BFH, 13.10.2011 - IX B 97/11

    Nichtzulassungsbeschwerde, Eigenheimzulage

  • BFH, 03.02.2012 - IX B 126/11

    Nichtzulassungsbeschwerde: Nebeneinander von dinglichem Nutzungsrecht und

  • BFH, 28.11.2012 - IX B 125/12

    Ausreichende Gewähr rechtlichen Gehörs mit Wiedereröffnung einer mündlichen

    Hat das FG aber sein Urteil wie hier kumulativ begründet, d.h. auf mehrere selbständig tragende Gründe gestützt, so muss wegen jeder Begründung ein Zulassungsgrund i.S. des § 115 Abs. 2 FGO dargelegt werden und vorliegen (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschluss vom 3. Juli 2012 IX B 185/11, BFH/NV 2012, 1764, m.w.N.).
  • BFH, 05.10.2012 - III B 15/11

    Investitionszulage: Abschluss von Investitionen bei "ansanierten" Immobilien -

    In einem solchen Fall ist nach ständiger Rechtsprechung des BFH die Revision nur zuzulassen, wenn mit der Nichtzulassungsbeschwerde für jede dieser Begründungen ein Zulassungsgrund i.S. von § 115 Abs. 2 FGO schlüssig dargelegt wird und auch vorliegt (BFH-Beschlüsse vom 26. Oktober 2010 V B 104/09, BFH/NV 2011, 609; vom 3. Juli 2012 IX B 185/11, nicht veröffentlicht, juris).
  • FG Baden-Württemberg, 12.11.2021 - 2 K 2982/19

    Keine sachliche Unbilligkeit und kein Verstoß gegen Art. 3 Abs 1 GG bei

    Ausgelaufenes Recht betreffende Fragen haben regelmäßig keine grundsätzliche Bedeutung (ständige Rechtsprechung, vgl. z. B. BFH-Beschlüsse vom 14. Dezember 2020 IV B 27/20, BFH/NV 2021, 538; vom 28. April 2016 IX B 18/16, BFH/NV 2016, 1173; vom 20. Oktober 2015 IV B 80/14, BFH/NV 2016, 168, und vom 3. Juli 2012 IX B 185/11, BFH/NV 2012, 1764, jeweils m. w. N.).
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