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   BFH, 03.07.2012 - IX B 38/12   

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https://dejure.org/2012,25898
BFH, 03.07.2012 - IX B 38/12 (https://dejure.org/2012,25898)
BFH, Entscheidung vom 03.07.2012 - IX B 38/12 (https://dejure.org/2012,25898)
BFH, Entscheidung vom 03. Juli 2012 - IX B 38/12 (https://dejure.org/2012,25898)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Nichtzulassungsbeschwerde: Revisionsantrag im Nichtzulassungsbeschwerde-Verfahren unzulässig; Herstellungskosten bei Standardsprung

  • openjur.de

    Nichtzulassungsbeschwerde: Revisionsantrag im Nichtzulassungsbeschwerde-Verfahren unzulässig; Herstellungskosten bei Standardsprung

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2, FGO § 116 Abs 3 S 3, HGB § 255 Abs 2 S 1
    Nichtzulassungsbeschwerde: Revisionsantrag im Nichtzulassungsbeschwerde-Verfahren unzulässig; Herstellungskosten bei Standardsprung

  • Bundesfinanzhof

    Nichtzulassungsbeschwerde: Revisionsantrag im Nichtzulassungsbeschwerde-Verfahren unzulässig; Herstellungskosten bei Standardsprung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2 FGO, § 116 Abs 3 S 3 FGO, § 255 Abs 2 S 1 HGB
    Nichtzulassungsbeschwerde: Revisionsantrag im Nichtzulassungsbeschwerde-Verfahren unzulässig; Herstellungskosten bei Standardsprung

  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde: Revisionsantrag im Nichtzulassungsbeschwerde-Verfahren unzulässig; Herstellungskosten bei Standardsprung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2
    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • datenbank.nwb.de

    Revisionsantrag im Nichtzulassungsbeschwerde-Verfahren unzulässig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 03.02.2012 - IX B 126/11

    Nichtzulassungsbeschwerde: Nebeneinander von dinglichem Nutzungsrecht und

    Auszug aus BFH, 03.07.2012 - IX B 38/12
    Die Erforderlichkeit einer Entscheidung des BFH zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (§ 115 Abs. 2 Nr. 2  2. Alt. FGO) wurde schon mangels Gegenüberstellung tragender Erwägungen der angefochtenen Entscheidung und (vermeintlicher) Divergenzentscheidungen nicht hinreichend i.S. von § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO dargelegt (vgl. etwa BFH-Beschlüsse vom 28. März 2011 III B 144/09, BFH/NV 2011, 1144; vom 3. Februar 2012 IX B 126/11, BFH/NV 2012, 741, unter 1. b).

    Dazu reichen insbesondere weder eine Divergenz in der Würdigung von Tatsachen noch eine fehlerhafte Umsetzung von Rechtsprechungsgrundsätzen auf die Besonderheiten des Einzelfalles noch bloße Subsumtionsfehler des FG aus (vgl. BFH-Beschlüsse vom 16. April 2002 X B 140/01, BFH/NV 2002, 1046, und in BFH/NV 2012, 741).

  • BFH, 12.09.2001 - IX R 52/00

    Die Begriffsbestimmung der Anschaffungskosten

    Auszug aus BFH, 03.07.2012 - IX B 38/12
    Vielmehr ist das FG auf der Basis der BFH-Rechtsprechung (einschließlich der zitierten Divergenzentscheidungen: BFH-Urteile vom 12. September 2001 IX R 52/00, BFHE 198, 85, BStBl II 2003, 574, und IX R 39/97, BFH/NV 2002, 25) und nach Maßgabe seiner nicht mit Verfahrensrügen angegriffenen tatsächlichen Feststellungen zu dem Ergebnis gelangt, dass "es in allen vier Kernbereichen zu einem Standardsprung gekommen ist".
  • BFH, 16.04.2002 - X B 140/01

    Neues Zulassungsrecht; Divergenz i.S.v. § 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Altern. FGO n.F.

    Auszug aus BFH, 03.07.2012 - IX B 38/12
    Dazu reichen insbesondere weder eine Divergenz in der Würdigung von Tatsachen noch eine fehlerhafte Umsetzung von Rechtsprechungsgrundsätzen auf die Besonderheiten des Einzelfalles noch bloße Subsumtionsfehler des FG aus (vgl. BFH-Beschlüsse vom 16. April 2002 X B 140/01, BFH/NV 2002, 1046, und in BFH/NV 2012, 741).
  • BFH, 02.02.2010 - IX B 153/09

    Überschießender Sachantrag - Beweiserhebung - FG-Verfahrensfehler

    Auszug aus BFH, 03.07.2012 - IX B 38/12
    Der über den Antrag, die Revision zuzulassen, hinaus gestellte Revisionsantrag (im Schriftsatz vom 15. Mai 2012, S. 2 oben) ist unzulässig, da mit der Nichtzulassungsbeschwerde nur die Zulassung der Revision (oder eine Zurückverweisung der Sache an das Finanzgericht --FG--, § 116 Abs. 6 FGO) erreicht werden kann, nicht aber die unmittelbare Durchsetzung des Revisionsbegehrens in Gestalt eines entsprechenden Sachantrags (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 2. Februar 2010 IX B 153/09, BFH/NV 2010, 922; vom 25. Februar 2010 IX B 149/09, BFH/NV 2010, 1115).
  • BFH, 25.02.2010 - IX B 149/09

    Überschießender Sachantrag im Nichtzulassungsbeschwerde-Verfahren - Anwendung der

    Auszug aus BFH, 03.07.2012 - IX B 38/12
    Der über den Antrag, die Revision zuzulassen, hinaus gestellte Revisionsantrag (im Schriftsatz vom 15. Mai 2012, S. 2 oben) ist unzulässig, da mit der Nichtzulassungsbeschwerde nur die Zulassung der Revision (oder eine Zurückverweisung der Sache an das Finanzgericht --FG--, § 116 Abs. 6 FGO) erreicht werden kann, nicht aber die unmittelbare Durchsetzung des Revisionsbegehrens in Gestalt eines entsprechenden Sachantrags (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 2. Februar 2010 IX B 153/09, BFH/NV 2010, 922; vom 25. Februar 2010 IX B 149/09, BFH/NV 2010, 1115).
  • BFH, 28.03.2011 - III B 144/09

    Divergenz bei nur fallbezogenen Rechtsausführungen des FG - Erforderlichkeit

    Auszug aus BFH, 03.07.2012 - IX B 38/12
    Die Erforderlichkeit einer Entscheidung des BFH zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (§ 115 Abs. 2 Nr. 2  2. Alt. FGO) wurde schon mangels Gegenüberstellung tragender Erwägungen der angefochtenen Entscheidung und (vermeintlicher) Divergenzentscheidungen nicht hinreichend i.S. von § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO dargelegt (vgl. etwa BFH-Beschlüsse vom 28. März 2011 III B 144/09, BFH/NV 2011, 1144; vom 3. Februar 2012 IX B 126/11, BFH/NV 2012, 741, unter 1. b).
  • BFH, 12.09.2001 - IX R 39/97

    Anschaffungsnaher Aufwand; Divergenzanfrage

    Auszug aus BFH, 03.07.2012 - IX B 38/12
    Vielmehr ist das FG auf der Basis der BFH-Rechtsprechung (einschließlich der zitierten Divergenzentscheidungen: BFH-Urteile vom 12. September 2001 IX R 52/00, BFHE 198, 85, BStBl II 2003, 574, und IX R 39/97, BFH/NV 2002, 25) und nach Maßgabe seiner nicht mit Verfahrensrügen angegriffenen tatsächlichen Feststellungen zu dem Ergebnis gelangt, dass "es in allen vier Kernbereichen zu einem Standardsprung gekommen ist".
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