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   BFH, 03.07.2014 - V R 12/13   

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https://dejure.org/2014,21517
BFH, 03.07.2014 - V R 12/13 (https://dejure.org/2014,21517)
BFH, Entscheidung vom 03.07.2014 - V R 12/13 (https://dejure.org/2014,21517)
BFH, Entscheidung vom 03. Juli 2014 - V R 12/13 (https://dejure.org/2014,21517)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    Geschäftsveräußerung im Immobilienbereich

  • openjur.de

    Geschäftsveräußerung im Immobilienbereich

  • Bundesfinanzhof

    UStG § 1 Abs 1a, EGRL 112/2006 Art 19, UStG VZ 2007
    Geschäftsveräußerung im Immobilienbereich

  • Bundesfinanzhof

    Geschäftsveräußerung im Immobilienbereich

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 1a UStG 2005, Art 19 EGRL 112/2006, UStG VZ 2007
    Geschäftsveräußerung im Immobilienbereich

  • IWW
  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine umsatzsteuerfreie Geschäftsveräußerung bei Verbleib der Vermietungstätigkeit beim Grundstücksveräußerer

  • rewis.io

    Geschäftsveräußerung im Immobilienbereich

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begriff der Geschäftsveräußerung im Ganzen i.S. von § 1 Abs. 1a UStG

  • rechtsportal.de

    UStG § 4 Nr. 9 lit. a; UStG § 1 Abs. 1a
    Begriff der Geschäftsveräußerung im Ganzen i.S. von § 1 Abs. 1a UStG

  • datenbank.nwb.de

    Keine Geschäftsveräußerung bei Veräußerung eines vermieteten Grundstücks

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Umsatzsteuerrecht: "Sell and leaseback" ist keine Geschäftsveräußerung!

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine Geschäftsveräußerung im Ganzen bei Abschluss eines Generalmietvertrags

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Geschäftsveräußerung im Immobilienbereich

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Keine Geschäftsveräußerung beim Verkauf eines Mietgrundstücks

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Geschäftsveräußerung
    Voraussetzungen der nicht steuerbaren Geschäftsveräußerung
    Veräußerer
    Grundstücksveräußerungen
    Das verkaufte Grundstück bildet das gesamte Unternehmen
    Zwischenmietverhältnisse

Sonstiges

  • juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DNotZ 2014, 852
  • BB 2015, 1239
  • DB 2014, 2317
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 06.05.2010 - V R 26/09

    Keine Geschäftsveräußerung bei Übertragung eines an eine Organgesellschaft

    Auszug aus BFH, 03.07.2014 - V R 12/13
    b) Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 30. April 2009 V R 4/07, BFHE 226, 138, BStBl II 2009, 863, unter II.2.a, und vom 6. Mai 2010 V R 26/09, BFHE 230, 256, BStBl II 2010, 1114, unter II.3.a) setzt die Geschäftsveräußerung nach § 1 Abs. 1a UStG entsprechend dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 27. November 2003 C-497/01, Zita Modes (Slg. 2003, I-14393) die Übertragung eines Geschäftsbetriebs oder eines selbständigen Unternehmensteils voraus, der als Zusammenfassung materieller und immaterieller Bestandteile ein Unternehmen oder einen Unternehmensteil bildet, mit dem eine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit fortgeführt werden kann.
  • BFH, 30.04.2009 - V R 4/07

    Geschäftsveräußerung i.S. des § 1 Abs. 1a UStG bei nur teilweiser Übernahme der

    Auszug aus BFH, 03.07.2014 - V R 12/13
    b) Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 30. April 2009 V R 4/07, BFHE 226, 138, BStBl II 2009, 863, unter II.2.a, und vom 6. Mai 2010 V R 26/09, BFHE 230, 256, BStBl II 2010, 1114, unter II.3.a) setzt die Geschäftsveräußerung nach § 1 Abs. 1a UStG entsprechend dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 27. November 2003 C-497/01, Zita Modes (Slg. 2003, I-14393) die Übertragung eines Geschäftsbetriebs oder eines selbständigen Unternehmensteils voraus, der als Zusammenfassung materieller und immaterieller Bestandteile ein Unternehmen oder einen Unternehmensteil bildet, mit dem eine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit fortgeführt werden kann.
  • BFH, 28.10.2010 - V R 22/09

    Anforderungen an Geschäftsveräußerung - Richtlinienkonforme Auslegung des § 1

    Auszug aus BFH, 03.07.2014 - V R 12/13
    Im Rahmen einer Gesamtwürdigung ist zu entscheiden, ob das übertragene Unternehmensvermögen als hinreichendes Ganzes die Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit ermöglicht, und ob die vor und nach der Übertragung ausgeübten Tätigkeiten übereinstimmen oder sich hinreichend ähneln (BFH-Urteil vom 28. Oktober 2010 V R 22/09, BFH/NV 2011, 854).
  • FG Düsseldorf, 01.02.2013 - 1 K 3144/11

    Geschäftsveräußerung im Ganzen: Fortführung der Vermietungstätigkeit des

    Auszug aus BFH, 03.07.2014 - V R 12/13
    Nach dem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2013, 1525 veröffentlichten Urteil des FG war die Vermietungstätigkeit hinsichtlich eines vermieteten Grundstücks auch nach einer Veräußerung umsatzsteuerlich weiterhin dem Veräußerer zuzurechnen, da er seine Vermietungstätigkeit im Außenverhältnis gegenüber den Mietern auch nach dem Besitzübergang als Zwischenmieter fortgeführt habe.
  • EuGH, 27.11.2003 - C-497/01

    Zita Modes

    Auszug aus BFH, 03.07.2014 - V R 12/13
    b) Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 30. April 2009 V R 4/07, BFHE 226, 138, BStBl II 2009, 863, unter II.2.a, und vom 6. Mai 2010 V R 26/09, BFHE 230, 256, BStBl II 2010, 1114, unter II.3.a) setzt die Geschäftsveräußerung nach § 1 Abs. 1a UStG entsprechend dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 27. November 2003 C-497/01, Zita Modes (Slg. 2003, I-14393) die Übertragung eines Geschäftsbetriebs oder eines selbständigen Unternehmensteils voraus, der als Zusammenfassung materieller und immaterieller Bestandteile ein Unternehmen oder einen Unternehmensteil bildet, mit dem eine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit fortgeführt werden kann.
  • BFH, 24.02.2021 - XI R 8/19

    Geschäftsveräußerung bei Erwerb eines vom Veräußerer zunächst gepachteten und

    Die vom FG als Tatsacheninstanz vorzunehmende Gesamtwürdigung ist im Revisionsverfahren nur in den Grenzen des § 118 Abs. 2 FGO überprüfbar (vgl. BFH-Urteile vom 03.07.2014 - V R 12/13, BFH/NV 2014, 1603, Rz 15; in BFHE 251, 275, BStBl II 2020, 790, Rz 32; in BFHE 265, 549, Rz 53; in BFHE 266, 448, BStBl II 2021, 243, Rz 31).

    (4) Der Senat weicht mit dieser Beurteilung nicht vom BFH-Urteil in BFH/NV 2014, 1603 ab.

    Für die Fortsetzung der Unternehmenstätigkeit im Verhältnis zu den Mietern war ohne Bedeutung, dass der Verkäufer nicht mehr als Eigentümer, sondern als Zwischenmieter vermietet hatte (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2014, 1603, Rz 15).

    Die für die Annahme einer Geschäftsveräußerung erforderliche Unternehmensübertragung war danach nicht gegeben (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2014, 1603, Rz 15).

  • BFH, 29.08.2018 - XI R 37/17

    Geschäftsveräußerung - Übereignung des Inventars einer Gaststätte bei

    Die vom FG als Tatsacheninstanz vorzunehmende Gesamtwürdigung ist (nur) in den Grenzen des § 118 Abs. 2 FGO überprüfbar (vgl. BFH-Urteile in BFHE 235, 571, BStBl II 2012, 842, Rz 26; vom 3. Juli 2014 V R 12/13, BFH/NV 2014, 1603, Rz 15; in BFHE 251, 275, BFH/NV 2016, 346, Rz 32).
  • BFH, 26.06.2019 - XI R 3/17

    Übertragung des Betriebsgrundstücks auf die bisherige Organgesellschaft im Rahmen

    b) Auch auf Basis des alten Rechts ist das FG indes zutreffend davon ausgegangen, dass die --steuerfreie-- Veräußerung des Betriebsgrundstücks innerhalb des 10jährigen Berichtigungszeitraums (§ 15a Abs. 1 Satz 2 UStG a.F.) zu einer Änderung der Verhältnisse i.S. des § 15a Abs. 1 Satz 1 i.V.m. Abs. 4 UStG a.F. geführt hätte (vgl. BFH-Urteile vom 03.07.2014 - V R 12/13, BFH/NV 2014, 1603, Rz 10; in BFHE 254, 283, BStBl II 2016, 909, Rz 26), falls keine Geschäftsveräußerung vorläge.

    Die vom FG als Tatsacheninstanz vorzunehmende Gesamtwürdigung ist im Revisionsverfahren nur in den Grenzen des § 118 Abs. 2 FGO überprüfbar (vgl. BFH-Urteile in BFH/NV 2014, 1603, Rz 15; in BFHE 251, 275, BFH/NV 2016, 346, Rz 32).

  • BFH, 18.09.2019 - XI R 33/18

    Grundsätzlich keine Geschäftsveräußerung trotz vollständiger Übertragung der

    Die vom FG als Tatsacheninstanz vorzunehmende Gesamtwürdigung ist nur in den Grenzen des § 118 Abs. 2 FGO überprüfbar (vgl. BFH-Urteile vom 03.07.2014 - V R 12/13, BFH/NV 2014, 1603, Rz 15; in BFHE 251, 275, BFH/NV 2016, 346, Rz 32).
  • FG Berlin-Brandenburg, 27.03.2019 - 2 K 2167/17

    Lieferung des Grundstücks als eine Geschäftsveräußerung im Ganzen i.R.d.

    Er verweise in diesem Zusammenhang auch auf das Urteil des BFH vom 03.07.2014 V R 12/13 (Entscheidungssammlung des Bundesfinanzhofs -BFH/NV- 2014, 1603 ).
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