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   BFH, 03.07.2019 - XI B 17/19   

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https://dejure.org/2019,34105
BFH, 03.07.2019 - XI B 17/19 (https://dejure.org/2019,34105)
BFH, Entscheidung vom 03.07.2019 - XI B 17/19 (https://dejure.org/2019,34105)
BFH, Entscheidung vom 03. Juli 2019 - XI B 17/19 (https://dejure.org/2019,34105)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    UStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 1, UStG § 26b, UStG § 26c, AO § 370, AEUV Art 325, FGO § 96 Abs 1 S 1, EGÜbk 1127/95, EURL 2017/1371
    Verfahrensfehler bei Unterstellung eines Sachverhalts, der von den tatsächlichen Feststellungen nicht getragen wird; Versagung des Vorsteuerabzugs bei Beteiligung an fremdem "Mehrwertsteuerbetrug" ohne Feststellungen zu diesem; bloße Nichtabführung der Umsatzsteuer ist ...

  • Bundesfinanzhof

    Verfahrensfehler bei Unterstellung eines Sachverhalts, der von den tatsächlichen Feststellungen nicht getragen wird; Versagung des Vorsteuerabzugs bei Beteiligung an fremdem "Mehrwertsteuerbetrug" ohne Feststellungen zu diesem; bloße Nichtabführung der Umsatzsteuer ist ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 15 Abs 1 S 1 Nr 1 UStG 2005, § 26b UStG 2005, § 26c UStG 2005, § 370 AO, Art 325 AEUV
    Verfahrensfehler bei Unterstellung eines Sachverhalts, der von den tatsächlichen Feststellungen nicht getragen wird; Versagung des Vorsteuerabzugs bei Beteiligung an fremdem "Mehrwertsteuerbetrug" ohne Feststellungen zu diesem; bloße Nichtabführung der Umsatzsteuer ist ...

  • IWW

    § 14c Abs. 2 des Umsatzsteuergesetzes (UStG), § ... 14c Abs. 2 UStG, § 115 Abs. 2 Nr. 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § 116 Abs. 6 FGO, § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO, § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO, § 118 Abs. 2 FGO, § 378 AO, § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO, § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO, § 26c UStG, § 26b UStG, Richtlinie 2017/1371/EU, Art. 325 Abs. 1 AEUV, § 143 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Versagung des Vorsteuerabzugs wegen angeblicher Beteiligung des leistenden Unternehmens an einem Mehrwertsteuerbetrug

  • rewis.io

    Verfahrensfehler bei Unterstellung eines Sachverhalts, der von den tatsächlichen Feststellungen nicht getragen wird; Versagung des Vorsteuerabzugs bei Beteiligung an fremdem "Mehrwertsteuerbetrug" ohne Feststellungen zu diesem; bloße Nichtabführung der Umsatzsteuer ist ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen der Versagung des Vorsteuerabzugs wegen angeblicher Beteiligung des leistenden Unternehmens an einem Mehrwertsteuerbetrug

  • rechtsportal.de

    Verfahrensfehler bei Unterstellung eines Sachverhalts, der von den tatsächlichen Feststellungen nicht getragen wird; Versagung des Vorsteuerabzugs bei Beteiligung an fremdem "Mehrwertsteuerbetrug" ohne Feststellungen zu diesem; bloße Nichtabführung der Umsatzsteuer ist ...

  • datenbank.nwb.de

    Verfahrensfehler bei Unterstellung eines Sachverhalts, der von den tatsächlichen Feststellungen nicht getragen wird; Versagung des Vorsteuerabzugs bei Beteiligung an fremdem "Mehrwertsteuerbetrug" ohne Feststellungen zu diesem; bloße Nichtabführung der Umsatzsteuer ist ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (27)

  • EuGH, 14.03.2013 - C-527/11

    Ablessio - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 213, 214 und 273 -

    Auszug aus BFH, 03.07.2019 - XI B 17/19
    Die Tatsache, dass ein Steuerpflichtiger nicht über die materiellen, technischen und finanziellen Mittel verfügt, um die angeführte wirtschaftliche Tätigkeit auszuüben, und der Inhaber der Anteile einer Gesellschaft bereits mehrfach eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer für Gesellschaften erhalten hat, die nie wirklich eine wirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt haben, reichen allein nicht als Beleg dafür aus, dass es wahrscheinlich ist, dass dieser beabsichtigt, Steuern zu hinterziehen (EuGH-Urteil Ablessio vom 14.03.2013 - C-527/11, EU:C:2013:168, HFR 2013, 548, Rz 36 und 37).

    Umstände in der unter (3) und (4) genannten Art, die durch das Vorliegen anderer objektiver Anhaltspunkte bestätigt werden und die missbräuchliche Absichten des Steuerpflichtigen annehmen lassen, können im Rahmen einer Gesamtwürdigung des Risikos der Steuerhinterziehung zu berücksichtigen sein (EuGH-Urteil Ablessio, EU:C:2013:168, HFR 2013, 548, Rz 36 und 37).

  • FG Baden-Württemberg, 31.01.2019 - 1 K 2037/18

    Ausschluss vom Vorsteuerabzug bei mit Steuerbetrug behafteten Umsätzen mit

    Auszug aus BFH, 03.07.2019 - XI B 17/19
    Auf die Beschwerde des Klägers wegen Nichtzulassung der Revision wird das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 31.01.2019 - 1 K 2037/18 aufgehoben.

    Das FG Baden-Württemberg wies die Klage mit Urteil vom 31.01.2019 - 1 K 2037/18 (s. dazu Prätzler, juris PraxisReport Steuerrecht 23/2019, Anm. 5) zum weit überwiegenden Teil ab und ließ die Revision nicht zu.

  • EuGH, 02.05.2018 - C-574/15

    Scialdone - Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - Schutz der

    Auszug aus BFH, 03.07.2019 - XI B 17/19
    (4) Die Nichtabführung von Mehrwertsteuer stellt außerdem nach der Rechtsprechung des EuGH unabhängig davon, ob sie vorsätzlich erfolgt oder nicht, keinen "Betrug" i.S. von Art. 325 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) oder des am 26.07.1995 in Brüssel unterzeichneten Übereinkommens aufgrund von Art. K.3 des Vertrags über die Europäische Union über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften --ABlEG-- 1995, Nr. C 316, S. 49 --SFI-Übereinkommen--; jetzt: Richtlinie 2017/1371/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 05.07.2017 über die strafrechtliche Bekämpfung von gegen die finanziellen Interessen der Union gerichtetem Betrug, Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 198, S. 29 --Richtlinie 2017/1371/EU--) dar (vgl. EuGH-Urteil Scialdone vom 02.05.2018 - C-574/15, EU:C:2018:295, Mehrwertsteuerrecht --MwStR-- 2018, 791, Rz 37 ff.).

    Sie ist zwar eine "rechtswidrige Handlung", durch die die finanziellen Interessen der Union i.S. des Art. 325 Abs. 1 AEUV beeinträchtigt werden und auf die daher effektive, abschreckende Sanktionen anzuwenden sind (EuGH-Urteil Scialdone, EU:C:2018:295, MwStR 2018, 791, Rz 44), aber, wenn eine Erklärung abgegeben wurde, nicht so schwerwiegend wie die Fälle von Mehrwertsteuerbetrug (EuGH-Urteil Scialdone, EU:C:2018:295, MwStR 2018, 791, Rz 41).

  • BFH, 14.10.1999 - IV B 72/99

    Richterablehnung; Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus BFH, 03.07.2019 - XI B 17/19
    Einer Zurückverweisung an einen anderen Senat des FG bedarf es nicht; denn das FG hat zutreffend angenommen, dass der Befangenheitsantrag des Klägers offensichtlich unzulässig war (vgl. allgemein BFH-Beschlüsse vom 14.06.1994 - VII B 34/94, BFH/NV 1995, 131; vom 14.10.1999 - IV B 72/99, BFH/NV 2000, 459; Leipold in Hübschmann/ Hepp/Spitaler, § 51 FGO Rz 70).
  • BFH, 11.05.2015 - XI B 29/15

    Begründete Nichtzulassungsbeschwerde: Anforderungen an die Urteilsbegründung bei

    Auszug aus BFH, 03.07.2019 - XI B 17/19
    Diese Vorschrift gilt auch im Falle des § 116 Abs. 6 FGO (vgl. BFH-Beschlüsse vom 11.05.2015 - XI B 29/15, BFH/NV 2015, 1257, Rz 23; vom 25.10.2018 - XI B 57/18, BFH/NV 2019, 130, Rz 25).
  • BFH, 08.05.2018 - XI B 5/18

    Ablehnung eines Antrags auf Aussetzung des Verfahrens muss begründet werden

    Auszug aus BFH, 03.07.2019 - XI B 17/19
    Aufgrund dieses Verfahrensfehlers erscheint es als sachgerecht, gemäß § 116 Abs. 6 FGO das angefochtene Urteil aufzuheben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das FG zurückzuverweisen, da beim derzeitigen Verfahrensstand von einer Revisionsentscheidung keine weitere rechtliche Klärung zu erwarten ist (vgl. dazu z.B. BFH-Beschlüsse vom 25.07.2017 - XI B 29/17, BFH/NV 2017, 1715, Rz 26; vom 08.05.2018 - XI B 5/18, BFH/NV 2018, 958, Rz 23).
  • BFH, 25.07.2017 - XI B 29/17

    Bezeichnung des Gegenstands des Klagebegehrens bei Klage gegen Änderungsbescheide

    Auszug aus BFH, 03.07.2019 - XI B 17/19
    Aufgrund dieses Verfahrensfehlers erscheint es als sachgerecht, gemäß § 116 Abs. 6 FGO das angefochtene Urteil aufzuheben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das FG zurückzuverweisen, da beim derzeitigen Verfahrensstand von einer Revisionsentscheidung keine weitere rechtliche Klärung zu erwarten ist (vgl. dazu z.B. BFH-Beschlüsse vom 25.07.2017 - XI B 29/17, BFH/NV 2017, 1715, Rz 26; vom 08.05.2018 - XI B 5/18, BFH/NV 2018, 958, Rz 23).
  • BFH, 16.09.2015 - XI R 27/13

    Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Maßnahmen der Arbeitsmarktförderung -

    Auszug aus BFH, 03.07.2019 - XI B 17/19
    Allein der unterlaufene Verfahrensfehler rechtfertigt (wie jede materiell- oder verfahrensrechtliche Unrichtigkeit) die Zurückverweisung an einen anderen Senat nicht (vgl. BFH-Urteil vom 16.09.2015 - XI R 27/13, BFH/NV 2016, 252, Rz 47, m.w.N.).
  • BFH, 25.10.2018 - XI B 57/18

    Steuerbefreiung für Schul- und Hochschulunterricht; Definition des Begriffs

    Auszug aus BFH, 03.07.2019 - XI B 17/19
    Diese Vorschrift gilt auch im Falle des § 116 Abs. 6 FGO (vgl. BFH-Beschlüsse vom 11.05.2015 - XI B 29/15, BFH/NV 2015, 1257, Rz 23; vom 25.10.2018 - XI B 57/18, BFH/NV 2019, 130, Rz 25).
  • BFH, 14.06.1994 - VII B 34/94

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus BFH, 03.07.2019 - XI B 17/19
    Einer Zurückverweisung an einen anderen Senat des FG bedarf es nicht; denn das FG hat zutreffend angenommen, dass der Befangenheitsantrag des Klägers offensichtlich unzulässig war (vgl. allgemein BFH-Beschlüsse vom 14.06.1994 - VII B 34/94, BFH/NV 1995, 131; vom 14.10.1999 - IV B 72/99, BFH/NV 2000, 459; Leipold in Hübschmann/ Hepp/Spitaler, § 51 FGO Rz 70).
  • BGH, 11.10.2018 - 1 StR 138/18

    Beihilfe zur Steuerhinterziehung und zum Vorenthalten und Veruntreuen von

  • BFH, 24.02.1994 - V R 80/92

    Vorsteuerabzug bei steuerpflichtigem Grundstückserwerb auch dann nicht

  • EuGH, 09.11.2017 - C-552/16

    Wind Inovation 1 - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerwesen - Gemeinsames

  • EuGH, 22.10.2015 - C-277/14

    PPUH Stehcemp - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Mehrwertsteuer -

  • BGH, 19.11.2014 - 1 StR 219/14

    Umsatzsteuerhinterziehung (Umsatzsteuerbetrug: Umsatzsteuerkarussell, missing

  • EuGH, 13.02.2014 - C-18/13

    MAKS PEN - Steuerrecht - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Richtlinie

  • BFH, 19.05.2010 - XI R 78/07

    Versagung des Vorsteuerabzugs im Umsatzsteuerkarussell beim sog. "Buffer II" -

  • BFH, 08.02.2013 - VI B 100/12

    Nichtberücksichtigung des Gesamtergebnisses des Verfahrens als Verfahrensmangel

  • EuGH, 06.12.2012 - C-285/11

    Bonik - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Recht auf Vorsteuerabzug -

  • EuGH, 12.01.2006 - C-354/03

    GESELLSCHAFTEN, DIE OHNE IHR WISSEN IN EINEN "KARUSSELLBETRUG" VERWICKELT WAREN,

  • BGH, 01.10.2013 - 1 StR 312/13

    Umsatzsteuerhinterziehung durch Umsatzsteuerkarusselle (Streckengeschäfte;

  • BGH, 29.01.2015 - 1 StR 216/14

    Umsatzsteuerhinterziehung (Berechtigung zum Vorsteuerabzug)

  • EuGH, 06.07.2006 - C-439/04

    Kittel - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Vorsteuerabzug - Karussellbetrug -

  • BFH, 12.11.2008 - IX B 8/08

    Nichtberücksichtigung des Gesamtergebnisses des Verfahrens als Verfahrensmangel -

  • BFH, 27.03.2003 - V R 33/02

    Gebäudeerwerb auf gepachtetem Grundstück; Vorsteuerabzug

  • BGH, 02.09.2015 - 1 StR 239/15

    Umsatzsteuerhinterziehung (Geltendmachung von Vorsteuerabzug in einem

  • BFH, 06.12.1995 - I R 111/94

    Finanzgerichtliche Überzeugungsbildung auf Grund eines Indizienbeweises

  • BFH, 20.10.2021 - XI R 19/20

    Versagung des Vorsteuerabzugs aus Altgoldlieferungen; Anforderungen an das

    Der erkennende Senat hob im Verfahren über die Zulassung der Revision durch Beschluss vom 03.07.2019 - XI B 17/19 (BFH/NV 2019, 1351) dieses Urteil auf und verwies den Rechtsstreit an das FG zurück.

    Hat das FA nicht dargetan oder das FG nicht festgestellt, dass ein Mehrwertsteuerbetrug oder eine sonstige rechtswidrige Handlung i.S. des Art. 325 AEUV begangen worden ist, kommt eine Versagung des Vorsteuerabzugs nach der sog. Missbrauchs-Rechtsprechung des EuGH nicht in Betracht (vgl. BFH-Urteil in BFHE 268, 376, Rz 49; BFH-Beschluss in BFH/NV 2019, 1351, Rz 22).

    a) Das FG ist auf den S. 28 ff. seines Urteils (juris-Rz 112 ff.) von diesen Rechtsgrundsätzen ausgegangen und hat in den Rz 124 ff., 131 ff., 137 ff. und 142 ff. --unter Beachtung der Hinweise des Senats aus dem Beschwerdeverfahren (BFH-Beschluss in BFH/NV 2019, 1351)-- begründet, von welchen Steuerhinterziehungen der (Verantwortlichen der) A-GmbH, M-GmbH, S-GmbH und T-GmbH es überzeugt ist.

    aa) Das FG hat dabei die Hinweise des Senats im BFH-Beschluss in BFH/NV 2019, 1351 zur Kenntnis genommen, beachtet und --unter ausdrücklicher Auseinandersetzung mit den Hinweisen des Senats-- begründet, warum es trotz dieser Hinweise weiterhin zu dieser Überzeugung gelangt ist.

  • BFH, 11.03.2020 - XI R 38/18

    Keine Versagung des Vorsteuerabzugs bei fehlendem Nachweis eines Steuerbetrugs;

    Dabei müssen für die Annahme eines Betrugs zum Nachteil des gemeinsamen Mehrwertsteuersystems durch missbräuchliche oder betrügerische Nichtentrichtung der Steuer zur Nichtabführung andere objektive Anhaltspunkte hinzutreten (vgl. EuGH-Urteil Unitel vom 17.10.2019 - C-653/18, EU:C:2019:876, HFR 2019, 1103, Rz 37; BFH-Beschluss vom 03.07.2019 - XI B 17/19, BFH/NV 2019, 1351, Rz 21).

    Insbesondere ist in diesem Zusammenhang auch der Umstand, ob die Mehrwertsteuer, die für die vorausgegangenen Getränkeverkäufe geschuldet war, tatsächlich an den Fiskus entrichtet wurde, für das Recht des Steuerpflichtigen auf Vorsteuerabzug nicht von Bedeutung (vgl. allgemein EuGH-Urteile Optigen u.a., EU:C:2006:16, HFR 2006, 318, Rz 54; PPUH Stehcemp, EU:C:2015:719, HFR 2015, 1182, Rz 45; BFH-Beschluss in BFH/NV 2019, 1351, Rz 19, m.w.N.), da die Klägerin dies nach den tatsächlichen Feststellungen des FG nicht wusste oder hätte wissen müssen.

  • FG Baden-Württemberg, 04.06.2020 - 1 K 2492/19

    Vorsteuerabzug: Identität von Rechnungsaussteller und leistendem Unternehmer -

    Auf die beim BFH am 21. Februar 2019 eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde wurde das Urteil aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Finanzgericht (FG) Baden-Württemberg zurückverwiesen (BFH-Beschluss vom 3. Juli 2019 XI B 17/19, BFH/NV 2019, 1351, Gerichtsakte zu dem Verfahren 1 K 2037/18, Band II, Bl. 311 ff.).

    Dies ist nicht nur der Fall, wenn der Steuerpflichtige selbst eine Steuerhinterziehung begeht, sondern auch, wenn ein Steuerpflichtiger wusste oder hätte wissen müssen, dass er mit seinem Erwerb an einem Umsatz teilnahm, der in eine Mehrwertsteuerhinterziehung einbezogen war (im BFH-Beschluss vom 3. Juli 2019 XI B 17/19, BFH/NV 2019, 1351 Rn. 15 wird der Begriff komplementär mit dem Terminus Mehrwertsteuerbetrug verwendet).

    Eine missbräuchliche oder betrügerische Nichtentrichtung der Steuer (§ 26b und § 26c UStG) genügt demgegenüber nicht, denn die Nichtabführung von Mehrwertsteuer stellt unabhängig davon, ob sie vorsätzlich erfolgt oder nicht, keinen Mehrwertsteuerbetrug i.S. von Art. 325 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) dar (BFH-Beschluss vom 3. Juli 2019 XI B 17/19, BFH/NV 2019, 1351 Rn. 17 bis 20 m.w.N.; Beschluss des Bundesgerichtshofs -BGH- vom 15. Mai 1997 5 StR 45/97, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung -HFR- 1997, 941).

    Der Senat teilt insofern die Auffassung des BFH in seinem Beschluss vom 3. Juli 2019 (XI B 17/19, BFH/NV 2019, 1351 Rn. 23), dass das Ergebnis einer Auskunft der Creditreform "für sich" nicht geeignet ist, Anhaltspunkte für eine Mehrwertsteuerhinterziehung der (angeblichen) Vorlieferanten des Klägers zu geben.

  • BFH, 29.12.2020 - VII B 92/20

    Verlegungsantrag

    Diese Vorschrift gilt auch im Falle des § 116 Abs. 6 FGO (vgl. BFH-Beschluss vom 03.07.2019 - XI B 17/19, BFH/NV 2019, 1351, Rz 27, m.w.N.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.12.2022 - 7 A 10620/21

    Nächtliches Durchfahrtverbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 t

    Die Beklagte ist zunächst auf der Grundlage der schalltechnischen Untersuchung vom 21. Oktober 2022 zu Recht davon ausgegangen, dass durch die straßenverkehrsrechtliche Maßnahme der Beurteilungspegel um mehr als 3 db(A) gesenkt wird und somit das nächtliche Durchfahrtverbot für Kraftfahrzeuge über 3, 5 t ein geeignetes Mittel zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm ist (vgl. zu diesem Aspekt OVG RP, Beschluss vom 4. April 2019 - 7 A 11622/18.OVG -, BeckRS 2019, 24632, Rn. 35).
  • BFH, 11.02.2020 - XI B 69/19

    Notwendige Verbindung von Verfahren bei doppelter Rechtshängigkeit - Rechtsfolge

    Ein Verstoß dagegen ist ein Verfahrensfehler i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO (vgl. BFH-Beschluss vom 03.07.2019 - XI B 17/19, BFH/NV 2019, 1351, Rz 10 f.).
  • BFH, 10.03.2020 - VII B 206/18

    Ehrenamtliche Tätigkeit als erheblicher Grund für Terminsverlegung

    Diese Vorschrift gilt auch im Fall des § 116 Abs. 6 FGO (vgl. BFH-Beschluss vom 03.07.2019 - XI B 17/19, BFH/NV 2019, 1351, m.w.N.).
  • BFH, 10.08.2023 - X B 136/22

    Verletzung rechtlichen Gehörs bei rechtswidriger Fesselungsanordnung

    Diese Vorschrift gilt auch im Fall des § 116 Abs. 6 FGO (vgl. BFH-Beschlüsse vom 10.03.2020 - VII B 206/18, BFH/NV 2020, 917, Rz 25 und vom 03.07.2019 - XI B 17/19, BFH/NV 2019, 1351, Rz 27, m.w.N.).
  • BFH, 23.04.2020 - X B 156/19

    Verstoß gegen das Gesamtergebnis des Verfahrens bei Verweis auf Internetquellen

    Es darf nicht von einem entscheidungserheblichen Sachverhalt ausgehen, der in den Akten keine Stütze findet oder der nicht durch ausreichende tatsächliche Feststellungen getragen wird (BFH-Beschluss vom 03.07.2019 - XI B 17/19, BFH/NV 2019, 1351, Rz 11).
  • BFH, 10.03.2020 - VII B 208/18

    Ausschluss einer Richterin wegen Mitwirkung im vorausgegangenen

    Diese Vorschrift gilt auch im Falle des § 116 Abs. 6 FGO (vgl. BFH-Beschluss vom 03.07.2019 - XI B 17/19, BFH/NV 2019, 1351, m.w.N.).
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