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   BFH, 03.08.2010 - VII B 71/10   

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https://dejure.org/2010,15463
BFH, 03.08.2010 - VII B 71/10 (https://dejure.org/2010,15463)
BFH, Entscheidung vom 03.08.2010 - VII B 71/10 (https://dejure.org/2010,15463)
BFH, Entscheidung vom 03. August 2010 - VII B 71/10 (https://dejure.org/2010,15463)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Ermäßigter Umsatzsteuersatz für Bandagen erfordert deren besondere Stützwirkung - Sachverhaltserforschung bei Einreihung einer Ware

  • openjur.de

    Ermäßigter Umsatzsteuersatz für Bandagen erfordert deren besondere Stützwirkung; Sachverhaltserforschung bei Einreihung einer Ware

  • Bundesfinanzhof

    UStG § 12 Abs 2 Nr 1, UStG Anl 2 Nr 52 Buchst b, FGO § 76 Abs 1, KN Pos 9021, FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 3
    Ermäßigter Umsatzsteuersatz für Bandagen erfordert deren besondere Stützwirkung - Sachverhaltserforschung bei Einreihung einer Ware

  • Bundesfinanzhof

    Ermäßigter Umsatzsteuersatz für Bandagen erfordert deren besondere Stützwirkung - Sachverhaltserforschung bei Einreihung einer Ware

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 12 Abs 2 Nr 1 UStG 1999, Anl 2 Nr 52 Buchst b UStG 1999, § 76 Abs 1 FGO, Pos 9021 KN, § 115 Abs 2 Nr 1 FGO
    Ermäßigter Umsatzsteuersatz für Bandagen erfordert deren besondere Stützwirkung - Sachverhaltserforschung bei Einreihung einer Ware

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 12 Abs 2 Nr 1 UStG 1999, Anl 2 Nr 52 Buchst b UStG 1999, § 76 Abs 1 FGO, Pos 9021 KN, § 115 Abs 2 Nr 1 FGO
    Ermäßigter Umsatzsteuersatz für Bandagen erfordert deren besondere Stützwirkung - Sachverhaltserforschung bei Einreihung einer Ware

  • rewis.io

    Ermäßigter Umsatzsteuersatz für Bandagen erfordert deren besondere Stützwirkung - Sachverhaltserforschung bei Einreihung einer Ware

  • ra.de
  • rewis.io

    Ermäßigter Umsatzsteuersatz für Bandagen erfordert deren besondere Stützwirkung - Sachverhaltserforschung bei Einreihung einer Ware

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unterscheidung von Merkmalen aufgrund der verwendeten Materialien, ihrer Funktionsweise oder ihrer Eignung bei der Einordnung von Bandagen als dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterworfene Produkte

  • datenbank.nwb.de

    Ermäßigter Umsatzsteuer: Einreihung von Bandagen; keine Verpflichtung des FG bei der Einreihung von Bandagen ein Sachverständigengutachten oder eine unverbindliche Zolltarifauskunft einzuholen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Unterscheidung von Merkmalen aufgrund der verwendeten Materialien, ihrer Funktionsweise oder ihrer Eignung bei der Einordnung von Bandagen als dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterworfene Produkte

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 21.04.1999 - I B 99/98

    Keine Pflicht zum Steuerabzug nach § 50 a Abs. 4 EStG bei Zahlungen an

    Auszug aus BFH, 03.08.2010 - VII B 71/10
    Einer Rechtsfrage kommt nur dann grundsätzliche Bedeutung zu, wenn sie klärungsbedürftig ist (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16. Juli 1999 IX B 81/99, BFHE 189, 401, BStBl II 1999, 760, und vom 21. April 1999 I B 99/98, BFHE 188, 372, BStBl II 2000, 254, m.w.N.).
  • FG Niedersachsen, 10.09.2009 - 16 K 180/07

    Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes auf medizinisch-chirurgische Gürtel

    Auszug aus BFH, 03.08.2010 - VII B 71/10
    Im Streitfall habe das FG seiner Entscheidung eine vom Urteil des Niedersächsischen FG vom 10. September 2009  16 K 180/07 abweichende Rechtsauffassung zugrunde gelegt.
  • FG Hessen, 18.09.2003 - 7 K 4003/02

    Zolltarifauskunft; Ellenbogenbandage; Ellenbogenspange; Pelotte; Zuggurt;

    Auszug aus BFH, 03.08.2010 - VII B 71/10
    Eine Abweichung liege auch hinsichtlich des Urteils des Hessischen FG vom 18. September 2003  7 K 4003/02 vor.
  • BFH, 18.12.1998 - VI B 215/98

    Aufhebung der Kindergeldfestsetzung bei Haushaltswechsel

    Auszug aus BFH, 03.08.2010 - VII B 71/10
    An der zu fordernden Klärungsbedürftigkeit fehlt es jedoch, wenn sich die Beantwortung der Rechtsfrage ohne weiteres aus dem klaren Wortlaut und Sinngehalt des Gesetzes ergibt oder die Rechtsfrage offensichtlich so zu beantworten ist, wie es das FG in seiner Entscheidung getan hat, wenn die Rechtslage also eindeutig ist (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschlüsse vom 18. Dezember 1998 VI B 215/98, BFHE 187, 559, BStBl II 1999, 231, und vom 31. Mai 2000 X B 111/99, BFH/NV 2000, 1461).
  • BFH, 31.05.2000 - X B 111/99

    Wohneigentumsförderung; geerbter Miteigentumsanteil

    Auszug aus BFH, 03.08.2010 - VII B 71/10
    An der zu fordernden Klärungsbedürftigkeit fehlt es jedoch, wenn sich die Beantwortung der Rechtsfrage ohne weiteres aus dem klaren Wortlaut und Sinngehalt des Gesetzes ergibt oder die Rechtsfrage offensichtlich so zu beantworten ist, wie es das FG in seiner Entscheidung getan hat, wenn die Rechtslage also eindeutig ist (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschlüsse vom 18. Dezember 1998 VI B 215/98, BFHE 187, 559, BStBl II 1999, 231, und vom 31. Mai 2000 X B 111/99, BFH/NV 2000, 1461).
  • BFH, 23.10.2018 - VII R 19/17

    Zur Erkennbarkeit von Teilen und Zubehör

    Wenn der Zolltarif keine besondere Regelung trifft (und dabei, wie etwa in der Unterpositions-Anm. 2 zu Kap. 17 KN oder der Anm. 8 zu Kap. 62 KN beispielsweise ausdrücklich oder sinngemäß auf die visuelle Erkennbarkeit abstellt oder wie in der Anm. 3 Buchst. a zu Abschn. VI KN auf die Aufmachung), genügt es, dass ein Sachverständiger mit den ihm zur Verfügung stehenden Erkenntnismitteln anhand der objektiven Merkmale und Eigenschaften der Ware ihre Zweckbestimmung erkennen kann (vgl. Senatsurteile in BFH/NV 2002, 560, ZfZ 2002, 46, und vom 18. Juli 1972 VII R 123/69, BFHE 106, 395; vgl. aber auch Senatsbeschluss vom 3. August 2010 VII B 71/10, BFH/NV 2011, 321, Rz 14).
  • BFH, 27.02.2019 - VII R 1/18

    Zur Einreihung von Einlegesohlen

    Es ist irrelevant, ob eine Person ohne Ausgleichs- und Korrekturbedarf die Ware nutzen kann, wenn diese die "zur Korrektur orthopädischer Leiden" erforderlichen objektiven Merkmale und Eigenschaften aufweist und ihr der Verwendungszweck somit innewohnt (vgl. Senatsbeschluss vom 3. August 2010 VII B 71/10, BFH/NV 2011, 321).
  • BFH, 03.09.2015 - VII B 186/14

    Tarifierung einer Kniegelenkbandage - Fehlende Klärungsbedürftigkeit - Keine

    In den Klettverschlüssen könne jedoch kein besonderer Mechanismus gesehen werden, der eine Anpassung an die spezifischen Funktionsschäden eines Patienten ermögliche (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 3. August 2010 VII B 71/10, BFH/NV 2011, 321).

    Entscheidend ist demnach, dass die zu tarifierenden Bandagen besondere Merkmale aufweisen, die sie mit hinreichender Prägnanz von herkömmlichen Bandagen unterscheiden (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2011, 321).

  • BFH, 28.02.2023 - VII R 21/20

    Zolltarifliche Einreihung bestimmter Lenk- und Bockrollen

    Dabei steht die Art und Weise der Beweiserhebung und insbesondere die Auswahl der Beweismittel --auch die Hinzuziehung eines Sachverständigen-- im pflichtgemäßen Ermessen des Tatrichters (Senatsbeschluss vom 03.08.2010 - VII B 71/10, BFH/NV 2011, 321).
  • FG Hamburg, 13.11.2014 - 4 K 97/14

    Zollrecht: Tarifierung einer Kniebandage

    In ihnen kann jedoch kein besonderer Mechanismus gesehen werden, der eine Anpassung an die spezifischen Funktionsschäden eines Patienten ermöglicht (vgl. BFH, Beschluss vom 03.08.2010, VII B 71/10).
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