Rechtsprechung
BFH, 03.08.2016 - IX R 14/15 |
Volltextveröffentlichungen (16)
- lexetius.com
Zur steuerlichen Abziehbarkeit von Aufwendungen für die Erneuerung einer Einbauküche in einer vermieteten Wohnung
- openjur.de
- Bundesfinanzhof
EStG § 6 Abs 2, EStG § 7 Abs 1 S 1, EStG § 9 Abs 1 S 1, EStG § 9 Abs 1 S 2, BGB § 93, BGB § 94 Abs 2, BGB § 95 Abs 2, BGB § 97 Abs 1 S 1
Zur steuerlichen Abziehbarkeit von Aufwendungen für die Erneuerung einer Einbauküche in einer vermieteten Wohnung
- Bundesfinanzhof
Zur steuerlichen Abziehbarkeit von Aufwendungen für die Erneuerung einer Einbauküche in einer vermieteten Wohnung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 6 Abs 2 EStG 2009, § 7 Abs 1 S 1 EStG 2009, § 9 Abs 1 S 1 EStG 2009, § 9 Abs 1 S 2 EStG 2009, § 93 BGB
Zur steuerlichen Abziehbarkeit von Aufwendungen für die Erneuerung einer Einbauküche in einer vermieteten Wohnung - IWW
- Wolters Kluwer
Ertragsteuerliche Behandung der Aufwendungen für die vollständige Erneuerung einer Einbauküche in einem vermieteten Immobilienobjekt
- Betriebs-Berater
Zur steuerlichen Abziehbarkeit von Aufwendungen für die Erneuerung einer Einbauküche in einer vermieteten Wohnung
- rewis.io
Zur steuerlichen Abziehbarkeit von Aufwendungen für die Erneuerung einer Einbauküche in einer vermieteten Wohnung
- wertermittlerportal
- ra.de
- blogspot.de (Kurzinformation und Volltext)
Einkommensteuer (Vermietung): Abziehbarkeit der Kosten für eine neue Einbauküche
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ertragsteuerliche Behandung der Aufwendungen für die vollständige Erneuerung einer Einbauküche in einem vermieteten Immobilienobjekt
- datenbank.nwb.de
Zur steuerlichen Abziehbarkeit von Aufwendungen für die Erneuerung einer Einbauküche in einer vermieteten Wohnung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Aufwendungen für Erneuerung einer Einbauküche nicht sofort abziehbar
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (16)
- Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)
Erneuerung Einbauküche: Aufwendungen nicht sofort abziehbar
- raschlosser.com (Kurzinformation)
Einbau von Einbauküchen ist nicht mehr sofort absetzbar
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die erneuerte Einbauküche in der Mietwohnung
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Steuerliche Abziehbarkeit von Aufwendungen für die Erneuerung einer Einbauküche in einer vermieteten Wohnung
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Aufwendungen für die Erneuerung einer Einbauküche in einer vermieteten Wohnung sind nicht sofort abziehbar
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Zur steuerlichen Abziehbarkeit von Aufwendungen für die Erneuerung einer Einbauküche in einer vermieteten Wohnung
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Erneuerte Einbauküche muss über 10 Jahre abgeschrieben werden
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Erneuerung Einbauküche - Aufwendungen nicht sofort abziehbar
- koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)
Erneuerung Einbauküche: Aufwendungen nicht sofort abziehbar
- vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)
Neue Einbauküchen nicht sofort absetzbar
- Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)
Erneuerung Einbauküche: Aufwendungen nicht sofort abziehbar
- rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)
Aufwendungen für die Erneuerung einer Einbauküche sind für Vermieter nicht sofort als Werbungskosten absetzbar
- pwc.de (Kurzinformation)
Aufwendungen zur Erneuerung der Einbauküche nicht sofort abziehbar
- anwalt.de (Kurzinformation)
Einbauküche: Aufwendungen für Erneuerung sind über zehn Jahre abzuschreiben
- ecovis.com (Kurzinformation)
Küche in der Mietwohnung nicht mehr sofort absetzbar
- bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)
Erneuerung der Einbauküche
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Abschreibung
- Abschreibungen nach Steuerrecht
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
- Die Tatbestände des § 21 EStG
- Grundstücksumsätze, Umsatzsteuer
- Vorsteuerabzug und -aufteilung nach § 15 Abs. 4 UStG
- Vorsteueraufteilung nach § 15 Abs. 4 UStG
- Anschaffungsnaher Herstellungsaufwand und Erhaltungsaufwendungen
Sonstiges (2)
Verfahrensgang
- FG Schleswig-Holstein, 28.01.2015 - 2 K 101/13
- BFH, 03.08.2016 - IX R 14/15
Papierfundstellen
- BFHE 255, 103
- NJW 2017, 1837
- NZM 2017, 422
- BB 2016, 3029
- BStBl II 2017, 437
- BauR 2017, 604
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (25)
- BFH, 13.03.1990 - IX R 104/85
Aufwendungen für eine Einbauküche
Auszug aus BFH, 03.08.2016 - IX R 14/15
Demgegenüber ist ein solcher Zusammenhang nicht gegeben bei Bestandteilen, die dem über die bloße Gebäudenutzbarkeit hinausgehenden Wohnen selbst (einschließlich der Haushaltsführung) dienen (vgl. BFH-Urteil vom 13. März 1990 IX R 104/85, BFHE 160, 29, BStBl II 1990, 514, sowie den Beschluss des Großen Senats des BFH vom 26. November 1974 GrS 5/71, BFHE 111, 242, BStBl II 1974, 132).Gleiches galt für einen Herd, soweit er nach der --allerdings regional durchaus unterschiedlichen-- Verkehrsauffassung für die Ausstattung einer Wohnung als erforderlich angesehen wurde (vgl. BFH-Urteile vom 11. Dezember 1973 VIII R 171/71, BFHE 112, 241, BStBl II 1974, 474; VIII R 174/71, BFHE 113, 10, BStBl II 1974, 631; vom 2. April 1974 VIII R 96/69, BFHE 112, 251, BStBl II 1974, 479; in BFHE 160, 29, BStBl II 1990, 514;… vom 15. Mai 1990 IX R 173/88, BFH/NV 1991, 148;… vom 30. Juli 1991 IX R 32/89, BFH/NV 1991, 818).
Der Senat geht, abweichend von seiner früheren Rechtsauffassung im BFH-Urteil in BFHE 160, 29, BStBl II 1990, 514 davon aus, dass es sich bei den einzelnen Elementen einer Einbauküche --einschließlich Spüle, Herd und aller fest eingebauten elektrischen Geräte-- um ein einheitliches Wirtschaftsgut handelt.
Soweit der Senat in seinem Urteil in BFHE 160, 29, BStBl II 1990, 514 noch eine abweichende Rechtsauffassung vertreten hat, hält er hieran nicht mehr fest.
- BFH, 04.05.1962 - III 348/60 U
Definition des wesentlichen Bestandteils des Gebäudes
Auszug aus BFH, 03.08.2016 - IX R 14/15
Abweichend von diesem Grundsatz wurden Einbauküchen nur dann als wesentliche Bestandteile des Gebäudes angesehen, wenn sie im Zuge des baulichen Einpassens in die für sie bestimmte Stelle mit den sie umschließenden Gebäudeteilen (Seitenwände und Rückwand) vereinigt und damit i.S. des § 94 Abs. 2 BGB zur "Herstellung eines Gebäudes eingefügt" wurden (vgl. BFH-Urteile vom 1. Dezember 1970 VI R 358/69, BFHE 101, 1, BStBl II 1971, 162, zu § 19 des Gesetzes zur Förderung der Wirtschaft von Berlin (West); vom 4. Mai 1962 III 348/60 U, BFHE 75, 178, BStBl III 1962, 333).Danach sind die in einem zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung genutzten Immobilienobjekt eingebaute Spüle sowie ein dort installierter Kochherd nach aktueller Verkehrsauffassung grundsätzlich nicht (mehr) als wesentlicher Bestandteil des Gebäudes, sondern als Scheinbestandteile (§ 95 Abs. 2 BGB) anzusehen, soweit sie im Einzelfall nicht i.S. des § 94 Abs. 2 BGB zur Herstellung des Gebäudes eingefügt wurden (vgl. BFH-Urteile in BFHE 101, 1, BStBl II 1971, 162, und in BFHE 75, 178, BStBl III 1962, 333).
Soweit der Senat teilweise eine andere Auffassung als das BFH-Urteil in BFHE 75, 178, BStBl III 1962, 333 vertritt, ist jenes Urteil zu der Frage ergangen, ob sog. "Einstellküchen" bei der Bemessung des Einheitswerts des Mietwohngrundstückes mit zu berücksichtigen sind, und betraf mithin schon einen anderen rechtlichen Kontext.
- BFH, 01.12.1970 - VI R 358/69
Einbauküchen - Wesentliche Bestandteile - Gebäude - Gebäudeteile - Seitenwände - …
Auszug aus BFH, 03.08.2016 - IX R 14/15
Abweichend von diesem Grundsatz wurden Einbauküchen nur dann als wesentliche Bestandteile des Gebäudes angesehen, wenn sie im Zuge des baulichen Einpassens in die für sie bestimmte Stelle mit den sie umschließenden Gebäudeteilen (Seitenwände und Rückwand) vereinigt und damit i.S. des § 94 Abs. 2 BGB zur "Herstellung eines Gebäudes eingefügt" wurden (vgl. BFH-Urteile vom 1. Dezember 1970 VI R 358/69, BFHE 101, 1, BStBl II 1971, 162, zu § 19 des Gesetzes zur Förderung der Wirtschaft von Berlin (West); vom 4. Mai 1962 III 348/60 U, BFHE 75, 178, BStBl III 1962, 333).Danach sind die in einem zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung genutzten Immobilienobjekt eingebaute Spüle sowie ein dort installierter Kochherd nach aktueller Verkehrsauffassung grundsätzlich nicht (mehr) als wesentlicher Bestandteil des Gebäudes, sondern als Scheinbestandteile (§ 95 Abs. 2 BGB) anzusehen, soweit sie im Einzelfall nicht i.S. des § 94 Abs. 2 BGB zur Herstellung des Gebäudes eingefügt wurden (vgl. BFH-Urteile in BFHE 101, 1, BStBl II 1971, 162, und in BFHE 75, 178, BStBl III 1962, 333).
Im Übrigen stellt der Senat die Aussage, wonach Einbauküchen in Einzelfällen zu wesentlichen Bestandteilen des Gebäudes werden können, wenn sie durch Einpassen in die für sie bestimmte Stelle mit den sie umschließenden Gebäudeteilen (Seitenwände und Rückwand) vereinigt werden (so BFH-Urteil in BFHE 101, 1, BStBl II 1971, 162) nicht infrage.
- FG Niedersachsen, 21.10.2014 - 12 K 79/13
Ermittlung der tatsächlichen Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und …
Auszug aus BFH, 03.08.2016 - IX R 14/15
Das gleiche gilt nach Auffassung des Senats auch für die in der Einbauküche eingebaute Spüle, den Herd und die weiteren Elektrogeräte (Kühlschrank und Dunstabzugshaube); denn auch diese Einzelgegenstände stellen sich in einer modernen Einbauküche aus den oben schon genannten Gründen nicht mehr als "allein nutzbare" oder "an anderer Stelle verwendbare" Einzelgegenstände, sondern lediglich als einzelne "Bauteile" einer Gesamtheit und damit um unselbständige Teile eines neuen (verbundenen) Wirtschaftsguts "Einbauküche" dar (so auch FG Köln, Urteil vom 16. Januar 2008 14 K 4709/04, Deutsches Steuerrecht/Entscheidungsdienst 2009, 131, rechtskräftig; Niedersächsisches FG, Urteil vom 21. Oktober 2014 12 K 79/13, juris, rechtskräftig).Soweit in diesem Zusammenhang in der finanzgerichtlichen Rechtsprechung unter Berücksichtigung der von den Finanzbehörden ausgegebenen AfA-Tabellen von einer regelmäßigen Nutzungsdauer für neu angeschaffte Einbauküchen von zehn Jahren ausgegangen wird, begegnet dies keinen durchgreifenden rechtlichen Bedenken (so auch Niedersächsisches FG, Urteil vom 21. Oktober 2014 12 K 79/13, juris, rechtskräftig; vgl. auch FG München, Urteil vom 29. Dezember 2003 8 K 4428/00, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2005, 1677, aus anderen Gründen aufgehoben und zurückverwiesen durch BFH-Urteil vom 9. August 2007 VI R 23/05, BFHE 218, 376, BStBl II 2009, 722, zur Nutzungsdauer einer gebrauchten Einbauküche von sieben Jahren).
- BFH, 02.04.1974 - VIII R 96/69
Anschaffungskosten - Herstellungskosten - Mietwohngebäude - Appartementhaus - …
Auszug aus BFH, 03.08.2016 - IX R 14/15
Gleiches galt für einen Herd, soweit er nach der --allerdings regional durchaus unterschiedlichen-- Verkehrsauffassung für die Ausstattung einer Wohnung als erforderlich angesehen wurde (vgl. BFH-Urteile vom 11. Dezember 1973 VIII R 171/71, BFHE 112, 241, BStBl II 1974, 474; VIII R 174/71, BFHE 113, 10, BStBl II 1974, 631; vom 2. April 1974 VIII R 96/69, BFHE 112, 251, BStBl II 1974, 479; in BFHE 160, 29, BStBl II 1990, 514;… vom 15. Mai 1990 IX R 173/88, BFH/NV 1991, 148;… vom 30. Juli 1991 IX R 32/89, BFH/NV 1991, 818).d) Der Senat weicht mit dieser geänderten Rechtsauffassung von den BFH-Urteilen in BFHE 112, 251, BStBl II 1974, 479 zu § 7 EStG, vom 11. März 1975 VIII R 23/70 (BFHE 115, 449, BStBl II 1975, 659) und in BFHE 113, 10, BStBl II 1974, 631, jeweils zu § 7b EStG a.F. sowie vom BFH-Urteil in BFHE 112, 241, BStBl II 1974, 474, zu § 54 EStG a.F. ab; da die alleinige Zuständigkeit für die Berücksichtigung vom Aufwand im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung indes auf den erkennenden Senat übergegangen ist, bedarf es insoweit keiner Anrufung des Großen Senats des BFH.
- BFH, 11.12.1973 - VIII R 171/71
Aufwendungen - Küchenspüle - Eigenheim - Abschreibung - Anschaffungskosten - …
Auszug aus BFH, 03.08.2016 - IX R 14/15
Gleiches galt für einen Herd, soweit er nach der --allerdings regional durchaus unterschiedlichen-- Verkehrsauffassung für die Ausstattung einer Wohnung als erforderlich angesehen wurde (vgl. BFH-Urteile vom 11. Dezember 1973 VIII R 171/71, BFHE 112, 241, BStBl II 1974, 474; VIII R 174/71, BFHE 113, 10, BStBl II 1974, 631; vom 2. April 1974 VIII R 96/69, BFHE 112, 251, BStBl II 1974, 479; in BFHE 160, 29, BStBl II 1990, 514;… vom 15. Mai 1990 IX R 173/88, BFH/NV 1991, 148;… vom 30. Juli 1991 IX R 32/89, BFH/NV 1991, 818).d) Der Senat weicht mit dieser geänderten Rechtsauffassung von den BFH-Urteilen in BFHE 112, 251, BStBl II 1974, 479 zu § 7 EStG, vom 11. März 1975 VIII R 23/70 (BFHE 115, 449, BStBl II 1975, 659) und in BFHE 113, 10, BStBl II 1974, 631, jeweils zu § 7b EStG a.F. sowie vom BFH-Urteil in BFHE 112, 241, BStBl II 1974, 474, zu § 54 EStG a.F. ab; da die alleinige Zuständigkeit für die Berücksichtigung vom Aufwand im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung indes auf den erkennenden Senat übergegangen ist, bedarf es insoweit keiner Anrufung des Großen Senats des BFH.
- BFH, 11.12.1973 - VIII R 174/71
Spüle - Kochherd - Abschreibungsbegünstigte Ausstattung - Einfamilienhaus - …
Auszug aus BFH, 03.08.2016 - IX R 14/15
Gleiches galt für einen Herd, soweit er nach der --allerdings regional durchaus unterschiedlichen-- Verkehrsauffassung für die Ausstattung einer Wohnung als erforderlich angesehen wurde (vgl. BFH-Urteile vom 11. Dezember 1973 VIII R 171/71, BFHE 112, 241, BStBl II 1974, 474; VIII R 174/71, BFHE 113, 10, BStBl II 1974, 631; vom 2. April 1974 VIII R 96/69, BFHE 112, 251, BStBl II 1974, 479; in BFHE 160, 29, BStBl II 1990, 514;… vom 15. Mai 1990 IX R 173/88, BFH/NV 1991, 148;… vom 30. Juli 1991 IX R 32/89, BFH/NV 1991, 818).d) Der Senat weicht mit dieser geänderten Rechtsauffassung von den BFH-Urteilen in BFHE 112, 251, BStBl II 1974, 479 zu § 7 EStG, vom 11. März 1975 VIII R 23/70 (BFHE 115, 449, BStBl II 1975, 659) und in BFHE 113, 10, BStBl II 1974, 631, jeweils zu § 7b EStG a.F. sowie vom BFH-Urteil in BFHE 112, 241, BStBl II 1974, 474, zu § 54 EStG a.F. ab; da die alleinige Zuständigkeit für die Berücksichtigung vom Aufwand im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung indes auf den erkennenden Senat übergegangen ist, bedarf es insoweit keiner Anrufung des Großen Senats des BFH.
- BFH, 09.08.2001 - III R 30/00
Wohneigentumsförderung bei wirtschaftlichem Eigentum
Auszug aus BFH, 03.08.2016 - IX R 14/15
Ist Letzteres dadurch bestimmt, dass die Gegenstände für sich allein betrachtet unvollständig erscheinen oder gar ein Gegenstand ohne den/die anderen ein negatives Gepräge hat, ist regelmäßig von einem einheitlichen Wirtschaftsgut auszugehen (vgl. BFH-Urteile vom 14. April 2011 IV R 46/09, BFHE 233, 214, BStBl II 2011, 696; vom 9. August 2001 III R 30/00, BFHE 196, 442, BStBl II 2001, 842; vom 28. September 1990 III R 178/86, BFHE 162, 177, BStBl II 1991, 187; jeweils m.w.N.). - BFH, 11.03.1975 - VIII R 23/70
Ein gemischtgenutztes Gebäude ist fertiggestellt i. S. des § 7b EStG, wenn der …
Auszug aus BFH, 03.08.2016 - IX R 14/15
d) Der Senat weicht mit dieser geänderten Rechtsauffassung von den BFH-Urteilen in BFHE 112, 251, BStBl II 1974, 479 zu § 7 EStG, vom 11. März 1975 VIII R 23/70 (BFHE 115, 449, BStBl II 1975, 659) und in BFHE 113, 10, BStBl II 1974, 631, jeweils zu § 7b EStG a.F. sowie vom BFH-Urteil in BFHE 112, 241, BStBl II 1974, 474, zu § 54 EStG a.F. ab; da die alleinige Zuständigkeit für die Berücksichtigung vom Aufwand im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung indes auf den erkennenden Senat übergegangen ist, bedarf es insoweit keiner Anrufung des Großen Senats des BFH. - FG München, 29.12.2003 - 8 K 4428/00
Doppelte Haushaltsführung; Angemessenheit von Mietaufwendungen; AfA für …
Auszug aus BFH, 03.08.2016 - IX R 14/15
Soweit in diesem Zusammenhang in der finanzgerichtlichen Rechtsprechung unter Berücksichtigung der von den Finanzbehörden ausgegebenen AfA-Tabellen von einer regelmäßigen Nutzungsdauer für neu angeschaffte Einbauküchen von zehn Jahren ausgegangen wird, begegnet dies keinen durchgreifenden rechtlichen Bedenken (so auch Niedersächsisches FG, Urteil vom 21. Oktober 2014 12 K 79/13, juris, rechtskräftig; vgl. auch FG München, Urteil vom 29. Dezember 2003 8 K 4428/00, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2005, 1677, aus anderen Gründen aufgehoben und zurückverwiesen durch BFH-Urteil vom 9. August 2007 VI R 23/05, BFHE 218, 376, BStBl II 2009, 722, zur Nutzungsdauer einer gebrauchten Einbauküche von sieben Jahren). - BFH, 14.04.2011 - IV R 46/09
Ein Windpark besteht aus mehreren selbständigen Wirtschaftsgütern, deren …
- BFH, 09.08.2007 - VI R 23/05
Abzugsgrenzen für Wohnungskosten bei doppelter Haushaltsführung
- FG Köln, 16.01.2008 - 14 K 4709/04
Anforderungen an den Nachweis des Einbaus einer teuren Einbauküche in eine …
- BFH, 28.09.1990 - III R 178/86
Zur Abgrenzung des selbständigen Wirtschaftsgutes bei Verbindung von beweglichen …
- BFH, 26.11.1973 - GrS 5/71
Keine gesonderte AfA für Heizungs- und Fahrstuhlanlagen usw. bei Gebäuden des …
- OLG Hamburg, 05.10.1977 - 5 U 108/77
- BFH, 28.07.1993 - I R 88/92
Zur Aktivierung von Mietereinbauten als selbständige Wirtschaftsgüter im …
- BFH, 15.05.1990 - IX R 173/88
Steuerrechtliche Beurteilung der Grundausstattung einer Einbauküche
- BFH, 16.01.2007 - IX R 39/05
Aufwand für Umbau eines Großraumbüros in Einzelbüros als sofort abziehbarer …
- BFH, 30.07.1991 - IX R 32/89
Anforderungen an Werbungskostenabzug für Erhaltungsaufwand
- BGH, 20.11.2008 - IX ZR 180/07
Zubehöreigenschaft einer von einem Mieter in seine Wohnung eingebrachten Küche; …
- BFH, 10.10.2000 - IX R 15/96
Erhaltungsaufwendungen bei Nutzungswertbesteuerung
- OLG Celle, 31.03.1989 - 4 U 34/88
Einbauküche als wesentlicher Bestandteil oder Zubehör
- FG Schleswig-Holstein, 28.01.2015 - 2 K 101/13
Zur Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für die Erneuerung einer Einbauküche in …
- BGH, 01.02.1990 - IX ZR 110/89
Zubehöreigenschaft einer Kücheneinrichtung
- BFH, 10.12.2019 - IX R 19/19
(Gescheiterte) Abwehr der Rückforderung eines Miteigentumsanteils an einem …
Sie müssen (objektiv) mit der auf Vermietung und Verpachtung gerichteten Tätigkeit zusammenhängen und (subjektiv) zur Förderung der Nutzungsüberlassung gemacht werden (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteile vom 03.08.2016 - IX R 14/15, BFHE 255, 103, BStBl II 2017, 437, Rz 12;… vom 07.02.2012 - IX R 27/10, BFH/NV 2012, 736, Rz 9, m.w.N.). - BFH, 29.08.2017 - VIII R 5/15
Verrechnung von Altverlusten aus Kapitalvermögen mit abgeltend besteuerten …
Selbst wenn dies der Fall gewesen sein sollte, wäre eine höhere Einkommensteuerfestsetzung für das Streitjahr wegen des Verböserungsverbots ausgeschlossen, so dass es beim Regelungsgehalt des angefochtenen Steuerbescheids verbleibt (BFH-Urteil vom 3. August 2016 IX R 14/15, BFHE 255, 103, BStBl II 2017, 437). - FG Berlin-Brandenburg, 22.11.2017 - 3 K 3170/17
Einheitsbewertung eines Einfamilienhauses im Ertragswertverfahren - Teilweise …
Der BFH habe seine Auffassung zu Einbauküchen als Gebäudebestandteile mit Urteil vom 03.08.2016 IX R 14/15 geändert.Lediglich ergänzend, wenn auch im hiesigen Zusammenhang nicht von entscheidender Bedeutung, ist die Entscheidung des BFH, Urteil vom 03.08.2016 IX R 14/15, DStR 2016, 2846, Juris, zu erwähnen.
- BFH, 29.09.2021 - IX R 2/21
Zurechnung von Vermietungseinkünften im Fall eines Nutzungsrechts
Dies gilt insbesondere für die vom Kläger als Werbungskosten (§ 9 Abs. 1 Satz 1, Satz 3 Nr. 7 i.V.m. § 7 EStG) geltend gemachten Aufwendungen für die Renovierung der Wohnungen und die noch nicht abschließend geklärte Abgrenzung zwischen Herstellungsaufwand und sofort abzugsfähigem Erhaltungsaufwand (vgl. dazu Senatsurteil vom 03.08.2016 - IX R 14/15, BFHE 255, 103, BStBl II 2017, 437, Rz 13, m.w.N.). - FG Niedersachsen, 02.07.2020 - 2 K 228/19
Abzugsfähigkeit einer Zahlung zur Ablösung eines Wohnungsrechts als …
Sie müssen (objektiv) mit der auf Vermietung und Verpachtung gerichteten Tätigkeit zusammenhängen und (subjektiv) zur Förderung der Nutzungsüberlassung gemacht werden (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteile vom 3. August 2016, IX R 14/15, BStBl II 2017, 437 …und vom 7. Februar 2012, IX R 27/10, BFH/NV 2012, 736, m.w.N.). - BFH, 08.12.2021 - IX B 81/20
Keine Erforderlichkeit der Fortbildung des Rechts zur Abgrenzung von …
Die im finanzgerichtlichen Verfahren entscheidungserhebliche Frage, ob und in welchen Fällen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 des Einkommensteuergesetzes --EStG--) sofort abziehbarer Erhaltungsaufwand und damit keine Herstellungskosten vorliegen, ist in der Rechtsprechung hinreichend geklärt und bedarf keiner weiteren höchstrichterlichen Entscheidung (vgl. zu der Frage der Abgrenzung u.a. Senatsentscheidungen vom 14.07.2004 - IX R 52/02, BFHE 206, 441, BStBl II 2004, 949, unter II.1.; vom 15.05.2013 - IX R 36/12, BFHE 241, 381, BStBl II 2013, 732, Rz 12; vom 14.06.2016 - IX R 15/15, BFHE 254, 246, BStBl II 2016, 996, Rz 9, sowie IX R 25/14, BFHE 254, 236, BStBl II 2016, 992, Rz 13; vom 03.08.2016 - IX R 14/15, BFHE 255, 103, BStBl II 2017, 437, Rz 13, und vom 13.03.2018 - IX R 41/17, BFHE 261, 268, BStBl II 2018, 533, Rz 12).