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   BFH, 03.11.2005 - XI B 223/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,17060
BFH, 03.11.2005 - XI B 223/04 (https://dejure.org/2005,17060)
BFH, Entscheidung vom 03.11.2005 - XI B 223/04 (https://dejure.org/2005,17060)
BFH, Entscheidung vom 03. November 2005 - XI B 223/04 (https://dejure.org/2005,17060)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 116 Abs. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3
    NZB: vorweggenommene Beweiswürdigung

  • datenbank.nwb.de

    Verstoß gegen das Verbot einer vorweggenommenen Beweiswürdigung; unterlassene Zeugenvernehmung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 01.02.2001 - V R 6/00

    Umsatzsteuer - Vorsteuerabzug - Scheinfirmen - Beweisaufnahme - Zeuge -

    Auszug aus BFH, 03.11.2005 - XI B 223/04
    Die Verwertung der früheren Aussagen im Wege des Urkundenbeweises anstelle der Vernehmung des Zeugen im anhängigen Verfahren ist unzulässig, wenn eine Partei zum Zwecke des unmittelbaren Beweises die Vernehmung dieses Zeugen beantragt (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs vom 30. November 1999 VI ZR 207/98, Neue Juristische Wochenschrift 2000, 1420, m.w.N.; vgl. auch BFH-Urteil vom 1. Februar 2001 V R 6/00, BFH/NV 2001, 941).
  • BFH, 23.12.2002 - III B 77/02

    NZB: Verfahrensmangel - fehlende Entscheidungsgründe, fehlerhafte Beweiswürdigung

    Auszug aus BFH, 03.11.2005 - XI B 223/04
    Es verstößt gegen das Verbot einer vorweggenommenen Beweiswürdigung, wenn es erhebliche Beweisantritte eines Beteiligten mit der Begründung übergeht, von der Erhebung des Beweises sei kein zweckdienliches Ergebnis zu erwarten, es sei denn, das entscheidungserhebliche Beweisangebot wäre schlechterdings untauglich, unerreichbar oder unzulässig (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 23. Dezember 2002 III B 77/02, BFH/NV 2003, 502).
  • BGH, 30.11.1999 - VI ZR 207/98

    Urkundenbeweisliche Verwertung der Niederschrift über eine Zeugenaussage -

    Auszug aus BFH, 03.11.2005 - XI B 223/04
    Die Verwertung der früheren Aussagen im Wege des Urkundenbeweises anstelle der Vernehmung des Zeugen im anhängigen Verfahren ist unzulässig, wenn eine Partei zum Zwecke des unmittelbaren Beweises die Vernehmung dieses Zeugen beantragt (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs vom 30. November 1999 VI ZR 207/98, Neue Juristische Wochenschrift 2000, 1420, m.w.N.; vgl. auch BFH-Urteil vom 1. Februar 2001 V R 6/00, BFH/NV 2001, 941).
  • BFH, 25.02.2005 - V B 225/03

    NZB: Verfahrensmangel

    Auszug aus BFH, 03.11.2005 - XI B 223/04
    Insoweit gilt der Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme (dazu vgl. BFH-Beschluss vom 25. Februar 2005 V B 225/03, BFH/NV 2005, 1330), zumal der Kläger erklärt hatte, dass die von R im Steuerstrafverfahren abgegebenen Angaben unzutreffend seien.
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