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   BFH, 03.11.2010 - II B 55/10   

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https://dejure.org/2010,8513
BFH, 03.11.2010 - II B 55/10 (https://dejure.org/2010,8513)
BFH, Entscheidung vom 03.11.2010 - II B 55/10 (https://dejure.org/2010,8513)
BFH, Entscheidung vom 03. November 2010 - II B 55/10 (https://dejure.org/2010,8513)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Entscheidung über zulässige Klage durch Prozessurteil als Verfahrensmangel - Rechtsschutzgewährende Auslegung eines Schreibens als Einspruch

  • openjur.de

    Entscheidung über zulässige Klage durch Prozessurteil als Verfahrensmangel; Rechtsschutzgewährende Auslegung eines Schreibens als Einspruch

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 44, AO § 236, AO § 357, AO § 367 Abs 1, AO § 367 Abs 2a, BGB § 133
    Entscheidung über zulässige Klage durch Prozessurteil als Verfahrensmangel - Rechtsschutzgewährende Auslegung eines Schreibens als Einspruch

  • Bundesfinanzhof

    Entscheidung über zulässige Klage durch Prozessurteil als Verfahrensmangel - Rechtsschutzgewährende Auslegung eines Schreibens als Einspruch

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 44 FGO, § 236 AO, § 357 AO, § 367 Abs 1 AO
    Entscheidung über zulässige Klage durch Prozessurteil als Verfahrensmangel - Rechtsschutzgewährende Auslegung eines Schreibens als Einspruch

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 44 FGO, § 236 AO, § 357 AO, § 367 Abs 1 AO
    Entscheidung über zulässige Klage durch Prozessurteil als Verfahrensmangel - Rechtsschutzgewährende Auslegung eines Schreibens als Einspruch

  • rewis.io

    Entscheidung über zulässige Klage durch Prozessurteil als Verfahrensmangel - Rechtsschutzgewährende Auslegung eines Schreibens als Einspruch

  • ra.de
  • rewis.io

    Entscheidung über zulässige Klage durch Prozessurteil als Verfahrensmangel - Rechtsschutzgewährende Auslegung eines Schreibens als Einspruch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Klageabweisung durch Prozessurteil wegen der nicht erfolgten Auslegung eines als Einspruch zu verstehenden Schreibens gegen ein ablehnendes Finanzamtschreiben

  • datenbank.nwb.de

    Vorliegen eines Verfahrensfehlers bei Entscheidung über zulässige Klage durch Prozessurteil; Auslegung außerprozessualer Verfahrenserklärungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 24.06.2008 - IX R 64/06

    Auslegung einer Erklärung einer Finanzbehörde als Verwaltungakt - Gewährung eines

    Auszug aus BFH, 03.11.2010 - II B 55/10
    Die Auslegung der öffentlich-rechtlichen Willenserklärung einer Behörde bestimmt sich maßgeblich danach, wie der Adressat nach den ihm bekannten Umständen den materiellen Gehalt der Erklärung unter Berücksichtigung von Treu und Glauben verstehen konnte (vgl. BFH-Urteil vom 24. Juni 2008 IX R 64/06, BFH/NV 2008, 1676).

    Dabei ist bei auslegungsfähigen Rechtsbehelfen grundsätzlich davon auszugehen, der Steuerpflichtige habe denjenigen Rechtsbehelf einlegen wollen, der seinem materiell-rechtlichen Begehren am ehesten zum Erfolg verhilft (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2008, 1676).

  • BFH, 26.10.2004 - IX R 23/04

    AdV-Antrag als Einspruch?

    Auszug aus BFH, 03.11.2010 - II B 55/10
    Dies gilt auch für Erklärungen rechtskundiger Personen (vgl. BFH-Urteil vom 26. Oktober 2004 IX R 23/04, BFH/NV 2005, 325).

    Lässt deshalb die Äußerung eines Steuerpflichtigen ungewiss, ob er einen Rechtsbehelf einlegen will, so ist die Erklärung im Allgemeinen als Rechtsbehelf zu betrachten, um zugunsten des Steuerpflichtigen den Eintritt der Bestandskraft zu verhindern (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2005, 325).

  • BFH, 11.07.2006 - VIII R 10/05

    Feststellung eines verrechenbaren Verlustes - Auslegung von Verwaltungsakten -

    Auszug aus BFH, 03.11.2010 - II B 55/10
    Maßgebend ist ein "objektiver Verständnishorizont" (vgl. BFH-Urteil vom 11. Juli 2006 VIII R 10/05, BFHE 214, 18, BStBl II 2007, 96).

    Nicht entscheidend ist, was die Finanzbehörde mit ihrer Entscheidung gewollt hat (vgl. BFH-Urteil in BFHE 214, 18, BStBl II 2007, 96, m.w.N.).

  • BFH, 23.04.2009 - X B 43/08

    Rechtsschutzgewährende Auslegung von Prozesserklärungen bei vorläufigen falschen

    Auszug aus BFH, 03.11.2010 - II B 55/10
    In einem solchen Fall wird zugleich der Anspruch des Klägers auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes) verletzt (vgl. BFH-Beschluss vom 23. April 2009 X B 43/08, BFH/NV 2009, 1443, m.w.N.).
  • BFH, 09.11.2005 - I R 10/05

    Grundlagenbescheid/Folgebescheid - Klage gegen Folgebescheid

    Auszug aus BFH, 03.11.2010 - II B 55/10
    Die Auslegung des Schreibens als Einspruch entspricht daher dem Grundsatz der rechtsschutzgewährenden Auslegung (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 9. November 2005 I R 10/05, BFH/NV 2006, 750, m.w.N.).
  • BVerfG, 02.09.2002 - 1 BvR 476/01

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch Ablehnung eines Wiedereinsetzungsantrags auf

    Auszug aus BFH, 03.11.2010 - II B 55/10
    Im Streitfall entspricht es dem Gebot zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 2. September 2002  1 BvR 476/01, BStBl II 2002, 835), das Schreiben des Prozessbevollmächtigten des Klägers vom 23. November 2004 als Einspruch auszulegen.
  • BFH, 29.07.2009 - VI B 44/09

    Entscheidung über zulässige Klage durch Prozessurteil als Verfahrensmangel -

    Auszug aus BFH, 03.11.2010 - II B 55/10
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) stellt es einen Verfahrensmangel i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO dar, wenn über eine zulässige Klage nicht zur Sache, sondern durch Prozessurteil entschieden wird (vgl. BFH-Beschluss vom 29. Juli 2009 VI B 44/09, BFH/NV 2009, 1822).
  • FG Niedersachsen, 28.11.2019 - 6 K 356/18

    Wirksamkeit eines Antrages auf Feststellung eines fortführungsgebundenen

    Nicht entscheidend ist, was die Finanzbehörde mit ihrer Entscheidung gewollt hat (BFH-Beschluss vom 3. November 2010 II B 55/10, BFH/NV 2011, 295, m.w.N.).

    Dabei ist bei auslegungsfähigen Rechtsbehelfen grundsätzlich davon auszugehen, der Steuerpflichtige habe denjenigen Rechtsbehelf einlegen wollen, der seinem materiell-rechtlichen Begehren am ehesten zum Erfolg verhilft (BFH-Beschluss vom 3. November 2010 II B 55/10, BFH/NV 2011, 295, m.w.N.).

    Lässt deshalb die Äußerung eines Steuerpflichtigen ungewiss, ob er einen Rechtsbehelf einlegen will, so ist die Erklärung im Allgemeinen als Rechtsbehelf zu betrachten, um zugunsten des Steuerpflichtigen den Eintritt der Bestandskraft zu verhindern (BFH-Urteil vom 26. Oktober 2004 IX R 23/04, BFH/NV 2005, 325; BFH-Beschluss vom 3. November 2010 II B 55/10, BFH/NV 2011, 295).

  • BFH, 11.03.2014 - VI B 95/13

    Fortgeltung des Schwerbehindertenausweises - Neufeststellungsverfahren -

    In einem solchen Fall wird zugleich der Anspruch des Klägers auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) verletzt (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 29. Juli 2009 VI B 44/09, BFH/NV 2009, 1822, und vom 3. November 2010 II B 55/10, BFH/NV 2011, 295).
  • BFH, 20.10.2011 - V B 17/11

    Bekanntgabe von Steuerbescheiden

    a) Zwar stellt es nach ständiger Rechtsprechung des BFH einen Verfahrensmangel i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO dar, wenn über eine zulässige Klage nicht zur Sache, sondern durch Prozessurteil entschieden wird (vgl. u.a. BFH-Beschlüsse vom 25. März 2011 II B 141/10, BFH/NV 2011, 1006; vom 3. November 2010 II B 55/10, BFH/NV 2011, 295; vom 25. August 2010 X S 20/10 (PKH), BFH/NV 2011, 49).
  • BFH, 21.01.2013 - III B 167/11

    Nichtzulassungsbeschwerde; Zulassung wegen Divergenz

    Die von dem Kläger gerügte Abweichung des angefochtenen Urteils von den BFH-Entscheidungen vom 3. November 2010 II B 55/10 (BFH/NV 2011, 295), vom 25. März 2010 X B 165/09 (BFH/NV 2010, 1461), vom 8. Februar 2010 II B 67/09 (BFH/NV 2010, 926) und vom 25. Februar 2009 IX R 76/07 (BFH/NV 2009, 1268) liegt jedenfalls nicht vor.

    b) Die Zulassung der Revision wegen Divergenz zu den Beschlüssen des BFH in BFH/NV 2011, 295, in BFH/NV 2010, 1461 und in BFH/NV 2010, 926 kommt schon deshalb nicht in Betracht, weil in Beschlüssen, die in einem Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren ergangen sind, keine revisiblen Rechtsfragen entschieden werden, so dass diese als Divergenzentscheidungen ausscheiden (vgl. BFH-Beschlüsse vom 13. Juli 2004 X B 175/03, BFH/NV 2004, 1544, und vom 13. Juli 2010 V B 121/09, BFH/NV 2010, 2015; Gräber/ Ruban, a.a.O., § 115 Rz 50).

    c) Im Übrigen scheitert eine Divergenz zu den BFH-Entscheidungen in BFH/NV 2011, 295, in BFH/NV 2010, 1461, in BFH/NV 2010, 926 und in BFH/NV 2009, 1268 jedenfalls deshalb, weil das FG seiner Entscheidung keinen tragenden abstrakten Rechtssatz zu Grunde gelegt hat, der mit den Rechtsausführungen in den vermeintlichen Divergenzentscheidungen nicht übereinstimmt.

    bb) Nach Auffassung des Klägers könne den BFH-Entscheidungen in BFH/NV 2011, 295, in BFH/NV 2010, 1461, in BFH/NV 2010, 926 und in BFH/NV 2009, 1268 entnommen werden, dass außerprozessuale Verfahrenserklärungen entsprechend § 133 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) auszulegen seien bzw. dass die Grundsätze des § 133 BGB zur Auslegung von Willenserklärungen auch im steuerrechtlichen Verfahren Anwendung fänden.

  • BFH, 28.03.2012 - II R 42/11

    Rückgängigmachung eines Grundstückskaufvertrags bei einem Wechsel auf der

    Lässt deshalb die Äußerung eines Steuerpflichtigen ungewiss, ob er einen Rechtsbehelf einlegen will, so ist die Erklärung im Allgemeinen als Rechtsbehelf zu betrachten, um zugunsten des Steuerpflichtigen den Eintritt der Bestandskraft zu verhindern (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 3. November 2010 II B 55/10, BFH/NV 2011, 295, m.w.N.).
  • BFH, 20.10.2011 - V B 15/11

    Umfang und Grenzen der richterlichen Hinweispflicht - Grundsätzliche Bedeutung

    a) Zwar stellt es nach ständiger Rechtsprechung des BFH einen Verfahrensmangel i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO dar, wenn über eine zulässige Klage nicht zur Sache, sondern durch Prozessurteil entschieden wird (vgl. u.a. BFH-Beschlüsse vom 25. März 2011 II B 141/10, BFH/NV 2011, 1006; vom 3. November 2010 II B 55/10, BFH/NV 2011, 295; vom 25. August 2010 X S 20/10 (PKH), BFH/NV 2011, 49).
  • FG Baden-Württemberg, 12.05.2016 - 3 K 3974/14

    Inländisches Besteuerungsrecht an den aus Auftritten vor Publikum resultierenden

    Lässt deshalb die Äußerung eines Steuerpflichtigen ungewiss, ob er einen Rechtsbehelf einlegen will, so ist die Erklärung im Allgemeinen im Wege der rechtsschutzgewährenden Auslegung als Rechtsbehelf zu betrachten, um zugunsten des Steuerpflichtigen den Eintritt der Bestandskraft zu verhindern (BFH-Beschluss vom 3. November 2010 II B 55/10, BFH/NV 2011, 295, m.w.N.).
  • BFH, 24.03.2011 - IV B 115/09

    Klagebefugnis im Falle einer Personengesellschaft in Liquidation

    Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH stellt es einen Verfahrensmangel i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO) dar, wenn über eine zulässige Klage nicht zur Sache, sondern durch Prozessurteil entschieden wurde (vgl. BFH-Beschluss vom 3. November 2010 II B 55/10, BFH/NV 2011, 295).
  • BFH, 12.08.2011 - VII B 159/10

    Unzulässigkeit einer Feststellungsklage gegen einen Insolvenzantrag

    Es liegt zwar ein Verfahrensmangel i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO vor, wenn das FG zu Unrecht durch Prozess- anstatt durch Sachurteil entscheidet und dadurch auch den Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt (BFH-Beschlüsse vom 25. März 2011 II B 141/10, BFH/NV 2011, 1006, und vom 3. November 2010 II B 55/10, BFH/NV 2011, 295, m.w.N.).
  • BFH, 25.03.2011 - II B 141/10

    Verfahrensmangel durch unberechtigte Abweisung einer Klage als unzulässig -

    Es liegt zwar ein Verfahrensmangel i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO) vor, wenn das FG zu Unrecht durch Prozess- anstatt durch Sachurteil entschieden und dadurch auch den Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt hat (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. August 2010 X S 20/10 (PKH), BFH/NV 2011, 49, und vom 3. November 2010 II B 55/10, BFH/NV 2011, 295, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 22.08.2013 - X B 89/12

    Verfahrensfehler eines zu Unrecht ergangenen Prozessurteils

  • BFH, 09.03.2012 - VI B 121/11

    Prozessurteil statt Sachurteil als Verfahrensmangel - Anforderungen an die

  • FG Hamburg, 21.06.2011 - 3 K 12/11

    Wiedereinsetzung bei unterlassener Weiterleitung eines rechtszeitig eingegangenen

  • FG Münster, 12.01.2023 - 8 K 1080/21

    Umdeutung der Schreiben eines Prozessbevollmächtigten in Einsprüche gegen den

  • FG Hamburg, 05.12.2011 - 3 K 202/11

    Einkommensteuer: Ausbildungskosten eines Berufspiloten als vorweggenommene

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