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   BFH, 03.11.2015 - VIII R 37/13   

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https://dejure.org/2015,47694
BFH, 03.11.2015 - VIII R 37/13 (https://dejure.org/2015,47694)
BFH, Entscheidung vom 03.11.2015 - VIII R 37/13 (https://dejure.org/2015,47694)
BFH, Entscheidung vom 03. November 2015 - VIII R 37/13 (https://dejure.org/2015,47694)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    Verrechnung von dem Halbeinkünfteverfahren unterliegenden Veräußerungsverlusten nach Einführung der Abgeltungsteuer

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    EStG § 23 Abs 3 S 9, EStG § 52a Abs 3 S 2, EStG § 52a Abs 4 S 2, EStG § 52a Abs 10, EStG § 52a Abs 11, EStG VZ 2009, EStG § 3 Nr 40 S 1 Buchst j, EStG § 3c Abs 2 S 1
    Verrechnung von dem Halbeinkünfteverfahren unterliegenden Veräußerungsverlusten nach Einführung der Abgeltungsteuer

  • Bundesfinanzhof

    Verrechnung von dem Halbeinkünfteverfahren unterliegenden Veräußerungsverlusten nach Einführung der Abgeltungsteuer

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 23 Abs 3 S 9 EStG 2002 vom 14.08.2007, § ... 52a Abs 3 S 2 EStG 2002 vom 14.08.2007, § 52a Abs 4 S 2 EStG 2002 vom 14.08.2007, § 52a Abs 10 EStG 2002 vom 14.08.2007, § 52a Abs 11 EStG 2002 vom 14.08.2007
    Verrechnung von dem Halbeinkünfteverfahren unterliegenden Veräußerungsverlusten nach Einführung der Abgeltungsteuer

  • IWW

    § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG... ), § 23 Abs. 3 Satz 9 EStG, Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG), Art. 3 Abs. 1 GG, Art. 14 GG, § 32d Abs. 1 EStG, § 23 EStG, § 126 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung, Art. 14 Abs. 1 GG, § 52a Abs. 11 Satz 4 EStG, § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG, § 52a Abs. 3 Satz 2 EStG, § 3 Nr. 40 Satz 1 Buchst. j EStG, § 52a Abs. 4 Satz 2 EStG, § 3c Abs. 2 EStG, § 20 Abs. 2 EStG, § 22 Nr. 2 EStG, § 52a Abs. 3 Satz 2, Abs. 4 Satz 2 EStG, § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG, § 23 Abs. 3 EStG, § 3 Nr. 40 EStG, §§ 93a, 93b des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes, § 3c Abs. 2 Satz 1 2. Halbsatz EStG, § 52a Abs. 3 Satz 1 EStG, § 52a Abs. 10 Satz 1 EStG, Abs. 4 Satz 2, Abs. 11 EStG, § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, § 52a Abs. 11 Satz 11 EStG, § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG, § 20 Abs. 6 Satz 2 EStG, § 2 EStG, § 32a EStG, § 32d Abs. 1 Satz 1, § 43 Abs. 5 Satz 1 EStG, § 20 Abs. 9 EStG, § 20 Abs. 9, § 32d Abs. 6 EStG, § 20 Abs. 6 EStG, Abs. 10, § 135 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Ertragsteuerliche Behandlung von Verlusten aus der Veräußerung von vor dem 01. Januar 2009 angeschafften Wertpapieren; Verfassungsmäßigkeit der Übergangsregelung zur Verrechnung von sog. Altverlusten

  • Betriebs-Berater

    Verrechnung von dem Halbeinkünfteverfahren unterliegenden Veräußerungsverlusten nach Einführung der Abgeltungsteuer

  • rewis.io

    Verrechnung von dem Halbeinkünfteverfahren unterliegenden Veräußerungsverlusten nach Einführung der Abgeltungsteuer

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verrechnung von dem Halbeinkünfteverfahren unterliegenden Veräußerungsverlusten nach Einführung der Abgeltungsteuer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ertragsteuerliche Behandlung von Verlusten aus der Veräußerung von vor dem 01. Januar 2009 angeschafften Wertpapieren

  • datenbank.nwb.de

    Verrechnung von dem Halbeinkünfteverfahren unterliegenden Veräußerungsverlusten nach Einführung der Abgeltungsteuer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Dem Halbeinkünfteverfahren unterliegende Veräußerungsverlusten - und ihre Verrechnung nach Einführung der Abgeltungsteuer

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Altverlustverrechnung nach Einführung der Abgeltungsteuer

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Hälftiges Verlustausgleichsverbot beim Übergang zur Abgeltungsteuer

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • juris (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 252, 274
  • BB 2016, 662
  • DB 2016, 747
  • BStBl II 2016, 273
  • NZG 2017, 40
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BFH, 06.12.2016 - IX R 48/15

    Übergangsregelung zur Verrechnung von Verlusten aus privaten

    Einnahmen und Ausgaben aus solchen Geschäften werden jeweils nur zur Hälfte erfasst (§ 3 Nr. 40 Satz 1 Buchst. j EStG a.F.; § 3c Abs. 2 EStG a.F.; Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 3. November 2015 VIII R 37/13, BFHE 252, 274, BStBl II 2016, 273).

    b) Mit Einführung der Abgeltungsteuer hat der Gesetzgeber bei den Einkünften aus Kapitalvermögen einen grundlegenden Systemwechsel vollzogen (vgl. auch BFH-Urteil in BFHE 252, 274, BStBl II 2016, 273, Rz 25).

    Aus diesem Blickwinkel hat der Gesetzgeber Altverluste für eine gewisse Dauer privilegiert, indem er zusätzlich die Verrechnung mit Neugewinnen zugelassen hat (so auch BFH-Urteil in BFHE 252, 274, BStBl II 2016, 273, Rz 21).

    Aufgrund der Übergangsregelung des § 52a Abs. 3 Satz 2, Abs. 4 Satz 2, Abs. 10 und Abs. 11 EStG i.d.F. des UntStRefG 2008 gilt hinsichtlich der Besteuerung von Gewinnen und Verlusten aus der Veräußerung von Wertpapieren, die vor dem 1. Januar 2009 angeschafft wurden, die alte Rechtslage auch nach der Einführung der Abgeltungsteuer fort (vgl. BFH-Urteil in BFHE 252, 274, BStBl II 2016, 273, Rz 31).

  • BFH, 09.08.2016 - VIII R 27/14

    Verrechnung von dem Halbeinkünfteverfahren unterliegenden Veräußerungsverlusten

    Bei der Verlustverrechnung hat das FA zu berücksichtigen, dass Verluste aus der Veräußerung von Wertpapieren, die vor dem 1. Januar 2009 angeschafft wurden, auch nach dem Inkrafttreten der Abgeltungsteuer dem Halbeinkünfteverfahren unterliegen (Senatsurteil vom 3. November 2015 VIII R 37/13, BFHE 252, 274, BStBl II 2016, 273).
  • BFH, 20.10.2016 - VIII R 55/13

    Berücksichtigung des Barausgleichs des Stillhalters bei Optionsgeschäften als

    Der Senat sieht die Fortgeltung der Verlustverrechnungsbeschränkung für Altverluste jedoch vor dem Hintergrund des weiten Gestaltungsspielraumes des Gesetzgebers bei der gesetzlichen Ausgestaltung des Übergangs von der Besteuerung der Termingeschäfte als private Veräußerungsgeschäfte zur Besteuerung als Kapitaleinkünfte nach der Abgeltungsteuer als gerechtfertigt an (vgl. BFH-Urteil vom 3. November 2015 VIII R 37/13, BFHE 252, 274, BStBl II 2016, 273).
  • BFH, 30.09.2021 - VIII B 138/20

    Übergangsregelung zur Verrechnung von Verlusten aus privaten

    Sowohl der IX. Senat des BFH (vgl. BFH-Urteil vom 06.12.2016 - IX R 48/15, BFHE 256, 136, BStBl II 2017, 313) als auch der erkennende Senat (BFH-Urteile vom 03.11.2015 - VIII R 37/13, BFHE 252, 274, BStBl II 2016, 273, Rz 14 ff.; vom 29.08.2017 - VIII R 5/15, BFHE 259, 329, BStBl II 2018, 66, Rz 22) haben weder hinsichtlich der Beschränkung der Verlustverrechnungsmöglichkeit für vor dem 01.01.2009 entstandene Altverluste aus Wertpapieren mit Neugewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften dem Grunde nach noch hinsichtlich der Länge der Fünfjahresfrist, während der auch eine Verlustverrechnung der Altverluste mit Einkünften aus Kapitalvermögen i.S. des § 20 Abs. 2 EStG i.d.F. des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 (UntStRefG 2008) vom 14.08.2007 (BGBl I 2007, 1912) --Neugewinnen-- möglich war, Zweifel an der Verfassungsgemäßheit der Übergangsregelung.
  • FG Köln, 22.02.2017 - 4 K 2163/13

    Wesentlichkeitsgrenze bei Kapitaleinkünften (§ 1 Abs. 3 EStG)

    Ungeachtet der Tatsache, dass insoweit das Halbeinkünfteverfahren zu berücksichtigen wäre (vgl. BFH, Urteil vom 03. November 2015 VIII R 37/13, BFHE 252, 274, BStBl II 2016, 273), kommt es somit für die Frage der Steuerbarkeit des geltend gemachten Veräußerungsverlustes darauf an, wann die Anschaffung der Wertpapiere erfolgt ist.
  • FG Düsseldorf, 31.01.2019 - 8 K 3114/16

    Barausgleichszahlungen des Stillhalters bei Optionsgeschäften: Rechtslage vor

    Auch sieht der BFH die Fortgeltung der Verlustverrechnungsbeschränkung für Altverluste vor Einführung der Abgeltungssteuer vor dem Hintergrund des weiten Gestaltungsspielraumes des Gesetzgebers bei der gesetzlichen Ausgestaltung des Übergangs von der Besteuerung der Termingeschäfte als private Veräußerungsgeschäfte zur Besteuerung als Kapitaleinkünfte nach der Abgeltungsteuer zu Recht als gerechtfertigt an (zur Übergangsregelung BFH, Urteil vom 03. November 2015 - VIII R 37/13, BFHE 252, 274, BStBl II 2016, 273; BFH, Urteil vom 20. Oktober 2016 - VIII R 55/13, BFHE 256, 56, BStBl. II 2017, 264).
  • FG Nürnberg, 30.01.2019 - 3 K 1710/18

    Verlustvortrag auf Einkommensteuer - Einkünfte aus Kapitalvermögen

    (Näher dazu BFH-Urteil vom 03.11.2015 VIII R 37/13, FR 2016, 1000).
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