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   BFH, 03.11.2015 - VIII R 37/13   

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https://dejure.org/2015,47694
BFH, 03.11.2015 - VIII R 37/13 (https://dejure.org/2015,47694)
BFH, Entscheidung vom 03.11.2015 - VIII R 37/13 (https://dejure.org/2015,47694)
BFH, Entscheidung vom 03. November 2015 - VIII R 37/13 (https://dejure.org/2015,47694)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    Verrechnung von dem Halbeinkünfteverfahren unterliegenden Veräußerungsverlusten nach Einführung der Abgeltungsteuer

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    EStG § 23 Abs 3 S 9, EStG § 52a Abs 3 S 2, EStG § 52a Abs 4 S 2, EStG § 52a Abs 10, EStG § 52a Abs 11, EStG VZ 2009, EStG § 3 Nr 40 S 1 Buchst j, EStG § 3c Abs 2 S 1
    Verrechnung von dem Halbeinkünfteverfahren unterliegenden Veräußerungsverlusten nach Einführung der Abgeltungsteuer

  • Bundesfinanzhof

    Verrechnung von dem Halbeinkünfteverfahren unterliegenden Veräußerungsverlusten nach Einführung der Abgeltungsteuer

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 23 Abs 3 S 9 EStG 2002 vom 14.08.2007, § ... 52a Abs 3 S 2 EStG 2002 vom 14.08.2007, § 52a Abs 4 S 2 EStG 2002 vom 14.08.2007, § 52a Abs 10 EStG 2002 vom 14.08.2007, § 52a Abs 11 EStG 2002 vom 14.08.2007
    Verrechnung von dem Halbeinkünfteverfahren unterliegenden Veräußerungsverlusten nach Einführung der Abgeltungsteuer

  • IWW

    § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG... ), § 23 Abs. 3 Satz 9 EStG, Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG), Art. 3 Abs. 1 GG, Art. 14 GG, § 32d Abs. 1 EStG, § 23 EStG, § 126 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung, Art. 14 Abs. 1 GG, § 52a Abs. 11 Satz 4 EStG, § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG, § 52a Abs. 3 Satz 2 EStG, § 3 Nr. 40 Satz 1 Buchst. j EStG, § 52a Abs. 4 Satz 2 EStG, § 3c Abs. 2 EStG, § 20 Abs. 2 EStG, § 22 Nr. 2 EStG, § 52a Abs. 3 Satz 2, Abs. 4 Satz 2 EStG, § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG, § 23 Abs. 3 EStG, § 3 Nr. 40 EStG, §§ 93a, 93b des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes, § 3c Abs. 2 Satz 1 2. Halbsatz EStG, § 52a Abs. 3 Satz 1 EStG, § 52a Abs. 10 Satz 1 EStG, Abs. 4 Satz 2, Abs. 11 EStG, § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, § 52a Abs. 11 Satz 11 EStG, § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG, § 20 Abs. 6 Satz 2 EStG, § 2 EStG, § 32a EStG, § 32d Abs. 1 Satz 1, § 43 Abs. 5 Satz 1 EStG, § 20 Abs. 9 EStG, § 20 Abs. 9, § 32d Abs. 6 EStG, § 20 Abs. 6 EStG, Abs. 10, § 135 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Ertragsteuerliche Behandlung von Verlusten aus der Veräußerung von vor dem 01. Januar 2009 angeschafften Wertpapieren; Verfassungsmäßigkeit der Übergangsregelung zur Verrechnung von sog. Altverlusten

  • Betriebs-Berater

    Verrechnung von dem Halbeinkünfteverfahren unterliegenden Veräußerungsverlusten nach Einführung der Abgeltungsteuer

  • rewis.io

    Verrechnung von dem Halbeinkünfteverfahren unterliegenden Veräußerungsverlusten nach Einführung der Abgeltungsteuer

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ertragsteuerliche Behandlung von Verlusten aus der Veräußerung von vor dem 01. Januar 2009 angeschafften Wertpapieren

  • datenbank.nwb.de

    Verrechnung von dem Halbeinkünfteverfahren unterliegenden Veräußerungsverlusten nach Einführung der Abgeltungsteuer

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verrechnung von dem Halbeinkünfteverfahren unterliegenden Veräußerungsverlusten nach Einführung der Abgeltungsteuer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Dem Halbeinkünfteverfahren unterliegende Veräußerungsverlusten - und ihre Verrechnung nach Einführung der Abgeltungsteuer

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Altverlustverrechnung nach Einführung der Abgeltungsteuer

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Hälftiges Verlustausgleichsverbot beim Übergang zur Abgeltungsteuer

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • juris (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 252, 274
  • BB 2016, 662
  • DB 2016, 747
  • BStBl II 2016, 273
  • NZG 2017, 40
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (16)

  • BFH, 27.10.2005 - IX R 15/05

    Halbeinkünfteverfahren bei privaten Veräußerungsgeschäften

    Auszug aus BFH, 03.11.2015 - VIII R 37/13
    Gemeint sind damit die Einnahmen und nicht der Gewinn bei der Veräußerung von Anteilen an Körperschaften (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. Oktober 2005 IX R 15/05, BFHE 211, 273, BStBl II 2006, 171; BFH-Beschluss vom 18. März 2010 IX B 227/09, BFHE 229, 177, BStBl II 2010, 627).

    Aus dem Gesetzeswortlaut ergibt sich danach eindeutig, dass bei der Anwendung des Halbeinkünfteverfahrens nicht der nach der Verrechnung mit dem Veräußerungsverlust verbleibende Gewinn zu halbieren ist, sondern bereits bei der Berechnung des Veräußerungsverlusts der Veräußerungspreis und die mit dem Erwerb der Wertpapiere zusammenhängenden Anschaffungs- und Werbungskosten zu halbieren sind (BFH-Urteil in BFHE 211, 273, BStBl II 2006, 171).

    c) Der BFH hat bereits entschieden, dass er das Halbeinkünfteverfahren (§ 3 Nr. 40 EStG) und dessen typisierende Verknüpfung mit dem Halbabzugsverbot (§ 3c Abs. 2 EStG) für verfassungsgemäß erachtet (BFH-Urteil in BFHE 211, 273, BStBl II 2006, 171; Senatsurteil vom 19. Juni 2007 VIII R 69/05, BFHE 218, 251, BStBl II 2008, 551; Verfassungsbeschwerde wurde gemäß §§ 93a, 93b des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes nicht zur Entscheidung angenommen, Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 9. Februar 2010  2 BvR 2221/07).

    Bei einem Abzug in vollem Umfang könnten realisierte Wertsteigerungen entgegen dem Normzweck nicht vollständig, sondern nur erfasst werden, soweit sie die Anschaffungskosten übersteigen (BFH-Urteil in BFHE 211, 273, BStBl II 2006, 171).

  • BVerfG, 17.11.2009 - 1 BvR 2192/05

    Übergangsregeln vom Anrechnungs- zum Halbeinkünfteverfahren bei der

    Auszug aus BFH, 03.11.2015 - VIII R 37/13
    Ausnahmen von dem Gebot gleicher Besteuerung bei gleicher Ertragskraft bedürfen eines besonderen sachlichen Grundes (ständige Rechtsprechung, z.B. BVerfG-Beschlüsse vom 17. November 2009  1 BvR 2192/05, BVerfGE 125, 1; vom 9. Dezember 2008  2 BvL 1/07, 2 BvL 2/07, 2 BvL 1/08, 2 BvL 2/08, BVerfGE 122, 210, jeweils m.w.N.).

    aaa) Bei der Bindung des Gesetzgebers an den Gleichheitssatz ist zu berücksichtigen, dass das BVerfG dem Gesetzgeber bei der Umstrukturierung komplexer Regelungssysteme einen besonders weiten Spielraum bei der Ausgestaltung von Übergangsvorschriften einräumt (BVerfG-Beschluss in BVerfGE 125, 1, 18, m.w.N.).

    Eine erhebliche Ungleichbehandlung, die jeglichen sachlichen Grundes entbehrt, weil alle vom Gesetzgeber angestrebten Regelungsziele auch unter Vermeidung der ungleichen Behandlung und ohne Inkaufnahme anderer Nachteile erreicht werden können, braucht von den Betroffenen nicht hingenommen zu werden (vgl. BVerfG-Beschluss in BVerfGE 125, 1, 23).

  • BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvL 14/02

    Spekulationsfrist

    Auszug aus BFH, 03.11.2015 - VIII R 37/13
    Die Übergangsregelung verstößt auch nicht gegen das aus dem Rechtsstaatsprinzip und den Grundrechten abgeleitete Rückwirkungsverbot (BVerfG-Beschluss vom 7. Juli 2010  2 BvL 14/02, 2 BvL 2/04, 2 BvL 13/05, BVerfGE 127, 1, 16 ff., m.w.N.).

    Die bloße Möglichkeit, Gewinne aufgrund einer Verlustverrechnung später steuerfrei vereinnahmen zu können, begründet keine vertrauensrechtlich geschützte Position (vgl. BVerfG-Beschluss in BVerfGE 127, 1, 20 f.).

  • BFH, 06.04.2011 - IX R 40/10

    Anwendung des Halbabzugsverbots im Verlustfall

    Auszug aus BFH, 03.11.2015 - VIII R 37/13
    d) Nach der Rechtsprechung des BFH ist das Halbabzugsverbot auch im Verlustfall anzuwenden (BFH-Urteile vom 6. April 2011 IX R 40/10, BFHE 233, 442, BStBl II 2011, 785; vom 7. Februar 2012 IX R 1/11, BFH/NV 2012, 937).

    Eine --teleologische oder ggf. verfassungskonforme-- Einschränkung des Halbabzugsverbots bei Verlusten in der Weise, dass die Anschaffungs- und Veräußerungskosten der jeweiligen Anteile voll berücksichtigt werden, soweit sie den Veräußerungs-/Auflösungserlös übersteigen, kommt nicht in Betracht (vgl. BFH-Urteile in BFHE 233, 442, BStBl II 2011, 785, und in BFH/NV 2012, 937).

  • BFH, 07.02.2012 - IX R 1/11

    Anwendung des Halbabzugsverbots bei Einbringung im Verlustfall

    Auszug aus BFH, 03.11.2015 - VIII R 37/13
    d) Nach der Rechtsprechung des BFH ist das Halbabzugsverbot auch im Verlustfall anzuwenden (BFH-Urteile vom 6. April 2011 IX R 40/10, BFHE 233, 442, BStBl II 2011, 785; vom 7. Februar 2012 IX R 1/11, BFH/NV 2012, 937).

    Eine --teleologische oder ggf. verfassungskonforme-- Einschränkung des Halbabzugsverbots bei Verlusten in der Weise, dass die Anschaffungs- und Veräußerungskosten der jeweiligen Anteile voll berücksichtigt werden, soweit sie den Veräußerungs-/Auflösungserlös übersteigen, kommt nicht in Betracht (vgl. BFH-Urteile in BFHE 233, 442, BStBl II 2011, 785, und in BFH/NV 2012, 937).

  • BVerfG, 09.12.2008 - 2 BvL 1/07

    Neuregelung der "Pendlerpauschale" verfassungswidrig

    Auszug aus BFH, 03.11.2015 - VIII R 37/13
    Ausnahmen von dem Gebot gleicher Besteuerung bei gleicher Ertragskraft bedürfen eines besonderen sachlichen Grundes (ständige Rechtsprechung, z.B. BVerfG-Beschlüsse vom 17. November 2009  1 BvR 2192/05, BVerfGE 125, 1; vom 9. Dezember 2008  2 BvL 1/07, 2 BvL 2/07, 2 BvL 1/08, 2 BvL 2/08, BVerfGE 122, 210, jeweils m.w.N.).

    Diesbezüglich hat das BVerfG mit Urteil in BVerfGE 122, 210, 241 f. betont, dass die dem Steuergesetzgeber zustehende Gestaltungsfreiheit von Verfassungs wegen die Befugnis umfasst, neue Regeln einzuführen, ohne durch Grundsätze der Folgerichtigkeit an frühere Grundentscheidungen gebunden zu sein.

  • FG Berlin-Brandenburg, 25.04.2013 - 3 K 3273/11

    Zusammentreffen Halbeinkünfteverfahren mit Abgeltungssteuer: Halbierung von dem

    Auszug aus BFH, 03.11.2015 - VIII R 37/13
    Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 25. April 2013  3 K 3273/11 wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Das Finanzgericht (FG) hat die Klage mit Urteil vom 25. April 2013  3 K 3273/11, veröffentlicht in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2013, 1219, als unbegründet abgewiesen.

  • BVerfG, 27.06.1991 - 2 BvR 1493/89

    Kapitalertragssteuer

    Auszug aus BFH, 03.11.2015 - VIII R 37/13
    Dieses verfassungsrechtlich zu billigende gesetzgeberische Ziel (vgl. BVerfG-Urteil vom 27. Juni 1991  2 BvR 1493/89, BVerfGE 84, 239, 282) liefert hinreichende sachliche Gründe für die damit verbundene Ungleichbehandlung des Klägers in der Zeit.
  • BFH, 17.12.2007 - GrS 2/04

    Großer Senat beseitigt Vererblichkeit des Verlustvortrags

    Auszug aus BFH, 03.11.2015 - VIII R 37/13
    Jedoch ist dieser Einkommensteuerminderungsanspruch von der Entstehung positiver Gesamtbeträge der Einkünfte abhängig und somit aufschiebend bedingt (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 17. Dezember 2007 GrS 2/04, BFHE 220, 129, BStBl II 2008, 608, unter D.II.2.).
  • BVerfG, 12.05.2009 - 2 BvL 1/00

    Jubiläumsrückstellungen nach dem EStG verfassungsgemäß

    Auszug aus BFH, 03.11.2015 - VIII R 37/13
    Deren Einführung und die Wahl des Zeitpunkts müssen sich jedoch am gegebenen Sachverhalt orientieren und damit sachlich vertretbar sein (BVerfG-Beschluss vom 12. Mai 2009  2 BvL 1/00, BVerfGE 123, 111, 128).
  • BFH, 07.12.2011 - II R 51/10

    Verfassungsmäßigkeit des Hamburger Spielvergnügungsteuergesetzes - erfolgloser

  • BVerfG, 29.09.2015 - 2 BvR 2683/11

    Verfassungsbeschwerden gegen das Alterseinkünftegesetz ohne Erfolg

  • BVerfG, 09.02.2010 - 2 BvR 2221/07
  • BFH, 19.06.2007 - VIII R 69/05

    Hälftiges Abzugsverbot für Aufwendungen im Zusammenhang mit Kapitaleinkünften ist

  • BFH, 18.03.2010 - IX B 227/09

    Halbabzugsverbot bei Auflösungsverlust

  • BVerfG, 30.09.1998 - 2 BvR 1818/91

    Verlustabzug

  • BFH, 06.12.2016 - IX R 48/15

    Übergangsregelung zur Verrechnung von Verlusten aus privaten

    Einnahmen und Ausgaben aus solchen Geschäften werden jeweils nur zur Hälfte erfasst (§ 3 Nr. 40 Satz 1 Buchst. j EStG a.F.; § 3c Abs. 2 EStG a.F.; Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 3. November 2015 VIII R 37/13, BFHE 252, 274, BStBl II 2016, 273).

    b) Mit Einführung der Abgeltungsteuer hat der Gesetzgeber bei den Einkünften aus Kapitalvermögen einen grundlegenden Systemwechsel vollzogen (vgl. auch BFH-Urteil in BFHE 252, 274, BStBl II 2016, 273, Rz 25).

    Aus diesem Blickwinkel hat der Gesetzgeber Altverluste für eine gewisse Dauer privilegiert, indem er zusätzlich die Verrechnung mit Neugewinnen zugelassen hat (so auch BFH-Urteil in BFHE 252, 274, BStBl II 2016, 273, Rz 21).

    Aufgrund der Übergangsregelung des § 52a Abs. 3 Satz 2, Abs. 4 Satz 2, Abs. 10 und Abs. 11 EStG i.d.F. des UntStRefG 2008 gilt hinsichtlich der Besteuerung von Gewinnen und Verlusten aus der Veräußerung von Wertpapieren, die vor dem 1. Januar 2009 angeschafft wurden, die alte Rechtslage auch nach der Einführung der Abgeltungsteuer fort (vgl. BFH-Urteil in BFHE 252, 274, BStBl II 2016, 273, Rz 31).

  • BFH, 09.08.2016 - VIII R 27/14

    Verrechnung von dem Halbeinkünfteverfahren unterliegenden Veräußerungsverlusten

    Bei der Verlustverrechnung hat das FA zu berücksichtigen, dass Verluste aus der Veräußerung von Wertpapieren, die vor dem 1. Januar 2009 angeschafft wurden, auch nach dem Inkrafttreten der Abgeltungsteuer dem Halbeinkünfteverfahren unterliegen (Senatsurteil vom 3. November 2015 VIII R 37/13, BFHE 252, 274, BStBl II 2016, 273).
  • BFH, 20.10.2016 - VIII R 55/13

    Berücksichtigung des Barausgleichs des Stillhalters bei Optionsgeschäften als

    Der Senat sieht die Fortgeltung der Verlustverrechnungsbeschränkung für Altverluste jedoch vor dem Hintergrund des weiten Gestaltungsspielraumes des Gesetzgebers bei der gesetzlichen Ausgestaltung des Übergangs von der Besteuerung der Termingeschäfte als private Veräußerungsgeschäfte zur Besteuerung als Kapitaleinkünfte nach der Abgeltungsteuer als gerechtfertigt an (vgl. BFH-Urteil vom 3. November 2015 VIII R 37/13, BFHE 252, 274, BStBl II 2016, 273).
  • BFH, 30.09.2021 - VIII B 138/20

    Übergangsregelung zur Verrechnung von Verlusten aus privaten

    Sowohl der IX. Senat des BFH (vgl. BFH-Urteil vom 06.12.2016 - IX R 48/15, BFHE 256, 136, BStBl II 2017, 313) als auch der erkennende Senat (BFH-Urteile vom 03.11.2015 - VIII R 37/13, BFHE 252, 274, BStBl II 2016, 273, Rz 14 ff.; vom 29.08.2017 - VIII R 5/15, BFHE 259, 329, BStBl II 2018, 66, Rz 22) haben weder hinsichtlich der Beschränkung der Verlustverrechnungsmöglichkeit für vor dem 01.01.2009 entstandene Altverluste aus Wertpapieren mit Neugewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften dem Grunde nach noch hinsichtlich der Länge der Fünfjahresfrist, während der auch eine Verlustverrechnung der Altverluste mit Einkünften aus Kapitalvermögen i.S. des § 20 Abs. 2 EStG i.d.F. des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 (UntStRefG 2008) vom 14.08.2007 (BGBl I 2007, 1912) --Neugewinnen-- möglich war, Zweifel an der Verfassungsgemäßheit der Übergangsregelung.
  • FG Köln, 22.02.2017 - 4 K 2163/13

    Einkommensteuer: Zur Wesentlichkeitsgrenze bei Kapitaleinkünften (§ 1 Abs. 3

    Ungeachtet der Tatsache, dass insoweit das Halbeinkünfteverfahren zu berücksichtigen wäre (vgl. BFH, Urteil vom 03. November 2015 VIII R 37/13, BFHE 252, 274, BStBl II 2016, 273), kommt es somit für die Frage der Steuerbarkeit des geltend gemachten Veräußerungsverlustes darauf an, wann die Anschaffung der Wertpapiere erfolgt ist.
  • FG Düsseldorf, 31.01.2019 - 8 K 3114/16

    Barausgleichszahlungen des Stillhalters bei Optionsgeschäften: Rechtslage vor

    Auch sieht der BFH die Fortgeltung der Verlustverrechnungsbeschränkung für Altverluste vor Einführung der Abgeltungssteuer vor dem Hintergrund des weiten Gestaltungsspielraumes des Gesetzgebers bei der gesetzlichen Ausgestaltung des Übergangs von der Besteuerung der Termingeschäfte als private Veräußerungsgeschäfte zur Besteuerung als Kapitaleinkünfte nach der Abgeltungsteuer zu Recht als gerechtfertigt an (zur Übergangsregelung BFH, Urteil vom 03. November 2015 - VIII R 37/13, BFHE 252, 274, BStBl II 2016, 273; BFH, Urteil vom 20. Oktober 2016 - VIII R 55/13, BFHE 256, 56, BStBl. II 2017, 264).
  • FG Nürnberg, 30.01.2019 - 3 K 1710/18

    Verlustvortrag auf Einkommensteuer - Einkünfte aus Kapitalvermögen

    (Näher dazu BFH-Urteil vom 03.11.2015 VIII R 37/13, FR 2016, 1000).
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