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   BFH, 03.11.2020 - III R 59/19   

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https://dejure.org/2020,49688
BFH, 03.11.2020 - III R 59/19 (https://dejure.org/2020,49688)
BFH, Entscheidung vom 03.11.2020 - III R 59/19 (https://dejure.org/2020,49688)
BFH, Entscheidung vom 03. November 2020 - III R 59/19 (https://dejure.org/2020,49688)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW

    § 31 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG), § ... 31 Satz 2 EStG, § 29 des Verwaltungsverfahrensgesetzes, § 91 Abs. 1 AO, § 364 AO, § 91 AO, §§ 67 ff. EStG, § 25 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch, Art. 15 der Datenschutzgrundverordnung

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Kindergeldberechtigten auf Gewährung von Einsicht in die Kindergeldakte

  • rewis.io

    Einsicht in Kindergeldakten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 143 Abs. 1, § 138 Abs. 1
    Anspruch eines Kindergeldberechtigten auf Gewährung von Einsicht in die Kindergeldakte

  • datenbank.nwb.de

    Einsicht in Kindergeldakten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Einsicht in die Kindergeldakte

Sonstiges (2)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    FGO § 78, GG Art 20 Abs 3, GG Art 103
    Akteneinsicht, Elektronische Akte, Kindergeld

  • Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)

    FGO § 78 ; GG Art 20 Abs 3 ; GG Art 103

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2021, 1263
  • FamRZ 2021, 904
  • BStBl II 2021, 467
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 04.06.2003 - VII B 138/01

    Recht auf Akteneinsicht

    Auszug aus BFH, 03.11.2020 - III R 59/19
    Der Anspruch des Einsichtssuchenden auf fehlerfreie Ermessensentscheidung ist gewahrt, wenn die Behörde im Rahmen einer Interessenabwägung dessen Belange und die der Behörde gegeneinander abgewogen hat (BFH-Beschluss vom 04.06.2003 - VII B 138/01, BFHE 202, 231, BStBl II 2003, 790, unter II.2.a).

    Daraus hat der BFH im Beschluss in BFHE 202, 231, BStBl II 2003, 790, unter II.2.b abgeleitet, dass die Einsichtnahme in die Akten während des laufenden Verwaltungs- oder Steuerermittlungsverfahrens lediglich eine in Anwendung des § 91 AO oder des § 364 AO aus Gründen der Gewährung des rechtlichen Gehörs zu gewährende Ausnahme sein soll.

  • BFH, 26.05.1995 - VI B 91/94

    Anspruch auf Akteneinsicht

    Auszug aus BFH, 03.11.2020 - III R 59/19
    Im Beschluss vom 26.05.1995 - VI B 91/94 (BFH/NV 1995, 1004) nahm der BFH an, dass das Finanzamt nach seinem Ermessen Akteneinsicht gewähren kann, obwohl in der AO ein allgemeines Akteneinsichtsrecht nicht geregelt ist, und dies jedenfalls dann regelmäßig geschehen sollte, wenn Verhältnisse Dritter nicht berührt werden.
  • BVerfG, 08.06.2004 - 2 BvL 5/00

    Zur Nichtgewährung eines Teilkindergelds an Grenzgänger in die Schweiz

    Auszug aus BFH, 03.11.2020 - III R 59/19
    Es dient gemäß § 31 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) der verfassungsrechtlich gebotenen steuerlichen Freistellung des Existenzminimums des Kindes einschließlich des Bedarfs für Betreuung und Erziehung und Ausbildung und, soweit das Kindergeld hierfür nicht erforderlich ist, nach § 31 Satz 2 EStG der sozialrechtlichen Förderung der Familie (vgl. hierzu Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 08.06.2004 - 2 BvL 5/00, BVerfGE 110, 412, BGBl I 2004, 2570, unter C.II.1.
  • BFH, 25.07.2019 - III R 34/18

    Koordinierung von Kindergeldansprüchen zwischen zwei EU-Staaten

    Auszug aus BFH, 03.11.2020 - III R 59/19
    am Ende; Senatsurteil vom 25.07.2019 - III R 34/18, BFHE 265, 487, Rz 30).
  • BFH, 19.11.2008 - III R 108/06

    Sozialrechtliche Regelungen über Vertrauensschutz bei Rückforderung von

    Auszug aus BFH, 03.11.2020 - III R 59/19
    Seit der Übernahme des Kindergeldrechts in das Einkommensteuerrecht zum 01.01.1996 richtet sich das Verwaltungsverfahren allein nach der Abgabenordnung --AO-- (Senatsurteil vom 19.11.2008 - III R 108/06, BFH/NV 2009, 357, unter II.2.).
  • BFH, 23.02.2010 - VII R 19/09

    Kein Auskunftsanspruch aus Treu und Glauben nach verwaltungsintern getroffener

    Auszug aus BFH, 03.11.2020 - III R 59/19
    Allerdings steht dem während eines Verwaltungsverfahrens um Akteneinsicht nachsuchenden Steuerpflichtigen oder seinem Vertreter ein Anspruch auf eine pflichtgemäße Ermessensentscheidung der Behörde zu (ständige Rechtsprechung, vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 23.02.2010 - VII R 19/09, BFHE 228, 139, BStBl II 2010, 729, Rz 11).
  • FG Niedersachsen, 06.11.2018 - 12 K 132/18

    Streit um einen Anspruch auf Akteneinsicht in die Kindergeldakte

    Auszug aus BFH, 03.11.2020 - III R 59/19
    Das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 06.11.2018 - 12 K 132/18 ist gegenstandslos.
  • FG München, 04.11.2021 - 15 K 118/20

    Auskunftsanspruch nach der Datenschutzgrundverordnung gegenüber dem Finanzamt

    Rspr. des BFH nicht (zusammenfassend m.w.N.: BFH, Beschluss vom 03.11.2020 - III R 59/19 -, NJW 2021, 1263, Rn. 7; Urteil vom 23.02.2010 - VII R 19/09 -, BStBl II 2010, 729).

    Im Ergebnis nimmt der BFH einen Anspruch auf eine pflichtgemäße und fehlerfreie Ermessensentscheidung der Behörde an, der gewahrt sei, wenn die Behörde im Rahmen einer Interessenabwägung dessen Belange und die der Behörde gegeneinander abgewogen habe (BFH, in III R 59/19, a.a.O.).

  • FG München, 03.02.2022 - 15 K 1212/19

    Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO

    Rspr. des BFH nicht (zusammenfassend m.w.N.: BFH, Beschluss vom 03.11.2020 - III R 59/19 -, NJW 2021, 1263, Rn. 7; Urteil vom 23.02.2010 - VII R 19/09 -, BStBl II 2010, 729).

    Im Ergebnis nimmt der BFH einen Anspruch auf eine pflichtgemäße und fehlerfreie Ermessensentscheidung der Behörde an, der gewahrt sei, wenn die Behörde im Rahmen einer Interessenabwägung dessen Belange und die der Behörde gegeneinander abgewogen habe (BFH, in III R 59/19, a.a.O.).

  • FG Nürnberg, 23.11.2022 - 5 K 246/21

    Datenschutzrechtlicher Auskunftsanspruch

    Gleichwohl geht der BFH in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass dem während eines Verwaltungsverfahrens um Akteneinsicht nachsuchenden Steuerpflichtigen oder seinem Vertreter ein Anspruch auf eine pflichtgemäße Ermessensentscheidung des Finanzamts zusteht, weil das Finanzamt nicht gehindert ist, in Einzelfällen Akteneinsicht zu gewähren (vgl. BFH, Beschlüsse vom 04.06.2003 VII B 138/01, BStBl II 2003, 790; vom 03.11.2020 III R 59/19, BStBl II 2021, 467).
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