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   BFH, 03.12.1981 - IV R 99/77   

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BFH, 03.12.1981 - IV R 99/77 (https://dejure.org/1981,1655)
BFH, Entscheidung vom 03.12.1981 - IV R 99/77 (https://dejure.org/1981,1655)
BFH, Entscheidung vom 03. Dezember 1981 - IV R 99/77 (https://dejure.org/1981,1655)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • BFHE 135, 45
  • BStBl II 1982, 273
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 22.09.1960 - IV 249/59 U

    Begriff der neuen Tatsache bei Gewinnschätzung bei Landwirten und Forstwirten

    Auszug aus BFH, 03.12.1981 - IV R 99/77
    Führen buchführungspflichtige Landwirte keine Bücher und werden ihre Gewinne mangels genauerer Unterlagen in Anlehnung an die Gewinnermittlung nach Durchschnittsätzen geschätzt, so ist das FA nach den Grundsätzen von Treu und Glauben nicht gehindert, aufgrund einer Betriebsprüfung festgestellte erhebliche Mehrgewinne als neue Tatsachen zu betrachten, die zu Berichtigungsveranlagungen berechtigen, auch wenn bekannt war, daß die ursprünglich geschätzten Gewinne nicht den tatsächlichen entsprechen (Anschluß an BFH-Urteil vom 22. September 1960 IV 249/59 U, BFHE 71, 716, BStBl III 1960, 516).

    Im grundlegenden Urteil vom 22. September 1960 IV 249/59 U (BFHE 71, 716, BStBl III 1960, 516) und in anderen dort angeführten Urteilen hat der erkennende Senat dazu ausgeführt, daß auch eine auf Schätzungen beruhende Veranlagung durch eine andere Schätzung nach § 222 Abs. 1 Nr. 1 AO berichtigt werden könne, wenn neue Tatsachen im Sinne dieser Vorschrift festgestellt würden.

  • BFH, 13.04.1972 - IV R 27/70

    Berichtigung eines Steuerbescheids - Kenntnis des vollen Sachverhalts -

    Auszug aus BFH, 03.12.1981 - IV R 99/77
    Keinesfalls kann daraus geschlossen werden, das FA hätte auch bei positiver Kenntnis der tatsächlichen Gewinne genauso in Anlehnung an die VOL oder nach dem sogenannten Bayerischen Schätzungsverfahren die Gewinne geschätzt (vgl. BFH-Urteil vom 13. April 1972 IV R 27/70, BFHE 105, 445, BStBl II 1972, 648).
  • BFH, 14.09.1978 - IV R 89/74

    Betriebsprüfung - Ablaufhemmung der Verjährung - Steueranspruch -

    Auszug aus BFH, 03.12.1981 - IV R 99/77
    Diese Überprüfung zurückliegender Veranlagungszeiträume erfolgte innerhalb einer angemessenen Zeit und liegt damit im Rahmen der normalen Bearbeitung und Prüfung von Steuerfällen durch das FA (vgl. hierzu Urteil des erkennenden Senats vom 14. September 1978 IV R 89/74, BFHE 126, 130, BStBl II 1979, 121 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • BFH, 20.09.1973 - IV R 236/69

    Rechtmäßiger Schätzungslandwirt - Schätzung des Gewinns - Betriebsprüfung -

    Auszug aus BFH, 03.12.1981 - IV R 99/77
    Die BFH-Urteile vom 20. September 1973 IV R 236/79 (BFHE 110, 517, BStBl II 1974, 74) und vom 7. März 1974 IV R 92/70 (BFHE 112, 228, BStBl II 1974, 593) haben zwar für die sogenannten rechtmäßigen Schätzungslandwirte - das waren kleine Landwirte, für die wegen Überschreitens der Umsatzgrenze von 40.000 DM nach § 1 Nr. 3 VOL die Gewinnermittlung nach der VOL nicht zulässig war, für die aber nach § 161 AO auch noch keine Buchführungspflicht bestand - gewisse Einschränkungen der obigen Grundsätze gebracht.
  • BVerfG, 12.02.1969 - 1 BvR 687/62

    Ermächtigung zum Erlaß von Rechtsverordnungen in den Jahren 1933 bis 1945

    Auszug aus BFH, 03.12.1981 - IV R 99/77
    Sie können auch nicht darauf vertrauen, daß sie zu den durch diese Versäumnisse Begünstigten gehören; denn es gibt keinen Gleichheitsgrundsatz des Inhalts, daß bestimmte Versäumnisse der Verwaltung allen Beteiligten in gleicher Weise zugute kommen müßten (vgl. Beschluß des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 12. Februar 1969 1 BvR 678/62, BVerfGE 25, 216, BStBl II 1969, 364 unter Abschn. B II 2.).
  • BFH, 07.03.1974 - IV R 92/70

    Rechtmäßiger Schätzungslandwirt - Voraussetzungen der Berichtigung -

    Auszug aus BFH, 03.12.1981 - IV R 99/77
    Die BFH-Urteile vom 20. September 1973 IV R 236/79 (BFHE 110, 517, BStBl II 1974, 74) und vom 7. März 1974 IV R 92/70 (BFHE 112, 228, BStBl II 1974, 593) haben zwar für die sogenannten rechtmäßigen Schätzungslandwirte - das waren kleine Landwirte, für die wegen Überschreitens der Umsatzgrenze von 40.000 DM nach § 1 Nr. 3 VOL die Gewinnermittlung nach der VOL nicht zulässig war, für die aber nach § 161 AO auch noch keine Buchführungspflicht bestand - gewisse Einschränkungen der obigen Grundsätze gebracht.
  • BFH, 24.10.1985 - IV R 75/84

    Änderung der bestandskräftigen Veranlagung - Landwirt - Buchführungspflicht -

    Hat das FA den Gewinn eines buchführungspflichtigen, aber pflichtwidrig keine Bücher führenden Landwirts mangels genauerer Unterlagen nach Richtsätzen geschätzt und werden erst durch eine spätere Außenprüfung die für einen Vermögensvergleich erforderlichen tatsächlichen Besteuerungsgrundlagen und ein sich daraus ergebender, gegenüber dem Richtsatzgewinn weit höherer Vermögenszuwachs bekannt, so sind das Tatsachen i. S. des § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO 1977, die zu einer Änderung einer bestandskräftigen Veranlagung berechtigen (Anschluß an BFH-Beschluß vom 3. Dezember 1981 IV R 99/77, BFHE 135, 45, BStBl II 1982, 273).

    Zum letzteren Punkt hat der Senat im Beschluß vom 3. Dezember 1981 IV R 99/77 (BFHE 135, 45, BStBl II 1982, 273) ausgeführt: Diese Voraussetzung könne nach allgemeiner Erfahrung mit einer an Gewißheit grenzenden Wahrscheinlichkeit bejaht werden.

    Wie schon im Beschluß in BFHE 135, 45, BStBl II 1982, 273 ausgeführt, würde jede andere Beurteilung die vom Gesetzgeber gewollte grundsätzliche Unterscheidung in der Besteuerung der kleinen, nichtbuchführungspflichtigen Landwirte und der größeren buchführungspflichtigen Landwirte, die aber keine Bücher führen, weitgehend beseitigen.

    Zur Vermeidung von Wiederholungen wird hierzu auf die Ausführungen des Senats im Beschluß in BFHE 135, 45, BStBl II 1982, 273 unter II Abschn. 4 verwiesen.

  • BFH, 24.10.1985 - IV R 170/84

    Buchführungspflicht von Land- und Forstwirten - Verpflichtung von Land- und

    Dazu hat der Senat im Beschluß vom 3. Dezember 1981 IV R 99/77 (BFHE 135, 45, BStBl II 1982, 273) ausgeführt: Diese Voraussetzung könne nach allgemeiner Erfahrung mit einer an Gewißheit grenzenden Wahrscheinlichkeit bejaht werden.

    Wie schon im Beschluß in BFHE 135, 45, BStBl II 1982, 273 ausgeführt wurde, würde jede andere Beurteilung die vom Gesetzgeber gewollte grundsätzliche Unterscheidung in der Besteuerung der kleinen, nichtbuchführungspflichtigen Landwirte und der größeren buchführungspflichtigen Landwirte, die aber keine Bücher führen, weitgehend beseitigen.

    Zur Vermeidung von Wiederholungen wird hierzu auf die Ausführungen des Senats im Beschluß in BFHE 135, 45, BStBl II 1982, 273 unter II Abschn. 4 verwiesen.

  • BFH, 03.10.1985 - IV R 197/83

    Voraussetzung zur Aufhebung bestandskräftiger Steuerbescheide - Steuerschätzung

    Dazu hat der Senat im Beschluß vom 3. Dezember 1981 IV R 99/77 (BFHE 135, 45, BStBl II 1982, 273) ausgeführt: Diese Voraussetzung könne nach allgemeiner Erfahrung mit einer an Gewißheit grenzenden Wahrscheinlichkeit bejaht werden.

    Wie schon im Beschluß in BFHE 135, 45 BStBl II 1982, 273 ausgeführt, würde jede andere Beurteilung die vom Gesetzgeber gewollte grundsätzliche Unterscheidung in der Besteuerung der kleinen, nichtbuchführungspflichtigen Landwirte und der größeren buchführungspflichtigen Landwirte, die aber keine Bücher führen, weitgehend beseitigen.

    Zur Vermeidung von Wiederholungen wird hierzu auf die Ausführungen des Senats im Beschluß in BFHE 135, 45, BStBl II 1982, 273, unter II Abschn. 4 verwiesen.

  • BFH, 24.10.1985 - IV R 101/83

    Gesonderte Feststellung der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft -

    Schon unter der Geltung des § 222 Abs. 1 AO hat der Senat in ständiger Rechtsprechung den Standpunkt vertreten, daß in den Fällen, in denen buchführungspflichtige Landwirte keine Bücher führen und ihre Gewinne mangels Unterlagen nach einer pauschalen Schätzungsmethode ermittelt werden müssen, die aufgrund einer Betriebsprüfung festgestellten erheblichen Mehrgewinne neue Tatsachen darstellen, die das FA zu Berichtigungsveranlagungen nach § 222 Abs. 1 Nr. 1 AO berechtigen, auch wenn bekannt war, daß die ursprünglich geschätzten Gewinne nicht den tatsächlichen Gewinnen entsprachen (vgl. Beschluß vom 3. Dezember 1981 IV R 99/77, BFHE 135, 45, BStBl II 1982, 273).

    Im Beschluß in BFHE 135, 45, BStBl II 1982, 273 hat der Senat dazu hinsichtlich der Berichtigung nach § 222 Abs. 1 Nr. 1 AO ausgeführt: "Auch eine auf Schätzungen beruhende Veranlagung könne durch eine andere Schätzung nach § 222 Abs. 1 Nr. 1 AO berichtigt werden, wenn neue Tatsachen im Sinne dieser Vorschrift festgestellt würden.

  • BFH, 14.11.1985 - IV R 27/84
    Zum letzteren Punkt hat der Senat im Beschluß vom 3. Dezember 1981 IV R 99/77 (BFHE 135, 45, BStBl II 1982, 273 [BFH 03.12.1981 - IV R 99/77]) ausgeführt:.

    Wie schon im Beschluß in BFHE 135, 45, [BFH 03.12.1981 - IV R 99/77] BStBl II 1982, 273 [BFH 03.12.1981 - IV R 99/77] ausgeführt wurde, würde jede andere Beurteilung die vom Gesetzgeber gewollt grundsätzliche Unterscheidung in der Besteuerung der kleinen, nichtbuchführungspflichtigen Landwirte und der größeren buchführungspflichtigen Landwirte, die aber keine Bücher führen, weitgehend beseitigen.

  • BFH, 29.10.1987 - IV R 69/85

    Gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte aus Land- und

    Zur Vermeidung von Wiederholungen bezieht sich der Senat insoweit zur Begründung auf seine ständige Rechtsprechung (Urteile vom 22. September 1960 IV 249/59 U, BFHE 71, 716, BStBl III 1960, 516; vom 24. Oktober 1985 IV R 75/84, BFHE 145, 302, BStBl II 1986, 233; vom 14. November 1985 IV R 27/84, BFH/NV 1986, 252; Beschluß vom 3. Dezember 1981 IV R 99/77, BFHE 135, 45, BStBl II 1982, 273).
  • BFH, 24.10.1985 - IV R 185/84

    Buchführungspflicht von Land- und Forstwirten - Verpflichtung von Land- und

    Zur Vermeidung von Wiederholungen wird hierzu auf die Ausführungen des Senats im Beschluß in BFHE 135, 45, BStBl II 1982, 273 unter II Abschn. 4 verwiesen.
  • BFH, 26.06.1986 - IV R 10/84

    Berechtigung des Finanzamtes zur Änderung eines Einkommensteuerbescheides -

    Zur Vermeidung von Wiederholungen wird hierzu auf die Ausführungen des Senats im Beschluß in BFHE 135, 45, BStBl II 1982, 273 unter II Abschnitt 4 verwiesen.
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